Berlin

  • : OpenTechSummit in Berlin
    OpenTechSummit in Berlin

    Logo_OpenTecSummit_TXT_o_v1-1Am Donnerstag den 14. Mai 2015 (Himmelfahrt), findet der erste deutsche OpenTechSummit in der Kalkscheune in Berlin samt Himmelfahrt-Lounge-Party am Abend statt.

    Von 10 bis 17 Uhr dreht sich in Vorträgen, Workshops und Diskussionen alles um spannende Zukunftstechnologien von Open Hardware zum Selberbauen (deine eigene TV-Fernbedienung, Strickmaschine oder Ampelschaltung), über Enzyklopädien, Software (Linux, Websites, Cloudsysteme) und eigene Freifunk-Netze bis hin zu Fragen über Copyright und Patente für Firmengründer. Der Linuxtag e.V. veranstaltet einen Track und für Kinder und Technik-Begeisterte gibt es Workshops.

    Der OpenTechSummit ist ein Community-Event, um diverse Open-Source-Communities zusammen zu bringen. Insofern werden noch Helfer gesucht und es kann auch noch ein Talk oder eine Diskussion vorgeschlagen werden.

    Wir sind Medienpartner. Und sollten wir die re:publica überleben und die Woche darauf auch fit sein, werden wir gerne dabei sein. Tickets gibts noch zum Preis von 25 Euro. Helfer/innen bekommen natürlich freien Eintritt.

    Und das ist die Langfassung der Einladung:

    Der OpenTechSummit bietet die Möglichlichkeit die neuen Offene Technologien zu erfahren und neue Ideen, Projekte, Gesellschaftsutopien, Produktions- und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Es geht um Lernen zu Sharen und mit Offener Kultur zu experimentieren. Wir bringen Communities, Software-Developer, Hardware-Maker, Studenten und Start-Ups, zusammen und schaffen einen Brückenschlag zur Wirtschaft und Politik.

    Fünf Tracks bringen für die Teilnehmer Ordnung in der thematischen Vielfalt der schönen Offenen Technologischen Welt.

    Open Source und Freie Software
    Open Hardware und Freie Netze
    Internet, Gesellschaft und Patente
    Startups und Ideen
    Open Data und Freies Wissen

    Organisiert wird der Event unter Führung des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. und dem Berliner Förderverein Freie Netzwerke e.V.. Der Linux-Tag e.V. ist als Track-Organisator mit dabei. Der erste OpenTechSummit fand bereits 2009 in Taiwan statt.

    21. April 2015
  • : Hamburger Senat erklärt das neue „Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ zur Telekommunikationsüberwachung
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Hamburger Senat erklärt das neue „Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ zur Telekommunikationsüberwachung

    Vor einem Monat hatten wir hier zu zwei geplanten „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentren“ zur Telekommunikationsüberwachung berichtet. Zusammen mit Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt plant Berlin eine solche Überwachungsanlage. Bereits 2008 hatte die Innenministerkonferenz von Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen (die sogenannte Nord-IMK) die Errichtung eines „TKÜ-Zentrums Nord“ beschlossen.

    Nun hat der Hamburger Senat auf Nachfrage der Linksfraktion Einzelheiten zu den Planungen mitgeteilt. Demnach handele es sich um eine „geeignete Maßnahme zur Erzielung von fachlichen und technischen Vorteilen sowie von Synergieeffekten“. 2008 wurde von der Nord-IMK geprüft, auch die Landesämter für Verfassungsschutz mitmachen dürfen. Aus „rechtlichen Gründen“ sei dies aber nicht weiterverfolgt worden, das nun geplante „TKÜ-Zentrum“ bleibt also der Polizei vorbehalten.

    Auch Versand von „Stillen SMS“ und Einbringen von Trojanern?

    Schon 2012 wurden die vorhandenen ländereigenen TKÜ-Anlagen miteinander verschaltet, in einer zweiten Phase war die „Zentralisierung“ in einem „redundant ausgelegten Rechen- und Dienstleistungszentrum“ geplant. Dieses Zentrum mit dem Kürzel RDZ wird laut der Antwort bereits beim Landeskriminalamt Niedersachsen in Hannover eingerichtet. Es bildet dort eine „eigenständige und organisatorisch direkt bei der Leitung angebundene Einheit“.

    Die Inbetriebnahme des RDZ soll laut einem Beschluss der Nord-Innenministerien aber erst im Jahr 2020 erfolgen. Welche konkreten Überwachungsmaßnahmen dann übernommen werden, bleibt weiter unklar. Möglich sind neben dem klassischen Abhören von Telekommunikation auch der Versand von „Stillen SMS“ oder der Einsatz von Staatstrojanern.

    Die Einrichtung und der Betrieb des RDZ wird im Rahmen eines Staatsvertrages geregelt, das „förmliche Verhandlungsverfahren“ sei laut dem Hamburger Senat aber noch nicht abgeschlossen. Unklar ist, inwiefern es dabei um die Klärung strittiger Punkte geht. In dem Länderabkommen soll auch eine Obergrenze für die benötigten Investitionen festgelegt werden. Laut einem Entwurf des Verwaltungsabkommens zur Finanzierung des RDZ könnten diese bis zu 2,75 Millionen Euro betragen. Der größere Anteil entfällt dann auf Niedersachsen. Weitere 1,2 Millionen Euro fielen für „externe Dienstleistungen“ an.

    Außer der technischen Durchführung von Überwachungsmaßnahmen soll das RDZ eine „einschlägige fachliche Beratung für TKÜ-Maßnahmen“ der beteiligten Polizeibehörden vornehmen. Außerdem sollen dort „Marktanalysen“ vorgenommen werden. Gemeint ist wohl die Erhebung neuer Überwachungsmethoden und die Einführung derselben. Mit der Beteiligung an entsprechenden Forschungsprojekten soll das RDZ den Blick auf die „Fortentwicklung des Telekommunikationsmarktes“ richten. So wollen die Innenministerien „Handlungserfordernisse frühzeitig erkennen und umsetzen“. Bundes- und Landesbehörden tauschen ihre Erkenntnisse und Vorhaben zu neuen Abhörmaßnahmen in der „Kommission Grundlagen der Überwachungstechnik“ (KomGÜT) aus. Sie fungiert als eine Art Frühwarnsystem und bereitet notwendige „Anpassungsprozesse“ für die beteiligten Behörden vor.

