In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Bruno Kramm.
Bruno Kramm ist seit 1989 selbstständiger Musiker, Produzent und Labelbetreiber. Musikalisch bewegt sich seine Band Das Ich irgendwo zwischen Gothic, Elektro, Industrial und Klassik sowie deutschem Expressionismus. Seit Gründung hat die Band ein knappes Duzend Alben veröffentlicht und sämtliche Kontinente betourt. Als Remixer hat Bruno Kramm nach eigener Aussage „bestimmt über 100 Bands remixt und wurde bestimmt genausohäufig remixt.“
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Wen er es schafft, neue Komponenten so einzufügen, dass daraus ein stimmiges und neues Bild entsteht. Langweilig finde ich diese klassischen Mixe, die einen Song einfach nur tanzbarer machen. Spannend wird es dann, wenn Du nur noch schwer nachvollziehen kannst, woher die Komponenten stammen, wenn ein neuer Klangkosmos entsteht. Wobei dann auch schnell ein Mashup daraus wird. Die Grenzen sind fliessend und das ist auch das Schöne. Mancher Remix ist besser als das Original und manches Original mochte ich erst, nachdem ich mich über den Remix genähert habe.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Neben der klassischen Inspiration – jeder verwendet die gleichen Kadenzen – hab ich den ein oder anderen Streicher- oder Bläsersatz aus klassischen Kompositionen nachgespielt und verfremdet. Noch häufiger aber hab ich Basedrums, Snaredrums, Soundelemente und Loops von anderen Quellen gesamplet und was neues daraus gemacht. Mit Filtern, Verzerrern, Timestretching und anderen Tools entsteht ja auch ganz neues, schwer zu indentifizierendes Klangmaterial. Da muss man leider erst recht seit [der BGH-Entscheidung, Anm.] Metall auf Metall II aufpassen, denn jetzt ist das kreative Sampling erst recht gebannt.Was das für ein uns Artverwandtes Genre bedeutet, die EBM Musik und den Industrial, ist kaum abzuschätzen.
Was genau meinst Du damit? Wo liegt das Problem?
Zum Glück ist noch kein Anwalt draufgekommen, aber mit der aktuellen Rechtssprechung könnte man diese Genres totklagen. Hier werden zum Beispiel hunderte von „dubbed dialogue samples“ verwendet. Das sind Sprachsamples aus bekannten und unbekannteren Filmen, die den Songs oft einen Grundtenor inhaltlicher Art geben. Vor einer Weile habe ich interessehalber einmal bei einer großen amerikanischen Filmfirma angefragt, was das bekannteste Sample dieses Genres kosten würde, wenn ich es für den Musikgebrauch lizensieren lassen wollte. Das hätte einen fünfstelligen Betrag gekostet – absoluter Irrsinn. Alleine dem Undergroundstatus dieser EBM/Industrialbands ist es zu verdanken, dass da noch niemand geklagt hat. Tragisch ist daran aber, wie sehr die geltenden Regeln hier Kreativität und verschiedene Arten des Remixes ausbremsen und sogar rechtlich unmöglich machen. Zumindest für kleine Teilnehmer, die keinen großen Verlag zum Sampleclearing hinter sich haben.
Wie hat sich der Remix seit den 90ern verändert?
Seit dem es Melodyne (Tonales Shaping Tool) gibt, kann man nicht nur die rhythmische Struktur und die Tonart von Versatzstücken und Samples verändern, sondern sogar Melodien und Akkordstruktur innerhalb des gesampleten Takes oder Songs. Was das für ein veraltetes Urheberrecht bedeutet, können weder Rechtsgelehrte noch Anwälte abschätzen, da sie in den seltensten Fällen die Tragweite dieser technischen Revolution begreifen. Mit dieser sich rasend entwickelnden Technik kann man mit viel Frickelei bereits heute den seeligen Freddy Mercury einen Song von Nirvana intonieren lassen. Diese Art von Bastard kann ja nicht einmal die Creative Commons Lizenz vernünftig beschreiben, geschweige denn unsere Schrankenregeln. Gilt dann hier plötzlich ein Urheberrecht wie für Gedichtanthologien, das ja auch die Sammlung selbst schutzwürdig macht? So eine Songsymbiose ist dann ja selbst eine Sammlung. Und was passiert, wenn ich mittels dieser neuen Technik aus einem profanen Dieter Bohlen Song plötzlich eine hochkomplexe 12 Tonkomposition transformiere? Gleichzeitig entwickelt sich die Technik weiter und wir werden wohl irgendwann Tools haben, mit denen man algorithmisch selbst justieren kann, aus welchen Komponenten und in welchem Metrum, Tonart und Melodie der Song meiner Wahl erklingen soll. Code is poetry.
