Interview zum erstinstanzlichen Urteil im Technoviking-Prozess [Update]

Anfang des Jahres haben wir schon einmal über den laufenden Prozess rund um das Internet-Meme Technoviking berichtet (vgl. „Der Technoviking-Prozess“) . Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es darum, dass sich der unfreiwillige Hauptdarsteller eines im Rahmen der Fuckparade 2000 in Berlin aufgezeichneten Videos (siehe Embed) in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht und von dem  Video-Künstler Matthias Fritsch 2009 Entschädigung, sämtliche Einnahmen die mit dem Video erzielt wurden sowie eine weitreichende Unterlassungserklärung fordert.

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Mittlerweile liegt das erstinstanzliche Urteil vor und Matthias Fritsch hat eine Crowdfunding-Kampagne auf Indiegogo gestartet, um die Kosten für einen Dokumentarfilm darüber zu finanzieren. Im folgenden ein Interview über den bisherigen Verlauf des Verfahrens und die Crowdfunding-Initiative. [Update] Bei irights.info haben Henry Steinhau und Till Kreutzer das Urteil besprochen und dort auch das Urteil im Volltext (PDF) verlinkt. [/Update]

Noch einmal kurz ein Blick zurück: Was waren die wichtigsten Stationen im Technoviking-Fall bisher?

Matthias Fritsch: Das Video wurde 2000 gefilmt, dann als experimentelles Kunstvideo unter der Klammer „Wirklichkeit oder Fiktion“ veröffentlicht und auf Festivals, Filmprogrammen und in Filmhochschulveranstaltungen gezeigt. Auf Youtube landete es 2006 mit anderen Kunstvideos von mir und wurde im September 2007 durch einen viralen Effekt zu einem weltbekannten Internet-Mem, also einem Film, der durch tausende von Usern aufgegriffen und weiterverarbeitet und -verbreitet wird.

Wann begann dann die rechtliche Auseinandersetzung?

Matthias Fritsch: Kurz vor Weihnachten 2009 erhielt ich einen Brief mit einer Abmahnung und einer angefügten Unterlassungserklaerung durch einen Rechtanwalt im Auftrag des in meinem Video als Protagonist abgebildeten Tänzers. Es wurde beklagt, dass ich das Video ohne die Erlaubnis des Protagonisten gefilmt, im Internet veröffentlicht sowie kommerziell ausgewertet hatte.

Und du hattest auch tatsächlich nicht die Zustimmung zur Veröffentlichung des Videos eingeholt?

Matthias Fritsch: Es stimmt, dass ich mir nicht extra eine schriftliche Erlaubnis nach dem Filmen geholt hatte. Die Kamera war jedoch nicht versteckt, ich war lediglich wenige Meter entfernt und der Protagonist war sich auch der Kamera bewusst, was ein direkter Blick ins Objektiv bei im Video ca. min 3 zeigt, der nicht nur in Trance vorbeischweift wie es im Laufe der Verhandlung seitens des Klägers behauptet wurde. Da es sich um eine als politisch angemeldete Veranstaltung handelte und der Kläger in aller Öffentlichkeit vor vielen Menschen in der Form auftrat, wie es unkommentiert im Video abgebildet ist, war ich der Meinung, dass ich keine Rechteprobleme habe.

Hast Du versucht, Kontakt mit der Person hinter dem Meme „Technoviking“ aufzunehmen?

Matthias Fritsch: Nachdem das Video im Netz berühmt wurde habe ich versucht, den Kläger ausfindig zu machen, denn er ist ja Teil des Filmes, & hatte so zB sehr viele Fitnessstudios in Berlin abtelefoniert, dann aber nach einer Weile unverrichteter Dinge aufgegeben. Ich ging davon aus, dass der Protagonist sich früher oder später sicherlich bei mir melden wuerde, da ich sehr leicht über das Youtube-Video zu kontaktieren bin. Das sich statt des Protagonisten ein Anwalt melden würde, hatte ich nicht erwartet, denn die Resonanz auf das Video war ja durchweg sehr positiv und ich bekam immer wieder Angebote in Bezug auf Auftrittsmöglichkeiten für den Darsteller.

Wie sieht es mit Monetarisierung aus – Du hast mit dem Video auch Geld verdient?

