Störerhaftung: Bundesgerichtshof beschleunigt das Ende der Abmahnindustrie

Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Urteil die Störerhaftung erheblich eingeschränkt. Die Abmahnindustrie befindet sich nun endgültig in Auflösung.

Anschlussinhaber müssen ihre Gäste im WLAN nicht mehr belehren. Foto: CC-BY 2.0 Mike Licht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil die Rechte von WLAN-Inhabern gestärkt und die Störerhaftung eingeschränkt. Bislang musste der Anschlussinhaber Besucher, Mitbewohner und Mitnutzer seines WLANs darüber aufklären, dass sie keinen Tausch urheberrechtlich geschützter Dateien in seinem Netz ausführen dürften. Diese Pflicht hat der BGH jetzt in seiner heutigen Entscheidung als „nicht sozialadäquat“ aufgehoben:

Der Beklagten war eine entsprechende Belehrung ohne konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses nicht zumutbar. Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.

Die Folge des Urteils: Wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, dann darf nicht ersatzweise der Anschlussinhaber haftbar gemacht werden. Kosten können also nur noch aufkommen, wenn der Verursacher der illegalen Downloads eindeutig identifiziert werden kann. Gleichzeitig hat der BGH heute pauschal angesetzten Abmahnungen eine Absage erteilt. Die Höhe müsse sich nach dem wirtschaftlichen Wert des verletzten Urheberrechts, nach Popularität, Aktualität und der Dauer der Rechtsverletzung richten.

Zudem scheint seit gestern auch die politische Abschaffung der Störerhaftung in greifbarer Nähe. Unklar ist aber noch, wie das neue Gesetz der Bundesregierung genau aussehen wird. Für Jubel ist es noch zu früh, das Ende der Abmahnindustrie in der bisherigen Form dürfte aber endgültig eingeleitet sein.

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32 Ergänzungen

  1. Mit solchen Analysen wie „Kosten können also nur noch aufkommen, wenn …“ sollte man vorsichtig sein. Wenn durch diese Bewertung hier vermehrt Bürger ihre WLANs für längere Zeit offen lassen, können durch nette Nachbarn ganz schnell Situationen eintreten, die „nach dem wirtschaftlichen Wert des verletzten Urheberrechts, nach Popularität, Aktualität und der Dauer der Rechtsverletzung“ eine weitere Verfolgung rechtfertigen.

    1. Ja, eben – es waren die Nachbarn. Sollte jemand bei Dir klingeln, sagst Du „ich wars nicht, mein Wifi ist offen“ und Du bist aus dem Schneider.

      1. Ich brauche mein Hardware zum Arbeiten. Aus dem Grunde würde ich ungern auf unbestimmte darauf verzichten, nur damit mein Nachbar ungestört seinen komischen Hobbies fröhnen darf. Mach‘ du es …

  2. @Netzpolitik.org-Redaktion:

    Semi-OT:
    Udo Vetter glaubt, zu wissen, „TOR“ sei kompromittiert. Möchtet Ihr ihm das mit „TOR“ und dessen Sicherheit mal erklären? Sonst denken die Leute noch, „TOR“ sei tot. Danke.

    „Wie ich aus aktuellen Fällen weiß, hat sich die Tauschszene in letzter Zeit weitgehend über das TOR-Netzwerk abgeschottet. Allerdings gilt TOR mittlerweile als korrumpiert. Gerade in den letzten Monaten feiern die Behörden immer wieder Ermittlungserfolge durch neuere technische Möglichkeiten, das TOR-Netzwerk zu penetrieren. Ganz vorne sind die Polizeibehörden bzw. Geheimdienste aus dem angelsächsischen Raum. Diese versorgen ihre deutschen Kollegen verstärkt mit Listen von Nutzern, die trotz der vermeintlichen Anonymität des TOR-Netzwerks enttarnt wurden.“

    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/12/dein-wlan-dein-risiko/

      1. Problem: Udo Vetter ist nicht irgendwer. Wenn so jemand so ahnungslos und zugleich so von sich überzeugt derart über Tor schreibt, dann ist das enttäuschend und gefährlich.

