Ein Bericht des EU-Parlaments warnt die Mitgliedsstaaten und die Kommission davor, mit „unnötigen Maßnahmen“ die Freiheit im Internet einzuschränken. Als Gefahr wertet der Text das „Blockieren, Filtern, Stören und Schließen digitaler Räume“. Der Bericht warnt vor der „De-Facto-Privatisierung von Kontrollmaßnahmen“ durch Gesetze, die Druck auf Plattformen ausüben, Inhalte zu löschen oder den Zugang dazu zu beschränken. Das Parlament verabschiedete den Bericht der italienischen Abgeordneten Barbara Spinelli, einem parteiunabhängigen Mitglied der Linksfraktion GUE, bei einer Plenarsitzung am Donnerstag in Brüssel mit breiter Mehrheit. Der Bericht stellt sich klar gegen Maßnahmen, die zu Overblocking durch Internetfirmen wie Google und Facebook führen.
Die EU-Kommission startete in den vergangenen Monaten mehrere Vorstöße im Kampf gegen unerwünschte Inhalte auf Plattformen wie Youtube, Facebook und Twitter. Die Kommission setzt dabei zumeist auf freiwillige Selbstkontrolle der Plattformen, drängt sie aber zunehmend dazu, tatsächlich oder angeblich illegale Inhalte ohne Netz und doppelten Boden zu löschen. Im Kampf gegen Fake News, nun als Desinformation bekannt, sollen sich die Plattformen ab dem Sommer Expertenvorschlägen beugen. Gegen Urheberrechtsverletzungen und „extremistische“ Inhalte stehen zudem nicht nur freiwillige Maßnahmen, sondern auch eine vorgeschlagene gesetzliche Verpflichtung zur Filterung von Inhalten im Raum.
Kritik am NetzDG
Das Parlament schreibt der deutschen Bundesregierung mit dem Bericht einen Satz ins Stammbuch, der als Seitenhieb auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu werten ist: Jede Maßnahme zur Beschränkung von Inhalten im Internet dürfe nur unter klar definierten Bedingungen getroffen werden. Zudem müsse es strikte justizielle Kontrollen geben. Der Parlamentsbericht trifft einen wunden Punkt des NetzDG: Dieses schreibt Internetplattformen bei hohen Strafandrohungen vor, illegale Inhalte binnen kurzer Zeit zu löschen. Das Gesetz sieht allerdings bei der ungerechtfertigen Löschung von Inhalten bisher keinen Wiederherstellungsanspruch vor. Wer im Internet eine legitime Meinung äußert und zu Unrecht gelöscht wird, ist nicht vom Gesetz geschützt.
Die Autorin des Berichts warnt auch über den nun beschlossenen Text hinaus ihre Parlamentskollegen und die EU-Institutionen davor, unter dem Mantel der Bekämpfung von Hass im Netz den demokratischen Diskurs zu stören. Harte inhaltliche Kritik werde zu rasch als Hate Speech bezeichnet, schreibt Spinelli in einer Stellungnahme an netzpolitik.org. Deswegen sehe sie auch die Übereinkunft der EU-Kommission mit Tech-Firmen wie Facebook und Youtube gegen „illegale Hassbotschaften“ kritisch – diese stelle eine Privatisierung der Kontrolle über die gezeigten Inhalte auf den Plattformen dar. Die Firmen träfen somit eine Auswahl an Nachrichten, die Nutzer zu sehen bekämen.