Matthias Fritsch: Nachdem ich 2008 von Youtube die Anfrage bekam, neben dem Video Werbung zu schalten, nutzte ich als freier Künstler, der mit seinen Werken nicht den Kunstmarkt bedient, diese Art der Einnahme, um damit bis zum Zeitpunkt der Abmahnung Ende 2009 meine WG-Zimmer-Miete und die Versicherung zu finanzieren. 2009 kamen dann noch kleinere Einnahmen aus T-Shirt-Verkäufen sowie 2 Fernsehlizenzen dazu. Alles in allen ca. 10.000 Euro.

Wie hast Du auf die Abmahnung reagiert?

Matthias Fritsch: Mit der Abmahnung Anfang 2010 stellte ich sofort das Merchandising ein, es blieben lediglich ein paar Schriftzüge und ein gezeichnetes Motiv im Shop, der nirgendwo mehr beworben wurde, um den ich mich nicht weiter kümmerte und der seitdem auch keinen Umsatz mehr machte. Ich gab Auskunft über die Einnahmen bis zum damaligen Zeitpunkt, stoppte und überblendete  als Zeichen meiner Kompromissbereitschaft das Youtube-Video mit einem Himweis, so das es nicht mehr ohne weites abspielbar war. Auch eine modifizierte Unterlassungserklärung mit dem Verzicht auf eine Verwertung der Abbildes des Klägers gab ich ab. Ich bot auch an, das Video aus dem Netz zu nehmen. Aufgeben wollte ich jedoch nicht das Recht, mein Werk im nichtkommerziellen Kunst- und Bildungskontext zeigen zu dürfen.

Dieses Angebot wurde abgelehnt?

Matthias Fritsch: Die Gegenseite ging leider auf keinen meiner Kompromissvorschläge ein und es war mir auch unmöglich den Kläger persönlich zu sprechen. Im März 2010 kündigte sein damaliger Anwalt an, dass nun geklagt werden würde und für eine lange Zeit hörte ich nichts mehr, bis 2012 ein Mahnbescheid über ca. 3.100 Euro ohne jegliche Erklärung oder vorherige Ankündigung von einem neuen Anwalt per Post kam. Auch auf mehrmalige Anfrage gab es keinerlei Erklärung, wie sich diese Summe genau zusammensetzte, die noch dazu rückwirkend eine Menge Zinsen beinhaltete. Vorsorglich überwies ich schon mal 10% der Summe. Ich hatte dem Kläger ja schon direkt auf die erste Abmahnung hin geschrieben, dass ich gerne bereit bin die Einnahmen des Videos zu teilen, wie es bei Filmproduktionen üblich ist.

Und wann kam es dann zur Klage?

Matthias Fritsch: Ende 2012, knapp vor der Verjährung kam dann die Klageschrift per Post. Darin ging es um die Unterlassung der Veröffentlichung des Video, um die Unterlassung des Merchandisings, das aber schon seit den Verhandlungen 2010 keine Abbilungen des Klägers mehr beinhaltete und auch keinerlei Gewinn erzeugt hatte, um die Unterlassung der Veröffentlichung von Usergenerierten Bildern wie Technoviking Figuren in 3D-Filmen oder Welten wie Minecraft, die Auskunftspflicht, der ich meiner Meinung nach doch schon damals sofort nachgekommen war, sowie um Schadensersatz, Gewinnabschöpfung und Schmerzensgeld.

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

Matthias Fritsch: Mitte Januar und Ende Mai 2013 fanden die mündlichen Verhandlung am Berliner Landgericht statt. Die Gegenseite hatte zuletzt noch einmal die Klage erweitert und der Streitwert wurde von 40.000 auf 70.000 Euro angehoben. Nach der Verhandlung kamen die Richter zum Schluss, dass mir die zukünftige Veröffentlichung meines originalen Videos untersagt wird sowie Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu 6 Monaten Gefaengnis geahndet werden sollen. Solange Bearbeitungen des Materials meines Filmes kunstgerecht genug erfolgen und der Kläger daraus nicht identifizierbar ist soll es mir und damit auch anderen jedoch weiterhin im Rahmen der Meinungsfreiheit gestattet, sich öffentlich mit dem Mem auseinander zu setzen.

Warum zögerst Du dann, die geforderte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben?

