Am Montag haben wir über „Advanced German Technology“ (AGT) berichtet, eine deutsch-arabische Firmen-Gruppe, die Überwachungs-Technologien an staatliche Behörden im Nahen Osten verkauft. Darunter auch den neuen Staats-Trojaner „Remote Stealth Surveillance Suite“, den AGT trotz unklarer Entwicklungsphase weiterhin auf dem Klassentreffen der Überwachungsindustrie direkt an an Polizeien und Geheimdienste vermarktet.
Kurz darauf wurden wir von einem Anwalt kontaktiert, der freundlich aber bestimmt konkrete Inhalte im Artikel und den Kommentaren entfernt haben wollte. Nach einer kurzen Abwägung haben wir zwei Aufrufe zu Straftaten in Kommentaren sowie den Namen der „Assistentin der Geschäftsleitung“ der deutschen AGT-Firma im Artikel entfernt.
Der Anwalt wollte auch das Portrait-Bild von Christoph Stortz, Geschäftsführer von AGT in Deutschland, aus dem Artikel entfernt haben. Darauf sind wir nicht eingegangen. Jetzt haben wir ein weiteres Schreiben von seinem Anwalt erhalten:
Sehr geehrter Herr Meister,
wie Sie bereits wissen, vertreten wir Herrn Christoph Stortz, den Geschäftsführer der AGT Advanced German Technology GmbH.
Wir müssen dennoch darauf bestehen, dass auch das Bild des Herrn Stortz innerhalb Ihrer Berichterstattung entfernt wird.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Mit der Vervielfältigung und Veröffentlichung des Bildes des Herrn Stortz verletzen Sie sein Recht am eigenen Bild gem. § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG) verletzt. Demnach dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Herr Stortz ist als Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens keine „Person der Zeitgeschichte“ (die Rechtsprechung hat diesen Begriff bekanntlich bereits aufgebeben). Es besteht auch kein öffentliches Informationsinteresse am Aussehen des Herrn Stortz. Die Pressefreiheit schützt nicht Bloßstellung/Anprangerung einer Person.
Bitte besprechen Sie diese Punkte mit Ihren Anwälten. Wir setzen Ihnen eine Löschungsfrist bis zum morgigen 12.02.2015, 12:00 Uhr.
Im Falle des fruchtlosen Ablaufs dieser Frist müssen wir den Unterlassungsanspruch unseres Mandanten gerichtlich durchsetzen. In Anbetracht der eindeutigen Rechtslage hoffen wir, dass es dazu nicht kommen muss.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Also haben wir unseren Anwalt gefragt:
Persönlichkeitsrechtlich sehe ich da kein Problem. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs darf eine rechtmäßige Wortberichterstattung mit kontextneutralen Portraitfotos desjenigen versehen werden, über den berichtet wird (BVerfG NJW 2001, S. 1921; BGH NJW 2002, S. 2317). Das ist in eurem Bericht geradezu idealtypisch der Fall. Dass die Wortberichterstattung unzulässig ist, macht Storz ja auch nicht geltend. Insofern sehe ich hier definitiv keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Die Frage ist aber, ob ihr urheberrechtlich zur Verwendung des Fotos befugt seid. Da ihr es euch einfach von seinem LinkedIn-Profil heruntergeladen habt, würde ich das eher verneinen. Eine Lizenz habt ihr nicht erworben und es gibt auch keine urheberrechtliche Schranke, die hier zu euren Gunsten eingreift (die BILD darf ja auch nicht einfach die Facebook-Profilfotos irgendwelcher Unfallopfer abdrucken). Was das Urheberrecht anbelangt, kann sich aber Storz nicht darauf berufen, da er nicht Urheber ist. Er könnte höchstens auf die Idee kommen, die erforderlichen Rechte vom Fotografen zu erwerben. Dann könnte er euch urheberrechtlich abmahnen. Oder er stiftet den Fotografen an, das zu tun. Insofern muss ich euch aus urheberrechtlicher Sicht dazu raten, das Foto zu entfernen.
Im Ergebnis würde ich also zur Löschung raten, wenn auch nicht aus den Gründen, die die Kollegen genannt haben.
Urheberrecht also. Kann man nix machen. Also haben wir das Bild lieber entfremdet, nicht dass wir eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen.
