HasskriminalitätFällt Telegram wirklich nicht unter das NetzDG?

Telegram tut kaum etwas gegen strafbare Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen. Weil der Dienst einst als Messenger begann, ist er vom NetzDG bislang befreit. Dabei hat er sich längst zu einem sozialen Netzwerk entwickelt.

Hass auf Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble
Hass auf Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble – Daniel Laufer

Der bösartigste Satz, den je ein deutscher Politiker gesagt haben soll, sei: „Die Not wird die Menschen zwingen, sich zu beugen!“ Angeblich stamme er von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). So jedenfalls steht es auf einer Grafik, die jemand Mitte Januar in einer großen Chatgruppe auf Telegram postet, versehen mit einer Drohung: „Dafür wirst du deinen Lohn bekommen!“ Ein anderer Nutzer fragt: „Kennt jemand seine private Anschrift?“ Ein dritter schreibt, die Verbrecher müssten alle an den Galgen.

Es gibt keinen Beleg dafür, dass das Zitat wirklich von Schäuble stammt. Zu diesem Schluss kommt die Deutsche Presse-Agentur, als sie die Behauptung einem Faktencheck unterzieht. Auf Telegram steht diese aber auch noch Wochen später, genauso wie die Reaktionen darauf, die man wohl als Aufruf interpretieren könnte, den obersten Vertreter der deutschen Legislative heimzusuchen und zu ermorden.

Unter dem Radar

Eigentlich gibt es ein Gesetz, das verhindern soll, dass solche Inhalte in sozialen Netzwerken einfach stehenbleiben: das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es zwingt Dienste, innerhalb kurzer Zeit tätig zu werden, wenn sie von rechtswidrigen Inhalten erfahren, außerdem müssen sie Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen. Facebook, Twitter und TikTok veröffentlichten vergangene Woche fristgemäß Berichte, die dokumentieren sollen, was sie in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 auf ihren Plattformen gegen Hasskriminalität unternommen haben.

Telegram dagegen legte überhaupt nichts vor. Manchmal löscht der Dienst, meistens nicht. Nach welchen Kriterien er solche Entscheidungen trifft, weiß niemand außerhalb des Unternehmens. Expert:innen attestieren der Plattform ein massives Rechtsextremismus-Problem. Trotzdem wird in Deutschland offenbar zugelassen, dass Telegram unter dem Radar fliegt.

Derzeit fällt der Dienst nicht unter das NetzDG. Hauptgrund dafür ist wohl, dass er noch immer vor allem für den Messenger gehalten wird, als der er 2013 begann – nicht aber für das soziale Netzwerk, das er heute augenscheinlich ist.

„Einige der ursprünglich als Individualkommunikation ausgerichteten Plattformen haben sich zu neuen kleinen Facebooks entwickelt. Das Recht und der Staat haben darauf noch nicht ausreichend reagiert“, sagt Matthias C. Kettemann, Experte für Internetrecht am Leibniz-Institut für Medienforschung Hans-Bredow-Institut. „Nicht zu moderieren, ist nicht mehr haltbar angesichts der hochproblematischen Inhalte von Rechtsradikalen, Impfgegnern und Desinformationsstreuern.“

Erst kürzlich meldete Telegram, man habe mittlerweile mehr als eine halbe Milliarde Nutzer:innen – das wären mehr Menschen, als insgesamt in den Staaten der Europäischen Union leben. Dennoch beansprucht der Dienst für sich einen Ruf der Obskurität.

Das könnte sich bald ändern. Denn die Entscheidung, Telegram beim NetzDG durchs Raster fallen zu lassen, hält einem zweiten Blick heute womöglich nicht mehr stand. Recherchen von netzpolitik.org offenbaren Schwächen bei der Regulierung der Plattform, deuten aber vor allem auf Versäumnisse bei der Anwendung des bestehenden Gesetzes hin.

Das NetzDG als Druckmittel

Erklärtes Ziel des NetzDG war es, Hasskriminalität im Internet zu bekämpfen. Vor allem bei seiner Einführung 2017 war es als schwerwiegender Einschnitt in die Meinungsfreiheit kritisiert worden. In der Umsetzung zeigten sich bei den Plattformen Mängel, mitunter hat das NetzDG auch zu absurden Sperrungen beigetragen. Zweimal fasste die Große Koalition das Gesetz schon an, die Novellen sind aber noch nicht in Kraft getreten. Änderungen sollen auch die Rechte von Nutzer:innen stärken, die Löschentscheidungen der Plattformen künftig anfechten können.

In der Summe erwies sich das NetzDG als erste Maßnahme, um soziale Netzwerke wenigstens ein Stückweit zu regulieren und sie in die Pflicht zu nehmen, Hass und Hetze nicht einfach zu ignorieren. Das Gesetz sieht klare Meldewege vor, es zwingt Plattformen außerdem, einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Adresse in Deutschland zu nennen, an den sich beispielsweise Gerichte wenden könnten.

Zudem müssen Dienste offenlegen, wie häufig und schnell sie Inhalte löschen. Die Berichte hätten zu mehr Transparenz geführt, sagt Kettemann. „Weder die Forschung, noch die Politik kann entsprechend reagieren, wenn wir nicht wissen, was auf diesen Kanälen geschieht.“ Bei aller berechtigten Kritik, vor allem an der privatisierten Rechtsdurchsetzung, sei das NetzDG deshalb ein wichtiger Schritt gewesen.

