Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) könnten in Zukunft leichter Internetseiten zensieren. Das geht aus einem geleakten Entwurf der EU-Terrorismus-Richtlinie hervor. Auch der Einsatz von Staatstrojanern auf EU-Ebene ist geplant.
Die EU-Terrorismus-Richtlinie entstand letztes Jahr als Reaktion auf die Anschläge in Paris. Die EU-Kommission brachte die Richtlinie im Schnellverfahren auf den Weg und hat dabei auf sonst übliche Notwendigkeiten wie eine Folgenabschätzung verzichtet. Eine solche Folgenabschätzung gleicht den Gesetzesentwurf mit empirischen Befunden ab und zeigt mögliche Alternativwege auf. Dies ist üblicherweise für alle Gesetzesvorschläge notwendig.
Netzsperren sind leichter durchzusetzen
Der geleakte Entwurf sieht vor, dass Inhalte, die öffentlich zu einer terroristischen Straftat aufrufen, von den Mitgliedsstaaten zu löschen sind. Können diese Inhalte nicht gelöscht werden, steht es den Mitgliedsstaaten frei, den Zugang zu den Inhalten zu blockieren. In einer früheren von der CSU-Abgeordneten Hohlmaier vorgeschlagenen Fassung war noch von verpflichtenden Netzsperren die Rede. Dieser Vorschlag musste jedoch nach heftigen Protesten der Zivilgesellschaft zurückgezogen werden.
1. Mitgliedsstaaten sollten die erforderlichen Möglichkeiten ergreifen, um die umgehende Löschung von auf ihrem Territorium gehosteten Online-Inhalten zu gewährleisten, die öffentlich zu einer terroristischen Straftat aufrufen, gemäß Artikel 5. Sie sollten sich ebenfalls bemühen, die Löschung solcher Inhalte zu erzielen, die außerhalb ihres Territoriums gehostet sind.
2. Wenn die Löschung solcher Inhalte an ihrer Quelle nicht umsetzbar ist, dürfen Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu dem Inhalt zu blockieren.
Zudem setzt der Entwurf auf eine weiterhin freiwillige, privatisierte Rechtsdurchsetzung.
In diesem Zusammenhang ist die Richtlinie ohne Verbindlichkeit für freiwillige Aktionen, die von Internetunternehmen unternommen werden, um den Missbrauch ihrer Dienste zu verhindern, oder die Unterstützung für solche Aktionen durch Mitgliedsstaaten, wie das Erkennen und Markieren von terroristischen Inhalten.
EU-weiter Einsatz von Staatstrojanern
Um terroristische Aktivitäten aufzuklären, sollen EU-Staaten „effektive“ Methoden einsetzen. Dazu zählen unter anderem Telekommunikations- und Videoüberwachung. Die drastischste Maßnahme ist allerdings der europaweite Einsatz von Staatstrojanern.
(15a) Wo angebracht, sollten solche Werkzeuge […] beinhalten, zum Beispiel, die Suche nach jedem persönlichen Besitz, die Überwachung von Kommunikation, verdeckte Überwachung einschließlich der elektronischen Überwachung, die Aufnahme und Bearbeitung von Audio-Aufnahmen in privaten und öffentlichen Fahrzeugen und Plätzen und von visuellen Bildern von Personen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Plätzen und finanzielle Untersuchungen.
Richtlinie bedroht Internetfreiheit
Der vom EU-Ministerrat ausgearbeitete Entwurf bestätigt die Kritik an der Richtlinie.
Die Beschreibung, welche Websites zensiert werden dürfen, bleibt vage. Es ist lediglich von „terrorist content“, also terroristischem Inhalt, die Rede. Solche Gummiparagrafen könnten schnell zur Blockierung von unliebsamen Websites führen, etwa von zivilgesellschaftlichen Protesten wie „Occupy“. Auch für den Einsatz von Staatstrojanern gibt es bloß vage Beschreibungen.
Kirsten Fiedler, Geschäftsführerin bei „European Digital Rights“, hielt auf der diesjährigen „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz einen Talk zu der geplanten Richtlinie. Sie resümiert, dass die geplante Terrorismus-Richtlinie einen Angriff auf den Rechtsstaat, das Internet, die Privatsphäre und die sichere und verantwortungsbewusste Digitalisierung darstellt.
