Upload-Filter: Eine Gefahr für die Netzkultur

Ein EU-Vorschlag zur Urheberrechtsreform schreibt Plattformen das Vorab-Filtern aller Inhalte vor. Kritiker befürchten den Missbrauch als Zensurinfrastruktur. Auch im Koalitionsvertrag kritisieren Union und SPD die Filter als „unverhältnismäßig“, doch ein führender EU-Politiker der CDU hält erst recht daran fest. Das Vorhaben könnte Wikipedia bremsen und viele Meme aus dem Netz fegen.

Das Netz ist voller Memes, meist aus geschütztem Material. Hier eine schöne Auswahl, gefiltert von Googles Safe-Search-Funktion. – Public Domain Screenshot

Seit Jahren wird in Brüssel über ein neues EU-Urheberrecht gestritten. In das Gefecht mischen sich nun auch die deutschen Regierungsparteien ein. In ihrem Koalitionsvertrag schreiben Union und SPD fest, dass sie ein zentrales Element der geplanten Urheberrechtsreform ablehnen. Der Vertrag spricht davon, dass die Verpflichtung von Online-Plattformen zum Vorab-Filtern von Inhalten „unverhältnismäßig“ sei. Die Koalitionäre geben damit Kritikern Recht, die befürchten, dass die Filter das legale Zitieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten verhindern und über das Urheberrecht hinaus als Zensurmittel für andere Zwecke zum Einsatz kommen.

Von der neuen Linie will aber die zentrale Figur der Urheberrechtsdebatte im EU-Parlament, der CDU-Abgeordnete Axel Voss, nichts wissen. Er halte den umstrittenen Artikel 13, der Filter vorschreibt, weiterhin für „extrem wichtig“, sagte Voss zum Thema im Gespräch mit Netzpolitik.org.

Der Vorschlag zu Upload-Filtern ist in Brüssel besonders umstritten: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 der geplanten Urheberrechtsreform künftig schon im Vorhinein jedes Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video prüfen, das von Nutzern hochgeladen wird. Die Bestimmung trifft große Anbieter wie Youtube und Facebook, aber nach bisherigen Vorschlägen auch tausende andere Seiten, die in „erheblichem Ausmaß“ Nutzerinhalte zur Verfügung stellen.

Filter bedeuten Generalverdacht

Kritiker des Vorhabens wenden ein, dass das Filtern von Content extrem aufwändig ist und praktisch nur mit Softwareeinsatz möglich wird. Automatische Upload-Filter sind aber nicht in der Lage, zwischen rechtswidrig verwendeten und legalen Inhalten zu unterscheiden – und löschen pauschal alles, was verdächtig aussieht. Damit bedeuten die Filter eine starke Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen, schrieben 57 Bürgerrechtsorganisationen und Netzaktivisten im Vorjahr in einem offenen Brief an EU-Vertreter.

EU-Parlamentarier Axel Voss

Dem widerspricht Voss, der als Berichterstatter des EU-Parlamentes bei der Urheberrechtsreform entscheidenden Einfluss auf die Debatte hat. Der CDU-Politiker hält das Filtern aller Inhalte grundsätzlich für angemessen, um das Urheberrecht durchzusetzen. „Es gibt durchaus auch ein Recht der Urheber darauf, zu sagen, dass der Gesetzgeber was tun muss, um zu verhindern, dass es zu diesen Verstößen kommt.“ Aus Sicht von Voss geht es hauptsächlich darum, eine technische Lösung zu finden, die urheberrechtlich geschützte Inhalte filtert, „ohne dass andere Dinge darunter leiden“. Wie das gehen soll, lässt Voss offen. Er selbst räumte zuletzt in einem Interview ein, dass die technische Umsetzung von Filtern schwierig sei.

