Markus Löffelmann
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Polizeiliche Datenanalyse: Innenausschuss diskutiert Palantir-Alternativen
Mit der Polizei-Palantir-Software hat dieses Symbolbild wenig zu tun, sie soll eher aussehen wie ein Windows 95. Polizeiliche Datenanalyse: Innenausschuss diskutiert Palantir-Alternativen Eigentlich wollte die Union im Innenausschuss des Bundestags darauf hinwirken, dass die Palantir-Polizei-Software dem bayerischen Vorbild folgend auch im Bund eingesetzt wird. Doch außer den Polizeivertretern sprach sich niemand dafür aus. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage. Stattdessen wurde darüber diskutiert, welche Alternativen zur Verfügung stünden.
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Überwachungsgesamtrechnung: Das Geflecht aus Gesetzen bleibt undurchsichtig
Eine 'Überwachungsgesamtrechnung' soll Ordnung in das Wirrwar der Sicherheitsgesetze bringen. Überwachungsgesamtrechnung: Das Geflecht aus Gesetzen bleibt undurchsichtig Bislang ist die „Überwachungsgesamtrechnung“ bloß ein wissenschaftliches Konzept. Dabei könnte sie für mehr Transparenz bei Überwachungsmaßnahmen sorgen. Wie genau sie funktionieren könnte, bleibt jedoch auch nach einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags unklar.
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BND-Gesetz: Sachverständige kritisieren Hacken und Ausspähen unter Freunden
Innenausschuss vor Beginn der Anhörung. BND-Gesetz: Sachverständige kritisieren Hacken und Ausspähen unter Freunden Der Bundesnachrichtendienst darf bald ganz legal Telefon- und Internetanbieter in befreundeten Staaten hacken. Das steht im neuen BND-Gesetz, das gestern im Innenausschuss diskutiert wurde. Viele Sachverständige kritisierten das Gesetz, es dürfte wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
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Gesetzentwurf: Große Koalition versucht, die Bestandsdatenauskunft in die Verfassung zu pressen
Der Innenausschuss während der Anhörung. Gesetzentwurf: Große Koalition versucht, die Bestandsdatenauskunft in die Verfassung zu pressen Der Bundestag muss das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft in mehreren Punkten ändern. Auf Vorrat gespeicherte IP-Adressen und Nutzungsdaten von Telemedien müssen besser geschützt werden. Sonst könnte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zum dritten Mal als verfassungswidrig verwerfen.