    „Konzept zum Datenschutz“ fehlt noch

    Zur technischen Zusammenarbeit mit dem als „Dienstleister“ bezeichneten RDZ sollen die beteiligten Länder eine polizeiliche Zentralstelle schaffen. In Hamburg (und vermutlich auch in den anderen Bundesländern) wird diese im LKA eingerichtet. Zur „Sicherstellung der Berücksichtigung fachlicher Belange und Interessen“ bilden die fünf Beteiligten einen Beirat aus den LeiterInnen der LKÄ.

    Ein „Konzept zum Datenschutz“ für das geplante RDZ werde laut der Antwort von den Behörden derzeit noch erarbeitet. Die Landesdatenschutzbeauftragten (LfD) der fünf am Projekt beteiligten Länder haben beschlossen, die Federführung zur Aufsicht des „TKÜ-Zentrums Nord“ dem LfD des Landes Schleswig-Holstein zu übertragen. Grundsätzliche Probleme mit dem Überwachungszentrum hat dessen Leiter Thilo Weichert laut einem Zeitungsbericht nicht.

    13. April 2015
  • : Berliner Behörden bauen immernoch auf Windows XP
    Berliner Behörden bauen immernoch auf Windows XP

    Der rbb berichtet, dass „Hunderte Rechner“ in Berliner Senatsverwaltungen und Bezirksämtern noch mit Windows XP betrieben werden, obwohl dessen Support von Microsoft schon zum 8. April 2014 eingestellt worden ist. Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix schätzt denn auch die Gefahr als „erheblich“ ein, dass Berliner Behörden einem ähnlich erfolgreichen Hackerangriff wie letzte Woche der französische TV-Sender TV5 Monde zum Opfer fallen könnten:

    Das Risiko ist seit mehr als einem Jahr bekannt gewesen, wir haben jetzt erneut nachgefragt, welche Maßnahmen ergriffen worden sind; Die Verwaltung reagiert äußerst schwerfällig, wir haben bisher noch keinen Überblick, wie die Situation mit der Umstellung tatsächlich ist.

    Möglicherweise könnte hier die Umstellung auf freie Betriebssysteme Abhilfe schaffen.

    13. April 2015 12
  • : Berliner Datenschutzbericht: Neues Polizeigesetz ist „verfassungsrechtlich bedenklich“
    Berliner Datenschutzbericht: Neues Polizeigesetz ist „verfassungsrechtlich bedenklich“

    datenschutzbericht

    Vor kurzem stellte der langjährige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Jahresbericht 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Dabei wurde deutlich, dass auch in der Hauptstadt an diversen Stellen erhebliche Risiken für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bestehen bzw. drohen. Dieser Artikel soll einige Fälle exemplarisch zusammenfassen, wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich „Inneres und Justiz“ liegt. Interessierten LeserInnen sei neben dem eigentlichen Dokument auch die regelmäßige Lektüre der verschiedenen Datenschutzberichte empfohlen.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Hanns Suchi.

    Ein Schwerpunkt der Kontrolltätigkeit des Beauftragten lag 2014 bei den sogenannten „gemeinsamen Terrorabwehrzentren“ (GTAZ und GETZ), die mittlerweile die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien (BKA, Europol, Bundes- und Landespolizeien), Geheimdiensten (BfV, BND, MAD, LfVs) und weiteren Behörden (GBA, ZKA, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) auf informationeller Ebene erheblich prägen. Dabei stellte er im Rahmen seiner Prüfung u.a. fest, dass hierfür gar „keine gesetzlichen Organisationsregelungen“ oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen getroffen seien. Das führe dann dazu, dass der dort stattfindende Datenaustausch das Trennungsgebot und andere verfassungsrechtliche Garantien erodiert, weil die fachgesetzlichen Datenschutzvorschriften für ein solches „Feilbieten“ von Informationen nicht ausgelegt seien. Als Beispiel nennt der Beauftragte die bestehenden Übermittlungspflichten für „Delikte der Allgemeinkriminalität (z.B. Diebstahl oder Sachbeschädigung)“, wenn sie „nur einen sehr entfernten Zusammenhang mit den Staatsschutzdelikten“ aufweisen. Seine abschließende Bewertung der Praxis der Berliner Polizei- und Geheimdienstbehörden steht zwar noch aus, soll aber noch in diesem Jahr erfolgen.

    Als weiterer Schwerpunkt wurde der Schutz von Mandatsgeheimnissen im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete genannt. Konkreter Anlass waren die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Justizsenator, der zugleich als Rechtsanwalt und Notar tätig gewesen ist. In dessen Kanzleigemeinschaft waren von der Staatsanwaltschaft erhebliche Aktenbestände beschlagnahmt worden, wobei offenbar auch Unterlagen von anderen Berufsgeheimnisträgern betroffen waren, die nicht Ziel des eigentlichen Durchsuchungsbeschlusses waren. Eine ähnliche Problematik gibt es nach Aussage von Dr. Dix auch bei Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, die ihren Beruf ebenfalls zusammen mit anderen in Praxisgemeinschaften ausüben.

    Das derzeit im Abgeordnetenhaus beratene Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) wird vom Beauftragten als „verfassungsrechtlich bedenklich“ eingeschätzt. Mit dieser Änderung soll die automatische Kennzeichenfahndung durch die Polizei sowie eine erweiterte Datenübermittlung von der Polizei an die Geheimdienste im Rahmen der so genannten Anti-Terrordatei (ATD) bzw. der Rechtsextremismusdatei (RED) erlaubt werden. Bei letzterer steht insbesondere die Meldung von „Kontaktpersonen“ in der Kritik des Datenschutzbeauftragten, da diese meist von einem „Terrorismusbezug der Hauptperson“ nichts ahnen und damit aber selbst von weiteren Überwachungsmaßnahmen betroffen sein könnten.

    Auch die „Novelle zum Bundesmeldegesetz“ stößt auf erhebliche Kritik: Dort soll nämlich ein einmaliger Meldedatenabgleich personenbezogener Daten von Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften sowie deren Familienangehörigen verankert werden, was natürlich den Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit widerspricht. Schließlich erheben diese Religionsgemeinschaften selbst umfangreich Daten von ihren Mitgliedern, so dass die geplante stichtagsbezogene Übermittlung des Gesamtbestandes mithin entbehrlich erscheint. Außerdem erhalten die Religionsgemeinschaften bereits heute umfangreiche Aktualisierungsmeldungen, sobald eines ihrer Mitglieder umzieht. Bereits bei der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung hatte es einen solchen Meldedatenabgleich gegeben, so dass viele Menschen ohne Zahlungspflicht in den Fokus der Gebühreneinzugsstellen (GEZ) geraten sind.