Matthias Fritsch: Ich bin freier Künstler und das Video ist als experimentaler künstlerischer Film veröffentlicht worden. Das es sich um Kunst handelt zeigt schon die Wahrnehmung des Filmes in Experimentalfilmprogrammen & Festivals viele Jahre bevor die Community daraus Technoviking geschaffen hat. Film und die damit verbundenen Fragestellungen sind Teil meines Werkes. Wenn ich die Unterlassungserklärung damals einfach unterschreiben hätte, dann würde ich mich selbst von meinem Werk ausschliessen und darf es noch nicht einmal mehr im Kunst- oder Bildungskontext zu nichtkommerziellen Zwecken zeigen, obwohl es in Form des Mems sowieso weiter unkontrollierbar existieren würde. Als eines der ersten Youtube-Memes mit einer unglaublichen Vielfalt an User-Reaktionen, die nach wie vor trotz des Alters des Memes nicht abebbt, ist es im Sinne der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit für mich nicht vertretbar, diese Vielfalt nicht mehr in einem reflektierenden Kontext zeigen zu dürfen. Ich habe jahrelang User-Reaktionen gesammelt und diese illustrieren hervorragend eine ganz bestimmte Epoche des Internets, die auch wieder vorüber gehen und zu Geschichte werden wird. Dies ist der Kern des Streites. Es geht hier auch um die freie Ausübung meines Berufes.

Auf Indiegogo hast Du jetzt eine Crowdfunding-Kampagne gestartet. Was genau soll damit finanziert werden?

Matthias Fritsch: Über die Crowdfounding-Kampagne will ich die Produktion eines Dokumentarfilmes finanzieren, der sich mit dem Phänomen auseinandersetzt. Auf der einen Seite rekonstruiert der Film wie es überhaupt zu der Entwicklung dieses Memes kommen konnte und auf der anderen Seite reflektiert er Fragestellungen, die der ganze rechtliche Prozess aufgeworfen hat. Da die Gegenseite sämtliche ausser- und innergerichtlichen Vergleiche ausgeschlagen hat und es unbedingt auf ein Urteil ankommen lassen wollte, ist der öffentliche Prozess in Gang gesetzt worden und stellt jetzt einen Präzedenzfall dar, der auch in anderen Fällen als Referenz herangezogen werden kann. Da durch das jetzt erfolgte Urteil Grenzen eines konkreten Falls der freien User- & Memkultur aufgezeigt werden, die für viele andere Fälle relevant sein können gibt es daraus viel zu lernen.

Wieso meinst Du, dass die Entscheidung in Deinem Verfahren auch für andere Leute im Netz wie zum Beispiel Blogger oder Nutzer von sozialen Netzwerken so wichtig sein könnte, dass sie bereit sind Dich finanziell zu unterstützen?

Matthias Fritsch: Das aktuelle Urteil schließt mich von meinem eigenen „Original“-Werk aus. Ich sehe darin eine Gefahr, dass so etwas auch mit anderen Usern, Bloggern und Kuenstlern passieren kann. Es geht hier nicht nur um mich und das Technoviking-Meme, das Thema ist viel weitreichender. Wenn Künstler, Blogger und User nicht mehr extrem populäre und sowieso schon weitverbreitete und unkontrolierbare Inhalte auf nichtkommerzielle Art und Weise verbreiten dürfen, stattdessen Abmahnungen oder Prozesse riskieren, dann sollte das aktuelle System einmal überdacht und möglicherweise neue Kategorien eingeführt werden.

Aber Persönlichkeitsrechte sind doch schon auch wichtig und ein schützenswertes Gut?

Matthias Fritsch: Ich finde den Schutz der Persönlichkeit sehr sinnvoll und eine entsprechende Rechtsprechung auf jeden Fall erhaltenswert. Es sind jedoch die zeitlichen Umstände in diesen speziellen Fall, die einen Prozess als absurd erscheinen lassen, der mich in eine Verschuldung treibt und die eigentliche Ursache, ein extrem populäres Meme im Netz dadurch sowieso nicht beseitigen kann, sondern dieses im Gegenteil sicherlich nur noch populärer und bekannter macht. Wir haben es ja immerhin mit einem 13 Jahre alten Video zu tun, das im öffentlichen Raum mit nicht versteckter Kamera gefilmt wurde; der Rechtstreit begann erst Jahre nach dem viralen Effekt und scheinbar war es ja auch seitens des Klägers nicht besonders eilig, diesen zu lösen. Der Anwalt des Protagonisten hat im Prozess sehr oft von Opfer und Täter gesprochen. Ich finde diese beiden Kategorien verschwimmen extrem in einem Fall wie diesem.

