MedienstaatsvertragDer lange Kampf gegen Desinformation

Die Landesmedienanstalten sollen Internetmedien regulieren und sicherstellen, dass diese Sorgfaltspflichten beachten. Dies gilt auch für rechte Blogs und Telegram-Kanäle. Nicht alle der Anstalten sind darauf gleich gut vorbereitet.

Oliver Janichs Telegram-Kanal
Der Verschwörungsideologe Oliver Janich ist vor allem auf Telegram aktiv. – Alle Rechte vorbehalten Daniel Laufer

Medien, die im Netz Unwahrheiten verbreiten, können bald dafür belangt werden. Spätestens Mitte November sollen sie unter der Aufsicht der Landesmedienanstalten stehen. Vorgesehen ist dies im Medienstaatsvertrag, dem seit dieser Woche alle Landesparlamente zugestimmt haben. Die neuen Regelungen ersetzen den Rundfunkstaatsvertrag, der seit 1991 gilt. Sie ermöglichen nun auch ausdrücklich eine Regulierung von Internetmedien. Recherchen von netzpolitik.org wecken jedoch Zweifel, ob die Aufsichtsbehörden wirklich für die neuen Aufgaben gerüstet sind.

Laut Staatsvertrag müssen sich Internetmedien an anerkannte journalistische Grundsätze halten. Dazu gehört, dass sie die Nachrichten vor der Veröffentlichung sorgfältig prüfen – auch auf deren Wahrheitsgehalt. Diese Regelung betrifft auch Blogs, sofern sie nicht privat betrieben werden. Angebote wie beispielsweise „KenFM“ oder „Tichys Einblick“ könnten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Falschmeldungen verbreiten, genauso „RT Deutsch“, berüchtigt für russische Propaganda.

Ob die Berichterstattung im Netz vorwiegend auf einer Website oder auf anderen Kanälen stattfindet, spielt hierbei keine Rolle: Der Staatsvertrag bezieht sich auf Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Angeboten im Allgemeinen. Die Schwelle dürfte damit gering genug sein, dass bereits Facebook-Seiten und Telegram-Kanäle der Aufsicht der Medienanstalten unterliegen, sofern dort Inhalte redaktionell aufbereitet werden. Der Staatsvertrag könnte sich also als ein mächtiges Mittel erweisen, um die Verbreitung von Desinformationen auf diesen Plattformen einzudämmen.

Ortsprinzip für Regulierung

Reagieren soll wohl zunächst die Medienanstalt, die für die Region zuständig ist, an der das jeweilige Medium seinen Sitz hat. Komplizierter wird es wohl, wenn Angebote kein Impressum haben, wie der rechtsradikale Blog „PI-News“. Auch im Fall des QAnon-Anhängers Oliver Janich, der vor allem auf Telegram aktiv ist, könnten Maßnahmen schwierig werden: Er verbreitet seine Verschwörungsmythen offenbar von den Philippinen aus.

Um ein Stimmungsbild einzuholen, haben wir den 14 Medienanstalten jeweils eine Reihe von Fragen geschickt. Teilweise wollten wir wissen, inwiefern sie für konkrete Internetmedien im Falle von Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten tatsächlich zuständig wären. „Desinformation entspringt häufig der fehlenden Bereitschaft, richtig zu recherchieren“, so Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Mit seinem Sitz in Köln fällt etwa das rechte Jugendportal „Flinkfeed“ (ehemals „Fritzfeed“) in den Zuständigkeitsbereich der LfM. Verfassungsschützer:innen bezeichneten die Inhalte der Website als teilweise rechtsextrem.

„‚Flinkfeed’ ist sicherlich ein Angebot, dass wir im Hinblick auf unsere zukünftig erweiterten Kompetenzen besonders in den Blick nehmen werden“, teilte Schmid mit. Die übrigen Medienanstalten wollten sich auf Anfrage nicht zu konkreten Medien äußern.

Vorsichtige Antworten

Die meisten der Anstalten, die wir angefragt hatten, schickten uns weitgehend gleichlautende E-Mails. „Wenn wir unabgestimmt antworten würden, würden wir ein falsches Bild abgeben“, schrieb uns ein Sprecher der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz. Andere betonten, wie eng vernetzt die Anstalten miteinander seien. Statt aussagekräftiger Antworten erhielten wir vor allem vage Auskünfte.

Zum Teil wichen sie unseren Fragen aus. Wir hatten uns erkundigt, ob die einzelnen Medienanstalten ihrer Einschätzung nach ausreichend aufgestellt sind, um die zahlreichen neuen Aufgaben zu bewältigen. Nur die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg gab an, gut gerüstet zu sein. Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern schrieb uns, sie benötige mehr Geld, um mehr Personal einstellen zu können.