        1. Ich kann aus eigenem Fall nur sagen: Holt Euch niemals Udo Vetter als Anwalt z.B. in Meinungsfreiheitsdingen.

          Die vodafoneske Behandlung seiner selbst und Vorzimmers/Callcenters als Altkunde ist einfach nur unterirdisch… (mit „Altkunde“ meine ich, sobald Du gezahlt hast, klar, sonst wärest Du ja zu aquirierender Neukunde…)

        2. @Torwart … ich schreibe hin und wieder auch TOR (The Onion Router) …
          Wegen dem Exploid … das kann durchaus sein und ist es so, dann kann ich die Dienste schon verstehen … ich würde die Schwachstelle auch nicht raus rücken!

          Im übrigen, würde ich die Behauptungen der Angelsachsen mit Vorsicht genießen … die meisten „Erfolge“ beruhen auf klassischer nachrichtendienstlicher Tätigkeiten, in Folge der beschlagnahme der Geräte, wird zumeist ein TOR Client festgestellt und … um in der überwachten Szene Panik zu verbreiten, schnattert man eben in die Welt hinaus, das man den Delinquenten via TOR „gefunden“ hätte!
          Die erwünschte Folge?
          Die echten Delinquenten wechseln zu einem anderen VPN Dienst … dieser Wechsel wird erfasst und engt die Menge der mutmaßlichen Delinquenten nicht unerheblich ein … klingt nach Effekthascherei?
          Naja … diese Dienste versuchen Ängste zu wecken, um dadurch Reaktionen zu provozieren, nach dem Motto: „Wer den VPN Dienst wechselt, vertraut der Sicherheit dieses Dienstes nicht mehr und hat somit mehr zu verbergen, als der Normale TOR Nutzer … der nur Anonym surfen möchte!“

          Für mich wäre folgendes Szenario am realistischsten:
          Ein Dienst mietet Server an, auf diesen installiert er TOR Entry, Relays und Exit Nodes … er manipuliert die IP Tables so, das diese für die interne Kommunikation „nur“ ihre Server nutzen.
          Somit hat der Dienst Entry und Exit Nodes unter Kontrolle und könnte so Nachweise führen!
          Misstrauisch sollte man als TOR Nutzer werden, wenn der TOR Client vorzugsweise an bestimmte Entry Nodes seine Datenpakete sendet … die Exit Nodes sollte man mit Tools wie „wieistmeineip“ hin und wieder überprüfen!
          Klingt ’n bisschen wie Paranoia, aber ist immernoch besser, als durch einen plötzlichen Wechsel auf sich aufmerksam zu machen, nicht?

          Torwart, ich halte das hier so einfach wie möglich … und ja, es sind gewisse Unschärfen enthalten!

          1. @Habo
            Nein, Du heißt nicht HABO sondern Habo. Und genau so heißt es Tor und nicht TOR.

            Es wäre schon mal ein Fortschritt, wenn man es jenen überlassen würde, über Tor zu schreiben, die ein wenig Ahnung haben.

            Bildungslücken lassen sich aus erster Hand hier beseitigen: https://www.torproject.org/
            Wer Tor groß schreibt, hat diese Seite noch nie gesehen!

            Ansonsten ist das was Habo oben produziert hat, sein übliches wirres Zeug, das wirklich überflüssig ist.

            > „Misstrauisch sollte man als TOR Nutzer werden, wenn der TOR Client vorzugsweise an bestimmte Entry Nodes seine Datenpakete sendet “ <

            Das ist bewusste Irreführung oder fahrlässiger Schwachsinn eines Nichtswissers:
            Tor-Nutzer behalten über mehrere Wochen ihren Entry-Point. Siehe Dokumentation! Such selber und lese selber damit Du in Übung kommst, Habo! Wenn Du das tätest, dann könnten wir hier mal entspannt durchatmen, aber ich befürchte, dass du ganz andere Interessen hast.

          2. OK … hier ein Zitat: “ … each Tor client selects a few relays at random to use as entry points, …“
            … und weist du was noch lustiger ist?
            … ’n Stückchen weiter steht: “ … Tor will reuse the same circuit for new TCP streams for 10 minutes, …“
            Wieviele Wochen hast du geschrieben?
            Noch lustiger wird es, wenn man sich seine „entry points“ selber aussuchen könnte, nicht?
            … klar … wäre ja unlogisch … wozu sollte man das machen können?
            Oje … noch ein Zitat: “ … Restricting your entry nodes may also help against attackers who want to run a few Tor nodes and easily enumerate all of the Tor user IP addresses. “

            Gott bin ich ein Ar***loch!