Wikipedia fürchtet Eingriff durch Upload-Filter

Rechteinhaber wünschen sich seit langem ein System, das urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Netz fernhält. Upload-Filter sind bereits im Kampf gegen Terrorpropaganda zu einem beliebten, wenngleich problematischen Mittel geworden. Die EU-Kommission möchte den Ansatz auf alle illegalen Inhalte ausdehnen und schlug bereits mehrfach in unverbindlichen Empfehlungen das Filtern sämtlicher Inhalte vor. Einige Plattformen setzen solche Systeme bereits gegen Urheberrechtsverletzungen ein: Youtube filtert etwa alle Inhalte durch sein Content-ID-System, das allein nach Googles Maßgabe filtert. Content ID wird wegen Overblockings von Inhalten kritisiert. Auch warnen deutsche Investoren davor, dass ähnliche Systeme für kleine Unternehmen und Startups unleistbar sind und damit ihren Markteintritt behindern.

Auch bei Wikipedia lösen die Upload-Filter große Befürchtungen aus. Auf der freien Enzyklopädie und verwandten Projekten gibt es an einem normalen Tag 1.000 Nutzer-Eingriffe pro Minute. Der Vorschlag der EU-Kommission für Artikel 13 spricht vage von „Themen und Inhalten“ – damit unterliegt selbst jede Textänderung bei einem Wikipedia-Eintrag der Filterpflicht, sagt Dimitar Dimitrov, der Wikimedia in Brüssel vertritt. Das ist heikel, da Wikipedia-Einträge oft Passagen aus urheberrechtlich geschützten Texten zitieren. Jeder Freiwillige müsse dann quasi beweisen, dass das, was er auf die Plattform stelle, legal sei. Das führe dazu, dass weniger Inhalte hochgeladen und weniger Wissen verfügbar gemacht werde.

Gesetze nach dem Motto: „Move fast and break things“

Der CDU-Abgeordnete Voss räumt ein, dass die Upload-Filter womöglich Probleme schaffen. Wegen der vielen Urheberrechtsverletzungen im Internet glaubt er aber, dass man nun „einen Aufschlag machen muss“. Wenn dabei etwas schiefgehe, könne es ja wieder geändert und Probleme entschärft werden, sagte Voss im Gespräch. Der „Aufschlag“ knüpft an frühere Bestrebungen zu einer Verschärfung der Urheberrechtsdurchsetzung an, die in Deutschland etwa zur Abmahnindustrie, der Störerhaftung und Netzsperren sowie gescheiterten EU-Initiativen wie ACTA führten. Während das ebenfalls in der Urheberrechtsreform geplante EU-Leistungsschutzrecht für viel Aufsehen sorgte, war der Aufschrei bei Upload-Filtern bisher eher verhalten.

Voss sieht in den starken Bedenken keinen Grund, vom Upload-Filtern abzusehen. „Ich glaube nicht, dass es von vornherein gleich der richtige Ansatz sein wird, wo jeder damit zufrieden sein wird, sondern ich glaube, das ist ein ewiges Herantasten.“ Das erinnert ein wenig an ein früheres Motto von Facebook: „Move fast and break things.“

Meme bleiben im Filter stecken

Upload-Filter bedeuten das Ende für viele Formen des Ausdrucks im Internet. Als prominentes Opfer würden künftig wohl etwa Millionen von Memes aus dem Internet gefiltert werden, auch wenn sie als wichtiger Bestandteil der Netzkultur gelten. In ihrer bekanntesten Form handelt es sich bei Memes um Sprüche auf Bildern, die sich über soziale Netzwerke viral verbreiten. Da die Bilder jedoch oft urheberrechtlich geschütztem Material entnommen sind, warnt eine Kampagne nun davor, dass die Urheberrechtsreform ein Stück Netzkultur vernichten könnte. Denn während Memes in den USA durch die Fair-Use-Doktrin von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, fehlt in der Europäischen Union leider immer noch ein vergleichbares Recht auf Remix.

Die entscheidende Abstimmung über die Upload-Filter im Rechtsausschuss des EU-Parlamentes wird nach Angaben von Voss für April erwartet. Die bulgarische EU-Ratspräsidentschaft hat sich zum Ziel gesetzt hat, die Urheberrechtsreform bis zum Sommer zum Abschluss zu bringen, und legte zuletzt einen neuen Entwurf für den Gesetzestext vor. Dieser schreibt nun nicht mehr ganz eindeutig Upload-Filter vor, berichtet die Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontiers Foundation. So wie der Entwurf formuliert ist, sei aber trotzdem nichts anderes als das automatische Filtern aller Inhalte möglich. Das deutet auf eine neue Taktik der Upload-Filter-Befürworter hin: tarnen und täuschen. Wenn am Schluß die Meme aus dem Internet verschwinden, werden wir wissen, dass sie gewonnen haben.

