Dies ist ein Gastbeitrag von Joe McNamee, Executive Director bei EDRi. Der Beitrag erschien zuerst in englischer Sprache auf EDRi.org und wurde von Ben und Fabian übersetzt.
Die Europäische Union arbeitet momentan an einer Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Die endgültige Version soll im Laufe des Jahres vom Rat der EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen werden. Da es sich um eine Richtlinie handelt, muss diese von den Regierungen der Mitgliedstaaten anschließend in nationales Recht umgesetzt werden. Diese haben dabei auch zu entscheiden, wie die Inhalte der Richtlinie auszulegen sind.
In den zwei Wochen nach den Anschlägen in Paris im November 2015 hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf der Richtlinie verfasst und dabei größtenteils auf existierende europäische und internationale Instrumente zurückgegriffen. Dieser Entwurf wurde anschließend ohne ein „Impact Assessment“ (Folgenabschätzung) in den Gesetzgebungsprozess gebracht. Ein solches Impact Assessment gleicht den Gesetzesentwurf mit empirischen Befunden ab und zeigt mögliche Alternativwege auf. Dies ist üblicherweise für alle Gesetzesvorschläge notwendig. Es scheint jedoch, dass es hierfür Ausnahmen gibt, wenn es um Menschenleben und Grundrechte geht. „Warum?“ fragt man sich. Weil es wichtig ist, den Menschen das Gefühl zu geben (selbst wenn dieses Gefühl unberechtigt ist), dass die EU etwas zu ihrem „Schutz“ unternimmt.
Der politische Prozess hat erst begonnen, deshalb sind die Medien nicht interessiert
Drei Monate später veröffentlichten die EU-Mitgliedstaaten im Rat ihre nicht-formelle Position zum Gesetzesentwurf der Kommission – sie nennen diese auch ihre „Allgemeine Ausrichtung“. Auch sie haben sich ohne ein „Impact Assessment“ am Gesetzgebungsprozess beteiligt, also ohne eine Analyse, was bzw. was nicht am vorliegenden Entwurf rechtmäßig, angebracht, nützlich, notwendig oder verhältnismäßig ist.
Der Rat fügte außerdem neue Absätze in den Entwurf ein, welche die Blockade von Webseiten erlauben, die „öffentlich zur Begehung terroristischer Straftaten auffordern“, ohne Hinweise darauf, ob der Inhalt legal oder illegal ist oder warum solche Websperren ihrer Ansicht nach eine gute Idee sind. Die Vorschläge der Mitgliedstaaten sehen zudem die „Erfassung, Registrierung und Aufnahme von Äußerungen und Gesprächen in privaten oder öffentlichen Fahrzeugen oder an privaten oder öffentlichen Orten sowie von Bildmaterial von Personen in öffentlichen Fahrzeugen und an öffentlichen Orten (…)“ vor.
Der politische Prozess hat erst begonnen, deshalb sind die Medien nicht interessiert
Das Europäische Parlament arbeitet nun seine Position aus [Berichterstatterin für das Parlament ist die CSU-Politikerin Monika Hohlmeier, Anm. d. Redaktion.]. Im Unterschied zu Gesetzentwürfen bei anderen Themen, bei denen mehrere parlamentarische Ausschüsse ihre Meinung an den leitenden Ausschuss weitergeben, wird in diesem Fall lediglich ein Ausschuss den Kommissionsvorschlag beurteilen und Änderungsvorschläge einbringen. Denn ein schneller Beschluss scheint wichtiger zu sein als Beweise dafür, dass die vorgesehenen Instrumente effektiv oder nützlich sind.
Viele Mitglieder des Ausschusses für „Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres “ (LIBE-Ausschuss) haben Vorschläge zur Ergänzung der Entwurfs um zusätzliche, meist zusammenhangslose oder irrelevante Maßnahmen eingebracht – von Websperren, über ein Verbot von „terroristischer Malware“, der Kriminalisierung von Onlineplattformen, die „Nachahmung[en] von Handelsmarken“ enthalten, sowie ein Bündel weiterer Maßnahmen, die ebensowenig relevant sind und deren Nützlichkeit, Effektivität, Verhältnismäßigkeit oder Legalität nicht bewiesen ist.
Der politische Prozess hat erst begonnen, deshalb sind die Medien nicht interessiert
Anstatt nun über die 438 im LIBE-Ausschuss eingebrachten Änderungsvorschläge abzustimmen, wird in einer kleinen Gruppe von nur acht Ausschussmitgliedern der verschiedenen Fraktionen hinter verschlossenen Türen weiterverhandelt, um für die kontroversen Punkte Kompromissvorschläge auszuarbeiten.