    Die Auffassung des Datenschutzbeauftragten zur „Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank (VDB)“ ist ambivalent: Eine Diskussion im Abgeordnetenhaus zu dieser seit über 10 Jahren bestehenden langjährigen Erfassung von AnmelderInnen politischer Versammlungen war erst durch einen Artikel auf netzpolitik.org ins Rollen gekommen. Darin war auch aufgezeigt, dass die Auskunftsrechte der Betroffenen von der Berliner Polizei jahrelang missachtet worden waren. Im Jahresbericht 2014 wird dieser Punkt nun endlich kritisiert, stellt jedoch nur eine besonders eklatante Komponente dieser verfassungsrechtlich bedenklichen Vorratsspeicherung dar. Der Datenschutzbeauftragte regt zwar ein differenziertes Löschkonzept und kürzere Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten an, hält die Veranstaltungsdatenbank aber nicht für „per se unrechtmäßig“. Damit bleiben allerdings Einschüchterungs- und Abschreckungseffekte (chilling effects) hinsichtlich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit weitgehend unberücksichtigt, denn für jede öffentliche Versammlung unter freiem Himmel besteht hierzulande eine Anzeigepflicht (vgl. § 14 VersammlG). Wer befürchtet, durch seine politische Betätigung oder sein gesellschaftliches Engagement jahrelang in polizeilichen Datenbanken erfasst zu werden, wird möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts in Berlin verzichten.

    Ein besonders erschreckender Fall von Überwachung und Datenerfassung wird im Zusammenhang mit Asylsuchenden thematisiert: In einem Neuköllner Wohnheim wurde der „Heimausweis“ der BewohnerInnen bei jedem Betreten/Verlassen des Geländes gescannt und diese Informationen zusammen mit einem Zeitstempel gespeichert, so dass ein lückenloses Bewegungsprofil entstand. Diese Daten waren durch die Heimleitung zehn Jahre lang einsehbar, was der Datenschutzbeauftragte als „unzulässig“ erachtete. Durch den Betreiber wurde dieser massive Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung (u.a. aus der Menschenwürde des Art. 1 GG abgeleitet) damit gerechtfertigt, dass für jede Person entsprechende Unterbringungsleistungen mit dem Land Berlin abgerechnet werden müssen. Jedoch ist dafür eigentlich nur eine banale Aufstellung erforderlich, an wievielen Tagen die jeweiligen BewohnerInnen im Wohnheim untergebracht worden sind. Die Totalerfassung der Bewegungen der Asylsuchenden passt in das stigmatisierende Bild, welches Berlin diesen Menschen oft auch an anderen Stellen entgegenbringt. Außerdem wurde ebenfalls von allen BesucherInnen protokolliert, wer wann zu wem wollte. Auch diese Informationen wurden durch den Betreiber zu lange gespeichert und nur unregelmäßig gelöscht. Hier konnte der Beauftragte durchsetzen, dass diese Daten zukünftig beim Verlassen des Wohnheims wieder gelöscht werden. Zusätzlich waren in den Fluren des Gebäudes und vereinzelt im Hofbereich insgesamt noch 33 Videokameras installiert, deren Betrieb mit Sachbeschädigungen, Überfällen und Diebstählen begründet wurde. Da es aber seit einiger Zeit zu keinen solchen Vorfällen mehr kam, müssten die Überwachungskameras demnächst eigentlich abgeschaltet werden.

    Ein längerer Abschnitt beschäftigt sich mit dem Polizeiarbeitsplatz in der BVG-Sicherheitsleitstelle, worüber die BeamtInnen auf die umfangreichen Videoüberwachungsanlagen der BVG zugreifen können. Dabei gibt es zwei Differenzierungen: Nach Eingang einer Meldung zu einer „Straftat auf einem U‑Bahnhof“ wird durch BVG-Personal der Zugriff auf die betreffende Live-Videosequenz gewährt. Die Bilder sollen vermeintlich zur Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort und zur Koordinierung von Maßnahmen dienen. Diese anlassbezogene Variante kommt dann auch bei „Sondereinsätzen und Großlagen, z.B. Demonstrationen“ zum Einsatz, wobei die Nutzung dabei auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (ASOG, VersammlG, StPO) erfolgen solle. Hingegen haben die BeamtInnen bei der anlassunabhängigen Videoüberwachung „uneingeschränkten Zugriff auf die Live-Bilder ausgewählter U‑Bahnhöfe, die als kriminalitätsbelastete Schwerpunktbahnhöfe gelten“. Solche Orte werden in Berlin geheim gehalten und nur im sogenannten „Kriminalitätslagebild“ vermerkt. Eine Datenspeicherung durch die Polizei soll angeblich nicht erfolgen.

    Kurz nach Bekanntwerden der NSU-Verbrechen fanden bei den Geheimdiensten umfangreiche Vernichtungsaktionen von Akten statt. In Berlin führte eine Verwechslung von Kartons zu dieser Behinderung der Aufklärungsarbeit von Untersuchungsausschüssen und Gerichten. Schließlich musste sogar die Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes wegen dieser Eigenmächtigkeiten von ihrem Amt zurücktreten. Im Zuge dieser Skandale kam es dann zur Einleitung verschiedener Löschmoratorien bei den Berliner Sicherheitsbehörden, für deren Fortsetzung der Datenschutzbeauftragte allerdings die „Verabschiedung eines Einzelfallgesetzes“ für „vorzugswürdig“ erachtet. Bisher unbekannt war jedoch, dass es auch im Rahmen des NSA-Untersuchungsausschusses zu einem Löschmoratorium kam, infolge dessen „zu löschende personenbezogene Daten weiter entgegen der Rechtslage aufgehoben werden sollten“. Dafür hat Dr. Dix keine Zustimmung erteilt, da der Bundestagsuntersuchungsausschuss den Berliner Geheimdienst überhaupt nicht um die Übermittlung von Daten gebeten hatte.

    Eine skurrile Mitteilung betrifft die Kontrolle auf elektronisches Doping beim Schach. Der Deutsche Schachbund e.V. hatte den SpielerInnen der 2. Bundesliga eine Vereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt, in der sie sich „auch ohne Anfangsverdacht mit der Überprüfung ihrer elektronischen Geräte einverstanden“ erklären mussten. Die datenschutzrechtliche Problematik einer solchen Durchsuchung von privaten Geräten war dem Schachbund offenbar nicht bewusst, weshalb der Datenschutzbeauftragte zu einer pragmatischen Lösung riet, dem generellen „Verbot des Beisichführens technischer Geräte während eines Turniers“.

