Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will „die Urheberrechte durchsetzen“. Das hat der Bundesvorstand Ende September beschlossen. In einem Positionspapier spricht man sich für Strafverfolgung, Providerhaftung und Leistungsschutzrecht aus – und lehnt Kulturflatrate, Fair Use und Open Access ab.
Eine Suche nach dem Tag „verdi“ im Archiv von netzpolitik.org fördert Gruseliges zu Tage: Die Gewerkschaft findet das Leistungsschutzrecht in Ordnung, kopiert Netzneutralitäts-Positionen bei der Deutschen Telekom, will Stoppschilder gegen Urheberrechtsverletzungen, startet Bündnis mit Rechteindustrie und so weiter.
Jetzt bezieht die Gewerkschaft „eine klare, handlungsorientierte Position in der aktuellen und zum Teil hitzig geführten Debatte um den Stellenwert des Urheberrechts“. Mit einem Forderungskatalog, welcher den Hardlinern der Gegenseite gefallen dürfte. Aus dem Papier:
Die Verteidigung des Urheberrechts als Immaterialgut, in dem sich schöpferische Arbeit verkörpert, steht im Mittelpunkt des gemeinsamen Interesses von Medien- und Kulturschaffenden und (fairen) Verwertern.
Jede Form der (bewussten) unerlaubten Nutzung muss gesellschaftlich geächtet werden.
Anbieter illegaler Angebote müssen strafrechtlich verfolgt werden und zivilrechtlich belangt werden können.
Telemedien (Content Provider) und Diensteanbieter, die urheberrechtlich geschützte Werke anbieten, müssen in die Verantwortung genommen werden.
Ein Leistungsschutzrecht für Verlage ist nur akzeptabel, wenn die Verlage die mit den Gewerkschaften ausgehandelten Vergütungsregeln im Journalismus umsetzen und eine angemessene Beteiligung an den Erlösen aus einem Leistungsschutzrecht für die eigentlichen Erbringer der Leistung in Höhe von mindestens 50 Prozent gewährleistet ist.
Die Selbstbestimmung über die Nutzung von Werken ist ein unverzichtbares Element des Urheberrechts. Deshalb ist eine nutzungsorientierte Vergütung allen pauschalen Vergütungsmodellen wie Kulturwertmark oder Kulturflatrate vorzuziehen, die dieses Recht missachten und weitgehend enteignend wirken.
Die Schranken der aus dem amerikanischen Copyright-System stammenden Rechtsdoktrin zum „fair use“, die kostenfreie Nutzungen von geschütztem Material zugesteht, sind zu unbestimmt.
Wissenschaftliche Publizist/innen dürfen nicht gezwungen werden, ihre Werke kostenfrei unter Open-Access-Bedingungen zu veröffentlichen.
Die bestehenden Schutzfristen sind sinnvoll und müssen beibehalten werden.
Immerhin fordert man keine Netz-Sperren mehr, wie noch vor zwei Jahren. Gründe zum Aufregen und Beschweren gibt es aber dennoch genug.