Die gemeinsame Geschäftsstelle in Berlin formulierte eine Antwort vor, wonach gerade mal der Prozess einer intensiven Vorbereitung begonnen hat. Zu diesem gehöre auch, bestehende Strukturen zu bewerten und den neuen Gegebenheiten anzupassen. In den kommenden Monaten gehe es dann darum, Erfahrungen zu sammeln. Deutlich wird, dass der Medienstaatsvertrag für die Aufsichtsbehörden wohl zunächst als Experiment beginnen wird.

Beanstandung, Untersagung, Sperrung

Die Medienanstalten sollen unabhängig vom Staat sein, sie werden hierzu im Wesentlichen durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Verstoßen Publikationen nach Ansicht einer Medienanstalt gegen Sorgfaltspflichten, können diese Beanstandungen aussprechen. Gegebenenfalls soll es auch möglich sein, Angebote gänzlich zu untersagen, unter Umständen auch sperren zu lassen. Bußgelder sind nicht vorgesehen.

Es ist nicht gesagt, dass Angebote Maßnahmen auch akzeptieren werden. Das liegt auch daran, dass der entsprechende Absatz des Staatsvertrags Spielraum für Interpretation lässt. Zum Streitpunkt könnte etwa die Frage werden, wann ein Medium tatsächlich gegen Sorgfaltspflichten verstößt und was genau „anerkannte journalistische Grundsätze“ sind. Gemeint sein könnte damit der Pressekodex des Deutschen Presserats, der ethische Standards für den Journalismus festlegt. Ausdrücklich genannt wird der Pressekodex in diesem Zusammenhang aber nicht.

Denkbar wäre auch, dass beanstandete Medien bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnten, indem sie gegen die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde als eine Einschränkung der Pressefreiheit klagen.

Freiwillige Selbstkontrolle für Internetmedien

Grundsätzlich räumt der Staatsvertrag Internetmedien die Möglichkeit ein, sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Ausgenommen sind hiervon die Internetangebote von Print-Medien, die dem Pressekodex und Presserat unterliegen. Die übrigen können einer Art Presserat speziell für Angebote im Netz beitreten. Dieser würde das Angebot dann anstelle der Medienanstalt regulieren.

Eine solche Einrichtung müsste unabhängig sein und zunächst durch eine Medienanstalt anerkannt werden. Da der Medienstaatsvertrag formal noch gar nicht in Kraft ist, gibt es zwangsläufig auch noch keine entsprechend anerkannten Einrichtungen.

Auch scheint zweifelhaft, ob „KenFM“ oder „RT Deutsch“ in Anbetracht ihrer Ausrichtung in der Lage wären, in der Zukunft einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle beizutreten, die auch eine solche Anerkennung erhalten würde. Ohne sich einer solchen anzuschließen, bleibt Internetmedien jedoch nur noch die Regulierung durch die Medienanstalten selbst.

Selbst wenn ein Medium eigentlich von einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle reguliert wird, könnte die zuständige Medienanstalt laut Staatsvertrag einschreiten. Dazu müsste die Einrichtung nach Ansicht der Medienanstalt bei einer Entscheidung die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten haben.

Begrenzte Mittel

Wie groß die Auswirkungen des Staatsvertrags im Hinblick auf Sorgfaltspflichten bei Internetmedien sein werden, wird womöglich stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Es gibt keinen Zwang für die Medienanstalten, proaktiv gegen Verstöße vorzugehen. Internetnutzer:innen könnten die Aufsichtsbehörden auf konkrete Fälle hinweisen. Diese würden dann aber selbst entscheiden, wie umfangreich sie dem nachgehen.

Eine Rolle spielen wird deshalb wohl auch, wie engagiert die Anstalten im Einzelnen sind. Ausschlaggebend werden auch die Mittel sein, die ihnen dabei zur Verfügung stehen.

Im Bereich der Medienaufsicht der Anstalten sind nach unseren Recherchen meist fünf bis zehn Mitarbeiter:innen zuständig, die häufig aber noch andere Aufgaben übernehmen müssen. „Ich sehe schon, dass die Medienanstalten, wenn jetzt viele Beschwerden kommen sollten, personell und mit ihrem Know-how an Grenzen stoßen könnten“, sagt Kerstin Liesem gegenüber netzpolitik.org. Sie ist Professorin für öffentliches Recht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen mit dem Schwerpunkt Kommunikationsrecht. „Die Medienanstalten werden erstmal abwarten und wenn viel neue Arbeit anfällt, müssen sie aus meiner Sicht neue Mitarbeiter einstellen.“

Große Sprünge sind wohl zunächst nicht zu erwarten. Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, deren Aufsicht nur aus zwei Personen besteht, teilt mit, sie wolle mindestens eine weitere anheuern. Die Entscheidung, ob neues Personal eingestellt wird, sei letztendlich auch fallabhängig, heißt es in der Formulierung der gemeinsamen Geschäftsstelle. Zum Teil unterscheiden sich die Medienanstalten deutlich in ihrer Größe.

