Große Koalition: Das Ende der WLAN-Störerhaftung hat seinen Preis

Die Bundesregierung will die Störerhaftung abschaffen – dieses Mal wirklich. Im Gegenzug möchte sie erstmals die Möglichkeit von Netzsperren auf Routern gesetzlich festschreiben. Außerdem enthält das neue WLAN-Gesetz einen Baustein zur Ermöglichung zeitweiliger WLAN-Abschaltungen durch die Polizei.

Die Bundesregierung hat kürzlich eine weitere Nachbesserung am WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht. CC-BY-NC-ND 2.0 Julien

Anfang April hat die Bundesregierung den umstrittenen Vorschlag für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ [PDF] beschlossen. „Jetzt können Café-Betreiber und andere ohne Sorge offenes WLAN für Ihre Kunden anbieten“, verkündete Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Also neue Hoffnung für die WLAN-Wüste Deutschland? Massenhafte Abmahnungen für WLAN-Betreiber dürften mit dem Gesetz tatsächlich Geschichte sein, doch durch Netzsperren drohen neue Rechtsunsicherheiten. Immerhin wurde der von uns Ende Februar veröffentlichte Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums an einigen Stellen eingeschränkt. Neu ist, dass das Kabinett Behörden wie der Polizei das temporäre Abschalten von WLANs im Namen von Ordnung und Sicherheit ermöglichen will.

Ende der Abmahnindustrie

Eigentlich wollte die Große Koalition das WLAN-Problem nach jahrelangem Hin und Her bereits im vergangenen Sommer gelöst haben, gilt Deutschland manchen aufgrund der geringen Abdeckung mit freien Netzzugängen doch als digitales Entwicklungsland. Schuld daran ist die WLAN-Störerhaftung, also der Anspruch von Rechteinhabern, Anbieter offener Internetzugänge für Urheberrechtsverletzungen aus ihren Netzen kostenpflichtig zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn sie von anderen begangen wurden.

Hintergrund der erneuten Initiative zur Änderung des Telemediengesetzes ist das missglückte WLAN-Gesetz aus dem Jahr 2016: Weil die Union bremste, reichte das Gesetz nicht aus, um die WLAN-Störerhaftung wie angekündigt zu beseitigen. Dass entsprechende Kanzleien diese auch nutzen würden, war spätestens nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) offenkundig, der die Hintertüren für die Abmahnindustrie ebenfalls nicht schloss.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung [PDF] enthält nun tatsächlich die von Netzaktivisten wie der Digitalen Gesellschaft seit Jahren geforderte [PDF] Klarstellung, dass die Haftungsfreistellung für WLAN-Betreiber sich auch auf Unterlassungsansprüche von Urheberrechtsinhabern bezieht: „Ein Anspruch gegen den Diensteanbieter auf Erstattung der vor- und außergerichtlichen Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs […] besteht […] nicht“, soll es nach dem Willen der Bundesregierung im Telemediengesetz künftig heißen. Wer ein öffentliches Funknetzwerk betreibt, könnte demnach nicht mehr kostenpflichtig dafür abgemahnt werden, dass Dritte über diesen Internetzugang Urheberrechtsverletzungen begehen.

Netzsperren im offenen WLAN

So weit, so gut. Diverse Organisationen, vom Bundesverband der Verbraucherzentralen über Hoteliers bis zu IT-Branchenverbänden, forderten in Stellungnahmen an das BMWi trotzdem erhebliche Nachbesserungen. Denn an anderer Stelle kam der Entwurf mit einem echten Hammer um die Ecke: Um die Durchsetzung von Urheberrechten auch ohne Störerhaftung zu ermöglichen, sollen erstmals Netzsperren auf Routerebene rechtlich festgeschrieben werden. Rechteinhaber könnten – und können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes teilweise schon heute – gerichtliche Anordnungen an WLAN-Betreiber zum Sperren bestimmter Inhalte und Seiten erwirken.