    Die Berliner Polizei hat 2014 mit der Öffentlichkeitsfahndung bei Facebook begonnen: Auf einer sogenannten „Fanpage“ werden zunächst „anonymisierte Fahndungshinweise“ veröffentlicht, die mögliche InteressentInnen sodann auf eine polizeieigene Seite verweisen (erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Fahndung im Rahmen der Muppet Show des BKA), auf der sich schließlich die personenbezogenen Informationen befinden. Die Datenschutzbeauftragten der Länder stehen einer solchen Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei skeptisch gegenüber, denn einmal im Internet veröffentlichte Fahndungsdaten lassen sich weltweit leicht auffinden und sind praktisch kaum noch zu löschen. Ein weiteres Problem stellen Mutmaßungen und Beleidigungen durch Kommentare dar, welche die Berliner Polizei durch eine „redaktionelle Betreuung ihrer Fanpage“ in den Griff bekommen will.

    Eine erfreuliche Meldung zum Schluss: Auch der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hält nach dem Urteil des EuGH die ursprüngliche Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten rechtlich für nicht mehr durchführbar. Treffend wählte er deshalb im Jahresbericht als Zwischenüberschrift „Ende der Vorratsdatenspeicherung“ – ohne Fragezeichen. Leider hält selbst eine solch klare Aussage unsere uneinsichtigen Politiker, Branchenverbandspräsidenten und Polizeigewerkschaftsfunktionäre nicht von ihren verfassungsfeindlichen Bestrebungen ab.

    7. April 2015 2
  • : Beauftragter für Informationsfreiheit fordert Berliner Transparenzgesetz
    Beauftragter für Informationsfreiheit fordert Berliner Transparenzgesetz

    Anlässlich der heutigen Präsentation des Jahresberichts 2014 forderte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Dix ein Transparenzgesetz auch in Berlin. Nach der Einführung von proaktiven Veröffentlichungspflichten für die Verwaltungen in Hamburg und bald auch Rheinland-Pfalz trete der politische Prozess in Berlin aber noch auf der Stelle:

    Ich hoffe dringend, dass Berlin auch dem Hamburger Beispiel folgt. […] Das Transparenzgesetz ist die Zukunft. Das ist die Richtung, in die man gehen muss.

    2014 gingen beim Informationsfreiheits-Beauftragten für Berlin 46 IFG-Beschwerden von Bürgern ein, die etwa zu hohe Gebühren oder Zeitverzögerungen der Verwaltung beanstandeten. Die Behörde beschäftigte sich unter anderem mit einer Anfrage zu einem Bauvorhaben am Berliner Gleisdreieck.

    25. März 2015
  • : Anschaulicher Datenjournalismus: AIRBNB vs BERLIN
    Anschaulicher Datenjournalismus: AIRBNB vs BERLIN

    Wer eine Wohnung in den üblichen Gegenden von Berlin sucht, wo man in den vergangenen zehn bis zwanzig Jahren hingezogen ist, findet immer weniger Angebote. Gleichzeitig steigen die Mieten überall und die es gibt immer mehr Angebote für Mietwohnungen über Plattformen wie AirBnB. Letzteres freut Touristen, weil die Preise in der Regel günstiger als Hotels sind (weil häufig auch keine Steuern, etc gezahlt werden) und manche freut es, auch mal ein Zimmer privat zu vermieten und Menschen kennenzulernen. Häufig aber entzieh diese Plattformen viele Wohnungen dem Wohnungsmarkt und das ist wiederum blöd für diejenigen, die hier wohnen und arbeiten – und dadurch an den Rand verdrängt werden, wo es noch bezahlbare Wohnungen gibt.

    AIRBNB vs BERLIN – Was sagen die Daten?“ visualisiert anschaulich viele Zahlen rund um AirBnB in Berlin. Die Plattform ist als studentisches Projekt im Rahmen des Kurses »From Reading to Exploring – Visuelles Geschichten­erzählen im Daten­journalismus« im Wintersemester 2014/15 am Fachbereich Design an der FH Potsdam gemacht worden. Ich war gerade ganz verwundert, dass in meiner (eher kleinen Seitenstrasse) zwei Dutzend Ferienwohnungen angeboten werden. Und noch viel mehr in den Straßen drum herum. Das erklärt natürlich, warum es immer weniger bezahlbare Wohnungen zu mieten gibt. Danke an AirBnB für nichts.

    Airbnb vs Berlin 2015-03-18 17-51-14

    18. März 2015 4
  • : Bundesländer verschweigen Details zu gemeinsamen Abhörzentren
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Bundesländer verschweigen Details zu gemeinsamen Abhörzentren

    Auch der Berliner Innensenat hält sich mit Details zum geplanten Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zurück. Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Ex-Piraten Christopher Lauer zurück (hier als PDF).

    Zwar wird bestätigt, dass sich Berlin mit Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits vor fünf Jahren einer „Arbeitsgruppe Telekommunikationsüberwachung“ angeschlossen hat. Inwiefern diese Kooperation in ein gemeinsames Abhörzentrum münden soll, bleibt jedoch unklar. Auch ob das Zentrum für Abhörmaßnahmen von Polizei und Verfassungsschutz gleichermaßen zuständig sein soll, ist nicht bekannt.

    Anfang Februar hatte die dpa berichtet, die fünf Bundesländer würden die Einrichtung eines „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums“ zur Telekommunikationsüberwachung beraten. Der Prozess sei aber laut einem Sprecher von Innensenator Frank Henkel (CDU) noch nicht abgeschlossen. Für den Fall, dass Henkel nicht diese Woche weitere Auskünfte nachliefert, droht Lauer eine Klage an.

    Die Federführung der Initiative liege laut Henkel beim sächsischen Innenministerium. Dort hatte bereits der Grünen-Abgeordnete Valentin Lippmann Genaueres wissen wollen, war aber ebenfalls am wenig auskunftsfreudigen Innenministerium gescheitert. Antworten wurden laut Lippmann verweigert, da der Willensbildungsprozess der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen wäre. Trotzdem sind bereits rund 4,2 Millionen Euro an Haushaltsmitteln für ein TKÜ-Zentrum angesetzt worden. Der Abgeordnete war erst über den Entwurf des Haushaltsplanes auf die Pläne aufmerksam geworden.