Martin Fuchs, der Regierungen und Parlamente in digitaler Kommunikation berät, plädiert dafür, künftig auch bei Telegram genauer hinzuschauen. „Mit dem NetzDG könnte man Telegram viel stärker unter Druck setzen, eine Moderation von Inhalten sozusagen als Standard zu übernehmen.“

Telegram ist eine Blackbox

Bislang leistet die Plattform praktisch nichts von dem, was das NetzDG zum Beispiel Facebook und Twitter vorschreibt. Auf ihrer Website nennt sie keinen Ansprechpartner in Deutschland, es gibt noch nichtmal ein Impressum, dafür die schwammige Aussage, die Entwickler:innen arbeiteten gerade in Dubai, könnten aber jederzeit weiterziehen, sollten sich örtliche Vorschriften ändern. In der Datenschutzerklärung taucht eine Firma auf den Britischen Jungferninseln auf, wohin auch Registrierdaten von Servern in Europa und Nordamerika führen.

Presseanfragen – wie von netzpolitik.org im Zusammenhang mit diesem Artikel, genauso wie von anderen deutschen Medien – bleiben unbeantwortet. Telegram macht sich zur Blackbox. Wie ist es möglich, dass eine Plattform dieser Größenordnung damit durchkommt?

Anlässe, tätig zu werden, gäbe es zuhauf. Die rechtsextremistische Szene sehe den Dienst als WhatsApp-Alternative, über Telegram verbreitete sie ihre Ideologie und Propaganda, gab die Bundesregierung schon vor einem Jahr an. Dann kam die Pandemie und flutete Telegram mit neuen Verschwörungsmythen und noch mehr Hass.

Das Bundeskriminalamt (BKA) habe Hinweise auf möglicherweise sicherheitsrelevante Sachverhalte gefunden, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Bundestagsabgeordneten aus dem Januar. Sorgen bereitete dem BKA demnach, dass Mitglieder mehrerer Gruppen aus dem Umfeld einer Aktion namens „D-Day 2.0“ erwogen hätten, sich vor Impfzentren zu versammeln.

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gab im vergangenen Jahr eine Studie in Auftrag. Zwei Kommunikationswissenschaftler:innen der Universität Greifswald haben Telegram-Gruppen und Kanäle auf Inhalte untersucht, die rechtswidrig sind.

Die meisten Verstöße fänden sich in den Bereichen Rechtsextremismus, Drogenhandel, Dokumentenhandel und Pornografie, schreiben Jakob Jünger und Chantal Gärtner. Weil die Forschenden gezielt nach einschlägigen Inhalten gesucht haben, sagt die Studie nichts darüber aus, wie groß der Anteil dieser Problemfelder im Verhältnis zu harmlosen Telegram-Nachrichten ist. Viele Funde seien allerdings eindeutig gewesen, die Rede ist von Hakenkreuzdarstellungen und rassistischen Aussagen, auch Kriegsverherrlichung.

Ein rechtsextremer Tummelplatz

Jünger und Gärtner hatten für ihre Auswertung Beiträge aus 913 Gruppen und Kanälen als Stichprobe gesammelt, von denen sich der Großteil an deutschsprachige Nutzer:innen richtete. Die Metadaten, welche die Forschenden ausgewertet haben, belegen, dass Telegram schon heute Inhalte einschränkt.

Der Dienst löscht demnach bei Urheberrechtsverstößen oder Pornografie. Auch bei Inhalten, die im Zusammenhang mit Terrorismus stehen, wurde die Plattform in der Vergangenheit tätig.

2018 nahm nach Angaben der Bundesregierung eine Mitarbeiterin an einer Aktion der EU-Polizeibehörde Europol teil. Damals markierte Deutschland 108 Beiträge von Dschihadisten zur Löschung. Öffentliche Maßnahmen wie diese bleiben eine Ausnahme, vielleicht Aktionismus. Der Internetrechtler Matthias C. Kettemann mutmaßt, dass Telegram sowohl bei Terrorismus als auch bei Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs handele, weil es unter Druck stehe. „Einfach, weil es weiß, dass es richtig Ärger mit den Regulierungsbehörden kriegt, wenn es hier nicht aktiv wird.“

Tätig wird Telegram mutmaßlich nur, wenn die Sache eindeutig ist. Pornografie lasse sich beispielsweise relativ leicht erkennen, sagt Jakob Jünger. „Die Entscheidung darüber, was Hassrede ist und was nicht, ist schwieriger als in anderen Feldern.“ Inhalte, die in Richtung Volksverhetzung gehen, bleiben wohl tendenziell stehen.

Jugendschutz.net wirft Telegram vor, nur sporadisch zu löschen, wie es in einem Bericht aus dem vergangenen Sommer heißt. Die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern soll Verstößen gegen den Jugendschutz im Netz nachgehen. Ihr Fazit zu Telegram fällt verheerend aus: Der Untersuchung zufolge habe der Dienst bloß in etwa jedem zehnten Fall „absolut unzulässige Inhalte nach einer Usermeldung“ entfernt.

Die Initiative attestiert der Plattform schwere Versäumnisse. Beispielsweise das vom Attentäter selbst gefilmte Video des rechtsextremistischen Terroranschlags in Halle sei auf Telegram in unzähligen Ausführungen zu finden gewesen – die Rede ist von einer tausendfachen Verbreitung und einer Weiterverarbeitung zu GIFs und Memes.