          3. Jetzt brauche ich eine Zigarette!
            Dieser Stress!

            … und jetzt stehe von meinem Platz auf und verlasse meinen Arbeitsplatz … nun ziehe ich meine ID Card durch den Schlitz … und nochmal … und nochmal … nun trage ich mich aus!
            Endlich am Raucherplatz angekommen!

            Weist du jetzt, wer ich bin?

          4. Wisst ihr was ich vermisse?
            Das „Reinhold“ mich widerlegt … so ein kleines „Streitgespräch“ … was mich wieder zu einer VT und meiner persönlichen Paranoia bringt!
            Warum hat er das behauptet, das mit dem „Entry Point über mehrere Wochen“ Zitat:“Tor-Nutzer behalten über mehrere Wochen ihren Entry-Point. Siehe Dokumentation!“ … hat er gedacht das ich beleidigt wäre und nicht nach sehe, ob sich etwas geändert hat?
            Wie Dumm wäre das denn?
            Hätte es sich in der Form wie von „Reinhold“ geändert, wäre TOR wirklich unsicher geworden …
            … oder „Reinhold“ wurde wirklich überwacht … evtl. haben sie „Reinhold“ sogar auf eine Fake Site (TOR) geleitet, in deren Doku das mit den Wochen wirklich so steht?
            … oder „Reinhold“ ist ein Operator eines Dienstes, deren Überwachungsmaßnahme nach meinem Post den Bach runter zu gehen droht … weil, evtl. jemand (unbequemer Bürger = Gefährder = Terrorist) auf die Schnapsidee kommen könnte, das von mir vorgeschlagene Verfahren (Überprüfung der Entry Nodes und gegebenenfalls einen Wechsel in Erwägung zu ziehen) anzuwenden?
            Tjooo … wer weiß von diesen Dingen?
            Das Orakel (Matrix)? Die Allwissende Müllhalde (Die Fraggles)?
            Mag jeder selbst entscheiden!

  3. „Die Höhe müsse sich nach dem wirtschaftlichen Wert des verletzten Urheberrechts, nach Popularität, Aktualität und der Dauer der Rechtsverletzung richten.“ -> Ja, das halte ich für viel sinnvoller! Allerdings fehlt mir da die Quelle.
    Allerdings wenn wir schon dabei sind, es so lang zu formulieren, würde ich auch noch einen konkreten Fall gern abgedeckt sehen und das ist Fernsehen. Es gibt Sachen, die sind schon lange im Fernsehen gelaufen Leute teilen die. Ich denke da ganz konkret an TV-Serien aus den USA. Nichtwahr? Weil das Zeug kann man hier nicht sehen, also ziehen es Leute über „andere Wege“.
    Wenn man da abmahnt, mahnt man die einzigen Fans ab, weil es ja die _einzigen_ (logischerweise) Zuschauer gewesen sind und deren Helfer/Mittäter. Also das läuft dann schon wirklich gegen den Verstand, wenn man sowas macht. Kommt nicht häufig vor, zumindest ich kenne da keinen Fall, aber es ist per Definition erstmal eine Urheberrechtsverletzung. Deswegen rechtlich problematisch.
    Nun, wenn aber etwas im Fernsehen läuft, dann wurde bereits für die Verbreitung bezahlt und Fernsehen ist ja irgendwie auch öffentlichkeit, also sollte man sich da nicht wundern, wenn das Zeug dann jemand aus den USA, der die Möglichkeit hat, auch rausstellt.
    Auf der anderen Seite hat man das Argument, dass die Lizenz nur für das Gebiet gegolten hat, also nur für die Leute, die in dem Gebiet gewesen sind. Deswegen hat man zB die tschechischen Sender in der Slowakei durch gezielte Einstellung der DVB-T Sender abgeschirmt und die Tschechen haben auch keine Sender, die nähe der Grenze in die Slowakei strahlen (omni), so wie früher, sondern die strahlen jetzt nur in eine Richtung (sektor). Der Grund war, dass die Tschechen die Serie eher drinne gehabt haben und auf den slowakischen Sendern hat man die Serie dann nicht mehr geschaut.
    Für beide Probleme ist Netflix und ähnliche Dienste die Lösung. Allerdings tun die da gewisse technische Hürden aufstellen, die unnötig ist. Deswegen kommt so ein Urteil zu spät, denn im Fernsehen wollen die alle mögliche Dienste, zB auch die Telekom, deren IPTV, andrehen, weil die es kaum mehr losbekommen.
    Das Problem ist da, dass die Leute (jetzt mit ausnahme von manchen Serien) kein Fernsehen mehr schauen. Letztens gab es einen guten Beitrag von TheYoungTurks, die da einige Zahlen genannt haben, von Kabelfernsehen in den USA. Die gehen samt deren Sendern Pleite, weil die keiner mehr schaut. Bei den unter 30 Jährigen haben die einen Fall von >30% (wenn ich mich gut erinnere ist das jährlich). Wenn den Quatsch ausser alten Leuten keiner mehr schaut, dann gibt es auch niemanden der „Urheberrechtsverletzungen“ begehen kann. Ich meine jetzt ehrlich. Was lief dieses Jahr im Kino? Was lief letztes Jahr im Kino? Was lief ein Jahr davor im Kino? Nix.