Korrekturhinweis: in einer früheren Fassung stand fälschlicherweise, dass eine Berufung angestrebt wird. Das ist nicht der Fall. Die Crowdfunding-Initiative dient nur der Finanzierung des Dokumentarfilms.

29 Ergänzungen

  1. Entschuldige dich und gib dem Viking 10000€+!
    Er ist sicher kein ……. und wird auch Ratenzahlung akzeptieren.

    1. „Da die Gegenseite sämtliche ausser- und innergerichtlichen Vergleiche ausgeschlagen hat und es unbedingt auf ein Urteil ankommen lassen wollte“
      Ja wohl eben gerade nicht.

      1. Der Viking macht offensichtlich Party und wurde dabei ungefragt gefilmt. Das Video wurde gegen seinen Willen veröffentlicht. Jetzt ist er international bekannt, verärgert und will ein Urteil. Dann wird das Video hier nochmal an die Öffentlichkeit gezerrt. Und es wird Werbung für eine Crowdfunding-Initiative gemacht.

        Ich finde das Verhalten von Matthias Fritsch sehr fragwürdig.

        Warum sollte sich der Viking da auf einen Vergleich einlassen?

        Muss ich in Zukunft jeden „Kameramann“ ansprechen in dessen Objektiv ich blick?

        Was ist nur mit den Menschen los?

    2. @ Vanessa: +1

      Preisfrage: War von vornherein klar, dass das Video veröffentlicht wird? Gab es eine Warnung, dass das Material verarbeitet wird?

      Wo bei dem oben eigebetteten Video der schöpferische Prozess liegt, um es als Kunst zu klassifizieren, ist mir auch schleierhaft.

      Grundsätzlich gilt: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.“ Art 2 Absatz 1 GG

      Ich sehe hier die Persönlichkeitsrechte des Vikings klar verletzt. Die Argumentation, dass das Video zu einem Meme wurde und nicht mehr auf dem Internet zu löschen ist, spricht m.E. klar gegen MF.

      1. Jeder darf dich auf einer öffentlichen Versammlung Filmen, Fotografieren und das Bildmaterial nutzen, wenn du nicht zeitnah widersprichst.

        Die Kamera war nicht versteckt und er hatte Blickkontakt damit.
        Wenn er unter Drogeneinfluss stand und es daher nicht mitbekommen haben will, soll er das so zugeben.

        Wie es sich darstellt, ist ihm erst jetzt eingefallen, dass er sich ja Kohlen einklagen könnte, wenn er sich nur dreist genug anstellt.

      2. „Jeder darf dich auf einer öffentlichen Versammlung Filmen, Fotografieren und das Bildmaterial nutzen, wenn du nicht zeitnah widersprichst.“

        ? aber nicht veröffentlichen!? Udo Vetter!!1

        „Die Kamera war nicht versteckt……“

        Du warst dabei? Hast du Fotos oder Videos? Konntest du (als Fachmann) erkennen ob der Kameramann unter Drogeneinfluss stand?

        Wenn er unter Drogeneinfluss stand und es daher nicht mitbekommen haben will, soll er das so zugeben.“

        Was für eine dreiste Unterstellung oder Forderung! Hast du heute (schon wieder) Kokain konsumiert? Nachdem er weltweit bekannt ist soll er deiner Meinung nach auch noch ein Drogengeständnis ablegen? Ist das dein Ernst?

        „Wie es sich darstellt, ist ihm erst jetzt eingefallen, dass er sich ja Kohlen einklagen könnte, wenn er sich nur dreist genug anstellt.“

        2. unglaublich dreiste Unterstellung.

  2. Der Viking ist ein ********! So ein move, nach all der Zeit! der Viking sollte sich entschuldigen und die Klage zurückziehen! Was ist nur mit den Menschen los?

  3. Sorry, aber wenn der Fall so liegt wie geschildert, kann ich das nur ebenso sehen. Würde es vielleicht nicht so drastisch ausdrücken, aber erst vor der Kamera posen und dann so ne Masche abziehen ist echt schwach.

