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Jakob Jünger

Hass auf Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble
Demokratie

Hasskriminalität: Fällt Telegram wirklich nicht unter das NetzDG?

Telegram tut kaum etwas gegen strafbare Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen. Weil der Dienst einst als Messenger begann, ist er vom NetzDG bislang befreit. Dabei hat er sich längst zu einem sozialen Netzwerk entwickelt.

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Daniel Laufer - 04.02.2021 um 19:27 Uhr - 14 Ergänzungen
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