    1. … ich habe mir die alten Serien, die im TV nicht mehr laufen, im Rahmen einer Privatkopie zugelegt … die Daten liegen auf einer NAS, die z.B. auf dem Dachboden/Keller/Erdloch im Garten ihr Dasein fristet … ich benötige kein TV mehr, meine Kinder gucken sich seit Jahren Bibi & Co. von der Konserve, ist wie Sonntags bei den ÖR … seit 5 Jahren das selbe Vormittagsprogramm!
      … die Serien, die wirklich etwas für Kinder wären, wie „Bali“ z.B., wurden gestrichen!
      Warum denn noch ÖR?
      Bildungsauftrag? … für 17€ muss da doch mehr drin sein, nicht? … und guckt man, wohin die Gelder wirklich fließen, stellt man plötzlich fest, das die Rundfunkbeiträge lediglich versteckte Subventionen für Pensionen ehemaliger Politiker (die dort ein Pöstchen abgegriffen haben) und Theater sind, bei denen die reichen „Promis“ zu ermäßigten Preisen Einlass bekommen … der Normale Bürger muss die 200€ hinblättern!
      Die wenigen Sendungen, wie Löwenzahn … kann man an einer Hand abzählen!
      … von inhaltlicher Qualität möchte ich jetzt nicht anfangen zu schreiben!

    2. Ich finde, dass Bandbreiten-Schweine (z.B. Video-Streamer) stärker zur Kasse gebeten werden sollen.

      1. … genau das möchte die Telekom ja machen … am Umsatz von z.B. Amazon/Netflix und Co. beteiligt zu werden!
        … das sind die „Startups“ die ordentlich für den Backbone Traffic löhnen sollen!
        … klar machen sie die anderen Startups gleich Platt, weil … wer nicht zahlt …
        Im übrigen, soll der bespitzelte Bürger ja nicht mitbekommen, das seine Daten abgefangen und „gefilzt“ werden, dafür braucht man ja auch eine „Überholspur“ … z.B. der Terrorist surft mit 16 Mbit/s der „spezial Dienst“ hat eine Überholspur mit 100 Mbit/s gemietet … so hat der „spezial Dienst“ genügend Zeit die Daten zu Analysieren und wieder Einzuspeisen!

        … „spezial Dienste“ eine schöne Umschreibung für BfV …

        1. zitat
          der Terrorist surft mit 16 Mbit/s der „spezial Dienst“ hat eine Überholspur mit 100 Mbit/s gemietet […] genügend Zeit die Daten zu Analysieren…
          zitat
          nun ja…
          ob die zeit ausreicht eine verschlüsselte verbindung zu analysieren bezweifle ich doch stark.

          1. verdammt…
            ich vergass dass bei netzpolitik.org das left angle bracket und das right angle bracket unterdrückt wird,
            daher
            zitat anfang

            zitat ende

          2. … fiktive Beispiele … ich hätte ja auch schreiben können … Terrorist einfache Transfergeschwindigkeit und der „spezial Dienst“ die tausend Fache!
            … weil, mit 100 Mbit/s wird sich der Dienst nicht zufrieden geben, oder?