Hat dieser Prozess einmal begonnen, können die einzelnen Änderungen nicht mehr auf bestimmte Abgeordnete zurückgeführt werden – die Bürger werden also niemals erfahren, wer welchen Vorschlag eingebracht oder welche Beschlüsse unterstützt hat. Die anschließende Abstimmung im LIBE-Ausschuss ist nur noch eine Formalität, denn die anderen Politiker tendieren dazu, sich denjenigen Abgeordneten anzuschließen, die den Text verhandelt haben.
Der politische Prozess hat erst begonnen, deshalb sind die Medien nicht interessiert
Sobald der Ausschuss abgestimmt hat, muss der Gesetzesvorschlag zunächst nicht vom Rest des Parlaments beurteilt werden. Stattdessen werden die acht Parlamentarier zusammen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in Verhandlungen hinter verschlossenen Türen treten, die sogenannten „Triloge“. Dort werden sie einen Kompromiss zwischen der Position des LIBE-Ausschusses und der „Allgemeinen Ausrichtung“ der Mitgliedstaaten auszuarbeiten. Dabei ist keine dieser beiden Positionen für die jeweilige Institution bindend. Der Prozess und die Verhandlungensentwürfe sind geheim und es gibt kein offizielles Enddatum für den Prozess.
Der Prozess ist zu undurchsichtig, deshalb sind die Medien nicht interessiert
Sobald die Trilog-Verhandlungen abgeschlossen sind, werden die Mitgliedstaaten im Rat und das Parlament das Ergebnis ihrer Verhandler wohl abnicken, wobei es nahezu unmöglich wird, weitere Änderungen vorzunehmen. Einige Entscheidungsträger werden, auch wenn sie bei spezifischen Punkten Vorbehalte haben, für die Annahme des Textes stimmen. Auf Nachfrage werden sie auf die „Notwendigkeit für politische Kompromisse“ verweisen. Wenn sich ein Abgeordneter gegen den Vorschlag stellt, muss er mit einer Rüge durch seine Fraktion rechnen. Erst zu diesem Zeitpunkt werden Pressemitteilungen herausgegeben, die auf das finale Votum verweisen und bereits die zu erwartenden Erfolge für die Terrorismusbekämpfung anpreisen.
Die Medien interessieren sich, jedoch ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Es ist zu spät, um noch irgendetwas zu ändern
Nächstes Jahr, wenn deine Regierung anfängt Webseiten zu blockieren, ohne dass du genau weißt warum, wenn die Nutzung von Tor und Proxy-Servern eingeschränkt wird, ohne dass du genau weißt warum, wenn eine unklare EU-Richtlinie zu willkürlichen und diskriminierenden Maßnahmen führt und deine Regierung dir sagt, dass all das aufgrund von „EU-Recht, das sie implementieren müssen“ passiert und du dich wunderst, warum die Medien nie darüber berichtet haben, wenn du vergeblich nach denen suchst, die für einen schwachen und gefährlichen Gesetzestext verantwortlich sind, komm hierher zurück und lies diesen Text noch einmal.
Innerhalb des laufenden Prozesses setzt EDRi alle Ressourcen ein, um an Dokumente zu kommen, mit Entscheidungsträgern zu sprechen, auf diesen abgeschotteten Prozess hinzuweisen und die Grund- und Bürgerrechte gegen die Gefahren einer undurchsichtigen und unverantwortlichen Entscheidung zu verteidigen. Die Tatsache, dass der Gesetzgebungsprozess so abläuft, heißt glücklicherweise nicht, dass alle Beteiligten ebenso intransparent arbeiten. Einige sind durchaus offen für positive und konstruktive Hinweise. Viele von ihnen arbeiten hart daran, das beste Ergebnis für die Bürger der EU zu erreichen. Selbst wenn wir uns etwaige Erfolge bei der Beeinflussung dieser Prozesse nicht immer auf die Fahnen schreiben können, ist es wichtig, dass wir alles daran legen und auch eine Reform des Trilog-Prozesses – oder idealerweise dessen komplette Abschaffung – anstreben.
Weiterführende Informationen:
EDRi: EDRi’s recommendations for the European Parliament’s Draft Report on the Directive on Combating Terrorism [PDF] (29.03.2016)
EDRi: Countering terrorism, a.k.a. the biggest human rights threat of 2016 (20.04.2016)
EDRi: Trilogues: the system that undermines EU democracy and transparency (20.04.2016)
Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung [PDF] (02.12.2015)
Allgemeine Ausrichtung des Rats der Europäischen Union bezüglich der vorgeschlagenen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung [PDF] (11.03.2016)
Entwurf eines Berichts über die vorgeschlagene Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung [PDF] (09.03.2016)
Eingebrachte Änderungsanträge des Europäischen Parlaments bezüglich der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung (Nr. 56–246) [PDF] (08.04.2016)
Eingebrachte Änderungsanträge des Europäischen Parlaments bezüglich der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung (Nr. 247–438) [PDF] (08.04.2016)
