Während der Bundestag noch über die erste Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) berät, hat heute die Bundesregierung eine weitere NetzDG-Novelle auf den Weg gebracht. Beide Entwürfe sollen Mängel am bislang geltenden Gesetz beseitigen und letztlich Hetze auf großen Online-Plattformen zurückdrängen.
Die heute von der Regierung beschlossene und an den Bundestag überwiesene Novelle hat für deutlich weniger Kontroversen gesorgt als jene aus dem Februar. Unter anderem versucht sie, die bestehende Schieflage auszugleichen und Nutzern mehr Rechte einzuräumen.
Ein geplantes Gegenvorstellungsverfahren soll dabei helfen, ungerechtfertigt gelöschte Inhalte wieder herzustellen. Umgekehrt soll es einfacher fallen, von Nutzern beanstandete, aber nicht entfernte Inhalte einer erneuten Prüfung unterziehen zu lassen. Generell sollen die Plattformen die Meldewege nutzerfreundlicher gestalten sowie die Aussagekraft ihrer Transparenzberichte erhöhen.
Die Überarbeitung ist notwendig, weil die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ins nationale Recht überführt werden muss. Entsprechend finden sich in der Richtlinie einige nun aufgegriffene Regelungen, etwa die Wiederherstellungspflicht für zu Unrecht gelöschte Inhalte von Nutzern.
Ministerin verteidigt Gesetzentwürfe
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verteidigt die beiden Gesetzentwürfe vehement. Vor allem die erste Novelle wird hart kritisiert: Demnach sollen Plattformen beanstandete Inhalte nicht nur löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden, wo sie dann in einem polizeilichen Zentralregister landen.
Allerdings habe man „aus gutem Grund“ eingeschränkt, dass Plattformen nicht alles gelöschte und gesperrte ans BKA übermitteln, so Lambrecht. Die Meldepflicht gelte nur für „schwerste Straftaten“ wie Morddrohungen oder Volksverhetzung, „einfache“ Beleidigungen seien davon ausdrücklich nicht erfasst.
Zwar sei es oft schwer zu entscheiden, wo genau die Grenze verläuft, räumte Lambrecht ein. Aber „Beleidigung ist ein Antragsdelikt und soll es auch bleiben“ – soll heißen, Nutzer müssen künftig weiterhin selbst Anzeige stellen.
BKA-Datenbank „nicht Sinn und Zweck“
Gleichzeitig stellte Lambrecht in Abrede, dass beim BKA überhaupt eine Datenbank entstehe. Dies sei „ja überhaupt nicht Sinn und Zweck“, zudem schreibe das BKA-Gesetz Löschpflichten vor. „Darüber wird im parlamentarischen Verfahren noch hart diskutiert werden“, sagte Lambrecht. „Ich bin da wirklich offen für sämtliche Regelungen, die das auch nochmal festschreiben.“
Dass Plattformbetreiber künftig die Rolle von „Hilfs-Sheriffs“ einnehmen könnten, stritt Lambrecht ab. Etwaige Ermittlungen würden weiterhin „selbstverständlich“ durch Strafverfolgungsbehörden durchgeführt, sagte Lambrecht. Ebenfalls unproblematisch sei die Zentralstelle beim BKA. Die Pflicht herauszufinden, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist, dürfe eben nicht an die privaten Plattformen übertragen werden. „Das geht zu weit“, sagte Lambrecht.
Auch die Pflicht zur Passwortherausgabe sei eine Verbesserung der derzeitigen Situation, betonte Lambrecht. Sie verwies auf die seit 2007 bestehende Möglichkeit, solche Daten per Generalklausel und ohne Richtervorbehalt abzufragen. Dies soll sich nun bessern, indem eine richterliche Prüfung vorgesehen ist. Zudem soll dies nur bei „schwersten Straftaten“ greifen, versicherte Lambrecht.
Eine Abschwächung der IT-Sicherheit fürchtet Lambrecht nicht. „Selbstverständlich müssen Passwörter auch in Zukunft weiterhin verschlüsselt [von den Diensteanbietern] vorgehalten werden“, sagte Lambrecht. „Das ist Pflicht und daran soll sich auch nichts ändern“. Die Ministerin will den Passus eher als letzte Ermittlungsmöglichkeit verstanden wissen, das nur in „absoluten Ausnahmefällen“ zum Einsatz kommen soll.
Gleichzeitig müssten sowohl der Bund wie auch die Länder in Personal investieren, um den kommenden Mehraufwand bewältigen zu können. Der Richterbund schätzt, dass etwa 26 Millionen Euro im Jahr benötigt werden. Verglichen mit den Summen, die derzeit für die Bewältigung der Coronakrise ausgeschüttet werden, sei dies „im Zusammenspiel mit den Ländern“ umsetzbar, sagte Lambrecht.