Nach Einschätzung der Initiative ist Telegram ein rechtsextremer Tummelplatz. Sie schreibt: „Kader der Identitären Bewegung haben Telegram bereits recht früh in ihre Medienstrategie eingebunden. Parteien wie die NPD, Die Rechte oder Der III. Weg sind ebenfalls mit Kanälen auf Telegram präsent und verbreiten dort ihre Propaganda.“

Willkürliche Löschungen

Telegram selbst scheint seine Zurückhaltung in erster Linie als Stärke zu verstehen. Anfragen zu Beiträgen innerhalb von Gruppenchats zu bearbeiten, schließt es auf seiner Website kategorisch aus. Die Plattform schmückt sich dafür mit dem Versprechen, nicht nachzugeben, wenn eine Regierung gegen kritische Beiträge vorgehen wolle.

Das mag lobenswert sein, wie bei den Aufständen in Belarus im vergangenen Sommer. Was im Arabischen Frühling 2011 die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter gewesen sein mögen, schien nun Telegram zu sein. Während belarussische Staatsmedien vergeblich um Aufmerksamkeit rangen, informierten sich Millionen von Gegner:innen des Diktators Alexander Lukaschenko auf dem Telegram-Kanal eines Bloggers.

Nachdem Fans des gescheiterten US-Präsidenten Donald Trump im Januar das Kapitol stürmten, reagierten Apple und Google und warfen die App eines anderen Dienstes aus ihren Stores. Mithilfe des sozialen Netzwerks Parler hatten Extremist:innen den Angriff auf das amerikanische Parlament in Echtzeit dokumentiert. Parler hatte sich geweigert, diese Inhalte zu moderieren. Weil sich die Anwendung auf gängigen Smartphones damit nicht mehr ohne Weiteres installieren ließ, traf der Rauswurf aus den Stores Parler schwer.

Kurz darauf knickte Telegram offenbar ein und löschte Kanäle im Zusammenhang mit dem Verschwörungsmythos QAnon. In ihren FAQ gibt die Plattform an, „Anfragen bezüglich illegalen, öffentlichen Inhalten auf Telegram“ nachzugehen, wenn sie die „Verbreitung von Telegram über den App Store und Google Play“ gefährden. Wo sich Telegram den Gesetzen demokratisch legitimierter Regierungen weitgehend entzieht, zeigt es sich beim Regelwerk privater Tech-Konzerne auf einmal gesprächsbereit.

In Deutschland wirft Jugendschutz.net der Plattform vor, bei seinen Löschungen ohne erkennbare Logik zu agieren. Wie viele Kanäle, Gruppen, Beiträge Telegram in Deutschland entfernt und auf welcher Grundlage, bleibt sein Geheimnis. Weil viele Menschen den Dienst nutzen, beeinflusse das, was dort geschehe, die öffentliche Wahrnehmung, sagt der Kommunikationswissenschaftler Jünger. „Daraus ergibt sich ein moralischer Anspruch, dass Telegram gewisse Sachen transparent macht, was momentan nicht passiert.“

Jünger sieht die Plattform deshalb in der Verantwortung, endlich offenzulegen, auf welcher Grundlage und in welchem Umfang sie derzeit Inhalte entferne. „Das ist kein Prozess, der aus deutscher Perspektive irgendwie demokratisch legitimiert ist“, sagt er.

Wer auf Telegram zu Unrecht gesperrt wird, hat derzeit Pech gehabt. Weil der Dienst sich Behörden verwehrt, wäre es gleichermaßen schwierig, eine Sperrung zu erwirken, als auch, gegen sie vorzugehen. Kanäle und Gruppen könnten von heute auf morgen verschwinden und Telegram müsste darüber keinerlei Rechenschaft ablegen.

Messenger? Soziales Netzwerk?

Das NetzDG könnte das ändern. Dass Telegram nicht darunterfällt, ist jedoch eine scheinbare Tatsache, die so hingenommen wird. Dabei ist die Sache alles andere als klar.

Der Gesetzestext legt fest, wen genau das NetzDG betrifft: Plattformen mit einer Gewinnerzielungsabsicht, die „dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke)“.

Hat ein solcher Dienst in Deutschland mindestens zwei Millionen registrierte Nutzer:innen und mehr als 100 Beschwerden wegen rechtswidriger Inhalte im Jahr, muss er zudem sein Meldeverfahren vereinfachen und halbjährlich den Transparenzbericht vorlegen. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte soll er nach Eingang einer Beschwerde binnen 24 Stunden löschen.

Von alldem ausgenommen sind Plattformen zur Individualkommunikation. Aber was ist Telegram? Wirklich bloß ein Messenger oder eher ein soziales Netzwerk?

Wir haben diese Frage dem Bundesjustizministerium gestellt, von dem das NetzDG stammt. Eine Sprecherin teilt uns mit: „Ob Telegram die Pflichten des NetzDG erfüllen muss, ist vom Bundesamt für Justiz im Rahmen seiner Aufgabe zu prüfen.“

Also haben wir auch dort nachgefragt. Antwort: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus grundsätzlichen Erwägungen zu konkreten Anbietern keine Angaben machen. Dies gilt auch für den Anbieter von Telegram, den Sie konkret zum Gegenstand Ihrer Anfrage machen.“

Zur Wahrheit gehört, dass das Bundesamt für Justiz sehr wohl Angaben zu konkreten Anbietern macht: Auf seiner Website erklärt die Behörde am Beispiel von WhatsApp, dass Messenger nicht unter das NetzDG fallen. Zum größten Konkurrenten von WhatsApp im Westen will sie dagegen nichts sagen.