Dass dies ein wunder Punkt sein könnte, zeigt eine Antwort aus dem kleinsten Bundesland Bremen. Die dortige Medienanstalt wollte auch auf wiederholte Nachfrage nicht sagen, wie viele Mitarbeiter:innen bei ihr für die Medienaufsicht zuständig sind. Stattdessen teilte sie uns mit: „Wir werden die neuen Aufgaben verwaltungsorganisatorisch so organisieren, dass sie wahrgenommen werden können.“ Wie groß jedoch der Spielraum ist, den sie hat, um Personal umzuschichten, bleibt offen.

Bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien waren nach eigenen Angaben zuletzt insgesamt 86 Vollzeitstellen vorgesehen. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg beschäftigt rund 30 Mitarbeiter:innen. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) mit 23 Mitarbeiter:innen schreibt uns, sie habe bereits in den vergangenen Jahren personelle Kapazitäten auf die Aufsicht von Internetplattformen verlagert. Dass die MA HSH schon umstrukturiert hat, ist wohl kein Zufall. Denn auf einige Anstalten dürfte besonders viel Arbeit zukommen, wenn der Staatsvertrag in Kraft tritt.

Medienanstalt gegen Goliath

Demnächst wollen die Landesmedienanstalten auch Tech-Riesen wie Google und Facebook regulieren. Der Medienstaatsvertrag nennt sie Medienintermediäre, weil sie im Grunde keine eigenen Inhalte herstellen, aber Nutzer:innen Angebote von Dritten zugänglich machen. Die Regulierung greift für die Plattformen, sobald sie in Deutschland eine Million Menschen pro Monat erreichen.

Die Intermediäre müssen sogenannte Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland benennen. Deren Sitz wird dann darüber entscheiden, welche Landesmedienanstalt für das jeweilige Unternehmen zuständig ist. „Es besteht aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Sitz des Zustellungsbevollmächtigten dem Deutschland-Sitz der Unternehmen folgt“, so eine Sprecherin der MA HSH.

Die Deutschland-Zentralen von Google und Facebook sind in Hamburg, auch Twitter hatte hier seine Büros. Schon bei der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ließ sich aber nur Google von der hauseigenen Rechtsabteilung vertreten. Facebook beauftragte stattdessen eine Berliner Anwaltskanzlei, Twitter nennt in seinem Impressum eine Adresse in München.

Genauso könnten Intermediäre Zustellungsbevollmächtigte im Sinne des Medienstaatsvertrags aus taktischen Gründen an einem ganz anderen Ort wählen. Zum Beispiel im Zuständigkeitsbereich einer Landesmedienanstalt, von der bekannt ist, dass ihre Aufsicht personell dünn besetzt ist.

Die gemeinsame Geschäftsstelle gibt sich Mühe, zu betonen, wie eng die einzelnen Medienanstalten bei der Aufsicht zusammenarbeiteten. Wie diese Vernetzung konkret aussieht, bleibt indes fraglich.

Verstoß gegen EU-Recht

Bei den Regulierungen, die der Medienstaatsvertrag für Intermediäre vorsieht, geht es unter anderem darum, nach welchen Kriterien sie auf publizistische Inhalte verweisen. Erklären müssen sie auch, inwiefern dabei beispielsweise Empfehlungsalgorithmen zum Einsatz kommen. Zudem verbietet der Staatsvertrag den Intermediären, einzelne Medien zu benachteiligen. Facebook könnte demnach also Probleme bekommen, wenn es Inhalte bestimmter Medien bei der Ausspielung in den Newsfeeds der Nutzer:innen systematisch herunterstuft.

Um Maßnahmen durchzusetzen, könnten sich die Medienanstalten wohl auch hier in letzter Konsequenz für Sperrungen entscheiden. Allerdings gibt es Zweifel daran, dass sie die großen Tech-Firmen überhaupt regulieren dürfen. Der Medienstaatsvertrag könnte womöglich rechtlich gar nicht durchsetzbar sein.

Gemäß der E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union gilt eigentlich das sogenannte Herkunftslandprinzip. Das bedeutet: Facebook muss sich an seinem Firmensitz in Irland regulieren lassen, nicht aber von den Medienanstalten in Deutschland. Die EU-Kommission hatte sich kritisch hierzu geäußert. „Einige Bestimmungen des deutschen Vertragsentwurfs werfen Bedenken auf, ob sie mit EU-Recht vereinbar sind“, teilte ein Vertreter bereits im Frühjahr mit.