  4. Das mit „beschleunigt das Ende der Abmahnindustrie / Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Urteil die Störerhaftung erheblich eingeschränkt. Die Abmahnindustrie befindet sich nun endgültig in Auflösung.“

    Das Gesetz greift erst, wenn es erlassen und gültig wird. Lt. den Meldungen wird das 2017 der Fall sein, und noch ist der genaue Wortlaut nicht bekannt – die letzten Gesetze die hier durchgingen waren ja alle sehr schlecht und ungenau formuliert, also können wir hier nur hoffen. Solange sollten WLAN nicht offen betrieben werden.

    Aber „das Ende der Abmahnindustrie (für Urheberrechtsverletztungen)“ ist m.E. falsch, selbst wenn die Störerhaftung ganz wegfällt, bleibt der Abmahnindustrie immer noch die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzer abzumahnen, die ohne WLAN Sachen verbreiten, wenn das nicht sogar die Mehrheit ist. WLAN als Ausrede zieht nicht in jedem Fall. Und ggfs. müssen wieder Urteile abgewartet werden, bis der genaue Sachverhalt, der funktioniert, feststeht. Also ich mache mir da ehrlich gesagt wenig Hoffnung.

    1. Deswegen habe ich ja auch geschrieben „Ende der Abmahnindustrie in der bisherigen Form“. Es ist ja jetzt schon zu beobachten, dass es Kanzleien gibt, die auf Bilderabmahnungen gehen und diese zu „industrialisieren“ versuchen.

      Und vermutlich werden Kanzleien wie Waldorf Frommer & Co mit ihrem Modell fortfahren, auch wenn die Rate derjenigen, die dann direkt bezahlt immer geringer werden wird. Ein guter Teil des Geschäftsmodell baut ja auf der Einschüchterung auf, die mit den Schreiben einhergeht.

      1. Stichwort „Bilderabmahnungen“ – werden diese, durch die o.g., vom BGH eingeforderte genauere Ermittlung der Abmahnkosten, nicht auch in den meisten Fällen reduziert, z.B. bei kleinen, privaten Blogs die ein Bild unrechtmäßig verwendet haben?

        Oder bezieht sich das Urleil ausschließlich auf das Thema WLAN?

  5. Ich würde mir mal einen Artikel wünschen, der grundsätzlich die Abmahnmafia als Prinzip hinterfragt:

    Es ist keine Rechtsvereinfachung, es ist eine gierige, erpresserische Privatjustiz (Profis gegen einschüchterbere Laien) mit „Kosten“ als „Strafen“ von denen aber auch gar nichts in der Gemeindekasse und kaum etwas bei geschädigten Künstlern landet… immer mit der erpresserischen Drohung, daß es noch teurer wird, wenn die ordentliche Justiz eingeschaltet wird. So gesehen tragen auch die „Kosten“ der „ordentlichen“ Gerichte zu dieser großen, unrechtsstaatlichen Erpresserei bei.

    Vielleicht bräuchten wir mal wieder funktionsfähige Gerichte, die in Wochen entscheiden und nicht in unfassbarer lahmarschig- und pomadigkeit von Jahren. Einfach mal die Luft rausnehmen für raffgierige, erpresserische Arschlöcher. Und kleine Taten (genannt: „Ordnungswidrigkeit“) regelt die Polizei. So wie in jedem anderen Rechtsbereich. Wenn man Autofahrer auf Unterlassung von Falschparken so erpressen könnte wie bei „digitale DVD-Diebe“, nämliche jahrelang und vierstellig, der ADAC hätte schon lange brennende Barrikaden errichtet…

    Das gleiche gilt für „Unterlassungsansprüche“. Wenn ich ’ne Bank überfalle, werde ich dafür bestraft. Klar. Wiederholen sich derartige Anlässe, werden die Strafen härter. Auch klar. Aber niemals, wirklich niemals muss man einem a) privaten b) Arschloch irgendwie attestieren, künftig zu unterlassen, was verboten ist. Und weiteres Geld an privat bezahlen, wenn man es nicht tut. Ein seltsam schwachsinniger Anspruch, von schmierigen Juristen für schmierige Juristen.