Privatchats als Schutzschild

Außerhalb des Unternehmens weiß wohl niemand, wie viele Nutzer:innen im öffentlichen Teil von Telegram aktiv sind. „Laut Rückmeldungen, die wir erhalten haben, nutzen viele Leute Telegram als ganz normalen Messenger für alltägliche Kommunikation mit der Familie oder im Bekanntenkreis“, sagt Chantal Gärtner von der Universität Greifswald.

Es ist dieser private Bereich, der Telegram bislang wohl vor dem NetzDG abschirmt. Kettemann findet es wichtig, dass die Individualkommunikation auch in Zukunft geschützt bleibt. „Gleichzeitig muss man sie aber von den sozialen Effekten der Massenkommunikation trennen.“

Als das NetzDG 2017 in Kraft trat, war auf Telegram von dieser Massenkommunikation noch vergleichsweise wenig zu sehen. „Supergruppen“ hatte die Plattform gerade erst eingeführt. Beitreten konnten ihnen damals bis zu 10.000 Menschen – in Telegrams Worten die „Größe einer ordentlichen Kleinstadt“. Nach eigenen Angaben nutzten damals 180 Millionen Menschen den Dienst, der sich eher zu Unrecht als bessere Alternative zu WhatsApp ausgab.

Sendestationen für Verschwörungsmythen

Seither ist er stark gewachsen, was auch an der Beliebtheit von Funktionen liegen dürfte, die den Dienst von der Konkurrenz abheben – wie den Kanälen, sozusagen einseitigen Sendestationen. Einzelne können ihre Botschaften darüber an eine unbegrenzte Zahl von Abonnent:innen schicken.

„In meiner Wahrnehmung hat sich Telegram zu einem sozialen Netzwerk entwickelt – mit den Funktionalitäten, mit der Nutzung, auch mit der öffentlichen Wahrnehmung dessen, was dort passiert“, sagt Martin Fuchs. „Telegram ist ein viel stärker öffentliches Netzwerk als andere Messenger.“

So führte auch WhatsApp mit „Broadcast-Listen“ eine Funktion ein, die den Kanälen auf Telegram ähnelte – implementierte dabei aber Maßnahmen, die eine Massenkommunikation verhindern sollen. Gleichzeitige Nachrichten können bloß an 256 Empfänger:innen geschickt werden, die der Absender aus seinem Telefonbuch auswählt. Die gleiche zahlenmäßige Begrenzung gilt auch für die Größe von WhatsApp-Gruppen.

Telegram hat den entgegengesetzten Weg gewählt: Seine Kanäle lassen sich von unbegrenzt vielen Menschen abonnieren. Zu den Folgen zählen auch Desinformationsschleudern, wie sie in deutscher Sprache die Verschwörungsideolog:innen Eva Herman (rund 175.000 Abonnent:innen) und Oliver Janich (rund 168.000 Abonnent:innen) betreiben.

Seit Kurzem können Nutzer:innen Kanal-Beiträge sogar in einem Kommentarbereich diskutieren. Die neue Funktion hat mehr mit einer Facebook-Seite gemein als mit der Individualkommunikation, für die das NetzDG eine Ausnahme vorsieht.

Gruppenchats von der Dimension einer Großstadt

Die maximale Zahl von Mitgliedern seiner „Supergruppen“ hat Telegram seit der Einführung des Gesetzes verzwanzigfacht. Theoretisch können auf der Plattform heute bis zu 200.000 Menschen miteinander diskutieren – das entspricht ungefähr der Einwohner:innenzahl einer mittleren Großstadt.

Kanäle und nicht als privat eingestellte Gruppen, denen jedermann beitreten kann, sind auf Telegram mithilfe einer Suchfunktion öffentlich auffindbar. Auf diesem Weg sind regelrechte Communitys entstanden, auch politische Bewegungen. Auf Telegram haben sich während der Pandemie „Querdenken“-Gruppen in ganz Deutschland gebildet und organisiert.

Auch der „Leute in der Nähe“-Bereich dient der Beschreibung zufolge der sozialen Vernetzung. Man kann sich darüber „lokale Gruppen“ anzeigen lassen, abhängig vom eigenen Standort. Wer die Funktion in Berlin nutzt, stellt fest, dass solche unter anderem ein Umschlagplatz für Kokain sind.

Jugendschutz.net kommt in seinem Bericht „Zwischen Gewaltpropaganda und ‚Infokrieg‘“ zu dem Schluss, dass Telegram mit der „Entwicklung vielfältiger Funktionen“ mehr und mehr wie ein soziales Netzwerk funktioniere.

Sogar Telegram selbst scheint sich mittlerweile zumindest teilweise für ein solches soziales Netzwerk zu halten. In einer Mitteilung im Dezember schrieb Gründer Pavel Durov klipp und klar: „Zusätzlich zu seiner Messaging-Komponente hat Telegram eine Soziale-Netzwerk-Dimension.“ Durov zufolge seien die öffentlichen Kanäle „eher wie Twitter-Feeds“.

Kann es wirklich sein, dass jemand die von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen verfasste Studie oder den Bericht von Jugendschutz.net liest und noch immer glaubt, Telegram sei nicht dazu bestimmt, „dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen“, wie soziale Netzwerke im NetzDG definiert sind?