Blaupause für Europa

„Ich denke, dass ein Anbieter nicht chancenlos wäre, würde er eine Klage anstreben“, sagt auch die Medienrechtlerin Kerstin Liesem. Sie wertet den Staatsvertrag vor allem als politisches Signal. Man wolle den Intermediären wohl klarmachen, dass man sie im Blick habe. „Ich sehe den Medienstaatsvertrag als mögliches Vorbild für eine Regulierung auf europäischer Ebene.“

Tatsächlich arbeitet die EU-Kommission am Digitale-Dienste-Gesetz („Digital Services Act“), das die rund 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie erneuern soll. Die Pläne sehen eine europaweit einheitliche Regulierung für Plattformen wie Google und Facebook vor. Sie sollen damit auch den Wildwuchs begrenzen, zu dem Deutschland schon mit dem NetzDG beigetragen hat.

Mit dem Medienstaatsvertrag wurde nun abermals eine nationale Extrawurst gebraten. Seit am Mittwoch auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine Zustimmung erteilt hat, müssen die 16 Ratifizierungsurkunden nur noch in Berlin gesammelt werden, das in diesem Monat den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übernommen hat. Ist dies geschehen, wird es an den 14 Medienanstalten liegen, sich an die Umsetzung heranzutasten. Dann wird man herausfinden, was wirklich möglich ist und was nicht.

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37 Ergänzungen

  1. Der Denkfehler beginnt schon mit der Überschrift: „Der lange Kampf gegen Desinformation“.

    Seit wann ist der Staat dafür zuständig, zu entscheiden, welche Informationen wir lesen dürfen und welche nicht? Und was ist das für eine Anmaßung, RT als Verbreiter von Fake News zu denunzieren? Wer sich RT anschaut, erfährt schon im Namen, wo die Nachrichten herkommen. Und kann sich selber eine Meinung bilden, ob er glauben will, was dort präsentiert wird, oder nicht. Wenn man sich allerdings die Filterblase anschaut, die sich hierzulande etwa um die Nawalny-Saga gebildet hat, die wird froh sein, zumindest mal als Anregung ein paar kritische Fragen zu lesen.

    Wir sollten stolz darauf sein, in einem Land zu leben, indem es (noch) die Möglichkeit gibt, verschiedene Perspektiven zu sehen, um sich eine eigenen Meinung zu bilden.

    Unsere Kanzlerin mag ein Problem damit haben, wenn sie ihre „alternativlosen“ Vorschläge auch mal begründen muss. Für alle anderen – und für unsere Demokratie – ist es jedoch ein Riesengewinn, auch RT, Tichy’s Blog und ähnliche Kanäle zu haben.

    Es ist höchste Zeit, uns wieder auf das Strafrecht als „Filter“ gegen gefährliche Fake News zu besinnen. Und Gerichte entscheiden zu lassen, was legal ist und was nicht. Und nicht irgendwelche Behörden oder ein Wahrheitsministerium von Orwellscher Ausprägung.

    Die übelsten Fake News, die in diesem Jahrhundert richtigen Schaden angerichtet haben, hat uns die Regierung präsentiert. Der NSU konnte nur jahrelang morden, weil Polizei und Regierung sich in Beteuerungen überschlagen haben, „ein rechtsextremer Hintergrund“ könne ausgeschlossen werden. Die Fake News, mit denen der Irakkrieg gerechtfertigt wurde, wurden weder von unserer Regierung noch von unseren Medien hinterfragt. Und wenn unsere Regierung Corona nicht im Januar kleingeredet, und uns bis März versichert hätte, wir seien bestens vorbereitet – dann würden viele Menschen noch leben, die während der ersten Welle gestorben sind.

    Die schlimmsten Fake News sind allerdings auch die Prämisse dieses Artikels: Die Behauptung nämlich, dass wir Deutschen zu dumm seien, uns eine Meinung zu bilden, und deshalb von der Regierung vor Meinungsvielfalt geschützt werden müssen.

    1. Naja,
      Propaganda und Desinformation sind prinzipiell auch Angriffe, bei denen man durchaus „etwas tun muss“.

      Realistische Ansätze wären:
      – Bildung
      – Datensparsamkeit extrem befördern (und das Gegenteil ziemlich hart absägen).

      Leider scheint die Politik der Tendenz nach eher wie der Fortsatz einer Insiderclique zu handeln, denen es nichts ausmacht, wenn mal die eine Faktion und mal die andere Faktion eine Schlacht für sich entscheidet, da sie stets profitieren. Es scheint auf magische Weise Interesse an der Festschreibung von Manipulation und Verdummung zu bestehen, bei gleichzeitigem Desinteresse für Bildung, Ursachen-, und Haupttreiberbekämpfung.

      1. Ganz ohne Wertung muss man sich im Klaren sein, dass Manipulation und Verdummung in der Politik wie in der Wirtschaft sehr erfolgreiche Strategien sind.

        Trump, Kurz, Orban, BILD, Tabak- und Autoindustrie, Scheuer, Scholz, die Liste ist lang.

