GesetzentwurfGroße Koalition versucht, die Bestandsdatenauskunft in die Verfassung zu pressen

Der Bundestag muss das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft in mehreren Punkten ändern. Auf Vorrat gespeicherte IP-Adressen und Nutzungsdaten von Telemedien müssen besser geschützt werden. Sonst könnte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zum dritten Mal als verfassungswidrig verwerfen.

Ausschuss Saal
Der Innenausschuss während der Anhörung. – Alle Rechte vorbehalten Deutscher Bundestag

Tag für Tag fragen über hundert staatliche Stellen Bestandsdaten bei Anbietern ab, um Nutzer:innen zu identifizieren. Polizei und Geheimdienste ermitteln Inhaber von Telefonnummern automatisiert über die Bundesnetzagentur, 16 Millionen Mal im Jahr. Bei IP-Adressen und „Telemedien“ fragen die Sicherheitsbehörden manuell die Anbieter von E-Mails, Messengern oder sozialen Medien.

Das zugrundeliegende Gesetz von 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Mai als verfassungswidrig eingestuft. Daher haben Bundesregierung und Große Koalition ein neues Gesetz zur Bestandsdatenauskunft entworfen, das schon am Donnerstag beschlossen werden soll.

Wenn das Gesetz nicht wieder in Karlsruhe scheitern soll, muss die Große Koalition den Entwurf noch ändern. Das hatte bereits der Jurist Mayeul Hiéramente in einem Gastbeitrag festgestellt. Und das sagten heute mehrere Sachverständige bei einer Anhörung im Innenausschuss.

IP-Adressen und Vorratsdaten

Jura-Professor Matthias Bäcker bescheinigte dem Entwurf mehrere Probleme, darunter die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Anschlussinhaber:innen.

Nach dem neuesten Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Anbieter zur Speicherung von IP-Adressen verpflichtet werden, aber diese Vorratsdaten dürfen nur zum „Schutz der nationalen Sicherheit, Bekämpfung schwerer Kriminalität und Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit“ abgefragt werden.

Der Gesetzentwurf erlaubt die Datenübermittlung jedoch bei sämtlichen Straftaten statt nur schweren sowie „bei Rechtsgütern von hervorgehobenem Gewicht“ statt nur erheblichem oder gar überragendem Gewicht.

Bäcker: „Keine dieser Anforderungen genügt den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, was dazu führt, dass diese Regelung in Verbindung mit der Vorratsdatenspeicherung nicht in Ordnung ist.“

Kommunikation und Medien

Ein grundlegendes Problem ist, dass der Gesetzentwurf die Daten von Telekommunikation und Telemedien gleich behandelt. Telekommunikation ist beispielsweise klassische Telefonie oder ein Internet-Anschluss, dafür gibt es das Telekommunikationsgesetz. Telemedien sind Internet-Dienste wie E-Mail, Messenger und soziale Medien, die regelt das Telemediengesetz.

Laut Bäcker sind Telemediendaten sensibler als Telekommunikationsdaten, deshalb brauchen sie auch einen höheren Schutz. Darüber hinaus müssen auch innerhalb von Telemedien Nutzungsdaten oder sogar Inhaltsdaten weit besser geschützt werden als Bestandsdaten. Bäcker: „In diesem Punkt ist der Gesetzentwurf evident unzureichend.“

E-Mail und Messenger

Bei der Überwachung von Telemedien gibt es in Deutschland ein grundlegendes Problem. Deutsche Behörden haben Dienste wie E-Mail und Messenger bisher als Telekommunikation eingestuft und nach dessen Regeln abgehört.

Der EuGH hat jedoch klargestellt, dass E-Mail und Messenger keine Telekommunikationsdienste sind und damit auch nicht unter das Telekommunikationsgesetz fallen. Das führt dazu, „dass das geltende Recht keine Ermächtigungen für sicherheitsbehördliche Inhaltsüberwachungen von Telemediendiensten enthält“.

Die Überwachung von E-Mails und Messengern ist derzeit illegal, „das geht eigentlich nicht mehr“.

Damit das nicht so bleibt, wird das Telekommunikationsgesetz geändert, das solche Dienste wieder als „Telekommunikation“ definiert. Die Bundesregierung hat das Gesetz im Dezember beschlossen, bald kommt es in den Bundestag.

Statistik

Obwohl klassische Telefonie abnimmt, nimmt die automatisierte Bestandsdatenauskunft zu Telefonnummern kontinuierlich zu. Deutsche Behörden haben 2019 an manchen Tagen über 100.000 Abfragen gestellt. Für die manuelle Bestandsdatenauskunft gibt es keinerlei Zahlen, auch „der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten vor“. Seit Jahren fordern wir diese Zahlen, erfolglos.

Das aktuelle Gesetz könnte eine Chance sein, endlich Statistiken zur manuellen Bestandsdatenauskunft zu bekommen. Professor Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sagte: „Statistische Erfassungen machen immer Sinn. Der Gesetzgeber verfügt viel zu wenig über rechtstatsächliche Grundlagen.“ Auch BKA-Präsident Holger Münch findet eine Dokumentationspflicht „sehr, sehr sinnvoll“.

Nach Informationen von netzpolitk.org sprechen sich auch Verantwortliche in Ministerien und Bundestag für Statistiken aus. Der Datenschützer und Rechtsanwalt Jonas Breyer, der das Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hat, liefert in seiner Stellungnahme gleich einen Formulierungsvorschlag.

Jetzt muss die Große Koalition den Gesetzentwurf überarbeiten. Viel Zeit bleibt nicht, wenn er am Donnerstag beschlossen werden soll.

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