Telegram will Geld einnehmen

Auch die Voraussetzungen für die Pflicht, halbjährlich einen Transparenzbericht vorzulegen, dürfte Telegram längst erfüllen.

Vermutlich hat die Plattform in Deutschland weitaus mehr als die notwendigen zwei Millionen registrierten Nutzer:innen. Das Bundesjustizministerium teilt zwar mit, man führe keine Statistik über die Anzahl der Nutzer:innen von Onlinediensten. Laut einer Umfrage von Statista aber waren in Deutschland auf Telegram bereits im Sommer 2019 fast acht Millionen Menschen aktiv.

Auf 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte im Kalenderjahr kommt Telegram aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls. Alleine Jugendschutz.net hat im Rahmen seiner Untersuchung nach eigenen Angaben 202 Beiträge gemeldet.

Selbst eine Gewinnerzielungsabsicht, die Bedingung ist, um unter das NetzDG zu fallen, wird die Plattform bald haben. Ende 2020 verkündete Durov: „Telegram wird ab dem nächsten Jahr beginnen, Einnahmen zu generieren.“

Er plant demnach, Werbeanzeigen in Kanälen zu schalten. Werden solche dann zum Beispiel bei Oliver Janich oder Eva Herman ausgespielt, verdient Telegram an deren Reichweite. Außerdem seien neue Funktionen geplant, für welche die Plattform „Premium-Anwender:innen“ zur Kasse bitten wolle.

Der Kommunikationswissenschaftler Jakob Jünger hält den Schritt für wegweisend. „Ich gehe davon aus, dass dieses Wachstum in anderen Richtungen auf lange Sicht ebenfalls Änderungen nach sich ziehen muss – auch, was die Einbindung in die Regulierungsinfrastruktur angeht.“

Bislang ist von den Neuerungen noch nichts zu sehen. Man könnte dennoch argumentieren, dass eine Gewinnerzielungsabsicht bereits heute besteht. Denn immerhin zielen Telegrams Aktivitäten nun erklärterweise darauf ab, mittelfristig Geld einzubringen.

Sollte das NetzDG für Telegram überarbeitet werden?

Dass Telegram ein Problem ist, weiß man auch im Bundesjustizministerium. Mittlerweile gebe es Messenger-Kanäle, mit denen Zehntausende erreicht würden, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) kürzlich dem Handelsblatt. „Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden.“

Um Hasskriminalität im Sinne des NetzDG künftig auch auf Telegram zu regulieren, gäbe es nun wohl zwei unmittelbare Möglichkeiten. Die eine: Wenn das Gesetz auf Telegram mit seiner selbsterklärten Sozialen-Netzwerk-Dimension wirklich nicht anwendbar ist, könnte man es überarbeiten.

Wir haben Lambrechts Ministerium deshalb wiederholt gefragt, ob sie Anlass sehe, das NetzDG so anzupassen, dass es auch bei Telegram greife. Eine Sprecherin antwortete darauf nur ausweichend.

Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Bundestag, beklagt, das NetzDG habe von vornherein nur auf wenige soziale Netzwerke abgezielt. Er wirft der Bundesregierung vor, eine notwendige Überarbeitung des Gesetzes über Jahre hinweg verschleppt zu haben.

„Zuletzt hat sie sich auf ihr Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität und ihr Bestandsdaten-Reparaturgesetz konzentriert. Hierüber ist die Diskussion um die dringend notwendige Weiterentwicklung des NetzDG unter die Räder gekommen“, sagt der Netzpolitiker. „Dies gilt auch für die seit langem virulente Frage, wer eigentlich alles unter das Gesetz fallen müsste und ob nicht auch Dienste wie Telegram sehr viel stärker in die Verantwortung genommen werden müssten.“

Lambrecht setzt ihre Hoffnung dem Anschein nach in das Digitale-Dienste-Gesetz, für das die EU-Kommission im Dezember einen Entwurf vorgelegt hat. Bestandteil ist auch eine Regulierung von Messenger-Diensten, die wohl dem NetzDG ähnliche Auflagen erfüllen müssten.

Ein Problem dabei: Es wird noch Jahre dauern, bis das Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft treten kann. Eine Entscheidung darüber wird erst 2022 erwartet, eine Durchführung ist frühestens für 2023 im Haushalt eingeplant. Gut möglich aber auch, dass alles länger dauert und das Gesetz erst 2024 zum Ende der aktuellen Legislaturperiode kommt oder sogar noch später.

Die Entwicklung auf Telegram bereitet jedoch schon heute Sorgen. „Besonders im Kontext aktueller Ereignisse ist zu beobachten, wie sehr Telegram auch zur Verbreitung rechtsextremer Desinformationen und Verschwörungserzählungen beiträgt“, heißt es im Bericht von Jugendschutz.net.

Matthias C. Kettemann hält es für schwierig, auf die Pflichten zu setzen, die das Digitale-Dienste-Gesetz irgendwann vorsehen soll. Er sieht höchstens die Chance, dass Plattformen von sich aus reagieren, damit die EU-Politik keinen Anlass sieht, den aktuellen Entwurf nachzuschärfen. „Das Digitale-Dienste-Gesetz ist wie der Elefant, der vor der Tür steht: Man weiß, in welche Richtung sich die Plattformregulierung entwickeln wird und die Plattformen wissen das auch.“

Sollte das NetzDG auf Telegram angewendet werden?

