Kreative Nutzung von Creative Commons durch die SPD (+FDP

Die SPD nutzt auf ihrer Flickr-Seite die Creative Commons-Namensnennung-Nicht-kommerziell-Keine Bearbeitung erlaubt – Lizenz für ihr Set an Fotos ihrer Spitzenpolitiker. Eigentlich eine gute Sache, auch wenn die Nutzung der CC-Lizenzen nicht ganz so progressiv und frei ist, wie Obama sie als großes Vorbild in seinem Wahlkampf nutzt (CC-BY-Lizenz). Soweit so gut. Allerdings irritiert der folgende Hinweis:

Bitte nehmen Sie folgende Hinweise zur Kenntnis:

– Aus rechtlichen Gründen müssen wir Sie darauf hinweisen, dass jedwede Nutzung der Bilder für redaktionelle Zwecke durch Personen, Organisationen und andere Vereinigungen außerhalb der SPD generell der vorherigen Genehmigung des SPD-Parteivorstands bedarf.
– Im Falle einer erfolgten Zustimmung durch den SPD-Parteivorstand bitten wir Sie, bei Nutzung der Bilder als Quelle die SPD oder den SPD-Parteivorstand anzugeben.
– Die Bearbeitung der Bilder darf nur im Rahmen der normalen Bildbearbeitung (Ausschnitte, Farbkorrekturen, technische Qualitätsverbesserung) vorgenommen werden. Jede Tendenz fremder Verwendung und Verfälschung von Text und Bild sowie Verwendung, die zur Herabwürdigung von Personen und Inhalten führt, ist unzulässig.
– Ein Weiterverkauf des Bildmaterials an Dritte ist ausnahmslos untersagt.
Auf den Internetseiten der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie zudem druckfähige Pressebilder sämtlicher SPD-Bundestagsabgeordneten.

An den Punkten stimmen die beiden letzten Punkte. Der Rest sind Extra-Nutzungsbedingungen, die nicht kompatibel mit der Verwendung von Creative Commons Lizenzen ist. Man kann nicht einfach hingehen und einerseits die standardisierten Cretaive Commons Lizenzverträge nehmen und dann noch sagen, aber diese gelten nur für einen extra Personenkreis und bei der Bearbeitung haben wir Extra-Vorstellungen! Also entweder man nutzt Creative Commons Lizenzen und hält sich an die Regeln oder man verletzt die Lizenzen und nutzt sie lieber nicht, sondern nur die eigens gewährten „Nutzungsfreiheiten“.

(Danke an Thomas)

Update: Danke an David für den Hinweis, dass die FDP ähnlich kreativ wie die SPD Creative Commons Lizenzen für ihre Flickr-Fotos einsetzt. Die Bilder sind ebenfalls unter der CC-BY-NC-ND Lizenz online gestellt und darunter findet sich der Hinweis:

Das Foto steht zur Verwendung auf den Webseiten der FDP-Bundespartei, der FDP-Bundestagsfraktion und der Gliederungen der FDP rechtefrei zur Verfügung. Die Verwendung zu anderen als hier genannten Zwecken bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der FDP oder des liberal Verlages.
© Kowalke

Kleiner Extrapunkt: Auch die FDP kann ihren Gliederungen Bilder nicht „rechtefrei“ zur Verfügung stellen, weil dies erst möglich wird, wenn der Fotograf mehr als 70 Jahre tot is Aber auch hier gilt: Entweder Creative Commons Lizenzen und die Regeln einhalten oder extra „Nutzungsfreiheiten“.

25 Ergänzungen

  1. Das gleiche in gelb bei der FDP:

    Bilder sind als CC-BY-NC-ND eingestellt, unter jedem Bild dann: Aber nur für die FDP und die „Verwendung zu anderen als hier genannten Zwecken bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der FDP oder des liberal Verlages. © Kowalke”
    http://www.flickr.com/photos/liberale/

    Jetzt neu: die CC-BY-FDP!

    1. Von der Website:
      „Except for the limited purpose of indicating to the public that the Work is licensed under the CCPL, Creative Commons does not authorize the use by either party of the trademark „Creative Commons“ or any related trademark or logo of Creative Commons without the prior written consent of Creative Commons.“

      Es dürfte sich mithin um eine Verletzung der Lizenz zur Nutzung der Marke „creative commons“ handeln. Das wäre in der Tat abmahnfähig gewesen, allerdings eben nur durch den Inhaber(*) der Marke selbst. ME. ist das der sich aufdrängende Konfliktmechnismus hinter cc, obwohl mir nicht bekannt ist, ob dies durch Creative Commons jemals als Schutzkonzept überhaupt ernsthaft in Erwägung – geschweige denn – verfolgt wurde.

