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Überwachung

GesetzentwurfGroße Koalition versucht, die Bestandsdatenauskunft in die Verfassung zu pressen

Der Bundestag muss das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft in mehreren Punkten ändern. Auf Vorrat gespeicherte IP-Adressen und Nutzungsdaten von Telemedien müssen besser geschützt werden. Sonst könnte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zum dritten Mal als verfassungswidrig verwerfen.

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Datenschutz

Bundesverfassungsgericht urteiltEs gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation

Das Bundesverfassungsgericht hat über eine weitere Verfassungsbeschwerde von Aktivisten aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die Überschrift der Pressemitteilung klingt zunächst gut: Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig. Bei genauerer Analyse kommen jedoch auch einige Fallstricke zu Tage. Geklagt hat Meinhard Starostik im Auftrag der Brüder Patrick und Jonas Breyer sowie […]

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