Auch wenn es im Gesetz heißt, Sperren dürften nur das letzte Mittel sein, warnten die Kritiker aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vor Overblocking, da der Entwurf hier sehr weit gefasst war und Anwälte von Rechteinhabern Sperrungen verhältnismäßig leicht erwirken könnten. Es sei zu befürchten, dass WLAN-Betreiber lieber zu viel als zu wenig sperren, um am Ende nicht die Kosten eines verlorenen Verfahrens tragen zu müssen – eine Gefahr für die Kommunikationsfreiheit. Da explizit auch Portsperrungen als adäquater Weg für die Umsetzung der Netzsperren angedacht sind, könnte zudem die legale Nutzung von BitTorrents – etwa für den Vertrieb von Linux-Distributionen oder Podcasts – unterbunden werden, so die Kritik. Gleichzeitig sei die Sperrung bestimmter Ports für Kenner zu leicht zu umgehen, um wirkungsvoll gegen Filesharing zu sein.

Immerhin enthält der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesvorschlag gegenüber dem geleakten Entwurf hier zwei wichtige Einschränkungen gegen Overblocking. So soll die gerichtliche Anordnung von Netzsperren nur noch gegenüber WLAN-Anbietern möglich sein. Klassische Internetzugangsanbieter und Host-Provider wären – anders als im Referentenentwurf – nicht betroffen. Außerdem ist eine besonders schwammige Formulierung aus dem Text geflogen: Es heißt jetzt nicht mehr, dass „insbesondere“ Sperrungen bestimmter Inhalte zur Urheberrechtsdurchsetzung eingesetzt werden könnten, was Interpretationsspielraum für andere Mittel offen gelassen hätte.

Staatliche Sperrlisten auf Router aufspielen?

Der Befürchtung, dass die Ermöglichung von Netzsperren zu einer Konzentration auf dem WLAN-Markt führen könnte, weil gerade kleinere Betreiber mit der Umsetzung von Sperranordnungen überfordert wären, widerspricht die Bundesregierung. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass Netzsperren gerade bei neueren Routern über die Einstellungen einfach umsetzbar wären. Ältere Router könnten ein entsprechendes Update erhalten. Im Übrigen gebe es bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften „Dateien, die zu diesem Zweck auf Router aufgespielt werden können. Ähnliche Lösungen wären auch für andere Rechtsverletzungen denkbar“ – staatliche Sperrlisten als Zukunftsmodel?

Auf die Kritik, dass Gerichte WLAN-Betreiber weiterhin zur Registrierung ihrer Nutzer zwingen könnten, ging die Bundesregierung hingegen nicht ein. Möglicherweise reicht es aus, dass der Spielraum für andere Wege der Urheberrechtsdurchsetzung neben Netzsperren durch die Streichung des Wörtchens „insbesondere“ geschlossen wurde. Explizit ausgeschlossen werden im Gesetzestext jedoch lediglich behördliche Anordnungen zur Erhebung von Nutzerdaten und zur Passwortverschlüsselung. Wie Gerichte dies auslegen – gerade vor dem Hintergrund, dass der EuGH die Möglichkeit gerichtlich angeordneter Registrierungspflichten ausdrücklich bejaht hatte -, würde erst die Praxis zeigen.

Polizei soll WLAN-Abschaltung anordnen können

Die Polizei soll laut dem Gesetzentwurf in bestimmten Situationen kurzfristige WLAN-Abschaltungen anordnen dürfen (Symbolbild). - CC-BY-NC 2.0 Herr Olsen

Behörden sollen dafür nun noch eine weitere Kompetenz bekommen, die man eigentlich eher in einem autoritären Staat vermuten würde: Während es im Entwurf noch hieß, dass es Polizei und Co. nicht möglich sein soll, WLAN-Betreibern die Einstellung ihres Dienstes überhaupt aufzutragen, sollen sie nun lediglich keine dauerhafte WLAN-Abschaltung mehr verordnen können. Implizit würde das Gesetz auf diesem Weg einen temporäre Abschaltung für WLANs normalisieren, den es in einigen Landespolizeigesetzen tatsächlich schon gibt. In Sachsen-Anhalt ist es der Polizei beispielsweise seit 2014 möglich, Anbieter von Kommunikationsdiensten zeitweilig zu deren Einstellung zu zwingen. In anderen Bundesländern sind für die Kommunikationsunterbrechung bislang nur technische Maßnahmen wie Störsender erlaubt, zum Beispiel seit 2006 in Brandenburg, seit 2008 in Baden-Württemberg und seit 2011 in Rheinland-Pfalz.