Wir dürfen aber weiterhin auf die Profil-Seiten von Christoph Stortz linken, wo er das Bild selbst eingestellt hat:
Einen eigenen Eintrag auf Buggedplanet.info, dem Wiki über Überwachungs-Firmen, hat Christoph Stortz jetzt auch. Das mit dem Streisand-Effekt muss der gute Herr nochmal üben. Aber da er ja Überwachungs-Technologie verkauft, ist er wahrscheinlich ohnehin eher Post-Privacy.
Vielleicht solltet ihr euch mit eurem Anwalt noch mal über das Urheberrecht unterhalten, wenn ihr im Artikel schon dieses als Grund für euer „einknicken“ angebt.
Aus meiner Sicht verletzt ihr es durch eine Verfremdung weiterhin.
Es geht eben beim Urheberrecht genau darum, dass der Erschaffer eines Werkes bestimmen kann, was mit diesem Werk geschieht. Sei es Veröffentlichung, sei es Verfremdung.
Ich bin kein Anwalt, kann daher nur aus meiner eigenen Sicht sprechen.
Genau das dachte ich auch gerade. Einem Verstoß gegen das KUG kann man mit einer Verfremdung wohl vorbeugen (aber den verneint Euer Anwalt ja eh). Bei einem mutmaßlichen Urheberrechtsverstoß hilft das nichts bzw. fügt durch die Bearbeitung nur einen weiteren Verstoß hinzu.
Jup, ich denke ebenfalls, dass dieses „zensierte“ Bild kein neues Werk, sondern eine Bearbeitung darstellt, insofern ist die Urheberrechtsverletzung immer noch gegeben. Hinzu kommt jetzt aber wohl auch noch ein Verstoß gegen UrhG §23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
advocatus diaboli: Kann man Ausschnitte eines urheberrechtlich geschützten Bildes verwenden, wenn diese Ausschnitte nicht die Schöpfungshöhe erreichen?
Zwei Möglichkeiten um geschütztes Material zu verwenden wären Zitat oder Parodie. Das Bildzitat verlangt aber recht hohe Anforderungen, man müsste sich schon mit dem Inhalt des Bildes tiefergehend befassen, um es zu rechtfertigen. Eine Parodie kann ich mir hier zum Thema ebenfalls nicht vorstellen, sie muss sich ja mit dem Inhalt des parodierten Werkes auseinandersetzen und darf nicht nur zur Illustration dienen.
Ich bin selber kein Jurist und will euch auch nicht zu Nahe treten, aber so ein kleiner Urheberrechts-Kurs für die netzpolitik-Autoren wäre vielleicht nicht schlecht. Immerhin berichtet ihr hier ja sehr viel zum Urheberrecht, da wäre es ganz gut wenn man die Basics kennt.
Du verwechselst mich. Der Netzpolitik-Andre schreibt sich ohne Accent aigu.
Grundsätzlich stellt sich bei Bildern durchaus die Frage nach der Schöpfungshöhe. Allerdings hatte ich nicht daran gedacht, dass es hier ja um ein Lichtbild, wenn nicht gar ein Lichtbildwerk geht, da gelten andere Schutzvorschriften und man braucht mit den Spitzfindigkeiten gar nicht erst anzufangen.
Insofern ja, das ist eine Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützen Werkes.
Fantastisch, wie seit Jahren das Urheberrecht zur Einschränkung der Pressefreiheit missbraucht wird. Nur ein weiterer Grund, dass dieses Gesetz dringend überarbeitet gehört.
Die Frage ist aber, ob ihr urheberrechtlich zur Verwendung des Fotos befugt seid. Da ihr es euch einfach von seinem LinkedIn-Profil heruntergeladen habt
Oh, look, it’s Netzpolitik doing the Jan Böhmermann.
Im Ernst, das müsst ihr doch wirklich besser wissen.
Selbst mit verfremdung verwendet ihr es doch, oder? Fragt lieber nochmal den Anwalt…
Könntet Ihr nicht einfach ein von ihm hochgeladenes Bild in den Artikel einbinden, sodass das Bild sichtbar ist, aber nicht von euch gehostet wird? Oder gäbe es da auch rechtliche Probleme?