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7 Ergänzungen

  1. Nehmen wir mal an ich betreibe eine kleine Platform, die von dem Gestz betroffen währe. Ich möchte mich nicht auf andere Dienste verlassen und implementiere selbst einen Upload-Filter. Wie bekomme ich das Quellmaterial für den Filter? Jeder Rechteinhaber müsste seinen Werke an alle noch so kleinen Platformen verteilen. Ich glaube nicht, das dies in deren Interesse ist.

    Was währe wenn mein Filter einen Verstoß nicht erkennen würde. Welche Standards müssten solche Filter einhalten?

    1. Es könnten öffentliche Datenbanken mit Hashwerten zur Einbindung mittels API durch die Rechteinhaber vorgehalten werden.

    2. Der Vorschlag zielt ja, nach aller Berichterstattung, auf eine Bereitstellung von Inhalten in der „erheblichem“ Maß. Solange es das Gesetz nicht gibt, gibt es weder Rechtsanwendungspraxis, also weder Gerichtsverfahren noch Kommentare, die dies näher spezifizieren.
      Was erheblich ist kann aber und wird in Bezug auf andere Gesetze sehr oft sehr weit ausgelegt, muss aber in Bezug auf eine Zumutbarkeit bewertet werden.
      Da du jederzeit die Option hättest, auf die Services von Betreibern großer Plattformen auszuweichen, anstatt eine eigene Domain zu betreiben um deine Inhalte zu präsentieren, würde, denke ich, eine Zumutbarkeit zukünftigt in diesem Licht bewertet. Also im Regelfall bejahend beurteilt.
      Ich denke, wird die Verordnung umgesetzt, dann ist davon auszugehen, dass zusätzlich Services aufgebaut werden, die kostenpflichtig den Upload/die Filterung von Inhalten auf Domains Dritter anbieten (Datenschutz und Sicherheitsrisiko hinten angestellt). Dies würde die Zumutsbarkeitsgrenze weiter senken.
      Ich halte den Verordnungs-Vorschlag für, im großen Maß, gefährlich für die Vielfalt im Internet. Wird sie konsequent umgesetzt könnte das das Sterben vieler selbstverwalteter Domains bedeuten.

      1. @Titus Ein kryptografischer Hash kann könnte nicht verwendet werden, da sich dieser bei der kleinsten Änderung komplett ändert. Die mir bekannten PhotoHash-Algorithmen lassen sich mit wenig Aufwand austricksen. Nach meinem Wissen muss für einen effektiven Filter das Quellmaterial vorliegen.

        @Karl Ich bin mir im klaren, das viele Punkte noch nicht endgültig geklärt sind. Ich mache mir aber große Sorgen, ob ein Upload-Filter für alle Portale überhaupt Sinnvoll umsetzbar währe. Für viele kleinere Platformen würden höchstwahrscheinlich auf externe Dienstleister ausweichen. Aber dazu kann man keinen zwingen. Wenn eine Platform sich dazu entscheidet, einen eigenen Filter zu implementieren, müssen die Rechteinhaber ihr Quellmaterial dafür zur Verfügung stellen. Und das quasi jeder Zugang zu ihren Werken bekommen muss, ist glaube ich nicht im Interesse der Rechteinhaber.

  2. ….Das Vorhaben könnte Wikipedia bremsen….echt jetzt ? Das könnte der positive Nebeneffekt sein ? Her mit der Online Petition dazu, um de EU Vorschlag unterstützen zu können !

  3. Artikel 13 ist nicht angemessen den YouTubern auf der Welt gegenüber deshalb stimme ich gegen Artikel 13 und weil dann viel mehr Einschränkungen für Leute die im Internet surfen geben wird. Artikel 13 soll abgeschafft werden stimmt mit mir

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.