        Das kann nur sehr eingeschraenkt „von oben“ geloest werden, da muessen die Buerger schon aktiv werden und auch entsprechend waehlen.

    2. @ Marvin

      Sehr gut dargestellt, kann Dir in allen Punkten nur voll zustimmen! Das Politikhandeln folgt hier wieder mal der vielfach bewährten Strategie: Bevor man andere gesetzliche Möglichkeiten ausschöpft (oder oft auch nur ausprobiert), werden lieber neue gefordert oder Behörden mit neuen Kompetenzen ausgestattet. Auf diese Weise entsteht immer mehr behördlicher und rechtlicher Wildwuchs (um ein Unwort aus dem Artikel zu verwenden), den am Ende immer weniger durchschauen. Und Nichtjuristen schon gar nicht.

      Der Staat hat inzwischen so viele Aufgaben, dass sie weder sinnvoll priorisiert noch ordentlich kontrolliert werden können. Jede Woche wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Die Parlamentarier haben schon lange nicht mehr die Kapazitäten, bestehende Gesetze kritischen Prüfungen zu unterziehen – es gibt einfach zu viele davon (hinzu kommt der spezifische Geburtsfehler der deutschen Demokratie – die Parlamente sind wegen des parteienorientierten Wahlrechts im Grunde der verlängerte Arm der Regierungen). Bleiben die Gerichte, die punktuell noch Schadensbegrenzung betreiben können.

      Diesem Staat jetzt auch noch weitere Medienkontrolle zu überlassen, ist Wahnsinn.

      1. Der Staat selbst soll ja gar keine Medienkontrolle ausüben – dafür zuständig sind die Landesmedienanstalten. Dabei handelt es sich nicht um staatlichen Stellen, sondern um Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie wurden gegründet (ursprünglich mit Blick auf den Rundfunk), damit es nicht-staatliche und dadurch unabhängige Kontrollorgane gibt. Auf dem Papier sind die Medienanstalten damit ungefähr so staatsfern wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

        1. Und dieser ist laut Verfassungsgericht urteilen nicht staatsfern. Man sollte sich einfach die Biografien der Verantwortlichen anschauen.
          Und ob man es nun staatlich oder öffentlich rechtlich nennt, die Aufgabe einen vermeintlichen Wahrheitsgehalt von veröffentlichen zu bewerten ist nicht die Aufgabe des Staates. Wer das vertritt hat eine merkwürdige Vorstellung von Meinungsfreiheit. Meinungen dürfen auch „falsch“ sein. Wenn diese reglementiert werden sollen, tun wir das was den Russen und China immer vorgeworfen wird. Wobei mein Eindruck ist, das zumindest in Russland noch eine oppositionelle Öffentlichkeit existiert. Hierzulande ist sie kaum noch wahrnehmbar. (Ausser natürlich in den täglichen Berichte ÜBER diese, die aber in erster Linie dazu dient diese noch mehr zu beschränken)

    3. “ Die Fake News, mit denen der Irakkrieg gerechtfertigt wurde, wurden weder von unserer Regierung noch von unseren Medien hinterfragt.“

      Das ist schon eine beeindruckend dreiste Lüge von dir. Glaubst du hier kann sich keiner erinnern, was vor 17 Jahren war?

      1. Inwiefern ist das eine Lüge? War der Kriegsgrund nicht angebliche Massenvernichtungswaffen? Und hat unsere Regierung das auch nicht zunächst als Warheit proklamiert?

  2. Das Wahrheitsministerium bekommen wir also schon, an Information Retrieval arbeiten unsere Politiker auch noch.

    Aufklaerung war mal die Muendigkeit durch Nutzung des eigenen Verstands, aber muendige Buerger sind der Politik zu unbequem und letztlich gefaehrlich. Und die Buerger waehlen die dafuer auch noch, denn Muendigkeit ist unbequem und aufwendig.

    Die selbstproklamierte Mitte ist mittlerweile so radikal anti-aufklaererisch, dass die Zunahme extremer Verschwoerungstheorien nicht verwunderlich ist. Was leider wiederum die radikale Mitte imunisiert.

    1. In vielen Fällen sieht man aktuell, dass viele Bürger einfach nicht in der Lage sind ihren eignen Verstand zu benutzen um Medien zu hinterfragen.
      Da wird einfach mal alles geglaubt und geteilt was so kommt, den YouTube und Facebook sind ja bekanntlich sichere Quellen

      1. Zum einen ist es bei Corona eine ziemlich kleine aber lautstarke Minderheit. Breite Wirkung erreichen die, wie auch die AfD, primaer durch die Aufmerksamkeit in den etablierten Medien. Das Problem ist nicht YouTube, aber die Manipulationsmacht und Aufmerksamkeitsvermarktung der etablierten Medien moechte man moeglichst nichtmal thematisieren. Waere ja unbequem, und schliesslich will man manipulieren, nur halt in die eigene Richtung.