Hast Du schon einmal nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und wenn ja, warum?
Mittlerweile passe ich da sehr viel mehr auf. Bin nun mal auch ein gebranntes Kind. Metall auf Metall II hat die Hürden ja verschärft. Gewisse Dinge, die ich früher gemacht habe, würde ich heute nicht mehr tun. Und zwar nicht, weil ich moralische Probleme hätte, sondern weil es einfach nicht erlaubt ist. Ich hatte selbst mit meiner Band in den 90ern ein Ambient Album „Das Innere Ich“ veröffentlicht und gleichzeiti die „Pro Sampling Campaign“ gestartet. Das Logo und die damalige Webseite sollten es jedem erlauben, ungehemmt von den Tracks zu samplen und neues entstehen zu lassen, ohne dafür anfragen zu müssen oder zu vergüten. Leider haben sich viel zu wenige Musiker beteiligt, danach ist dann diese Idee eingeschlafen.
Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit?
Ich hatte zum Beispiel unglaubliche Probleme, die Rechte für eine Gedichtvertonung eines sehr bekannten, aber seit mehreren Jahrzehnten toten Dichters zu erhalten. Die Erben des Autoren können die Transformation und kreative Beschäftigung mit dem Werk verhindern, obwohl das wohl sicher im Sinne des Künstlers ist. Als wir dann die CD trotz all des Ärgers fertig gestellt hatten, wurden wir sogar ans renommierte Züricher Schauspielhaus eingeladen, um das Werk aufzuführen. Die Kritiken waren großartig.
Dieser Rechtepoker findet seinen Höhepunkt, wenn die Erben ein Werk komplett vergraben und vergessen machen, die Aufführung und Bearbeitung untersagen. Nur um Bayreuths Wagner zu schützen, konnte lange der ebenso kreative Sohn nicht aufgeführt werden. Die Wagnerfamilie versuchte hier das Lebenswerk mit Hilfe des Urheberrechts zu tilgen.
Und hattest Du sonst noch einmal rechtliche Probleme?
Was meine eigenen Konflikte betrifft: Selbst kam ich in ganz arge Bedrängnis durch Rechteinhaber als ich mit dem damals in EBM-Kreisen bekannten Musiker Zadoc – heute vielen als Mario Sixtus ein Begriff – eine Diskonummer produziert hatte. Der Song Jurassic Beat spielte mit einigen Samples aus dem Jurassic Park Soundtrack. Die episch langsame Ouverture des Films hatten wir mit Timestretching zu einer Discofanfare transformiert. Die ersten Bestellungen der Single ließen auf einen Charthit hoffen. Ich kann mich noch gut erinnern, wie sich kurz vor Feierabend langsam das Fax des deutschen Filmverleihs mit einer Abmahnung durchschob. Den sicheren Charthit in der Tasche, boten wir der Firma sogar an, das Produkt einfach zu übernehmen. Wir wurden trotzdem dazu verdonnert, sämtliche CDs zu vernichten und den Titel streichen zu lassen. Die ganze Aktion hätte mich fast in die Pleite getrieben. Der Schaden war fünfstellig.
Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?
Prinzipiell überfällig und sinnvoll, wobei ich zu denken gebe, ab wann die Vergütung eher transformationelle Schöpfungen verhindert anstatt sie zu fördern. Wenn ein Werk aus unzähligen Versatzstücken entsteht, ist die Vergütung kaum zu handeln. Deshalb frage ich mich eher, ob überhaupt eine Kompensation für den Remix von Nöten ist. Das orientiert sich viel zu sehr an den Kompensationen für Schranken.
Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?
Da hab ich direkt einen Song eines meiner Label-Künstler, der aus über 50 Fragmenten anderer Songs entstand. Der Musiker mit dem Namen Ptyl (hebräisch für Docht) stammt aus Israel und ist ein absolutes Genie. Er benutzt ausnahmslos Samples anderer Bands und zaubert dann ohne Studio, nur mit einem alten MS DOS Tracker gewaltige Soundwelten. Natürlich hat er nie ein Sample lizensiert. Er hat mir eine Kopie seiner Soundbank gezogen, die akribisch nach ästhetischen Kriterien sortiert ist und ständig wächst. Die Bank besteht aus vielen zehntausend Samples und ich bin Stolz darauf, auch Teil dieser Bibliothek zu sein. Ptyl hat übrigens eine neue Band mit dem Namen Demonwire, die seine Samplingtechnik noch weiter perfektioniert hat. Dem Fasttracker ist er aber treu geblieben. Wer hier Remixvergüten wollte, müsste Noten zählen.
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative Recht auf Remix, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet.
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