    Wettlauf der „hockspezialisierten technischen Systeme“

    Es ist unklar, was ein solches Zentrum überhaupt leisten soll. Denkbar wäre es als Standort für die Ausleitung von TKÜ-Daten der Telekommunikationsanbieter. Möglich wäre auch der Versand von „Stillen SMS“, um Mobiltelefone heimlich zu orten und deren BesitzerInnen zu verfolgen. Schließlich ist auch die Bündelung von Ressourcen zum Einsatz von Trojaner-Software denkbar.
    Berlin begründet die Notwendigkeit einer Kooperation mit dem „rasanten technologischen Fortschritt der Telekommunikation“. So seien in den nächsten Jahren „erhebliche Anstrengungen“ erforderlich, um die „hockspezialisierten technischen Systeme“ den neuen Technologien anzupassen. Eine weitere Aufrüstung wird bereits vorweggenommen: Denn dieses „Erfordernis der technischen Erneuerung“ werde sich laut dem Berliner Innensenat in den nächsten Jahren „weiter beschleunigen“.

    Die „Arbeitsgruppe Telekommunikationsüberwachung“ war auf Ebene der Staatssekretäre vereinbart worden und ist Teil einer breiter angelegten „Sicherheitskooperation“. Berlin hatte sich allerdings erst einen Monat später angeschlossen. Im Oktober 2010 nahm die AG schließlich ihre Arbeit auf. Treffen finden drei bis vier Mal im Jahr statt.

    Bedarfsweise würden laut dem Berliner Senat die TKÜ-Stellen in den Landeskriminalämtern hinzugezogen. Allerdings sei bereits „externer Sachverstand“ einbezogen worden, um etwaige Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren. Um welche Personen, Firmen oder Institute es sich handelt, bleibt aber offen. Floskelhaft wird lediglich mitgeteilt, es seien „rechtliche Möglichkeiten, wirtschaftliche Effekte, technische Machbarkeiten und zulässige Kooperationsformen“ geprüft worden.

    „TKÜ-Zentrum Nord“ ab 2016

    Das TKÜ-Zentrum Ost kommt offensichtlich deutlich langsamer voran als sein Pendant im Norden. Schon 2008 hatte die Konferenz der Innenminister der norddeutschen Küstenländer (Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen) den Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur „Prüfung der Möglichkeit einer Bildung eines regionalen TKÜ-Zentrums“ zur Kenntnis genommen. Die Innenminister beschlossen die weitere Prüfung von „Kooperations- bzw. Zentralisierungsmöglichkeiten“. Auch Sachsen-Anhalt war mit im Boot.

    Ende 2011 hatten die Bundesländer schließlich die Einrichtung von gemeinsamen „Rechen- und Dienstleistungszentren“ in Hannover und Hamburg verabredet. Die Inbetriebnahme ist für 2016 geplant. Eine „erste Phase“ hat jedoch bereits begonnen: Laut dem Unabhängigen Datenschutzbeauftragten (ULD) des Landes Schleswig-Holstein würden sich die Bundesländer bei einem Ausfall oder Überlastung ihrer TKÜ-Anlagen gegenseitig in Überwachungsmaßnahmen unterstützen.

    Der ULD hat gegen ein gemeinsames Zentrum übrigens grundsätzlich nichts einzuwenden, außer dass dessen rechtliche Konstruktion und Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung durch einen Staatsvertrag geregelt werden möge. Im Tätigkeitsbericht 2013 hieß es außerdem, die „erforderliche und vertraglich zugesicherte Datensicherheit“ sei nicht gewährleistet. Dem Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sei deshalb geraten worden, zunächst keine Einzelaufträge für TKÜ-Maßnahmen an die Kooperationspartner zu erteilen.

    Anfangs sollen die beiden zentralisierten Einrichtungen in Hannover und Hamburg nach polizeilichen und geheimdienstlichen Auftraggebern getrennt operieren. Die Innenminister der norddeutschen Küstenländer wünschten sich aber bereits 2011 ein später „einheitliches TKÜ Zentrum Verfassungsschutz / Polizei“.

    11. März 2015 7
  • : Samstag in Berlin: Blinkenlichten braucht Dich in einem Film!
    Samstag in Berlin: Blinkenlichten braucht Dich in einem Film!

    Blinkenlichten, die Firma hinter dem Elektrischen Reporter und anderen Projekten, macht jetzt auch einen Film. Und sucht dafür am Samstag in Berlin ein paar Pferde:

    Hurra! Wir drehen einen Film! Einen richtigen, echten, kleinen Fernsehfilm. Das finden wir ganz toll, und wir freuen uns jeden Tag – den ganzen Tag. Am Samstagvormittag, also am 07.03. ab 9:00 Uhr, drehen wir in der Nähe des Zionskirchplatzes unsere Ben-Hur-Wagenrennen-Szene. Na gut, ohne Wagenrennen, ohne Arena, aber mit ein paar Dutzend Personen vor der Kamera. Für unsere Verhältnisse ist das Ben Hur :-) Und dafür brauchen wir Dich: zum da Sein, zum Herumstehen, zum Mensch-vor-der-Kamera-sein. Wir sind jeder/m der/die kommt drolfzigtausendfach dankbar und zahlen in frischgepflückten Karma-Punkten! Also: bitte kurz unter projekt-opn@gmx.de melden, Details abholen, und dann am Samstag Teil eines sensationell tollen und mindestens fabulösen Filmprojektes werden!

    5. März 2015
  • : Die stille Revolution: Berliner errichten ihr WLAN selbst
    Die stille Revolution: Berliner errichten ihr WLAN selbst

    Die Berliner Zitty hat in der letzten Ausgabe die Freifunk-Community portraitiert: Die stille Revolution: Berliner errichten ihr WLAN selbst .

    Das Freifunk-Netz ist die Antithese dazu, wie das Internet gerade organisiert ist. Es ist dezentral, das heißt: katastrophensicher, zensurresistent und relativ überwachungsfrei. Kein Provider kann seine eigenen Inhalte bevorzugt durchleiten und andere drosseln, hier sind alle gleich. Das nötige Wissen im Löten, Programmieren, Funken bringen die Teilnehmer sich selbst und gegenseitig bei. „Wir wollen ein Netz bauen, wie es in der Anfangsphase war und wie es sein sollte“, sagt Monic Meisel, Mitgründerin. Ähnliche Bewegungen gibt es weltweit.

    4. März 2015 1
  • : Watergate-Leak beim BND: Baustelle unter Wasser gesetzt
    BND-Zentrale noch mit Wasserhähnen - Foto von Markus Kompa
    Watergate-Leak beim BND: Baustelle unter Wasser gesetzt

    Die beste Geschichte des Tages: Die Baustelle des neuen BND-Hauptquartiers in Berlin-Mitte wurde unter Wasser gesetzt und es soll ein Millionenschaden entstanden sein. Das berichtet die Berliner Zeitung: Unbekannte setzen neue BND-Zentrale in Berlin unter Wasser. Unbekannte hätten in den „oberen Stockwerken des Neubaus mehrere Wasserhähne“ geklaut. Dadurch seien „über längere Zeit große Wassermengen bis in die unteren Stockwerke“ geflossen.