      CC ist eine großartige Initiative, aber an diesem Fall zeigt ich, wo die Probleme liegen, wenn man ins „Privatrecht ausweicht“. CC wird damit auch zum Sachwalter der Interessen der Lizenznehmer, die selbser wiederum wenig Möglichkeiten zur Absicherung haben. Larry Lessig hat das wohl selber auch schon lange erkannt und propagiert daher für Veröffentlichungen die ähnliche Formen der Freiheiten beanspruchen, gesetzliche Tatbestände zu schaffen.

      (*) Inhaber ist in diesem Fall wohl „Creative Commons“ in der derzeit vorhandenen Rechtsform, die website ist in dieser Hinsicht nicht ganz eindeutig. Vielleicht kann John Weitzmann oder jemand aus dem Berliner Büro hier mit Infos aushelfen.

      1. @Jan S.: Stimmt. Creative Commons hat als Ultima Ratio zum Schutz der Lizenzen das Markenrecht in der Hand, aber mir ist kein Fall bekannt, wo das bereits genutzt wurde.

  2. Die FDP hat doch bereits mit der Nutzung der CC-Lizenz ausdrücklich zugestimmt. Das wäre ja streng genommen gar kein Fehler und widerspricht ja der Lizenz auch gar nicht ;)

  3. Hallo,

    vielen Dank für den Hinweis.
    Da ist uns in der Tat ein Fehler unterlaufen. Die Nutzung der im Album befindlichen Bilder durch Personen, Organisationen und andere Vereinigungen außerhalb der SPD bedarf aus rechtlichen Gründen der vorherigen Genehmigung des SPD-Parteivorstands.
    Wir bitten den Irrtum zu entschuldigen – die Lizenzierung wurde inzwischen geändert. Nochmals vielen Dank für den Hinweis!

    1. Hallo Herr Wiemken,

      vielen Dank, dass Sie reagiert haben auf diese Anmerkung! Ich finde es wirklich sehr gut, dass so mit Anfragen umgegangen wird.
      Natürlich ist es schade, dass die Fotos nicht mehr unter der freien Lizenz stehen, aber so wird zumindest keine Verwirrung gestiftet.

      Solche Reaktionen sollten die Runde machen! Das stärkt das Vertrauen in die (vorhandene?) Internetkompetenz der Parteien!

      Mit freundlichsten Grüßen

    2. @Jochen Wiemken: Das kommt ein bisschen spät, die Lizenz wurde erteilt und wer sich vor der Änderung die Bilder heruntergeladen hat, hat sie als CC-Bilder und kann eure Einschränkungen getrost ignorieren.

      Ansonsten: Ich finde es schwach, wenn Parteien die Bilder nicht offen zur Verfügung stellen, die Piratenpartei geht hier mal wieder als leuchtendes Beispiel voran: CC-BY-SA. Und damit kann etwa die Wikipedia auch ihre Bilder nutzen.

  4. Für die Parteien und Fraktionen ist es nicht eben einfach, korrekte Lizenzen für die Fotos der Abgeordneten anzubieten. Das Material wird häufig nicht von den Parteizentralen oder Pressestellen angefertigt, sondern von den Kandidaten und Abgeordneten selbst. Und bei der Aufnahme wird mit den Fotografen, die häufig auch nicht so recht über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen, nicht immer bis ins Letzte über die Nutzungsbedingungen verhandelt.

    CC-Lizenz ist da schon das beste, keine Frage. Wir versuchen das für möglichst viele Abgeordnete anzubieten. Beispielsweise für die Bundeskanzlerin: http://goo.gl/dZ0zb

  5. „Aus rechtlichen Gründen“…
    ==
    „wir halten euch fuer sooo leichtglaeubig, dass wir euch die ‚rechtlichen gruende‘, die wir uns selbst ausgedacht haben, vorenthalten.“

  6. Ja, ja immer schön die SPD bashen. CC erlaubt doch ausdrücklich individuelle Lizenzen um die die allgemein gegebene CC-Lizenz zu erweitern.

    Die SPD hat Bearbeiten generell verboten und gibt dann an welche speziellen Bearbeitungen sie erlaubt. Darin sehe ich keine Verletzung der CC-Lizenz.

    Auch bei einer erlaubten über die allgemeine CC-Lizenz hinausgehenden Verwendung soll weiter hin die Namensnennung gelten, wenig überraschend, und auch kein Verstoß gegen CC.

    Nur der Punkt mit der Genehmigung für redaktionelle Verwendung ist falsch.

    Sie haben non-commercial gewählt und erläutert wann sie das doch erlauben. Das es nicht-kommerzielle redaktionelle Verwendung geben kann, kann übersehen worden sein und wäre auch kein Grund ein Faß aufzumachen. Ich hätte die Einschränkung nur für kommerzielle redaktionelle Verwendung bezogen, da das nicht kommerzielle ja bereits freigegeben war.

