Sechs Monate und kein bisschen Bußgeld: NetzDG bleibt ohne Strafenkatalog

Eigentlich wollte die Bundesregierung in Leitlinien festlegen, wieviel die Internetkonzerne bei Verstößen gegen das umstrittene Gesetz zahlen müssen. Eigentlich. Denn auch sechs Monate nach Inkrafttreten gibt es noch keine Regelung. Vertrauliche Emails zeigen die erfolgreiche Lobbyschlacht von Google und Facebook gegen das NetzDG.

Das NetzDG wird zur Hypothek für die neue Bundesjustizministerin Katarina Barley CC-BY 2.0 Steffen Voß

Auch knapp sechs Monate nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat die Bundesregierung weiterhin nicht jene Bußgeldleitlinien vorgelegt, die das Gesetz eigentlich begleiten sollten. Die Leitlinien sollten dabei helfen, Internetplattformen Millionenstrafen aufzubrummen, wenn sie illegale Inhalte nicht rechtzeitig löschen. Doch der Strafenkatalog, zu dem schon im Oktober 2017 ein Entwurf vorlag, ist immer noch nicht fertig, teilt das Bundesjustizministeriums nun auf Anfrage von netzpolitik.org mit. Uns vorliegende Dokumente zeigen indes, dass Google und Facebook bis zuletzt gegen das NetzDG lobbyierten. Dabei kritisierten sie besonders den Entwurf für die Bußgeltleitlinien scharf.

Das unfertige Gesetzesvorhaben wird damit gleich zum Amtsantritt eine Hypothek für die neue Justiziministerin Katarina Barley. Sie erbt das umstrittene Projekt von ihrem Amtsvorgänger Heiko Maas, der sich auf den Posten des Außenminister verabschiedet hat.

Zäher Abstimmungsprozess für wichtige Leitlinie

Das NetzDG richtet sich gegen illegale Inhalte im Internet. Das Gesetz zwingt Plattformen wie Youtube und Facebook dazu, alle „offenkundig rechtswidrigen“ Beiträge von Nutzern, etwa solche mit hetzerischen Inhalten, binnen 24 Stunden zu löschen. Andernfalls drohen laut dem Gesetz seit Wirksamwerden der Strafbestimmungen am 1. Januar 2018 Bußgelder in Millionenhöhe – wie hoch die Strafen jeweils genau ausfallen, sollten die Bußgeldleitlinien regeln.

Doch die Leitlinien stehen immer noch nicht: Sie befinden sich „derzeit noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung“, schrieb BMJV-Sprecherin Josephine Steffen diese Woche per Mail. Mit wem man sich koordiniert? Unter anderem mit dem Bundeswirtschaftsministerium.

Intensives Lobbying der Tech-Konzerne

Dort meldeten sich Google und Facebook zuletzt häufiger: In Mail und Anrufen im traditionell wirtschaftsfreundlichen Amt wehrten sich die Firmen heftig gegen den Versuch des Bundesjustizministeriums, sie strenger zu regulieren. Netzpolitik.org erhielt durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zum Mailverkehr zwischen den Internetfirmen und dem BMWi. Namen der Firmenvertreter und Beamten wurden dabei geschwärzt. Jedoch wird aus dem Mailverkehr deutlich, dass die Firmen mehrfach um Telefongespräche und Treffen zum NetzDG baten.

Bei den Kontaktaufnahmen ging es immer wieder um den Strafkatalog: In einem Vermerk vom November heißt es, Facebook und ein weiteres, ungenanntes Unternehmen hätten bei einem Gespräch im November möglichst konkrete Leitlinien eingefordert und die „Bußgeldhöhe hinterfragt“ – also auf niedrigere Strafrahmen gedrängt. Der im Oktober geleakte Entwurf sieht Strafen von bis zu 40 Millionen bei systemischem Versagen beim Löschen von Inhalten vor. In einer Email an einen Beamten kurz vor Weihnachten 2017 führte ein Google-Lobbyist die wesentlichen Kritikpunkte des Unternehmens gegen das Gesetz an und drängte darauf, der Entwurf für die Bußgeldleitlinien müsse geändert werden, um „das Risiko eines Overblockings zu verhindern“.