        YouTube ist mangels Redaktion oder eigener Inhalte ueberhaupt keine Quelle, YouTube ist ein Datenverteiler. Ein Video auf YouTube kann beliebig gut oder schlecht sein. Dass jeder auf YouTube signifikante Teile der Oeffentlichkeit erreichen kann ist ein grosses Problem fuer etablierte Medien und Politiker, deswegen muss es bekaempft werden.

        Ein Zeitungsartikel kann uebrigens auch beliebig gut oder schlecht sein. Und wenn man sich diverse Pressekampagnen fuer Autoindustrie/gegen Verkehrswende, fuer Konzernsubventionen gegen zukuenftige Perspetivev, etc, pp anguckt, dann sind „Zeitungen“ nur sehr eingeschraenkt sichere Quellen. Aber „Zeitungen“ gehoeren maechtigen Menschen, das war schon immer so, und wo kaemen wir da hin.

        Der muendige Buerger ist nicht das Ziel der konservativen Herrschenden, wie jeder Aspekt gesellschaftlicher Gerechtigkeit und Teilhabe muss das erkaempft und verteidigt werden. Unser Medienrecht baut auf die Erfahrungen der Nazizeit auf, daher ist der Zugang zu „Rundfunk“ als Medium der einseitige Massenbeeinflussung limitiert. Das hat sich durch die Entwicklung der Kommunikationsmedien, sprich Internet, zT ueberlebt. Aber Deutschlands Politik ist ja solide im 20sten Jahrhundert geblieben, und weite Teile der Buerger wollen das so.

      2. In vielen Fällen sieht man aktuell, dass viele Bürger einfach nicht in der Lage sind ihren eignen Verstand zu benutzen um Medien zu hinterfragen.
        Da wird einfach mal alles geglaubt und geteilt was so kommt, denn Mainstreammedien sind ja bekanntlich ausschließlich sichere Quellen, denen man blind alles trauen kann.

  3. Warum werden in diesem Artikel eigentlich nicht die benannten Seiten als relevante Primärquellen verlinkt, damit der Leser sich selbst ein Bild machen kann, sondern nach welchen MAßstäben auch immer ausgewählte Sekundärquellen wie Correktiv? Traut Ihr Euren Lesern in intellektueller Hinsicht wirklich so wenig zu, daß Ihr ihnen dergestalt betreutes Lesen angedeien lassen müsst?

    1. Auch netzpolitik.org hat halt ein klares Feindbild und in Teilen klare politische Ausrichtung, was zT auch in der Moderation der Kommentare durchscheint 8)

      Das ist legitim, man muss sich dessen halt bewusst sein.

    2. Wir trauen unseren Leser:innen sogar zu, entsprechende Websites selbst zu finden, wenn sie das wollen. Aber nichts verpflichtet uns, direkt auf Websites zu verlinken, die z. B. Verschwörungsmythen und rassistische Stereotype verbreiten.

  4. Es ist uebrigens bezeichnend, dass der Staat die neuen Medien moeglichst kontrollieren will, die etablierten aber natuerlich freie Hand oder maximal eine sogenannte „Selbstkontrolle“ haben, jedenfalls nichts mit signifikanten Sanktionen und schon garkeine Automatismen.

    Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 Reichen, ihre Meinung verbreiten zu lassen. Und das soll auch bitte so bleiben. Die haben schliesslich jahrzehntelang Milliarden als Verluste im Privat-TV versenkt, die wollen diese Investitionen in Volksverdummung und Propaganda nicht abschreiben.

    1. Der Staat selbst soll ja gar keine Medienkontrolle ausüben – dafür zuständig sind die Landesmedienanstalten. Dabei handelt es sich nicht um staatlichen Stellen, sondern um Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie wurden gegründet (ursprünglich mit Blick auf den Rundfunk), damit es nicht-staatliche und dadurch unabhängige Kontrollorgane gibt. Auf dem Papier sind die Medienanstalten damit ungefähr so staatsfern wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

      1. Ach bitte! Guck Dir die Vitae der Führungspersonen der Medienanstalten sowie von ARD, ZDF etc. doch an. „Auf dem Papier“…lol.

  5. Ich bin einigermaßen erschrocken, dass ihr offenbar mit einiger Sympathie über diesen Eingriff in die Pressefreiheit berichtet. Die Landesmedienanstalten waren schon immer ausgesprochene Sitzbehörden, denen man schon sehr wohlgesonnen sein muss, um einen positiven Einfluss auf die Medienwelt zu erkennen. Bürokraten, die gedanklich oft noch in den 80er Jahren leben, sollen also mit weiser Aufsicht die Medien in die Zukunft führen? Wer soll das bitte glauben?