Ist glaube ich auch verboten. (Zueigenmachung). Aber angenommen das Bild wäre in einem Youtube Video dürfte man dieses einbinden… Es lebe das deutsche Urheberrecht!
Jaaayy… Danke für die Aufklärung.
Ich habe nicht gesehen, dass es ein Update gibt. Dann frage ich nochmal hier:
Hallo Andre und Markus,
ich bin ein großer Fan eurer Seite, was ihr hier macht ist genial und ich bewundere euch auch für euren Mut, euch persönlich so zu exponieren.
Ein Unternehmen, das solche Mittel zur Überwachung herstellt und vertreibt, gehört genauso wie ein Unternehmen, das Chemiewaffen oder Streubomben verkauft, an den Pranger gestellt und verboten. Und natürlich sind es die Menschen, die hinter solchen Unternehmen stehen, die die Verantwortung dafür tragen, dass Überwachungsopfer gefoltert und getötet werden. Genau dafür gehören diese Menschen rechtsstaatlich verfolgt und bestraft. Solche Menschen gehören für die Verbrechen, die sie begehen, für lange Zeit in den Knast!
Als ich das Foto des Geschäftsführers im Artikel und die verlinkten Kontaktdaten gesehen habe und mir auch die Konsequenzen, die das offensichtlich haben wird, klar waren, war mein Gefühl: Das geschieht so einem Arschloch recht. Und dann dachte ich mir, dass ich genau so etwas z.B. bei „sadistischen, folternden, kinderschändenden Mördern (die ihre Verbrechen auch noch aufnehmen und verkaufen)“, die in den USA so an den Pranger gestellt werden, überhaupt nicht in Ordnung finde – ihr doch auch nicht, oder täusche ich mich da?
Helft mir doch bitte zu verstehen, wie ihr (die ihr doch Bürger- und Menschenrechtsaktivisten seid) das rechtfertigt.
Da der Anwalt bereits scharf geschaltet ist wird er netzpolitik zwingen, alle hier in den Kommentaren geäußerten Beleidigungen zu löschen (sobald Netzpolitik diese bekannt werden, ggf. also mit dem nächsten Anwalts-Fax).
Da ich deinen Beitrag durchaus passend finde wäre es vielleicht eine passende Vorsichtsmaßnahme ihn annähernd wortgleich, jedoch ohne eindeutige Beleidigung (vielleicht im vorletzten Absatz?) parallel erneut zu posten.
Es fällt immer wieder auf, dass sie das, was sie anderen immer wieder vorwerfen und wovon die Aufmerksamkeit des blogs lebt, wenn es im eigenen Interesse ist, immer wieder selbst anwenden. Die Glaubwürdigkeit der propagierten Motive geht gegen Null.
Das sehe ich definitiv nicht so. Die tun hier sehr viel Gutes. Nur dieser eine Punkt ist eben fragwürdig. Im besseren Fall wird der Geschäftsführer gestalkt, im schlechteren bekommt er Besuch von Leuten, die ihre Wut an ihm auslassen. Das hat nichts mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun. Lynchjustiz geht nicht. Dafür steht doch auch netzpolitik.org. Der Zweck dieses Teils der (ansonsten gelungenen) Aktion rechtfertigt nicht dieses Mittel.
Aber zu diesem einen Punkt habe ich jetzt genug gesagt. Und das kann ich nicht häufig genug sagen: Ich bin den Leuten hier und auch allen anderen, die sich so für unser aller Rechte einsetzen, unglaublich dankbar!
@Alex Mein letzter Satz ist wahrscheinlich nicht zutreffend. Die propagierten Motive sind bestimmt echt, aber [mittlerweile] nicht die einzigen. Mir ist so eine fragwürdige Vorgehensweise nicht zum ersten mal aufgefallen. Es wird sicher Gutes getan, allein durch Beleuchtung der hier üblichen Themen. Aber „der Zweck heiligt die Mittel“ scheint viel zu oft durch. Genau diese Mittel sind regelmäßig Thema von Beiträgen – wenn es andere tun.
Haha! Super Nummer. Jetzt Klick ich doch glatt nochmal auf die Links um zu sehen wie der gute Mann wohl aussieht. Was immer das auch bringen soll. Jetzt will ich’s aber wissen!