Der Google-Vertreter spielt damit auf einen zentralen Kritikpunkt am NetzDG an. Von Anfang an wurde das Gesetzesvorhaben kritisiert, weil befürchtet wurde, die Internetplattformen könnten in Bausch und Bogen auch legitime Meinungsäußerungen löschen, um sich vor den hohen Strafen zu schützen. Die künftige Digitalministerin Dorothee Bär (CSU) sagte bereits im Januar, dass das Gesetz über das Ziel hinausschieße und schloss eine komplette Neufassung nicht aus. Union und SPD denken seither laut über Reformideen für das NetzDG nach.

Bisher keine Bußgelder verhängt

Für die Plattformen ist die gegenwärtige Lage durchaus bequem. Denn das NetzDG legitimiert ihre Vorgehensweise, Inhalte im Zweifel zu löschen, auch wenn unklar ist, ob sie wirklich rechtswidrig sind. Bisher sieht das Gesetz kein Wiederherstellungsrecht bei unrechtmäßig gelöschten Inhalten vor, was den Unternehmen breite Möglichkeit einräumt, nach eigenem Gutdünken vorzugehen. Zugleich bleibt das NetzDG aber ohne konkrete Strafbestimmungen ziemlich zahnlos. Nach Angaben des Bundesjustiziministerium wurden bisher nach dem Gesetz keine Bußgelder verhängt. Auch davor notwendige Anhörungen mit Betroffenen habe es bis dato nicht gegeben, teilte die Sprecherin des Ministeriums mit.

In seiner jetzigen Reform bleibt das NetzDG klar hinter den Erwartungen seiner Schöpfer zurück, Internetkonzerne stärker für die Inhalte auf ihren Plattformen zur Verantwortung zu ziehen. Zwar kündigte etwa Google zuletzt an, die Zahl seiner Content-Moderatoren aufzustocken. Dabei ist aber fraglich, ob dies nicht auch ohne das NetzDG auf öffentlichen Druck hin passiert wäre und wie verlässlich die Arbeit der schlecht bezahlten und überarbeiteten Moderatoren der Social-Media-Giganten ist. Auch ist zu bezweifeln, ob das Gesetz tatsächlich zu mehr Transparenz bei Löschentscheidungen führt – noch immer handeln die Unternehmen hier nach eigener Maßgabe, teils mit wenig Rücksicht auf die freie Meinungsäußerung.

Das NetzDG ist eine legislative Baustelle, die für viel Wirbel und Sorge vor Eingriffen in die großen Foren der Meinungsäußerung im Netz gesorgt hat. Und offenkundig auch viel Gelegenheit für erfolgreiches Lobbying bot. Da sich der Staub nun setzt, wird deutlich, dass das Gesetz die Hoffnung auf eine klare Regelung zur Sicherstellung der Freiheit des öffentlichen Diskurses im Internet bisher klar enttäuscht hat.

6 Ergänzungen

  1. Das Gesetz ist Schrott. Es geht nur um Straftaten. Die sollten weiterhin von einem Richter festgestellt werden und nicht von juristischen Laien. Auch netzpoltik.org könnte sich an juornalistische Mindeststandrads halten. Solange kein Richter geurteilt hat, gilt die Unschuldsvermutung und es handelt sich um mutmaßlich illegale Inhalte. Aber die Verrohung zeigt, wie erfolgreich die SPD mit der Zersetzung des Rechtsstaates ist.

  2. Wieso muss ein Kommentar ohne URL auf Freischaltung warten? Führt ihr personenbezogene Listen?

  3. Klingt irgendwie nach ‚Das #NetzDG ist zwar nicht so prall – aber viel schlimmer ist das pöse Lobbying von Google, Facebook & Co.‘

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