Argumentiert wurde bei der Schaffung dieser Befugnisse meist mit der Gefahr einer Fernzündung von Bomben über Handy-Netze. Nach einem konkreten Szenario gefragt, sagte uns nun auch das Bundeswirtschaftsministerium, man habe mit der TMG-Änderung Situationen im Blick, „in denen Eile geboten ist, etwa dann, wenn die Fernzündung einer Bombe verhindert werden muss“.

In der Begründung des WLAN-Gesetzes heißt es jedoch, die temporäre Abschaltung könne zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung genutzt werden – also auch weit über den terroristischen Kontext hinaus. Denkbar wäre etwa, dass einzelne Behörden fordern, dass offene Netze auch während mancher Demonstrationen abgeschaltet werden sollen. Notwendig ist dafür jeweils eine explizite Rechtsgrundlage wie das Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt. Möglicherweise bleibt der Passus also ohne Konsequenzen – er könnte sich jedoch auch als erster Baustein für einen staatlichen WLAN-Killswitch herausstellen.

Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Halina Wawzyniak, sagte gegenüber netzpolitik.org, sie halte die Regelung für einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit“. Auch Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, kritisiert die Regelung:

Warum muss dies überhaupt noch eigens und auch noch so vage an dieser Stelle im Telemedienrecht aufgeführt werden – so schürt man nur Ängste vor Szenarien wie in Putin-Russland oder China, anstatt endlich den Weg für rechtssichere, überwachungsfreie und offene WLANs als einer zentralen Grundlage für die digitale Entwicklung in diesem Land frei zu machen.

Die Zeit wird knapp

Die netzpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und Union, Lars Klingbeil und Thomas Jarzombek, haben unsere Anfrage von vergangenem Mittwoch bislang nicht beantwortet. Ob die Freunde der Urheberrechtsindustrie in der Großen Koalition das Ende der Störerhaftung wie im vergangenen Jahr blockieren oder ob ihr Netzsperren als Gegengewicht ausreichen, wird sich deshalb noch zeigen.

Viel Zeit für einen Beschluss des Gesetzes vor der Bundestagswahl gibt es jedoch ohnehin nicht mehr. Der Entwurf wurde Ende März vom Ministerium in letzter Minute zur Notifizierung an die EU übermittelt. Die damit verbundene Stillhaltefrist beträgt drei Monate, sodass das Gesetz frühestens am 29. Juni, dem letzten Sitzungstag des Bundestages in dieser Legislaturperiode, verabschiedet werden kann. Ein tatsächlicher Beschluss der TMG-Änderung bliebe also zumindest theoretisch möglich, sofern die EU-Kommission oder andere Mitgliedstaaten keine größeren Bedenken äußern.

Statements im Volltext

Hier sind die Statements von Halina Wawzyniak und Konstantin von Notz im Volltext. Falls wir die Antworten der Büros von Thomas Jarzombek oder Lars Klingbeil noch erhalten, tragen wir diese nach.

Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

Nachdem die Große Koalition letztes Jahr bereits die Störerhaftung beim Betreiben offener WLANs abschaffen wollte und nicht nur von mir erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit geäußert wurden, hat die Bundesregierung nun ein Einsehen und bessert das Gesetz nach. Es ist aber allenfalls ein halber Schritt in die richtige Richtung. Es ist gut, dass nun Unterlassungsansprüche explizit ausgeschlossen werden. So müssen WLAN-Anbieter keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr befürchten. Schlecht ist allerdings, dass diese nun dazu gezwungen werden können, bestimmte Websites zu sperren. Ich bin erstaunt, dass es sich immer noch nicht bis zur Bundesregierung herumgesprochen hat, dass sich der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ schon lange als viel effektiver herausgestellt hat und Netzsperren nur zu unerwünschten Nebenwirkungen wie beispielsweise Overblocking führen. Dass Anbieter offener WLANs verpflichtet werden können, den Zugang zu einem offenen WLAN temporär einzustellen, halte ich für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit und lehne ich daher ab.

Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag:

Trotz erneuter Nachbesserungen bei Hostanbietern gelingt es der GroKo einfach nicht, die unselige Störerhaftung vollends abzuschaffen. Stattdessen werden die nun erstmals gesetzlich vorgesehenen Netzsperren gerade kleinere WLAN-Anbieter von vornherein abschrecken, ihre Netze zu öffnen, oder aber dazu verleiten, vorschnell zu sperren und damit einem schleichenden Zensureffekt Vorschub leisten – schließlich drohten bei einem Widerspruch weiterhin Gerichtskosten.

Selbst wenn in der Gesetzesbegründung ins Spiel gebrachte Sperrlisten formal nicht verpflichtend wären, würden sich de facto gerade solche WLAN-Betreiber im Zweifel absichern wollen und diese auf nicht wirklich „freiwilliger Basis“ unbesehen übernehmen. Am Ende werden entweder viele Seiten gesperrt oder aber WLANs gleich wieder geschlossen – zu Gunsten weniger kommerzieller WLAN-Anbieter und ohne dass sich an der Urheberrechtsproblematik im Digitalen ein Deut gebessert hätte.

Noch fragwürdiger sind die nun auch noch aufgenommenen temporären Sperrauflagen zur öffentlichen Gefahrenabwehr, die bis dato nur polizeirechtlich geregelt und äußerst selten angewandt wurden. Warum muss dies überhaupt noch eigens und auch noch so vage an dieser Stelle im Telemedienrecht aufgeführt werden – so schürt man nur Ängste vor Szenarien wie in Putin-Russland oder China, anstatt endlich den Weg für rechtssichere, überwachungsfreie und offene WLANs als einer zentralen Grundlage für die digitale Entwicklung in diesem Land frei zu machen.

Die Große Koalition verhält sich bei der Störerhaftung wie ein maximal Unfähiger beim Minigolf auf Bahn eins, der trotz kürzester Entfernung auch nach Stunden und Dutzenden von Versuchen den Ball nicht eingelocht bekommt.

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20 Ergänzungen

  1. Irgenwie schräg. Was ist mit folgendem Szenario:

    Ich betreibe ein offenes WLAN über das eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Auf Anweisung muss ich eine Datei auf dem Router installieren, die bestimmte Dinge sperrt.

    Da der Router in meiner eigenen Hand ist wird es mir einfach gemacht durch Ausprobieren den Inhalt der Sperrliste zu ermitteln. In der Praxis werden diese Sperrlisten also zu einem Katalog auf welchen Servern im Netz Warez lagert.

    Sven

    1. Wenn du einen Adblocker verwendest, setzt du auch Sperrlisten ein. Schön zu sehen bei der Konfiguration von uBlock Origin. Man kann nur abwarten, was dabei rauskommt, nachdem die Versionen 1 und 2 Rohrkrepierer waren.

      Theoretisch sei jedem Benutzer so eines WLAN nahegelegt ein VPN zu benutzen und erst darüber ins WLAN zu gehen. Das ist sehr leicht einzurichten. Dann kann es diese „Rechsverletzungen“, die zu Sperrungen führen könnten, nämlich nicht geben, weil nicht nachweisbar. ;-)

      Ich selbst verzichte aber trotzdem als Dinosaurier des Internets grundsätzlich auf Mobilfunk und WLAN.

  2. Da jede polizeiliche Maßnahme immer verhältnismäßig sein muss, scheint mir die Gefahr des Kill-Switches nicht wirklich gegeben – mal ganz unabhängig von der praktischen Umsetzung.
    Da sehe ich die Sache mit den Port-Sperren deutlich kritischer. Problematisch sehe ich da auch die mögliche Blockade von VPNs. Denn wenn alles außer TCP 80/443 (HTTP/HTTPS) blockiert wird, dann auch viele VPNs, die nicht über 443 gehen – was unter dem Strich nicht nur nervt, sondern auch die Sicherheit beeinträchtigt.

    1. Polizei bzw. Behörden haben wie die Erfahrung zeigt eine ganz eigene Defintion von „verhältnismäßig“.

  3. Wann kommt endlich die Abmahnindustrie auf die Sperrliste.
    Was gebraucht wird ist ein Modell, dass Künstler breit fördert und die Rechteverwerter ausschließt. Der Eiertanz ums offene Wlan ist, als wolle man den freien Austausch und die freie Meinungsäußerung verhindern. Wirtschaftlich und gesellschaftlich ist das mehr als dumm. Zwar sichert man so das Geschäftsmodell einiger Weniger, verhinder aber die Entwicklung in der Breite. Interessant ist aber, dass genau die Fraktion die für weltweiten Freihandel plädiert, hierzulande die Autobahnmaut einführt und freies Wlan bekämpft.

  4. leider ist zu befürchten, dass das auch nicht viel bringt. Denn wann ist die Störerhaftung denn – gerade für Hotels/Cafe usw. – relevant? Richtig – so gut wie nie. Denn zwar bekommen die aktuell regelmäßig Post vom Anwalt, aber die können sie genauso regelmäßig mit einem Musterbrief beantworten, vorausgesetzt, der Zugang ist verschlüsselt (das Passwort kann man aushängen oder sonst wie bekannt geben). An dieser Lage hat zuletzt nur der EuGH gerüttelt, der eine nach BGH bislang nicht erforderliche Identifizierung – wie ist unklar – ins Spiel gebracht hat.
    Für die Abmahnung ggü. Privaten sieht es anders aus, denn dort spielt die Störerhaftung nur eine untergeordnete Rolle. Denn nach BGH haftet der Anschlussinhaber als vermuteter Täter (also gerade nicht als Störer), außer er kann seine Unschuld beweisen (ja ich weiss offiziell muss er nur den Anschein erschüttern iRd. sekundären Darlegungslast, praktisch kommt es aber dem Unschuldsbeweis nahe). Das konnte man letztlich wieder gut sehen, nachdem Eltern, die eines ihrer Kinder nicht als Täter benennen wollten, vom BGH bestätigt ALS TÄTER verurteilt wurden. Für die meisten Privat-WLAN-Betreiber ist nicht die Störerhaftung das Risiko, sondern diese Haftung als Ersatz/Vermuteter-Täter. Und daran ändert dieser zweite Versuch auch nichts.
    Aber dafür kommen jetzt die staatlichen Sperrlisten (Zensurlisten) und Portsperren usw. als neue Befugnisse dazu. Super!!

  5. Also ich hab so gar keine Ahnung von Internet, aber Websperren bringen glaub nix!
    Es stimmt schon, dass es relativ einfach ist, den Aufruf von bestimmten Webseiten durch
    den Router zu unterbinden – dafür gibt’s in meinem Router ’ne Extra- Tabelle, wo ich nur die Website- URL eintragen muss – ABER: mein Router erlaubt höchstens 24 Einträge und die sind bereits mit cdu.de, csu.de, spd.de, fdp.de, gruene.de, die-linke.de, afd.de, npd.de, facebook.com, microsoft.com, apple.com, youporn.com, bild.de, spiegel.de und ein paar anderen belegt, so dass ich höchstens einen Eintrag frei habe (dafür müsste ich allerdings schon Kompromisse eingehen und z.B. youporn.com doch zulassen, damit ich Platz habe, um z.B. thepiratebay.org zu sperren).
    Da verspricht die Regierung nun Updates, oder? Na find ich SUPER, denn die aktuelle Firmware meines Routers ist aus 2015 und da müsste mal wieder was neues kommen!
    Bin gespannt, was D-Link dazu sagt!!!
    Das Problem ist nur, dass ich all diese Sperren ganz leicht umgehen kann, indem ich nicht die URL, sondern die IP der Seite (also quasi die Telefonnummer des Webservers) im Browser aufrufe, welche ich via nslookup in ein paar Milisekunden raus bekomme.
    Gut – da werden die Politiker gegenhalten, dass der Otto-Normal-Verbraucher nicht auf solche Ideen kommt, aber dann halte ich dagegen, dass Otto im Web auch nur E-Mails checkt, Online-Banking macht und manchmal bei Zalando shopt (da könnte ich schreien)!
    All jene, die sich jedoch wirklich illegale Downloads – oder KIPO oder sonstwas – besorgen wollen, wissen schon, wie sie da (trotz Websperren) rankommen (und wenn sie dafür auf Tor ausweichen) – damit ist das gesamte Konzept wirkungslos.
    Fazit:
    Solche Gesetze schaffen nur eine kleine aber überwindbare Hürde für alle jene, die Otto heißen. Kriminelle bekommen davon nichtmal ’n Jucken in der Hose!

