Telegram tut kaum etwas gegen strafbare Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen. Weil der Dienst einst als Messenger begann, ist er vom NetzDG bislang befreit. Dabei hat er sich längst zu einem sozialen Netzwerk entwickelt.
Die Landesmedienanstalten sollen Internetmedien regulieren und sicherstellen, dass diese Sorgfaltspflichten beachten. Dies gilt auch für rechte Blogs und Telegram-Kanäle. Nicht alle der Anstalten sind darauf gleich gut vorbereitet.