Facebook löscht vor allem nach eigenen Regeln statt nach dem NetzDG

Die großen sozialen Netzwerke mussten erstmals seit Wirksamwerden des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in Deutschland die Zahl der gelöschten rechtswidrigen Inhalte bekanntgeben. Dabei zeigt sich: Facebook handelt hauptsächlich nach den firmeneigenen Gemeinschaftsstandards.

Was gesagt werden darf: Facebook macht sich seine eigenen Gemeinschaftsregeln – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Thought Catalogue

Erstmals seit Wirksamwerden des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zu Jahresbeginn haben die großen sozialen Netzwerke ihre Transparenzberichte mit Zahlen zu gelöschten Inhalten vorgelegt. Aus Facebooks Bericht geht hervor, dass die Plattform kaum Beschwerden nach dem NetzDG entgegennimmt und daher auch nur wenige Inhalte deswegen löscht. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das NetzDG-Beschwerdeformular nur versteckt auf der Facebook-Seite abrufbar ist, während YouTube und Twitter die Meldung nach dem NetzDG in ihre Meldefunktion für anstößige Inhalte integriert haben. Facebook handelt vielmehr hauptsächlich nach seinen eigenen Regeln, den Gemeinschaftsstandards. Diese schreiben nicht nur die Löschung von rechtswidrigen Inhalten vor, sondern untersagen unter anderem Nacktbilder, Spam und Falschnachrichten.

Das NetzDG richtet sich gegen strafbare Inhalte im Internet. Das Gesetz zwingt soziale Netzwerke dazu, alle nach deutschen Recht „offenkundig rechtswidrigen“ Beiträge von Nutzern, etwa solche mit hetzerischen Inhalten, binnen 24 Stunden zu löschen oder in Deutschland zu blockieren. Andernfalls drohen laut dem Gesetz seit Wirksamwerden der Strafbestimmungen am 1. Januar 2018 Bußgelder in Millionenhöhe.

Das Gesetz sorgte bereits vor Inkrafttreten für erhebliche rechtliche Bedenken und Warnungen vor Overblocking, da es die Plattformbetreiber zum Löschen von Inhalten in Bausch und Bogen anregt. Das NetzDG schreibt keinen gesetzlich verpflichtenden Beschwerdemechanismus und keine Wiederherstellungspflicht für zu Unrecht gelöschte Inhalte vor. Nun wird deutlich, dass Facebook ohnehin vor allem nach eigenen Regeln spielt.

300 und drei Millionen Löschungen

Facebook schreibt in seinem Transparenzbericht, dass Nutzer in den ersten sechs Monaten des Jahres 1.704 Inhalte nach dem NetzDG meldeten. Davon wurden 362 gelöscht oder gesperrt. Die Zahlen verblassen allerdings im Vergleich zu den 2,5 Millionen Inhalten, die der Konzern allein in den ersten drei Monaten des Jahres nach den Gemeinschaftsstandards von seiner Plattform entfernte. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Art, wie Facebook seine eigenen Regeln durchsetzt, ist allerdings nur äußerst begrenzt.

YouTube löscht vermutlich ebenfalls viele Inhalte wegen Verletzung seiner Gemeinschaftsstandards statt auf Basis von NetzDG-Meldungen, genau geht dies aus dem Transparenzbericht der Videoplattform aber nicht hervor. Allerdings berichtet Youtube über 215.000 Meldungen nach dem NetzDG im ersten Halbjahr 2018 – über hundertmal so viele wie bei Facebook. Youtube prüft Meldungen sowohl nach den Vorgaben des NetzDG als auch den eigenen Standards und entscheidet dann, einen Inhalt global zu löschen oder für Zugriffe aus Deutschland zu blockieren. Das global und in Deutschland weit weniger genutzte Twitter meldet sogar rund 260.000 Beschwerden nach dem NetzDG.

Richter über die Meinungsfreiheit

Zivilgesellschaftliche Organisationen sehen sich durch die Transparenzbericht in ihrer Kritik am Gesetz bestätigt. „Die Bundesregierung hat mit dem NetzDG private Unternehmen zu Richtern über die Presse- und Informationsfreiheit im Netz gemacht, ohne eine öffentliche Kontrolle des Löschverfahrens sicherzustellen. Eine solche unabhängige Prüfinstanz braucht es aber, um ein Overblocking, also das Löschen von rechtlich zulässigen Inhalten, zu erkennen“, sagte der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, laut einer Pressemitteilung. Mihr betonte:

Facebook und Google löschen nach eigenen Regeln, weil sie sich allein als private Unternehmen begreifen und eine Art digitales Hausrecht durchsetzen wollen. Ihre Plattformen sind jedoch ein Teil der modernen Öffentlichkeit geworden, so dass Menschen dort alles sagen können müssen, was nicht gegen Gesetze verstößt.