    1. „So wie in jedem anderen Rechtsbereich. Wenn man Autofahrer auf Unterlassung von Falschparken so erpressen könnte wie bei „digitale DVD-Diebe“, nämliche jahrelang und vierstellig, der ADAC hätte schon lange brennende Barrikaden errichtet…“

      Bist du schonmal zu schnell gefahren ? Genau das passiert dann nämlich. „Bezahle jetzt dieses Verwarngeld und nimm freiwillig die Punkte in Kauf, ansonsten gibt es ein Gerichtsverfahren, und vor Gericht und auf hoher See … *theatralisch seufz* „

  6. Ich glaube das erst, wenn Kanzleien aufgrund eines daraus resultierenden nicht mehr existenten Geschäftsmodells schließen und/oder entlassen müssen.

  7. Und jetzt erwarten die raffgierigen Drecksäcke in der Regierung wahrscheinlich das ich wieder anfange Musik, Video und Bücher zu konsumieren? Falsch! Ganz falsch! Fahrt zur Hölle!

  8. Ich habe vor 2 Jahren in meiner neuen Wohnung einen Internetanschluß beantragt. Einige Monate danach bekam ich Post von einem Anwalt, in der mir zur Last gelegt wurde, eine Urheberrechtsverletzung (Extreme Pervers Nr.3 …) begangen zu haben. Der Vorfall soll sich zu einem Zeitpunkt ereignet haben, zu dem ich technisch noch gar keinen Zugang zum Internet hatte (Der Router war noch gar nicht konfiguriert…). Dies konnte ich zu dem Zeitpunkt natürlich im Nachhinein nicht mehr beweisen. Mein RA hat mir daraufhin dabei geholfen, ein entsprechendes Antwortschreiben aufzusetzen, in dem ich mich für die Zukunft rechtsverbindlich verpflichte, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Gezahlt hatte ich an die Abmahner selbstverständlich keinen Cent. Nun habe ich, knapp 2 Jahre später, erneut Post, diesmal von einem Inkassobüro erhalten. Das Kuriose dabei ist, daß in beiden Fällen mein Name mehrfach falsch geschrieben wurde. Nuja, nun darf ich wieder zum Anwalt… Fakt ist: Ich habe a) von diesem “Kunstwerk“ noch nie etwas gehört. b) Ist der ‚Produzent‘ dieses ‚Machwerkes‘ dafür bekannt, daß seine ‚Filme‘ ständig illegal verbreitet werden. c) Ist der damalige Abmahn-‚Anwalt‘ dafür bekannt, zweifelhafte Abmahnungen zu verschicken. Und Fakt ist: Ich habe diesen Dreck nicht herunter- oder heraufgeladen. Aber ich darf abgemahnt werden, weil ich mich in dieser bescheuerten sogenannten Störerhaftung befinde. Das bedeutet: Selbst dann, wenn sich jemand illegal Zugang zu meinem Netzwerk und somit Internetanschluß verschafft und dort böse Sachen tut, bin ich dafür haftbar. Danke Deutsche Regierung etc. *kotz*

  9. 1.) Wenn Dein Name falsch geschrieben ist, bist Du nicht gemeint: Unter der angegebenen Adresse existiert dies Person nicht, Adressat unbekannt.
    2.) Ablehnung der Abmahnung in schriftlicher Form mit der ausdrücklichen Begündung, dass zum gegebenen Zeitpunkt kein Anschluss bestand und daher auch keine Urheberrechtverletzung begangen werden konnte. Damit setzt Du den RA in Kenntnis, dass eine Abmahnung rechtsmißbräuchlich ist (siehe Punkt 3).
    3.) Du kannst Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs / Rechtsmissbrauch gegen diesen Anwalt stellen und das Inkassobüro davon in Kenntnis setzen: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-strafverfahren.htm
    Zitat: Wenn ein Rechtsanwalt eine Abmahnung mit einer Kostenberechnung verschickt, von der er weiß oder wissen könnte, dass diese Ansprüche unberechtigt sind, kann dies strafrechtlich einen Betrug gemäß § 263 StGB darstellen. Daher Punkt 2.

  10. Hallo bekr,

    zu Punkt 2: Der physikalische Anschluß sowie die Freischaltung durch den entsprechenden Betreiber war ja gegeben. Ich selber hatte die technische (auf meine Ausrüstung bezogen, fehlende Konfiguration vom Router) Möglichkeit nicht; was man im Nachhinein natürlich nur schwerlich beweisen kann. Ich habe mich da wohl etwas falsch ausgedrückt; die technische Möglichkeit seitens des Betreibers war zu dem Zeitpunkt gegeben.

    Gruß Inu

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.