    Abgesehen davon sind föderale Strukturen ein wichtiges Instrument, um Machtmissbrauch von Staaten zu verhindern. Das als „Wildwuchs“ zu bezeichnen, ist empörend, gerade für ein eigentlich kritisches Medium wie Netzpolitik.org. Oder kämpft ihr jetzt für den übermächtigen Staat, der noch weniger kontrolliert werden kann? Wir brauchen MEHR Föderalismus in Europa und auch in Deutschland!

    Im Verfassungsblog gab es gerade übrigens einen lesenswerten Text von Anna Katharina Mangold über rechtsstaatliche Kontrolle und Föderalismus in der Corona-Krise:
    https://verfassungsblog.de/rechtsstaatliche-immunabwehr/

  6. Correctiv hat bereits mehrfach Falschinformationen verbreitet: https://www.achgut.com/artikel/achgut_setzt_correctiv_grenzen Sollte in dem Zusammenhang vielleicht erwähnt werden. Dafür, dass Tichys Einblick und Flinkfeed Falschinformationen verbreiten würden, wie hier suggeriert wird, fehlen konkrete Beispiele. Auch scheint es kaum angebracht, ein durchaus seriöses und gut recherchierstes Nachrichten- und Meinungsportal wie Tichys Einblick mit KenFM auf eine Stufe zu stellen.

  7. So langsam frage ich mich, ob wir alle für zu blöd gehalten werden, Informationen zu filtern. Alleine die BILD liefert täglich ungestraft Desinformation, dass die Sinnhaftigkeit der neuen Regulierung fraglich ist.
    Und die Menschen müssen halt lernen, Informationen und Quellen zu gewichten.
    Der Journalist als Gatekeeper ist anachronistisch und zeugt von elitärem Verständnis.

  8. Peinlich und erschütternd, wie netzpolitik.org hier der Zensur das Wort redet. Gerade von Euch hätte ich nach #landesverrat eigentlich Anderes erwartet. Wer mit kritischer Berichterstattung wirbt, darf nicht auf der anderen Seite Meinungsverbote für alle anderen fordern.

    1. Dieser Text handelt von einem Staatsvertrag, dessen Inkrafttreten nur noch eine Formalie ist. Wenn es darin um „Meinungsverbote“ ginge und irgendjemand diese wollte, wäre es also absolut unsinnig, solche jetzt zu „fordern“. Wir tun das nicht. Und auch der Medienstaatsvertrag sieht nicht vor, dass Meinungen verboten werden – bei den Sorgfaltspflichten geht es um Desinformation, um falsche Tatsachenbehauptungen. Fakten sind etwas anderes als Meinungen.

      1. Und wer bestimmt, was Fakt ist und was nicht? Es läuft auf die Einrichtung eines Wahrheitsministeriums hinaus. Gerade die sogenannten Faktenchecker haben sich in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, wenn es um die Feststellung der Faktizität von Behauptungen ging.

        Ob Ihr solche Einrichtungen nun fordert oder nicht, jedenfalls berichtet Ihr viel zu unkritisch über diesen Staatsvertrag. Es geht hier nicht um den Schutz vor Desinformation, sondern um die Wiederherstellung der staatlichen Deutungshoheit. Das ist so offensichtlich, dass es auch Euch auffallen sollte.

        1. Im Zweifelsfall wird in letzter Konsequenz wohl ein Gericht bestimmen, was Fakt ist und was nicht, denn wer mit einer Beanstandung, Untersagung oder Sperre nicht einverstanden ist, hat natürlich die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Dazu braucht man dann kein „Wahrheitsministerium“.

  9. Früher hat sich Netzpolitik für die Freiheit des Internet und für Pressefreiheit eingesetzt. Dies auch dann, wenn staatliche Zensurversuche mit dem Kampf gegen Kinderpornographie be-gründet wurden (Zensursula-Kampagne).
    Jetzt bejubelt Netzpolitik ein viel schlimmeres Zensurgesetz, fordert die Einstellung von mehr staatlichen Zensoren und ruft seine LeserInnen zur Denunziation unliebsamer Inhalte auf. Was für ein Niedergang! Das gilt auch für die hinter Netzpolitik stehenden Grünen und das „libera-le“ Bürgertum allgemein. Es kann Meinungspluralismus absolut nicht mehr ertragen.

    1. Jetzt bejubelt Netzpolitik ein viel schlimmeres Zensurgesetz

      Quelle?

      fordert die Einstellung von mehr staatlichen Zensoren

      Quelle?

      ruft seine LeserInnen zur Denunziation unliebsamer Inhalte auf

      Quelle?