  4. Ist denn der Viking überhaubt einmal den Angeklagen gegenüber getreten? Nicht das hier nur ein Abmahntroll werkelt.

  5. @ Ben
    Nun ja, warum sollte sich Viking anders verhalten als all die „Künstler“ sonst auch? Wer verschickt denn für jeden Dreck eine Abmahnung und will Geld sehen? Irgendwelche „Künstler“, deren Fotos etc. sich auch mal jemand geliehen hat um irgendeinen Kram damit zu schmücken, sei es bei YT, FB oder sonstwas.
    Da ist es ja geradezu richtig erfrischend, dass Viking eine Löschung will und kein Geld.

    1. Lese dir nocheinmal das Interview durch. :P
      „… bis 2012 ein Mahnbescheid über ca. 3.100 Euro ohne jegliche Erklärung…kam“ und „Ich bot auch an, das Video aus dem Netz zu nehmen“ Also kurz gesagt der Viking will Geld.

      1. Unkostenerstattung plus eine kleine Entschädigung bzw. Strafe für die Veröffentlichung trifft es wohl besser.

  6. Also tschuldigung. Das ist ein Video über 4 Minuten welches über eine Knie Kamera gedreht wurde. Wo ist da bitte ein Werk eines Künstlers.
    Da kann doch jeder kommen, etwas aufnehmen, sagen es ist Kunst und damit die Persönlichkeitsrechte aushebeln. Und ja, ich würde in diesem Fall auch Geld wollen. Denn wenn jemand ohne meine Einwilligung einen Film von mir dreht diesen für Präsentationen nutzt und diesen Film auch noch veröffenticht wäre ich auch sting sauer.

    1. Noch etwas.

      „Da es sich um eine als politisch angemeldete Veranstaltung handelte und der Kläger in aller Öffentlichkeit vor vielen Menschen in der Form auftrat, wie es unkommentiert im Video abgebildet ist, war ich der Meinung, dass ich keine Rechteprobleme habe.“

      Gerade weil es eine politische Demo war finde ich es noch unverantwortlicher das Filmmaterial einfach so online zu stellen.
      Bei jedem Polizisten sind wir am rufen wenn er auf einer Demo filmt.
      Und das zurecht. Sobald es Kunst ist nicht nur das Filmen sondern auch noch das online stellen in Ordnung?

      Jede Privat TV Doku über Diskotheken usw. muss vor der Tür anschlagen das sie dort eine TV Produktion machen. Soll ich in zukunft damit leben müssen das ich in einer Disco oder einer Kneipe bin und ein TV Team ohne Ankündigung mich Filmt und ich die nächsten Jahre als Wiederholung im TV zu sehen bin?

  7. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass man sich hier eigentlich nicht mit dem öffentlichen Raum herausreden kann. Hier wird ein Protagonist über mehrere Minuten gefilmt. Hier geht es nicht mehr um zufällige Aufnahmen sondern um eine gezielte Aktion, weil der Protagonist einfach nur sehr auffällig ist.
    Was ist den bitte daran Kunst? Der Tanz des Protagonisten, den kann ich als Kunst bezeichnen, aber das Video davon? Sorry, die Kunst kommt vom Tanz und nicht vom halten der Kamera und drücken des Aufnahmeknopfes … Schöpfungshöhe faktisch nicht vorhanden.
    Klar sollte das Ganze auch ohne die grobe Kelle gehen und man wünscht sich, dass man sich gütlich einigt, aber ich sehe hier eben nicht die Gefahr der Enteignung des eigenen Werkes, denn das eigenständige Werk sehe ich einfach hier nicht.

    1. Dann war wohl demzufolge Henri Cartier-Bresson auch kein Künstler, weil er eben auch nur immer im richtigen Moment am richtigen Ort war und auch einfach nur mit dem Finger auf den Auslöser gedrückt und dabei die Kamera gehalten hat.

  8. Ich sehe das wie viele hier im Forum. Ich finde auch, dass man sich weder mit Kunst noch mit öffentlicher Veranstaltung herausreden kann – hier geht es ja nicht um eine Berichterstattung, sondern Matthias Fritsch hat das alles vor allem gemacht, um damit Geld zu verdienen. Und was die Kunst angeht – die stammt tatsächlich von dem Tänzer, nicht dem Kameramann. Ich habe deshalb Verständnis für den Kläger.

