Am Ende ging es dann ganz schnell: Knapp dreißig Minuten diskutierte das Bundestagsplenum heute über das Dritte Telemedienänderungsgesetz [PDF] und beschloss es mit den Stimmen der Großen Koalition. Nachdem die Union und SPD mehrere Anläufe unternahmen und vier Jahre lang darüber stritten, wie man Privatpersonen und Gewerbetreibenden den Betrieb offener WLANs durch mehr Rechtssicherheit erleichtern kann, ist die Störerhaftung damit Geschichte – die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt. Der Preis dafür ist, dass erstmalig Netzsperren auf Router-Ebene gesetzlich ermöglicht werden. Warnungen von Sachverständigen einer Bundestagsanhörung, dass die damit verbundene Gefahr des Overblockings legaler Inhalte minimiert werden müsse, wurden nicht berücksichtigt.
Ende der Störerhaftung – jetzt wirklich
Bereits mehrfach verkündeten Union und SPD, sie hätten den Weg frei gemacht für mehr offene WLANs. Dass es in Deutschland deutlich weniger freie Internetzugänge gibt als in vielen anderen Ländern auf der Welt, ist auch in der Großen Koalition vielen peinlich. Den Vorwurf, Deutschland sei ein „digitales Entwicklungsland“, lässt man sich schließlich nicht gern gefallen. Mehr offene Netze und flächendeckender freier Internetzugang gelten als Grundvoraussetzung für weitere internetbasierte Innovationen und Tourismus-Freundlichkeit. Als Instrument der digitalen Nachbarschaftshilfe können freie Internetzugänge auch einen Beitrag zur Zugangsgerechtigkeit leisten, weil Konnektivität weniger vom eigenen Einkommen abhängt. Die Große Koalition hatte deshalb schon in ihrem Koalitionsvertrag [PDF, S. 35] erklärt, freies WLAN fördern zu wollen. Geklappt hatte das bisher jedoch nicht.
Größter Hemmfaktor war die WLAN-Störerhaftung, ein weltweit einmaliges deutsches Rechtskonstrukt: Wer anderen einen freien Internetzugang zur Verfügung stellte, konnte lange Zeit haftbar gemacht werden für Urheberrechtsverstöße, die Dritte aus diesem Netz begingen. Bis zuletzt mussten Anbieter mit kostenpflichtigen Unterlassungsforderungen und Abmahnungen rechnen. Für spezialisierte Anwaltskanzleien bildete das ein lukratives Geschäftsmodell [Youtube] – ohne Rücksicht darauf, wer mögliche Rechtsverletzungen tatsächlich zu verantworten hatte.
Doch damit ist diesmal nun tatsächlich Schluss: Mit dem neuen Gesetz können WLAN-Anbieter von der Urheberrechtsindustrie und ihren Anwälten nicht mehr auf Schadenersatz oder Unterlassung in Anspruch genommen werden. Explizit ist zudem klargestellt, dass sie nicht für die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten der Durchsetzung von Urheberrechten aufkommen müssen. Darüber hinaus regelt das neue Gesetz, dass WLAN-Anbieter von Behörden nicht dazu verpflichtet werden dürfen, ihr WLAN mit einem Passwort zu schützen oder Nutzer zu registrieren. Auch die dauerhafte Abstellung eines WLANs darf durch Behörden nicht verordnet werden.
Netzsperren ohne Richtervorbehalt
Was von vielen als längst überfälliger Schritt betrachtet wird, hat allerdings einen faden Beigeschmack. Der Kompromiss, auf den sich Union und SPD geeinigt haben: Netzsperren statt Störerhaftung. Damit Urheberrechtsinhaber gegen mögliche Rechtsverletzungen weiterhin vorgehen können, bekommen sie mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit, WLAN-Anbieter zur Sperrung bestimmter Inhalte und Seiten zu verpflichten.
Immerhin: Die Kosten solcher Sperranordnungen müssten die Rechteinhaber selbst tragen. Im Gesetz heißt es zudem, dieser Schritt dürfe nur als letztes Mittel eingesetzt werden, und Netzsperren auf der Ebene einzelner Router sind bei weitem nicht so drastisch, wie die seit Jahren diskutierten landesweiten Netzsperren. Eine lange Liste von Kritikern warnte trotzdem vor der gesetzlichen Etablierung dieses Instruments, das bislang schon in einzelnen Gerichtsurteilen verordnet wurde.