    „Durch das Wasser entstand ein erheblicher Schaden an dem Neubau“, sagte ein Polizeisprecher. Wegen des Umfangs des Schadens ermittelt die Polizei deshalb nicht nur wegen Sachbeschädigung, sondern wegen der „Zerstörung von Bauwerken“. Das Wasser lief unter anderem in Kabelschächte und Zwischendecken, beschädigte die Lüftung.

    Die Baustelle gilt als die bestgesicherte Baustelle in Deutschland – halt jetzt nur ohne Wasserhähne. Dem Geheimdienst steht das Wasser bis zum Hals.

    Andere Medien würden jetzt titeln: „So lacht das Netz über den BND“. Wir sagen einfach:

    #LäuftbeimBND: So lacht das Netz über das Watergate beim BND

    https://twitter.com/christianheise/status/573117852473032704

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    https://twitter.com/Studentenfutter/status/573118718391259136

    https://twitter.com/Nabertronic/status/573115384787832832

    https://twitter.com/kinghaunst/status/573118038066765824

    https://twitter.com/DanielLuecking/status/573122259365326848

    https://twitter.com/Riotbuddha/status/573118916370812929

    4. März 2015 27
  • : Halb so viele wie im Vorjahr: IFG-Anfragen an Berliner Senatsverwaltungen nehmen ab
    Halb so viele wie im Vorjahr: IFG-Anfragen an Berliner Senatsverwaltungen nehmen ab

    IFG-Statistik BerlinDie Berliner Bevölkerung hat im vergangenen Jahr nur halb so viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Senatsverwaltungen gestellt wie 2013. Das geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Piraten-Abgeordneten Simon Weiß hervor.

    Nach der so veröffentlichten IFG-Statistik für 2014 gingen bei den verschiedenen Verwaltungen 374 Anfragen ein, von denen etwa 60 Prozent zumindest teilweise beantwortet wurden. Wie in den Jahren zuvor gingen knapp die Hälfte aller Anfragen bei der Senatsverwaltung für Finanzen mit seinen Finanzämtern ein.
    Die Bezirke beantworteten etwa so viele Anfragen wie im Jahr zuvor, nämlich 11.640.

    „Auffällig ist allerdings, dass 2014 ungewöhnlich wenig Anfragen im Vergleich zu den Vorjahren an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestellt wurden“, sagt Simon Weiß. „Das Positive: Die deutliche Mehrheit der IFG-Anfragen wird positiv beschieden und die meisten fallen in den niedrigen Gebührenbereich.“

    Obwohl der Berliner Senat gerne auf seine Open-Data-Initiative verweist, hat er nicht vor, die IFG-Statistiken künftig ins Open-Data-Portal der Stadt einzupflegen.

    25. Februar 2015 2
  • : Berlin: Geld verbrennen mit Onlinepartizipation
    Berlin: Geld verbrennen mit Onlinepartizipation

    Fast eine halbe Million Euro (450.000) soll ein Onlinepartizipations-Projekt für die alte Historische Mitte in Berlin kosten. Das Geld kann man aber auch gleich verbrennen oder sinnvoller verwenden, wie Yannick Haan aufzeigt: Der Online-Partizipationscheck – Alte Mitte Neue Liebe.

    Leider zeigt das Verfahren wie man Partizipation und E‑Partizipation nicht machen sollte. Das Verfahren besteht vor allem aus Hürden zur Partizipation. Eine solche Partizipation führt in seiner Konsequenz zu weniger Partizipation als zu mehr Partizipation.

    Direkt zur Projektseite:

    Die Berliner Mitte, der Freiraum zwischen Fernsehturm und Spree und zwischen Marienkirche und Berliner Rathaus, ist das letzte prominente Gebiet der Innenstadt, dessen Nutzung und Gestaltung noch nicht festgeschrieben wurde. Seien Sie dabei, die Berliner Mitte neu zu entdecken und sagen Sie, was für Sie hier wichtig ist.

    17. Februar 2015 3
  • : AstroTV-Hack
    AstroTV-Hack

    Das Peng-Collective hat sich beim Berliner Eso-Verkaufs-Sender Astro-TV eingeladen und bei einer Performance vor laufenden Kameras dem Moderator ein Ei über dem Kopf zerschlagen. Das gibts als kurzes Video hier zu sehen:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Gleichzeitig hat Peng die Webseite astro.rip online gestellt und fordert Bürger auf, sich bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg über den Sender zu beschweren, der nach Ansicht von Peng ein „Glücksspiel-Sender“ sei.

    13. Februar 2015 6
  • Post vom Anwalt: Geschäftsführer von Überwachungs-Firma AGT droht uns mit Klage, wir knicken ein
    Post vom Anwalt Geschäftsführer von Überwachungs-Firma AGT droht uns mit Klage, wir knicken ein

    Christoph Stortz, Geschäftsführer einer Briefkasten-Firma für Überwachungs-Technologien will sein Portrait-Bild nicht in unserer Berichterstattung sehen. Nach wiederholter Klagedrohung von seinem Anwalt haben wir das Bild aus urheberrechtlichen Gründen entfernt. Das Original ist aber weiterhin im Netz zu finden, von ihm selbst eingestellt.

    12. Februar 2015 41
  • : Sportlich: Metronaut-Blog bekommt gleich zwei Abmahnungen wegen Olympia-Satire
    Sportlich: Metronaut-Blog bekommt gleich zwei Abmahnungen wegen Olympia-Satire

    wirwollendiespiele_b04z-1024x682Das Metronaut-Blog hat gleich zwei Abmahnungen wegen einer Olympia-Satire bekommen, darunter einmal vom Land Berlin in Form des Senates. Beide Abmahnungen wurden von derselben Kanzlei verschickt samt einer kurzen Frist von drei Stunden. Im Metronaut-Blog erschien die Tage eine Plakatreihe zur Olympia-Bewerbung die klar als Satire gekennzeichnet eine historische Anspielung auf die letzten olympischen Spiele in Berlin unter Adolf Hitler brachte: „Offener Umgang mit Vergangenheit.

    Die Plakatreihe gefiel sicher geschmacklich nicht jedem, aber das ist in diesem Fall egal, denn dies sollte trotz Adbusting klar von der Satire- und Meinungsfreiheit gedeckt sein. Und immerhin steht deutlich „Satire“ dabei, was auch in den Screenshots zu sehen ist, die den Abmahnungen beigefügt waren: Zensur: Doppelt abgemahnt wegen Satire-Olympia-Motiven.

