Verbraucherschützer wollen „Kreativität der Masse“ legalisieren

In einem gestern präsentierten Positionspaper (PDF) fordern der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), eine Neuausrichtung des Urheberrechts. Neben einer Reihe von begrüßenswerten Vorschlägen wie zum Beispiel, die Privatkopie als Nutzerrecht zu verankern, findet sich darin auch ein Punkt 5 zum Thema „Kreativität der Masse“:

Ein modernes Urheberrecht muss Gestaltungsformen und Kulturpraktiken wie Collagen, Remixe oder Mashups, die urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden, ermöglichen. Solche Kulturformen weisen ein enormes kulturelles und wirtschaftliches Potenzial auf, das es in einer modernen Gesellschaft zu nutzen gilt. Die gegenwärtigen Regelungen im Urheberrechtsgesetz sind jedoch nicht geeignet, das Phänomen der „Kreativität der Masse“ zu regeln. Vielmehr errichtet das geltende Recht Beschränkungen, die nicht nur innovationshemmend sind, sondern solche Kulturformen regelrecht an den Rand der Legalität drängen. Hier braucht es gesetzliche Lösungen, die diesen Gestaltungsformen und Kulturpraktiken einen angemessenen Raum geben.


Die Überschrift dieses Punkts hätte auch „Recht auf Remix“ lauten können. Entscheidend ist dabei nicht nur, „Collagen, Remixe oder Mashups“ zu erlauben, sondern deren öffentliche Zugänglichmachung im Internet. Auch dafür findet sich eine Forderung in dem Positionspapier:

Kommunikationsformen wie das „Posten“ und „Teilen“ von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf partizipativen Plattformen und Anwendungen des Web 2.0 (insbesondere sozialen Netzwerken, Video- und Fotoportalen, Blogs und Foren) zu privaten Zwecken sind als neue zulässige Nutzungsformen im Urheberrecht zu verankern.

Eine Durchsetzung dieser beiden Änderungen ohne gleichzeitige Einführung einer diesbezüglichen Pauschalvergütung ist aber wohl unrealistisch. Schließlich mag das Teilen aus Sicht der Personen zwar „nicht-kommerziell“ sein, die Plattformen auf denen das geschieht, sind es aber in der Regel nicht.

Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet.

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