Die Sorge: Wenn WLAN-Betreiber eine Aufforderung zur Sperrung bestimmter Inhalte erhielten, würden sie dieser vermutlich lieber nachkommen, als sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen, dessen Kosten sie am Ende womöglich tragen müssten. Es sei deshalb zu befürchten, dass sie lieber zu viel als zu wenig sperren – eine Gefahr für die Kommunikationsfreiheit.
In einer erst am Montag abgehaltenen Bundestagsanhörung warnten Sachverständige, dass die Entscheidung über Netzsperren deshalb ausschließlich von Gerichten getroffen werden dürfte. Auch andere Empfehlungen aus der Anhörung, wie man das Risiko des Overblockings minimieren könnte, wurden wie so oft in dieser Legislaturperiode nicht aufgegriffen. Gleiches gilt für die Kritik, dass das Sperr-Verfahren zu ungenau geregelt sei und bei WLAN-Anbietern deshalb weiterhin Unsicherheit erzeuge.
Ganz zufrieden ist niemand
Dass das Gesetz überhaupt beschlossen wurde, muss vermutlich trotzdem als Erfolg gesehen werden. Gescheitert war die Abschaffung der Störerhaftung bislang anerkanntermaßen am Widerstand der Unionsfraktion, die die Interessen von Urhebern schützen wollte und in Teilen Angst vor einem Kriminalitätsanstieg durch offene Netze hatte. Erst Anfang der Woche gaben die Innen- und Wirtschaftspolitiker der Union nach Medienberichten ihre Blockade gegen das Gesetz auf. „Wenn Brigitte Zypries nicht nochmal richtig Druck gemacht hätte in vergangenen Woche, hätte das nicht geklappt“, lobt der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, den Einsatz der Wirtschaftsministerin.
Auch in der Bundestagsdebatte machten Unionsabgeordnete heute deutlich, dass sie mit dem Kompromiss eigentlich nicht zufrieden sind. Axel Knoerig, Wirtschaftspolitiker der Union, betonte, wie wichtig eine Registrierungspflicht für WLAN-Nutzer gewesen wäre, damit Straftaten zugeordnet werden können. Mit der Einführung der Netzsperren sei auch er nicht glücklich, aber dies sei eine Idee der SPD gewesen. Immerhin sei sie so vorsichtig implementiert worden, dass „WLAN-Betreiber keine Gängelei zu fürchten brauchen“. Bei allem Stolz über die erreichten Fortschritte bedauerte auch Lars Klingbeil, dass Netzsperren nun „auf Zuruf“ möglich seien. Der Koalitionspartner habe jedoch nicht signalisiert, für die Etablierung des geforderten Richtervorbehalts offen zu sein.
Entsprechend kritisch viel das Echo der Opposition aus. Mit der Abschaffung der Störerhaftung gelinge der Großen Koalition nach langem Hin und Her endlich „das kleine Einmaleins der Digitalisierung“, so Konstantin von Notz. Dass dies nicht ohne die Einführung von Netzsperren gelinge, verglich der netzpolitische Sprecher der Grünen mit einem Elfmeter ohne Torwart, den die Große Koalition trotzdem danebenschieße. Seine Fraktion stimmte deshalb gegen das Gesetz. Er warf der Union und SPD zudem vor, dass sie die notwendige Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Freifunk-Bewegung blockiert habe.
Die Große Koalition bleibe ihrem Motto „Keine Verbesserung ohne Verschlechterung“ treu, fand auch die Linken-Abgeordnete Petra Sitte. Weil das Gesetz aber ein Schritt in die richtige Richtung sei, stimmte ihre Fraktion aber nicht gegen das Gesetz, sondern enthielt sich. Nicht ohne zu betonen: „Das hätten wir schon eher haben können, wenn Sie unserem Gesetzesvorschlag 2014 zugestimmt hätten.“ Linke und Grüne hatten damals einen Vorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft zur bedingungslosen Abschaffung der Störerhaftung aufgegriffen und eingebracht, der von der Großen Koalition abgelehnt worden war.
