NetzDG-NovelleFairer Löschen bei Facebook und Twitter

Oft sind Nutzer:innen der Macht großer Plattformen schutzlos ausgeliefert, Forscher:innen bekommen keinen Zugang. Der Bundestag schraubt nun weiter an einer Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das ihnen mehr Rechte verschaffen soll.

Ein überarbeitetes NetzDG soll der Forschung besseren Zugang zu den Daten großer Online-Dienste geben und zudem Nutzer:innen mehr Rechte verschaffen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com National Cancer Institute

Wenn große soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube Beiträge ihrer Nutzer:innen löschen, dann sollen sich diese künftig besser dagegen wehren können. Deutlich erweitert werden soll zudem der Zugang von Forscher:innen zu den Daten der Konzerne, geht es nach der großen Koalition.

Diese Änderungen sollen in die Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) einfließen, die derzeit im Rechtsausschuss des Bundestags liegt. Vorgelegt hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf bereits im April des Vorjahres. Er soll vor allem Nutzer:innenrechte stärken. Über die Pläne der Abgeordneten hatte zuerst der Tagesspiegel berichtet (€).

Zwar seien noch „letzte Abstimmungen erforderlich“, die grundsätzliche Stoßrichtung sei aber klar, bestätigt der SPD-Berichterstatter im Rechtsausschuss, Florian Post. Insgesamt sollen die beiden Änderungen die Novelle aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weiter verbessern.

Gegenvorstellungsverfahren für alle Lösch-Entscheidungen

Eine Änderung enthielt erstmals ein verbindliches Gegenvorstellungsverfahren: Nutzer:innen sollen damit Lösch-Entscheidungen der Plattformen anfechten können, sollte einer ihrer Beiträge entfernt worden sein. Umgekehrt soll es auch dann zum Zug kommen, wenn ein gemeldeter Inhalt nicht entfernt wurde.

Ursprünglich war das Verfahren nur für Fälle geplant, die unter das NetzDG fallen. Allerdings nehmen die Plattformen solche Beschwerden nur selten entgegen, die allermeisten Lösch-Entscheidungen fußen auf ihren hauseigenen Gemeinschaftsregeln. Künftig soll das Gegenvorstellungsverfahren auch auf diese Entscheidungen ausgeweitet werden.

Zudem sollen sie in den jährlichen Transparenzberichten auftauchen und die Anbieter in „zusätzlichen Erklärungszwang“ bringen, so Post. Derzeit sind diese Dienste mit undurchsichtigen Blackboxen vergleichbar. Nur sie wissen genau, wie viele Inhalte sie warum löschen und wie groß etwa das „Overblocking“-Problem tatsächlich ist.

Zugang für Forscher:innen

In die selbe Kerbe schlägt auch der geplante verbesserte Zugang von Forscher:innen zu dem Datenmaterial. Zur Debatte standen unterschiedliche Ansätze, etwa eine zwischen die Plattformen und Forscher:innen geschaltete Instanz, die Missbrauch verhindern sollte. Praxis-Erfahrungen hätten aber gezeigt, dass dieser Ansatz auf „ganzer Linie gescheitert“ sei, berichtete etwa der Forscher Simon Hegelich von der Technischen Universität München bei einer Anhörung.

Nun sollen die Forscher:innen grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang haben, müssen jedoch ein Schutzkonzept vorlegen. Dieses muss von einer Landesdatenschutzbehörde abgesegnet werden. Offen sei derzeit noch, so Post, wie stark dieser Zugang eingeengt werden könnte.

Die Forschungsklausel komme aber auf jeden Fall, sagt der Unionsabgeordnete Tankred Schipanski. „Damit ermöglichen wir Forschenden einen besseren Zugriff auf Daten über Hassrede und deren Verbreitung“, sagt der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Überschneidungen mit dem Digitale-Dienste-Gesetz

Viele der Punkte der Novelle finden sich im Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act) der EU wieder, das die EU-Kommission kürzlich vorgestellt hat. Es soll die Regeln für Online-Dienste europaweit vereinheitlichen, der Forschung Einblick in die Datenberge der Konzerne gewähren und insgesamt eine Fragmentierung des digitalen Raums in Europa verhindern. Mehrere Länder, darunter Deutschland und Frankreich, preschten in den vergangenen Jahren mit eigenen Gesetzen wie dem NetzDG vor, was der Kommission wie den Online-Diensten Kopfzerbrechen bereitete.

Gern hätte man auf dieses EU-Gesetz gewartet, heißt es aus der SPD, allerdings werden womöglich noch Jahre ins Land ziehen, bis dieser Prozess abgeschlossen ist. So lange wolle man nicht warten. Man kann dies aber auch wie Schipanski sehen: „Mit der Novelle des NetzDGs verbessern wir den guten deutschen Ansatz, welchen wir auch in der Europäischen Union über den Digital Services Act weiter einbringen wollen.“

Eine Ergänzung

  1. Aktuell und seit Monaten ist das NetzDG wieder in den öffentlich rechtlichen Medien sehr präsent – mit dem Focus auf Hate Speech.
    Völlig übersehen wird von den Journalisten, die zu diesem Thema nahezu gleichgeschaltete Kommentare veröffentlichen, dass die amerikanischen Internet-Konzerne das Problem des Hate Speech auf die für sie bequemste Weise lösen werden – weitestgehend automatisiert und maschinell. Das läuft dann darauf hinaus, dass letztendlich alle Nutzerbeiträge, die nicht völlig harmlose Unterhaltung bieten, vorsichtshalber gleich gelöscht werden, denn so intelligent, wie die Konzerne das gerne darstellen, werden die Filter-Algorithmen nie sein. Hierzu ein Beitrag unter gegenpresse.de/Texte/Meinungsfreiheit.html .

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