    1. Es wird dann sicher einen „Volksrouter“, wie den „Volksempfänger“ von Herrn G., der das Volk mit den für das Volk notwendigen Informationen versorgte!
      Es war ja nicht alles schlecht und so ein Volksrouter stellt sicher, dass das Volk auch nur die Informationen bekommt, die unsere aktuelle Bundesregierung für das Volk notwendig erachtet.
      Keine Fehlinformationen durch journalistische Attentäter mehr!

      „Wollt Ihr euch Total Kontrollieren lassen? Jaaaaaaaa!“

  6. Mir fehlte immer noch an Verständnis. Was für einen Vorteil bringen offene WLANs, wenn man die bestehenden Risiken davon abzieht. Mal VPNs außen vor gelassen. Das bleibt derzeit ein Nischenprodukt und bietet in vielen Fällen zwar die Sicherheit (bei absolut richtiger Konfiguration, ohne das wird bestimmt was) vor dem Abschnorcheln des Netzverkehrs durch den WLAN-Router-Betreiber, nicht aber vor Identifizierung des Geräts und nicht vor Erstellung personalisierter Nutzungs- und Bewegungsprofile.
    Der/die -normal-Userin wird im Regelfall bei ungepinten Zertifikaten nicht bemerken, das die Verschlüsselung grad nicht greift, wird das Browserfingerprinting nicht bemerken, nicht das mitabzocken der MAC, der IMEI, des dies und das. Und nee, ach verdammt, das Telefon, Tablett, Netbook, Notebook, bla, meiner Freunde und Freundinnen, bei denen das WLAN eh nie aus ist (dieses blöde anundaus), das loggt sich auch brav mit ein und liefert schöne wermitwemwannundwo Daten. (Ja, aber wer würde denn solche Daten sammeln und auswerten, meinegüte))
    Ja, ich verstehe den Wunsch nach Bequem und bequem. Aber den Preis, nö, der ist mir um Längen zu hoch. In welcher Welt soll denn das gut gehen?

    1. Freifunk? Die sind organisiert, also sollten die Sperrlisten mit 1Mio+ Adressen locker verwalten können. Täglich etwa 1000 neue URLs adden sollte auch möglich sein.

        1. Auch die Freifunker haben sich, nach der Wiederwahl der Großen Koalition + Grüne, an die vom Wähler (Freifunker) gewählten Gesetze zu halten!
          Es wurde hier schon irgendwo geunkt, die Große Koalition rechnet fest mit einer Wiederwahl, deswegen bringen sie ein schwachsinniges Gesetz nach dem anderen auf den Weg.
          Im Herbst wird die Große Koalition wieder gewählt und alle schwachsinnigen Gesetze der aktuellen Regierung werden quasi vom „Wähler“ bestätigt.
          Die Große Koalition bekommt dann quasi „Den Wählerauftrag“ eben diese schwachsinnigen Gesetze umzusetzen, weil der Wähler ihnen diesen Auftrag ja mit der Wahl erteilt hat!

      1. Eigentlich müssen die Freifunker, dann nur noch diese Sperrlisten über den vpn routen und nicht mehr den gesammten Traffic. Das spart ne menge Geld für die Gateways.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.