[Update:] Erste Reaktionen
Monic Meisel vom Förderverein Freie Netze begrüßte das Gesetz trotz Kritik an Netzsperren grundsätzlich:
Freie Netze kommen der Gesamtgesellschaft zu Gute und das Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Wir freuen uns über diese Entwicklung, nun kann endlich jede*r ohne Angst zur Verbreitung von öffentlich zugänglichem WLAN beitragen.
Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, nahm den Bundestagsbeschluss trotz Kritik ebenfalls grundsätzlich positiv auf:
Wir freuen uns, dass sich die Große Koalition in letzter Minute doch noch auf die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung einigen konnte. Leider beseitigt das Gesetz nicht alle Rechtsunsicherheiten beim Betrieb offener Netzzugänge. Unklar bleibt etwa, welche Gegenmaßnahmen im Einzelnen von einem Anbieter verlangt werden können, wenn es über sein WLAN zu Rechtsverstößen durch Nutzerinnen und Nutzer kommt. Trotz gewisser Schwächen ist die jetzige Regelung jedoch ein Schritt vorwärts und ein wichtiges Signal für die Verbreitung offener Netzzugänge in Deutschland.
Bereits gestern kritisierte Oliver Süme, Vorstand des IT-Branchenverbandes eco, den Kompromiss der Großen Koalition heftig:
Hier werden auf der einen Seite Hürden abgebaut und auf der anderen Seite wieder neue Unsicherheiten für WLAN-Betreiber geschaffen, das ist absurd und inakzeptabel. Anstatt hier eine Lösung zu schaffen verlagert der Gesetzgeber die Problematik auf eine andere Ebene.
Süme kritisiert insbesondere, dass die konstruktive Kritik am WLAN-Gesetz ebenso wenig berücksichtigt wurde, wie die am Netzwerkdurchsetzungsgesetz:
Da liegt schon der Gedanke nahe, dass es hier in erster Linie um Wahlkampf geht und darum, auf den letzten Metern noch Gesetze mit vermeintlicher Symbolkraft statt fachlicher Expertise zu beschließen. Nachhaltig gute Netzpolitik sieht jedenfalls anders aus
In seinem law blog weist Strafrechtler Udo Vetter darauf hin, dass die Abschaffung der Störerhaftung sich in enger Auslegung des Gesetzestextes nicht auf dezentrale Filesharing-Plattformen bezieht. Die Abmahnindustrie ist deshalb noch nicht am Ende, so seine Vermutung:
Interessant finde ich allerdings, dass das neue Gesetz lediglich von einer Verletzung geistigen Eigentums durch die Nutzung eines „Telemediendienstes“ spricht. Nur hierfür gilt die Privilegierung der WLAN-Betreiber – zumindest nach dem Wortlaut. Eine dezentral organisierte Tauschbörse, die wohl wichtigste Plattform für Urheberrechtsverletzungen, ist aber eher kein Telemediendienst. Dieser Punkt könnte noch sehr interessant werden, kann er sich doch als Schlupfloch für die Abmahnindustrie erweisen. Die Rechteinhaber werden sich auf den Standpunkt stellen, dass die alten Abmahn- und Schadensersatzregeln unverändert weiter gelten, wenn zum Beispiel der Betrieb eines Filesharing-Clients wie eMule nicht unterbunden wurde. Mit dem neuen WLAN-Gesetz ist also keineswegs für absolute Rechtssicherheit gesorgt.
Der Frankfurter Richter Reto Mantz, der unter anderem das Blog „Offene Netze“ betreibt und als Sachverständiger bei der Bundestagsanhörung sprach, zieht auf Anfrage von netzpolitik.org ebenfalls ein überwiegend positives Fazit:
Das jetzt verabschiedete Gesetz ist insgesamt begrüßenswert. Websperren sind immer problematisch und wünschenswert wäre es ohne sie gewesen. Das Gesetz zielt aber auf einen Ausgleich ab, der auch EU-rechtlich geboten ist und daher auch in der gewählten Form jedenfalls dem Grunde nach sinnvoll sein dürfte. Leider ist das Gesetz nicht ganz ausgegoren, so dass ein paar Fragezeichen bleiben. Man hätte einiges klarer und besser machen können. Dennoch ist das Gesetz allemal besser als der bisherige Zustand. Unter dem Strich stellt das 3. TMG-Änderungsgesetz als Kompromisslösung einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich Rechtssicherheit, dar.