Der Verein Digitale Gesellschaft kritisiert, die Löschberichte hätte eine geringe Aussagekraft. Das liege daran, dass die Meldungen je nach Plattform unterschiedlich aufwändig seien und die Konzerne keine Vergleichszahlen für Löschungen in Deutschland vor dem NetzDG vorgelegt hätten, heißt es in einer Pressemitteilung. Die privatisierte Art der Rechtsdurchsetzung durch die Plattformen schütze die Meinungsfreiheit nicht in ausreichender Form.

Kritik an Facebook wegen des fehlenden Schutzes von Nutzerdaten und intransparenten Handelns im Cambridge-Analytica-Skandals trugen zuletzt zu gedämpften Profiterwartungen und einem spektakulären Kurseinbruch des Konzerns auf den Aktienmärkten bei. Die Aufregung wäre für Facebook ein guter Anlass, um Nutzern mehr Kontrolle und Teilhabe einzuräumen und damit verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

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8 Ergänzungen

  1. Das Fratzebuch selbstverständlich zuerst alles löscht, was dem offiziellen amerikanischen Empfinden zuwider läuft!
    Brüste z.B.!
    Obwohl die meisten Exportschlager für P’o’r’n („Vorlagen“/“Phantasien“, die die Priester und Imame jn Versuchung führen *höhöhö*) aus den USA stammen.
    Dem gelobten Land der Bibelfesten, eine recht scheinheilige Sache das ist!
    Wie dem auch sei, NetzDG ist hier nur ein Vorwand, der Scheinheiligkeit einen Platz und eine Begründung zu geben!
    Tw’it’ter hat schon die erste Quittung bekommen, Fratzebuch hat noch viele Inder im Petto, die ihre Clientel zu „schützen“ wissen!

  2. Eigene Regeln bzw. „digitales Hausrecht“ heißt auf Kommentarseiten Netiquette. Damit werden auch Dinge blockiert, die nicht gegen Gesetze verstoßen, um wenigstens ansatzweise Diskussion in halbwegs zivilen Bahnen zu ermöglichen. Ob die Streiter für „nur absolut eindeutig Rechtswidriges darf runtergenommen werden“ durchdacht haben, was für Kommentarbereiche sie damit am Ende bekämen – auf welcher Grundlage wenn nicht der einer Netiquette dürfte z.B. penetrantes oder organisiertes Derailing unterbunden werden oder intensive persönliche Angriffe, die aber unterhalb des hohen BVerfG-Grenzwerts liegen?

  3. Großer Hit für ein Facebook, oder? Bei großen Konzernen ist es immer dasselbe – sie geben niemals an, dass sie „dich beobachten“. Nicht länger :)

  4. Was ich mich schon immer gefragt habe: Wie wird eigentlich werdenden Müttern auf Facebook das Stillen erklärt ohne dabei Brüste und Saugvorgang zu zeigen – nur Text?
    Wie machen das die Störche? oO

  5. Wer facebook nutzt dem is eh nich mehr zu helfen. Und dann noch das zitat das facebook lffentliche plattform wäre und daher bestimmte singe nich löschen dürfe. Lächerlich! Auf öffentlichen kloos darf man auch nich die wand beschmieren. Facebook ist aber privat und daher dürfen die löschen was sie wollen. Bleibt doch einfach von dieser scheiss platzform weg. Ich habe vor jahren alternativen rausgesucht und versucht leute dahin zu bekommen, aber dann kommt immer: meine freunde sind aber alle bei facebook. Ja dann heul nich und friss die scheisse für die du dich entschieden hast!
    Also entweder staatliches netzwerk oder eins von anständigen menschen oder dezentrales suchen. Aber etwas privates nutzen, es dann als öffentlich erklären wegen der hohen nutzung und die dann dazu verdonnern wollen nur zu agieren wie ein staatliches organ… lächerlich. Reinste gedankenutopie

    1. Ich ziehe es eigentlich vor keine Stasi-Vergleiche zu machen, aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen von seiten der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten, doch es gab eine gesellschaftliche Auswirkung des Zusammenlebens davon ausgehend, daß quasi alle in einer Partei waren: Der Onkel/die Tante, Verwandte des 2ten und 3ten Grades, Angeheiratete uvm. waren somit in derselben Gruppe wie die engsten Verwandten und Freunde und das macht(e) Sozial-Spionage sehr einfach.
      Das gilt auch, wenn alle, bzw. die meisten, einer Gesellschaft in derselben Religions-Gemeinschaft, Verein und/oder Unternehmen sind.
      Gerade wer meint bei Facebook wegen der „Verwandtschaft“ zu sein, mit denen „sonst ja kein Kontakt“ bestünde, läuft ja gerade Gefahr von eben dieser (leicht) entfernten Verwandtschaft überwacht und denunziert zu werden und oft genug hat diese gewisse Verwandtschaft nicht einmal selbst den blassesten Schimmer von diesem System.

