Jonas Breyer
-
Gesetzentwurf: Große Koalition versucht, die Bestandsdatenauskunft in die Verfassung zu pressen
Der Innenausschuss während der Anhörung. Gesetzentwurf: Große Koalition versucht, die Bestandsdatenauskunft in die Verfassung zu pressen Der Bundestag muss das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft in mehreren Punkten ändern. Auf Vorrat gespeicherte IP-Adressen und Nutzungsdaten von Telemedien müssen besser geschützt werden. Sonst könnte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zum dritten Mal als verfassungswidrig verwerfen.
-
Bundesverfassungsgericht urteilt: Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation
Bundesverfassungsgericht urteilt: Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation Das Bundesverfassungsgericht hat über eine weitere Verfassungsbeschwerde von Aktivisten aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die Überschrift der Pressemitteilung klingt zunächst gut: Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig.