Der Bundestag wird heute Mittag die Störerhaftung abschaffen. So lautet die Message der Großen Koalition, und eigentlich müssten wir das als Erfolg feiern, oder?! Immerhin fordern wir das seit sechs Jahren in zahlreichen Artikeln, damit wir endlich mehr offene WLANs in Deutschland bekommen. Leider sind wir immer noch nicht davon überzeugt, dass das Problem der kostenpflichtigen Abmahnungen bei der Öffnung von WLAN-Netzen jetzt eindeutig gelöst ist. Die versprochene Rechtssicherheit ist aus unserer Sicht einfach nicht gegeben, da können noch so viele SPD-nahe Juristen ein Gefälligkeitsgutachten bloggen und SPD-Abgeordnete versprechen, dass bald alle sorgenlos ihre WLANs öffnen können.
Das Problem der Abmahnindustrie geht zurück auf die alte Großen Koalition. Seitdem gab es mehrere Versuche, per Gesetz die kostenpflichtigen Abmahnungen zu deckeln, keiner davon war erfolgreich. Immer wieder interpretierten Gerichte die Gesetze anders als es die Pressemitteilungen des Gesetzgebers formulierten. Und auch bei dieser Gesetzesänderung ist das zu befürchten: Warum sonst hat man die wesentliche Änderung lediglich in die Gesetzesbegründung, aber nicht in den Gesetzestext geschrieben? Warum sonst heißt es, dass man spätestens in der zweiten Instanz Recht bekäme, wenn die Richter mal richtig die Gesetzesbegründung lesen würden? Und wievielen ist klar, dass man bis zur zweiten Instanz erstmal in der ersten Instanz vor Gericht verlieren wird und solange auf Anwaltskosten sitzen bleibt?
Willkommen in der Digitalen Agenda der Großen Koalition!
Die Befürworter der Abschaffung der Störerhaftung in der Großen Koalition sagen jetzt, mehr wäre nicht rauszuholen gewesen. Na, was glaubt ihr denn, warum das so ist?
Die Debatte um die Störerhaftung ist ein gutes Sinnbild für den Zustand der Digitalen Agenda in der Großen Koalition. Innenminister Thomas de Maizière und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel verkündeten bei der Vorstellung der Digitalen Agenda als Antwort auf die Frage, warum es in Deutschland so wenige offene WLANs gäbe, dass sie gegen anonyme Internetnutzung seien. Und schafften es anschließend, eine Lösung zu präsentieren, die den aktuellen Zustand sogar noch verschlechtert hätte. Danach wurde es noch absurder: SPDler verwiesen darauf, dass das federführende SPD-Bundeswirtschaftsministerium das so habe machen müssen, weil das CDU-Bundesinnenministerium sich querstellte und alles andere verhindert habe. Und anschließend zeigte das CSU-Verkehrsministerium mit dem Finger auf das Bundeswirtschaftsministerium, dass die nicht in der Lage seien, etwas Vernünftiges hinzubekommen.

Was jetzt als Erfolg verkauft wird, ist tatsächlich ein Fortschritt: aber vor allem gegenüber dem miserablen und realitätsfernen Gesetzentwurf der Bundesregierung – mit Vorschalte- und Verschlüsselungspflicht. Es kommt nicht häufig vor, dass der Bundestag Vorlagen der Bundesregierung so auseinandernimmt. Insofern Glückwunsch! Da können sich die Netzpolitiker um Thomas Jarzombek (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) freuen, die noch Rückendeckung durch eine Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekamen. Zum Ende hin sprach Angela Merkel ein Machtwort, der es offensichtlich zunehmend peinlich wurde, überall darauf angesprochen zu werden, warum Deutschland sich eine so absurde Regelung zur Störerhaftung leistet.
Gut ist auch, dass das Hostproviderprivileg in § 10 des Telemediengesetzes nicht wie geplant angefasst wurde. Die Bundesregierung hat aber versprochen, sich dafür einzusetzen, dass das in der EU neu geregelt wird. Und das heißt nichts Gutes, weil die meisten EU-Themen kaum jemanden interessieren und die Zivilgesellschaft hier Mühe hat, mit den Firmen-Lobbyisten mitzuhalten.
Man muss nur ganz fest an eine Verbesserung glauben…!
Was jetzt bleibt, ist Hoffnung darauf, dass der Formelkompromiss vor Gericht tatsächlich so funktioniert, wie es von der Großen Koalition versprochen wird. Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn das Gesetz im Herbst in Kraft tritt, wird es im Realitätstest spannend: Was passiert, wenn man dann noch eine kostenpflichtige Abmahnung bekommt, weil irgendwer über das eigene offene WLAN möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material geteilt hat? Muss man dann immernoch einen kostenpflichtigen Anwalt einschalten, um sich zu wehren, oder schickt man die Abmahnung dann zur weiteren Bearbeitung an das Wahlkampfteam der SPD? Oder muss man irgendwann auf seinem eigenen Router Netzsperren einrichten? Rechtssicherheit sieht auf jeden Fall anders aus.
Wir werden sehen, wer am Ende Recht hat. Ich möchte ungern Recht behalten, denn das Problem der Störerhaftung muss endlich richtig gelöst werden. Damit wir endlich mehr offene WLANs in Deutschland bekommen!