  9. Spätestens ab dem Verkauf von Merchandising ist das ganze für mich kein Kunstprojekt mehr.

  10. Ob es Kunst ist oder nicht möchte ich nicht beurteilen. Aber wenn man andere Leute ungefragt filmt und veröffentlicht (woher sollte der Viking auch wissen, was das für Wellen schlägt?) dann muss man eben mit einer Klage rechnen.
    Dann muss man eben Kunst machen, die man alleine herstellt (Musik, Bilder, Skulpturen etc) oder sich eine Erlaubnis der zu sehenden Menschen holen.

    Die Dreistigkeit vn Fritsch wird natürlich mit Härte vom Viking begegnet, kann ich nachvollziehen.

  11. Sorry, an sich lese ich gerne diesen Blog.

    Aber dieser Beitrag ist ja unter Bild-Niveau: „Wenn ich will, habe ich Recht zu haben, wenn ich was nicht will, haben alle andern Unrecht.“

    Peinlich

  12. Hier hat jemand versucht ohne wesentliche Eigenleistung auf die Kosten eines Anderen Aufmerksamkeit zu erlangen, ohne sich all zu sehr um die Belange und Wünsche des Abgebildeten zu kümmern und versucht nun sich durch die Verwendnung der nicht geschützten Berufsbeziechnung „Künstler“ rauszulabern.

    Es handelt sich hier nicht um ein Kunstwerk, sondern um eine simple Filmaufnahme. Die künstlerische Leistung in dem Video wird wenn überhaupt von dem „Viking“ durch seinen Tanzstil und sein Auftreten erbracht.

    Die Grenze ist wohl an dem Punkt überschritten worden, an dem der Uploader angefangen hat Geld mit dem Video zu verdienen. Spätestens hier hätten die Alarmglocken klingeln müssen. Es hätte einem Menschen mit einem einigermaßen gesunden Rechts- und Anstandsempfinden klar sein müssen, dass es sowohl rechtlich, aber vorallem auch moralisch höchst bedenklich ist, auf Kosten eines anderen Geld zu verdienen, ohne des Einverständnis zu haben.

    Mir würde es auch stinken, wenn einer auf diese Weise mit mir Geld verdiente. Das Angebot das Geld halbe-halbe zu Teilen hat übrigens was dreist-gönnerhaftes. Mir wäre nicht klar, warum Fritsch die Hälfte zusteht.

    Man sollte sich übrigens auch mal Gedanken darüber machen, welche Folgen sich aus diesem Video für das Privatleben des Tänzer ergeben haben könnten. Es möchte vielleicht nicht jeder für viele Jahre bekannt dafür sein, dass er im Jahr 2000 mal in Berlin getanzt hat.

    1. Also ich muss sagen, wäre ich der Viking gewesen wäre das halbieren der Einnahmen, verbunden mit der Forderung das Video runter zu nehmen mein Vorschlag gewesen. Fritsch hat ja schon eine Leistung erbracht, er hat das Video gemacht, Online gestellt und gewissermaßen beworben und verwertet.
      Dabei kommt es aber auch darauf an welche Auswirkungen das Video auf den Viking gehabt hat, ob es also eher störend für ihn ist oder eher unbemerkt am Rande mitläuft. Wenn es nicht stört hätte man sogar darüber reden können dass das Video weiterhin verwendet werden kann und weiterhin die Einnahmen geteilt werden. Denn sehen wir es mal anders herum, der Viking kann jetzt auch nicht mehr hin gehen, das Video selbst veröffentlichen und versuchen damit Geld zu verdienen, denn die Aufnahme gehört Fritsch. Er könnte versuchen sie nachzustellen oder eine eigene Aufnahme verwenden, aber ob das funktioniert ist auch fraglich.

      Man muss dazu sagen, dass der Viking hier natürlich trotzdem das volle Recht hat dieses Video komplett anzugreifen, denn wie hätte er denn wissen können, dass das Video veröffentlicht werden soll, egal wie offensichtlich die Kamera war.

  13. Und was war das Urteil der Erstinstanz genau???

    (außer dem Verbot der Veröffentlichung bzw. Drohung mit Strafe bei Zuwiderhandlung)

    Wo ist der Link auf das AZ des Urteils?

  14. Das ist meines Erachtens die gleiche Sache, wie ein Konzert illegal mitzuschneiden und hinterher davon CD’s zu brennen und zu verkaufen. Das Recht ist auf Seiten des Vikings, weil er nicht gefragt wurde.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.