Die zweite unmittelbare Möglichkeit, um Hasskriminalität im Sinne des NetzDG künftig auch auf Telegram zu regulieren, wäre wohl, das Gesetz auch bei Telegram konsequent anzuwenden.

„Wir gehen davon aus, dass Telegram unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fällt, wenn es anfängt, Werbeanzeigen zu schalten und damit eine offensichtliche Gewinnerzielungsabsicht hat“, sagt etwa Jakob Jünger von der Universität Greifswald.

Kettemann kann sich sogar vorstellen, dass das NetzDG neuausgelegt wird. „Man könnte sagen: Telegram ist eine Plattform, die zwar partiell für die Individualkommunikation bestimmt ist, sich aber phänomenal weiterentwickelt hat, sodass ein Teil von Telegram – nämlich diese Gruppen – eben nicht mehr für die Individualkommunikation bestimmt ist.“

In der Beurteilung würden die einzelnen Funktionsbereiche dann getrennt voneinander betrachtet. „Von politischer Seite scheint dieser Ansatz noch nicht breit vertreten zu werden. Rechtlich gesehen wäre das eine sehr interessante Auslegung, zu der Gerichte wahrscheinlich kommen könnten, wenn ein Verfahren gegen Telegram eingeleitet werden würde.“

Bundesamt für Justiz müsste Verfahren einleiten

Damit es soweit kommt, müsste als zuständige Behörde zunächst einmal das Bundesamt für Justiz tätig werden. Ein Sprecher teilt auf Anfrage mit, man untersuche nur einzelfallbezogen, ob das NetzDG auf einen Dienst anwendbar sei – im Rahmen eines konkreten Verfahrens. „Das Bundesamt für Justiz nimmt also weder eine abstrakte Prüfung von Tatbestandsvoraussetzungen vor, noch führt es eine abschließende Liste der erfassten Diensteanbieter.“

Das bedeutet: Es gibt zwar ein Gesetz, das Hasskriminalität im Internet bekämpfen soll, aber niemanden, der proaktiv seine Einhaltung kontrolliert und Knöllchen verteilt wie fürs Falschparken. Konstantin von Notz sagt, die Grünen hätten vorgeschlagen, regelmäßig zu überprüfen, welche Dienste unter das Gesetz fielen. Umgesetzt worden sei das jedoch nicht.

Das Bundesamt für Justiz reagiert erst dann, wenn es „Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Anfangsverdacht begründen, dass eine Ordnungswidrigkeit nach dem NetzDG begangen wurde oder noch andauert“, so ein Sprecher.

Auslösen kann einen solchen Vorgang eine Anzeige, die Bürger:innen auch über ein Formular auf der Behördenwebsite stellen können. Er könne aber auch von Amts wegen eingeleitet werden. Auf Nachfrage schreibt uns ein Sprecher, es sei „möglich, dass das Bundesamt für Justiz selbst entsprechende Beobachtungen macht oder aus öffentlich zugänglichen Quellen von verdachtsbegründenden Tatsachen erfährt“.

Die Bonner Behörde hat 50 Mitarbeiter:innen eingestellt, die für das NetzDG zuständig sind. Auf der Suche nach entsprechenden Beobachtungen läsen diese nun regelmäßig Presseberichte, teilt ein Sprecher uns mit.

Würde sich Telegram an das NetzDG halten?

Sollte das Bundesamt für Justiz bei einer aktuellen Prüfung tatsächlich zu der Einschätzung gelangen, dass Telegram so, wie es sich entwickelt hat, unter das NetzDG fällt, bliebe die Frage: Würde der Dienst überhaupt mitspielen?

Immerhin müsste die Plattform, die ihren Ursprung im russischen St. Petersburg hatte und deren Spur nun nach Dubai und auf die Britischen Jungferninseln führt, eine Vielzahl von Auflagen erfüllen, die wenig mit dem zu tun hätten, wie sie sich bislang präsentiert. Mit der selbstgewählten Obskurität wäre dann wohl Schluss.

Der Kommunikationswissenschaftler Jakob Jünger ist skeptisch, ob das Gesetz bei Telegram tatsächlich durchsetzbar wäre. Er sagt auch: „Ich denke, es wäre zu idealistisch, zu glauben, dass die Probleme dann aus der Welt wären. Die problematischen Denkweisen verschwänden dadurch ja nicht einfach.“

Der Social-Media-Berater Martin Fuchs kann sich indes vorstellen, dass Telegram kooperieren würde. „Auch bei Facebook hätte man nie gedacht, dass es sich mal nach deutscher Regulierung richten würde“, sagt er. „Vielleicht würde es länger dauern, weil der Ansatz bei Telegram ein anderer ist.“ Auch der Internetrechtler Matthias C. Kettemann ist optimistisch. „Ich denke, dass auch Telegram die Zeichen der Zeit erkannt hat und damit, dass es Verantwortung übernehmen muss.“

14 Ergänzungen

  1. Ich kann mich noch dunkel an eine ferne Zeit erinnern, als der rus. Versuch Telegram zu regulieren als „wilde Jagd auf den Tech-Milliardär“ (Welt 22.04.2018) und „Blamage“ (NZZ 19.06.2020) bezeichnet wurde. Nun möchte man es hier besser und gründlicher machen.