      1. Du hast dich sehr Befriedigt darüber gezeigt, dass „Fake-News-Schleudern“ wie KenFM oder RT dank dieses Staatsvertrages bald abgeklemmt werden. Ich nenne das Zensur. Und diejenigen, die das machen werden, Zensoren. Früher hat man bei Netzpolitik ebenfalls die Dinge beim Namen genannt, auch wenn die beabsichtigte Zensur in noch phantasievoller Verpackung einher kam, wie der Begriff Zensursula zeigt.

        1. Sie werden nicht einfach „abgeklemmt“, sie müssen ihre Inhalte vor der Veröffentlichung auf deren Wahrheitsgehalt überprüfen, und wenn sie das nicht tun und eine Medienanstalt oder Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle das moniert, erhalten sie zunächst einmal eine Beanstandung. Das wird für Ken Jebsen wohl eine Umstellung sein, aber das Problem dabei sind ja nicht gefühlte Wahrheiten, sondern belegbare Lügen.

          „Fake-News-Schleudern“ wie KenFM oder RT

          Du hast sie so genannt, nicht ich. Die Bezeichnung kommt im Text nicht vor.

          1. Der Screenshot auf Twitter zeigt auf einen Fake-Telegram-Kanal. Der offizielle Telegramm Kanal ist: https://t.me/s/KenFM
            Bei KenFM wird sich da auch von distanziert, siehe https://kenfm.de/kenfm-jetzt-auch-auf-telegram/
            KenFM hat sich die letzten Jahre sehr für seriöseren Journalismus (sicherlich mit Schlagseite) eingesetzt (siehe Interviews mit Udo Ulfkotte etc.). Nun hat Ken Jebsen durch sein Corona Joker Video viel Sympathien verspielt. Trotzdem schade, dass die guten Talkrunden etc. nicht mehr offiziell auf YouTube sind.

  10. Und was Wahrheit ist, entscheiden die Wikipedia oder von der Wirtschaft bezahlte „Faktenchecker“, oder der Kanal wird bereits dann geschlossen, wenn er der Meinung der WHO widerspricht. Das ist natürlich Zensur.

    1. Und was Wahrheit ist, entscheiden die Wikipedia

      Quelle?

      von der Wirtschaft bezahlte „Faktenchecker“

      Quelle?

      der Kanal wird bereits dann geschlossen, wenn er der Meinung der WHO widerspricht

      Quelle?

      Bei dieser Aneinanderreihung von Verschwörungserzählungen ist es nicht sonderlich überraschend, dass du ein Problem damit hast, dass auch nur irgendjemand seine Behauptungen vor deren Veröffentlichung auf den Wahrheitsgehalt überprüfen soll.

      1. Damit erübrigt sich jede Diskussion mit dem „was-ich-nicht-wahr-haben-will-recherchiere-ich auch-nicht“-Autor.
        Das habe ich in zwei Minuten gefunden:

        Wikipedia:
        https://t3n.de/news/wikipedia-autor-muss-8000-euro-schadensersatz-1353161/

        Faktenchecker:
        Google Germany GmbH
        Deutsche Telekom
        Facebook
        Gruner + Jahr GmbH & Co KG
        https://correctiv.org/ueber-uns/finanzen/

        „Künftig sollen Videos, deren Inhalte den Angaben der WHO widersprechen, gelöscht werden.“
        https://www.rnd.de/digital/youtube-verbannt-unfundierte-medizin-videos-C4ZYECGBTNCHRD72QGGISN5WLA.html

        PEINLICH!

  11. Nehmen wir einmal an, Du hast einen Missstand aufzudecken und berichtest darüber per Text, Video und Livestream. Deine Videos und Livestreams werden bei Youtube, Twitter usw. aus inhaltlichen Gründen gelöscht. Du wehrst Dich mit Hilfe eines Medienanwalts dagegen und gewinnst. Deine Berichte werden von staatlich finanzierten Faktencheckern als „unwahr“ oder „teilweise unwahr“ klassifiziert. Du klagst dagegen und gewinnst. Deine Livestreams haben inzwischen 80.000 Zuschauer. Die (noch unterbesetzten) Medienanstalten, die per Medienstaatsvertrag neue Aufgaben erhalten – „netzpolitik.org“ berichtete, greifen nun in Deine durch Artikel 5 GG geschützte Tätigkeit ein und erschweren Dir die Arbeit. Nun musst Du Dich gegen Maßnahmen der Landesmedienanstalt vor Gericht wehren.

    Zitat von: netzpolitik.org
    Denkbar wäre auch, dass beanstandete Medien bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnten, indem sie gegen die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde als eine Einschränkung der Pressefreiheit klagen.
    Quelle: https://netzpolitik.org/2020/medienstaatsvertrag-der-lange-kampf-gegen-desinformation/

    Der „Vorteil“, den Du durch die vermutlich rechtswidrige Maßnahme der Landesmedienanstalt hast, wird Dir zugerechnet. Solltest Du Rundfunkbeiträge leisten?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.