    Zum Verständnis: Der beanstandete Artikel von Metronaut war und ist als Satire gekennzeichnet, das ist auch in dem von der Kanzlei mitgeschickten Screenshot ersichtlich. Weil wir nicht genügend Kohle haben, diesen Rechtstreit vollumfänglich auszutragen, hat Metronaut als Reaktion auf die beiden Anwaltsschreiben alle Personen- und Kampagnenamen im Artikel herausgestrichen und alle Motive/Logos geschwärzt. Auf den ursprünglichen Motiven war das Logo der Olympia-Bewerbung mit Bildern aus der NS-Zeit zu sehen.

    Die Metronaut-Redaktion sieht die anwaltlichen Schreiben des Landes Berlins und des Senats als Akt der Zensur, der auch zeigt, dass ein kritischer und offener Umgang mit der nationalsozialistischen Olympia-Vergangenheit Berlins nicht erwünscht ist. Die harsche Reaktion ist auch ein Vorgeschmack, was Berlin blüht, wenn die Olympiade wirklich hierher kommt. Satire darf alles, hieß es ja allerorten noch vor Kurzem. Für die Berliner Olympia-Bewerbung gilt das jedenfalls nicht.

    Der Effekt der Abmahnung wird jetzt ein gepflegter Streisand-Effekt sein und die Satire-Motive weiter tragen als es bisher der Fall war. Ich bin mal gespannt, wie Juristen den Fall bewerten werden und ob sich Metronaut rechtlich dagegen wehren wird.

    Vielleicht sind die Abmahnungen auch nur Teil einer Kommunikationsstrategie, um die geplante Olympia-Bewerbung viral auch in soziale Medien zu tragen. In diesem Fall würden wir für den PR-Stunt gratulieren und darum bitten, die Anwälte zurück zu rufen.

    9. Februar 2015 23
  • : Präsident des Bundesnachrichtendienstes droht Geheimdienst-Untersuchungsausschuss
    Präsident des Bundesnachrichtendienstes droht Geheimdienst-Untersuchungsausschuss

    Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler, drohte gestern dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag, dass dieser sich nicht zu sehr mit den kriminellen Machenschaften des britischen Geheimdienstes GCHQ beschäftigen sollte. Denn sonst wäre der Bundesnachrichtendienst blind. Das wiederum berichtet fleißig Focus.de mit einer unkritischen Schreibweise, die an die PR-Abteilung von Geheimdiensten erinnert und von dort auch mit den Informationen versorgt wurde, um Stimmung zu machen.

    Der britische GCHQ ist der größte Handlanger der NSA und sich in dieser Tätigkeit auch nicht zu schade, die Infrastrukturen der europäischen Partner mit Schadsoftware zu manipulieren und flächendeckend alles abzuhören und wegzuspeichern, was nur geht.

    Die heutige öffentliche Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses verzögerte sich dadurch um eine Stunde, weil die Mitglieder über den Erpressungsversuch wütend sind und gemeinsam einen Brief an den Bundestagspräsidenten Lammert schrieben, in dem sie sich über Schindler beschweren. Wir berichten aus der Sitzung mit einem Live-Blog.

    5. Februar 2015 21
  • : Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro
    Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro

    Eigentlich sind einfache IFG-Anfragen in den meisten Bundesländern kostenlos. Berlin ist da eine Ausnahme: Nach der Gebührenordnung des Landes kosten Anfragen in der Hauptstadt mindestens fünf Euro – es sei denn, man stellt sie etwa als gemeinnützig anerkannter Verein.

    Zu spüren bekommen hat das Michael Ebeling, der von der Polizei Berlin die Einsicht in verschiedene Dienstvorschriften erfragt hatte. Die antwortete darauf, dass eine Akteneinsicht einen Beamten 15 Minuten und Ebeling damit 13,94 Euro kosten würde. Hinzu käme noch eine Pauschale von einem Euro für das Versenden der E‑Mail.

    Diese Information schickte die Polizei an Ebeling übrigens per Post – das Porto ist mit 62 Cent damit deutlich billiger als eine E‑Mail.

    (Warum das Berliner IFG veraltet ist und dringend überarbeitet werden sollte, steht hier.)

    3. Februar 2015 12
  • : Dienstag: 33. Netzpolitischer Abend in der c‑base Berlin – Tracking & 31C3
    Dienstag: 33. Netzpolitischer Abend in der c‑base Berlin – Tracking & 31C3

    Am kommenden Dienstag ab 19 Uhr lädt der Digitale Gesellschaft e.V. zum mittlerweile 33. netzpolitischen Abend in die c‑Base Berlin. Für den Abend sind drei Vorträge angekündigt:

    Maria Xynou & Claudio Agosti (Tactical Tech): Trackography – Mapping the Internet’s Original Sin

    Fiona Krakenbürger
    : The 31C3 Chaos Mentors – bridging the gap since 2013

    Alexander Sander: Neues zur Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (PNR) – wie die EU-Kommission unsere Grundrechte mit Füßen tritt

    Für alle Interessierten wird zudem an diesem Abend ein Livestream angeboten.

    30. Januar 2015 3
  • : Ein Transparenzgesetz für Berlin
    Ein Transparenzgesetz für Berlin

    Die Informationsfreiheit hat in Berlin schon einige Jahre auf dem Buckel. Während die Hansestadt Hamburg nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Bürgerschaftfraktionen ein Transparenzportal ins Leben gerufen hat und mit Rheinland-Pfalz das erste Flächenland ein Transparenzgesetz beschließen wird, hinkt die Hauptsadt den politischen Entwicklungen hinterher.

    Dabei gibt es Initiativen für eine Reform des bisherigen IFG. Die kommen allerdings aus der Opposition: Auf Antrag der Grünen-Fraktion beriet gestern der Berliner Wirtschaftsausschuss über ein Transparenzgesetz, das nach dem Vorbild Hamburgs ein Transparenzportal und eine aktive Veröffentlichungspflicht der Verwaltung vorsieht.

    Die damit verbundenen Stichwörter – darunter Open Data, Wirtschaftsförderung, Smart City – sehen zwar alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses als ihre Ziele an, trotzdem lehnte der Ausschuss den Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD ab. Grüne, Linke und Piraten stimmten für den Antrag.

    Heiko Melzer (CDU) sprach in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses dem Transparenzgesetz einen größeren Sinn ab. Die Veröffentlichung von Daten wie Aktenplänen bedeute unnötigen Aufwand für die Verwaltung. Dabei übersah Melzer, dass der Koalitionspartner der CDU in Berlin eine Veröffentlichung aller Aktenpläne fordert.

    Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer begründete die ablehnende Haltung der Regierungskoalition mit fehlender Notwendigkeit des Antrags. Die Open-Data-Initiative des Landes Berlin sowie das kommende E‑Government-Gesetz reichten vollkommen aus. Wie dieses letztlich aber zu Veröffentlichungspflichten steht und wann es kommen soll, steht in den Sternen – eine Beschlussfassung des Gesetzes lässt seit einigen Jahren auf sich warten.

    Nach einigen Mätzchen zeigt der Grünen-Antrag nun, dass sich die Opposition anscheinend zumindest inhaltlich auf den Entwurf eines neuen Transparenzgesetzes einigen könnte.

    Damit ihre Initiative aber Schlagkraft entwickelt, ist die Zivilgesellschaft gefragt. Der Erfolg des Transparenzportals in Hamburg ist schließlich auch maßgeblich auf das Engagement von Nichtregierungsorganisationen zurückzuführen – u.a. den CCC, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland.

    In den kommenden Monaten wird der Gesetzentwurf noch in weiteren Ausschüssen beraten, bevor das Abgeordnetenhaus über den Antrag entscheidet. Wir berichten weiter über das Verfahren.

    Dieser Gastbeitrag wurde von Arne Semsrott verfasst, der freundlicherweise für uns an der Sitzung teilgenommen hat.

    27. Januar 2015 4
  • : Neues zu „personengebundenen Hinweisen“: Schleswig-Holstein und Thüringen machen seltsame Angaben
    Wäre wohl mit dem PHW "gewalttätig" versehen worden: Jesus, wie er die Kaufleute aus dem Tempel wirft. (Bild: Wikipedia)
    Wäre wohl mit dem PHW "gewalttätig" versehen worden: Jesus, wie er die Kaufleute aus dem Tempel wirft. (Bild: Wikipedia)
    Neues zu „personengebundenen Hinweisen“: Schleswig-Holstein und Thüringen machen seltsame Angaben

    Mindestens 1,5 Millionen Menschen sind in bundesweit vernetzten deutschen Polizeidatenbanken mit bestimmten Merkmalen versehen. Die Kategorien dieser „personengebundenen Hinweise“ (PHW) sind bundeseinheitlich und werden beim Bundeskriminalamt (BKA) in die Verbunddatei INPOL eingestellt. Hierzu gehören die PHW „Ansteckungsgefahr“, „Ausbrecher“, „bewaffnet“, „Betäubungsmittelkonsument“, „Explosivstoffgefahr“, „Freitodgefahr“, „geisteskrank“, „gewalttätig“, „Rocker“, „Sexualstraftäter“, „Straftäter linksmotiviert“, „Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität“ und „Straftäter rechtsmotiviert“. Einer Person können mehrere PHW zugeordnet sein.

    Einige Bundesländer verwenden darüber hinaus weitere Kategorien. Obwohl z.B. das Berliner Abgeordnetenhaus schon 1988 einen gegenteiligen Beschluss fasste, führte die Senatsinnenverwaltung die Speicherung der internen Merkmale „Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ wieder ein. Die Abgeordneten wurden nicht gefragt. Als Grundlage diente ein nicht öffentlicher und nicht bindender Beschluss eines Arbeitskreises der Innenministerkonferenz vom Oktober 2011.

    Schleswig-Holstein verschläft Debatte

    Baden-Württemberg teilte mit, dass auch Angaben über vermeintliche „Land- oder Stadtstreicher“ und „Konsumenten harter Drogen“ sowie „Fluchtgefahr“ und „wechselt häufig Aufenthaltsort“ erhoben würden. Letztere Kategorie scheint eine Neufassung der früher existierenden Datensammlung „Zigeuner“ zu sein.

    Die Piratenfraktion in Schleswig-Holstein wollten nun ebenfalls wissen, welche „personengebundenen Hinweise“ ins bundesweite INPOL-System eingespeist werden und welche PHW die Polizei nur daheim erhebt und speichert. Die Antwort ist verblüffend:

    Eine Veröffentlichung der derzeit von der schleswig-holsteinischen Polizei verwendeten PHW kann die Eigensicherung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten beeinträchtigen und hierdurch zur Gefährdung von Gesundheit oder Leben von Menschen führen. Darüber hinaus kann eine Veröffentlichung den Erfolg polizeilicher Maßnahmen beeinträchtigen und die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden.

    Sämtliche bislang angefragten Bundes- und Länderpolizeien veröffentlichen ihre in INPOL eingestellten PHW-Kategorien, die Regierung in Kiel stuft diese jedoch als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ ein. Das ist umso erstaunlicher, als dass es dabei nicht einmal um eigene, nur in Schleswig-Holstein genutzten PHW handelt: Denn solche würden laut der Antwort gar nicht existieren. Die monatelange Debatte um die PHW und die Veröffentlichung der Kategorien hat man im dortigen Innenministerium also schlicht verschlafen.

    Thüringen speichert „Prostituierte“? Wozu?

    Die angebliche „Eigensicherung” von Polizeikräften entpuppt sich übrigens mittlerweile als vorgeschoben. Das Innenministerium Baden-Württemberg hatte hierzu erklärt, mit den PHW lasse sich „polizeiliches Handeln zielgerichteter steuern bzw. unterstützen“, sie dienten auch einer „Ermittlungsunterstützung”. Mit anderen Worten: Die Polizei kann beispielsweise in Ermittlungen in der Datei nachsehen, ob jemand als „politisch motivierter Straftäter” geführt wird.

    Undurchsichtige Angaben zu PHW gibt es nun auch aus Thüringen. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergab, dass „unter anderem die Personengebundenen Hinweise (PHW) ‚geisteskrank’, ‚Ansteckungsgefahr’ und ‚Straftäter linksmotiviert’ “ vergeben seien. Weiter heißt es, dass der PHW „Prostitution“ nicht im bundesweiten PHW-Leitfaden verortet sei. Im Herbst hatte das Bundeskriminalamt allerdings erklärt, bei den Kategorien „Fixer“, „Prostituierte“ und „Landstreicher“ handele es sich um bislang nicht aufgefallene „Altbestände“. Diese würden nun umgehend aus INPOL gelöscht.

    Das kann also nur so verstanden werden, dass Daten über vermeintliche „Prostitutierte“ in Thüringen weiterhin gesammelt werden. Inwiefern dies der „Eigensicherung“ von PolizistInnen dienen soll, muss das Innenministerium noch erklären.

    16. Januar 2015 2