    Jede Regierung möchte gerne betreutes Schreiben in ihrem Sinne durchsetzen. Wie sich doch die Aussagen ähneln:

    „Mit dem NetzDG könnte man Telegram viel stärker unter Druck setzen, eine Moderation von Inhalten sozusagen als Standard zu übernehmen.“

    „Weil das Unternehmen zweier russischer Brüder dem Staat keine Daten zur Verfügung stellt, soll der Messengerdienst in Russland gesperrt werden. Telegram will sich weiter für die Privatsphäre seiner Nutzer einsetzen.“ DW 06.04.2018

    „Denn seit Jahren schon schränken in Russland immer neue Gesetze die Informationsfreiheit im Internet ein.“ ZO 20. April 2018

    „Die russische Medienaufsicht hat ihren Kampf gegen den beliebten Nachrichtendienst Telegram vorerst beendet. Das bedeutet aber nicht, dass die Freiheit im russischen Internet nun gesichert wäre.“ NZZ 19.06.2020

    Und da jede Regierung selbst bestimmt, was Hassrede ist und was nicht, stehen sich länderübergreifend die Einschätzung des Anderen der eigenen Ansicht diametral gegenüber.

    1. @ Mandarin

      Ja, genau den Eindruck habe ich auch. Dass jetzt sogar auf Netzpolitik.org Verständnis für das irre NetzDG durchklingt, zeigt, wie sehr die Zensur-Extremisten ihre Narration durchsetzen konnten.

      In einem funktionierenden Rechtsstaat ist der Fall doch ganz klar: Wenn es irgendwo strafbare Aussagen gibt, kümmern sich die Strafverfolgungsbehörden darum. Wenn die Behörden an personelle Grenzen kommen, müssen sie aufgestockt werden. Über diese saubere rechtsstaatliche Variante wird schon gar nicht mehr diskutiert.

      Denn was macht der Staat? Er privatisiert die Rechtsdurchsetzung und nimmt lieber unterdrückte Meinungen als Kollateralschaden in Kauf.

      1. Das macht nicht „der Staat“, das machen die derzeit regierenden Politiker.

        Ohne des Staat gaebe es nur private Rechtsdurchsetzung des Staerkeren.

  2. „Telegram tut kaum etwas gegen strafbare Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen.“

    Eine Verständnisfrage: Kann man Telegram Gruppen lesen ohne Anmeldung und zB per Browser?

    Wenn ja -> öffentlich, dann NetzDG
    Wenn nein -> nicht-öffentlich, eher kein NetzDG

    1. Ich bin nicht überzeugt, dass das eine brauchbare Definition von „Öffentlichkeit“ ist bei einer App mit angeblich 500 Millionen Nutzer:innen, die man kostenlos herunterladen und installieren oder auch direkt im Browser nutzen kann. Aber: Man kann Beiträge aus Gruppen, die nicht auf privat stehen, einzeln und im Browser auch unangemeldet lesen.

    2. Das stimmt so nicht ganz. Solange sich einfach jede(r) mit ein paar Mausklicks und einer Email-Adresse anmelden/registrieren kann um Zugang zu erhalten ist auch alles was „nur für Mitglieder“ zu lesen ist als öffentlich zu betrachten. (Das ist/war auch regelmäßig die rechtliche Grundlage um Download-Links für Filme/Musik/etc. in Online-Foren per Abmahnung zu unterbinden – zumindest in Abmahnland-Deutschland; in z.B. USA fällt das bloße verlinken unter „Free Speech“)

    3. „Man kann Beiträge aus Gruppen, die nicht auf privat stehen, einzeln und im Browser auch unangemeldet lesen.“

      Stimmt im Prinzip, heisst wohl „Preview“ und daher öffentlich.

  3. Ich bin auch irritiert, dass netzpolitik sich nicht ganz klar gegen das NetzDG ausspricht
    – es wird immer die Möglichkeit geben, irgendwo im Internet Hass und Hetze zu finden
    – die Kriminalstatistik belegt eben keinen Anstieg von Gewalt in den letzten Jahren. Die These,
    dass der zunehmende Hass zu immer mehr Gewalt führt ist falsch.
    – die letzten Gesetzesinitiativen in diese Richtung (Kampf gegen Hass und Hetze) waren allesamt verfassungswidrig. Das wird im Artikel nicht erwähnt.
    – meiner Meinung nach wird das NetzDG zu einer neuen rechtlich sauberen „Beleidigungssprache“ führen. Wenn man das dann auch verbieten will wirds echt gefährlich.

    Allgemein sollte der Grundsatz gelten, was kann man gerade noch irgendwie akzeptieren. Die Grenze hier bei Terrorismus und Kinderponographie zu setzen finde ich eigentlich sehr vernünftig.

  4. „Privatchats als Schutzschild“

    Das ist nicht ganz ungefährlich. Als nächstes dann privater Chat auf beliebigen Internetseiten, auch im Wald?

    Der Polizist bei der Verkehrskontrolle muss überhaupt nicht überall in meinem Auto dran, solange kein Verdacht auf etwas substantielles besteht. So von wegen Strafverfolgung müsse [generell unter Auslassung von Randbedingungen, bis auf „Rechtsstaat“] überall drankommen können [Schäuble u.a.].

    Das wird ein Kackzoo, bei dem das Gesetz bestimmt, wo das Tier sich biologisch gesehen intrudiert fühlen wird, was dann noch einigermaßen Tabu bleibt. Nichts gegen Gesetz, solange adäquate Gesetzgebung und WARTUNG bestehender Gesetze besteht.

  5. Die Einschätzung von Europol bezüglich Telegram:

    „Telegram is no place for violence, criminal activity and abusers. The company has put forth considerable effort to root out the abusers of the platform by both bolstering its technical capacity in countering malicious content and establishing close partnerships with international organisations such as Europol.“

    https://www.europol.europa.eu/newsroom/news/europol-and-telegram-take-terrorist-propaganda-online

    (Nur mal so mal Ergänzung und Anmerkung.)

  6. Das ist ein erstaunlich unkritischer Beitrag zum NetzDG, der auf netzpolitik.org – so würde ich vermuten – seines Gleichen suchen dürfte.

    Das NetzDG krankte seit jeher vor allem an zwei Dingen:

    1) Das Gesetz versucht, einen durch Internationalisierung geprägten Prozess mit einem nationalstaatlichen Gesetz zu lösen. Der Beitrag benennt sogar noch Belarus als Beispiel, wonach es demokratiefördernd sein kann, wenn einzelne Nationalstaaten nicht auf internationalen Plattformen durchgreifen können. Wo aber sind Beispiele wie die Türkei, wo man sieht, was „Regulierung nach NetzDG-Art“ anrichten kann? Es ist doch illusorisch zu glauben, dass Telegram dann nur auf Geheiß der demokratischen Staaten löschen würde, und sich sonst weiter sturr schalten könnte. Vor allem aber würde damit zementiert, dass private Firmen entscheiden sollen, wann gelöscht wird, und wann nicht.

    2) Das Gesetz meint, in einem durch Medienkonvergenz geprägten, hochdynamischen Kommunikationsumfeld klare Typen differenzieren zu können (Messenger vs. soziale Netzwerke vs. …). Dass nun eine Mischform wie Telegram als Argument dafür dient, dann das NetzDG zu reformieren und auszuweiten, anstatt solche Fälle als Untauglichkeit dieses Ansatzes zu begreifen, ist für mich nicht nachvollziehbar.

  7. Ich möchte nicht, dass US-amerikanische oder russische Konzerne darüber entscheiden, was Recht und was Unrecht ist. Demokratie bedeutet Gewaltenteilung und die Judikative fällt dabei in den Aufgabenbereich von Richtern und Gerichten. Rechtsprechung gehört nicht in die Hände von Mark Zuckerberg oder den Gebrüdern Durow! Und erst Recht nicht in die Hände von juristisch kaum vorqualifizierten Mitarbeitern, die pro Einzelfall nur wenige Sekunden Zeit haben.

    Sinnvoller wäre eine ordentliche Besteuerung von Internetkonzernen, um mit diesem Geld den Rechtsstaat mit genug Personal auszustatten, krasse Rechtsverstöße auf großen Plattformen juristisch einwandfrei zu bearbeiten – dazu gehört natürlich auch eine eindeutige, zustellbare Adresse der Plattformbetreiber, an die sich jeder Bürger, aber auch Staatsanwaltschaften wenden können. Es ist doch ein Witz, dass Plattformen wie Wikipedia oder Telegram juristisch nicht greifbar sind, weil sich kein Gericht zuständig fühlt. Der Fokus muss am Ende aber immer auf die Personen gerichtet sein, die Denunziation, Gewalt, Kinderpornografie oder andere schreckliche Dinge im Internet verbreiten. Einfach nur alles zu löschen, löst kein Problem!

    Alles andere, das nicht eindeutig illegal ist, hat nicht gelöscht zu werden. Punkt. Selbst dann nicht, wenn einigen der Inhalt nicht gefällt. Eine offene, moderne Gesellschaft muss auch mit Verschwörungsschwurblern und Trumpwählern klar kommen, sonst ist sie keine mehr! Für diese Errungenschaften der Zivilisation sind tausende Menschen gestorben und nur, weil Plattformen wie Telegram oder Twitter etwas sichtbar(er) machen, was es schon immer gab, bedeutet das nicht, dass wir als Gesamtgesellschaft ins Mittelalter zurückfallen müssen.

  8. George Orwells „1984“ und das Wahrheitsministerium war eine Warnung, keine Anleitung. Das scheinen viele heutzutage vergessen zu haben.

    Wer heute unbequeme Meinungen – und dabei spielt es keine Rolle ob diese „richtig“ oder „falsch“ sind, zensiert, ist aller Wahrscheinlichkeit nach demnächst selbst betroffen. Den das politische Anschauungen sich ändern, beweist die Geschichte. Warum hat man heute den Satz von Rosa Luxemburg „Freiheit ist immer Freiheit des anders Denkenden“ vergessen?

    Wer Zensur anderer Meinungen für richtig hält, steht für einen starken Staat und für eine Infantilisierung der Menschen. Etwas, was wir – so dachte ich einmal – eigentlich im letzten Jahrhundert endgültig überwunden haben sollten.

  9. Man mag Herrn Kretschmer vorhalten, dass er nicht alles Notwendige getan hat, um den rechtspopulistischen und sonstigen querdenkenden Impfgegnern in Sachsen zu begegnen. Aber der Vorhalt bei Maybrit Illner, dass man unbedingt etwas gegen Telegram unternehmen und die Rechtsunsicherheit bezüglich des NetzDG beseitigen muss, war doch mehr als berechtigt-die Reaktion des Herrn Buschmann als zuständiger JM in spe in gleicher Weise grotesk….

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