    Hier hätte es vielleicht eine Klarstellung gereicht.

    So wurde nur erreicht, dass die CC-Lizenz komplett aufgehoben wurde, danke.

    Rechtliche Gründe gegen eine CC-Lizenz können eigentlich nur vertragliche Vereinbarung mit dem Photographen sein, dann hätte es aber sowieso nie unter CC gestellt werden dürfen.

    Gruß Florian

    1. @Florian: Die SPD hat die Creative Commons Lizenzen nicht verstanden und falsch angewendet. Es geht nun mal einfach nicht, zusätzliche Beschränkungen zu definieren. Wenn das jeder machen würde, wäre die Idee von Creative Commons kaputt. Wenn die SPD sich nun dafür entscheidet, ihre Regeln lieber zu behalten, dann kann man das nicht ändern. Besser so, als wenn jemand dem CC-Zeichen vertraut und eine Urheberrechtsabmahnung durch die SPD erhält.

      1. @markus: Ein Punkt ist unklar und hätte richtig gestellt werden müssen. Wenn man „redaktionell“ als kommerziell ansieht, gibt es sogar gar keinen Widerspruch mehr. Die anderen Punkte haben die Rechte über die gewählte CC hinaus ausgeweitet.

        IIRC sollte der Gebrauch von CC-Lizenzen gefördert werden und nicht bei jeder sprachlichen Ungenauigkeit das rumgebashe angefangen werden.

        1. @Florian J: Vielleicht willst Du es nicht verstehen, aber es gab eindeutig Widersprüche zwischen den Nutzungsfreiheiten, die eine Creative Commons Lizenz gewährt und den Nutzungsbedingungen, die die SPD gewährt hat.

  7. @alle: Wie schon gesagt wurde, ist nur der Punkt 1 der SPD-Regeln problematisch. Genau genommen könnte er einfach wirkungslos (gewesen) sein, da die CCPL für sich in Anspruch nimmt, die vollständige Vereinbarung darzustellen.

    @Jan S.: Die Marke wird hier durch flickr verwendet und um auf die Lizenz hinzuweisen. Das ist nach der CC brand policiy ohne Weiteres erlaubt.

    1. @john:

      So wie ich diesen Fall verstehe hat, hat – wer auch immer die Bilder bei flickr eingestellt hat – das cc-Marken (logos) verwendet (*). Tatsächlich wurden die Bilder vom Urheber aber unter einer Lizenz zur Verfügung zu stellen, die mit der Benutzungserlaubnis für die Verwendung des Logos nicht einhergeht.

      Damit handelte es sich um eine Verwendung des Logos jenseits der Nutzungslizenz für das (markenrechtlich geschützte) Logo. Da nicht davon auszugehen ist, dass Creative Commons eine getrennte Nutzungserlaubnis eingeräumt hat, ist diese Verwendung eine Verletzung des Markenrechts von Creative Commons gewesen.

      Du scheinst ausserdem davon auszugehen, dass allein die Verwendung des Logos bedeutet, dass zusätzliche Lizenzbedingungen – wie etwa die Hinzugefügten – unwirksam waren.

      In diesem Fall kommt es wohl darauf an, wo genau die zusätzlichen Hinweise standen. Nur wenn dies irgendwo versteckt war, könnte man argumentieren, dass ein Nutzer (der Bilder, bspw. für eine weitere Publikation) darauf vertrauen durfte, dass ihm die Rechte zur Nutzung derselben durch die cc wirksam eingeräumt wurden.

      Übrigens: der Nutzer (wiederum: der Bilder) hat übrigens stets zunächst dafür einzustehen, dass ihm die Rechte wirksam eingeräumt wurden und zwar vom Urheber/Rechteinhaber selber. Wie man sieht wird das manchmal gar nicht so leicht fallen. Rechtssicherheit sieht anders aus.

      (*) Auch wenn flickr die Verwendung technisch unterstützt, sind Sie nicht selber die Verwender, sondern lediglich Dienstleister für die Veröffentlichung eines Fotos. Ein Argument dafür ist, dass flickr erkennbar nicht für die lizenzkonforme Verwendung einstehen will.

  8. @Jan S.: Ich verstehe nicht ganz, worauf du hinaus willst. Dass das Logo bei flickr eingeblendet wird und wie das geschieht steuert flickr, nicht derjenige, der die Bilder hochlädt. Er sagt nur, dass die Lizenz gelten soll. Wie das dargestellt wird, entscheidet flickr. Aber selbst wenn man beide zusammen als Verwender des CC-Logos ansehen wollte, sehe ich keinen Verstoß gegen die CC-Marken-Policy. Nur weil bei der Lizenzierung Fehler gemacht werden, entfällt nicht die Erlaubnis zur Verwendung des CC-Logos als Hinweis auf die Lizenz.

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