      *Aber fragt mich bitte nicht, wie man diesen „Cousin“, mit dem man seit Facebook Kontakt hat, und der „immer so viele und seltsame Fragen“ stellt wieder los wird – wenn dieser auch noch ständig von „mei Mudda“ gelobt wird.

  6. Art. 5 GG
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Ich empfehle den Grundgesetzabsatz einmal genau durchzulesen, versuchen zu verstehen und im Hinblick auf die gegenwärtige Praxis in Presseezeugnissen jeglicher Art (insbesondere das Zustandekommen von Leserbriefseiten) sowie alle „als allgemein zugängliche Quellen“ zu bezeichnende Online-Foren, auch bei den im NetzDG bezeichneten, die unter Bruch des Grundgesetzes Art. 5 (1) das Recht auf freie Meinungsäußerung und -Meinungsverbreitung eines jeden durch Melden und entfernen einschränken und zensieren und damit gleichzeitig die „allgemein öffentlichen Quellen manipulieren (=zensieren) aus denen jede/r das Recht hat sich ungehindert zu unterrichten.
    Von einer „Meinungsfreiheit“ steht im ganzen Grundgesetz nichts, weil 1. eine Meinung nicht frei von einer Person sein kann und 2. nicht per se schützenswürdig ist. Der Begriff „Meinungsfreiheit“ ist ein Nazi-Begriff, unter dem Äußerungen mit nazionalsozialistischer Gesinnung und Grundhaltung in Teilen oder zur Gänze als „Meinung“ verbrämt werden, um unter eine nichtexistente „Meinungsfreiheit“ in die gesellschaftliche Öffentlichkeit posaunt werden zu können und um nicht unter die strafgesetzlichen Regelungen zu fallen. (Ganz unter dem Motto „Man wird doch noch seine (völkische, rassistische oder sonstwie nazi-affine „Meinung“ sagen dürfen, u. a. mit dem Bezug, dass Meinungsverbote doch nur in einer Diktatur zu gelten hätten.)
    Das Grundgesetz stattet in den ersten 20 Grundrechten ausschließlich alle Menschen, die sich seinem Schutz gem. Art. 1 (2) GG unterstellen wollen, indem Sie sich zu den „Menschenrechten bekennen“ mit Schutz- und Abwehrrechten gegen den Staat aus, wie dies 1958 in einem BVerfGer-Urteil ausgeführt ist.
    Von daher geht der Artikel und die nachfolgende Diskussion an den grundsätzlichen Zielen völlig vorbei. Es muss 1. darum gehen jedem (und das bedeutet auch jedem unabhängig von jeglichen Einschränkungen) das Recht auf freie Meinungsäußerungen vollständig und zu jeder Zeit an jedem Ort herzustellen, 2, Jede/n für seine Meinungsäußerung auch verantwortlich und im Zweifelsfalle haftbar zu machen und nicht den Verantwortlichen Redakteur, Verleger oder Plattformbetreiber als Mitverantwortlichen (quasi Gesinnungshaftung durch Ermöglichung der Verbreitung) haftbbar zu machen und unter weiterem Grundgesetzbruch nämlich die Gewaltenteilung die „gesinnungshaftenden mitverantwortlichen Medienbetreiber“ zu Ersatzsheriffs (Exekutive) und Ersatzrichter (Judikative) durch den Bundestagsbeschluß für ein Gesetz wie das Netz DG (Legislative) zu machen.
    Ziel muß bleiben die grundgesetzlichen Schutz- und Abwehrrechte der Menschen gegen den Staat zu verteidigen. In diesem Fall gegen die Zensur, die überall stattfindet, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung eines jeden eingeschränkt wird, wenn auch nur ein Beitrag gelöscht blockiert oder sonstwie an der Verbreitung gehindert wird.
    Wir brauchen im Grunde eine Verfassung auf den Prinzipien des Grundgesetzes vor den bisher 63 meist grundgesetzwidrigen Grundgesetzänderungen bis heute.

  7. Ich finde es wirklich unangebracht, dass Facebook die Regel der NetzDG einfach missachtet.
    Aber mittlerweile sind wir es schon gewohnt, dass Facebook sich nicht an de regel hält.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.