Gut das Bild dieses Mannes zu sehen. Muss man sich merken!
%stortz-xing-profil% -> Auch anfechtbar?
HTML Tags wurden gestrichen.
Die Frage war, inwiefern Ihr ein Iframe auf z.B. Xing linkend benutzen könntet?
Der Anwalt meinte: „Die Pressefreiheit schützt nicht Bloßstellung/Anprangerung einer Person.“
Das ist korrekt. Die Frage ist, wieso der Anwalt der Meinung ist, dieses Bild stelle eine Bloßstellung oder Anprangerung dar. Wenn er mit irgend etwas nicht einverstanden ist, dann wäre eine Gegendarstellung angebracht. Weil: Jeder kann mal irren. Ich würde eine Bloßstellung nicht einfach dulden und schon gar nicht selbst inszenieren.
Zum Bild selbst: das ist für die Öffentlichkeit gemacht. Sonst hätte der das nicht immer wieder (wenigstens 6x) selbst veröffentlicht. Es existiert definitiv ein öffentliches Interesse.
Mal was anderes: Ich finde auf der Unternehmenswebseite emanation.de, die laut denic besagtem Herrn gehört, kein Impressum. Ist das zulässig?
Sicherlich nicht, da die Seite kommerzielles Interesse hat. Aber die feine Art währe es nicht, ihn abzumahnen…
Ich nehme an, die URLs auf diese Artikelserie werden demnaechst aus dem Google-Index geloescht werden. Recht auf „Vergessen“… sie wissen schon.
Wie schön, dass es andere Suchmaschinen mit eigenem Index gibt ;)
Yahoo? Oder DDG? Ich glaube , letzterer crawlt nicht, sondern ist nur eine meta-suche? Ixquick jedenfalls ist es. Und yacy ist leider zu sehr den speicher am fressen…
Da habt ihr mal wieder einen Volltreffer gelandet.
Glückwunsch!
Da hat der Herr wohl doch etwas zu verbergen und einen Ruf zu verlieren.
Warum macht er dann sowas?
Ich verstehe nicht, was so schwer oder ungewöhnlich daran ist, auf die ungenehmigte Übernahme urheberrechtlich geschützter Bilder zu verzichten. Ich schätze netzpolitik.org sehr, aber das muss nicht sein.
Mir scheint es hier im Kern weniger um eine Frage des Urheberrechts zu gehen. Das ist doch nur eine Hilfsargumentation, und ich weiß nicht, ob das im Zentrum der (ihrer) Überlegungen stehen sollte. Die Frage ist ob es in Ordnung ist, jemanden – egal was er getan hat – so an den Pranger zu stellen. Das wirkt auf mich eher so wie „wenn die Verbrechen, die jemand begangen hat (oder die Gefahr, die von ihm ausgeht), nur schwer genug wiegen, dann hat er (Menschen-)Rechte, die aus Prinzip jedem zustehen, verwirkt“. Hey, wir sind die Guten! :)
Das ist sicherlich richtig und kommt noch hinzu. Mich hatte es nur überrascht, das selbst bei so einfachen Fragen wie des Urheberrechts eine Auskunft des eigenen Anwalts benötigt wird, um zu erkennen, dass so ein Bilderklau ein Problem darstellt. Bezüglich des Persönlichkeitsrechts ist die Rechtslage bereits komplexer und da könnte ich mir eher vorstellen, dass diesbezüglich nachgefragt werden muss.
Im übrigen ist auch damit die Serie der Merkwürdigkeiten hier nicht beendet. Warum beispielsweise netzpolitik.org vergessen hat, was „Zensur“ bedeutet, überrascht mich ebenfalls. Mit der Einhaltung des Urheber- und Persönlichkeitsrechts hat das jedenfalls nichts zu tun.
Zwei Anwälte drei Meinungen … .
Eurem Anwalt ist nicht unbedingt beizupflichten. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verwendung des Bildes ist sehr wohl gegeben. Natürlich darf die Wortberichterstattung auch mit Bildnissen von Personen angereichert werden – hier aber mit annähernd 15 Jahre alter und überholter Rechtsprechung zu argumentieren, ist schon etwas sportlich. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist davon auszugehen, dass die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen zu Euren Lasten ausfällt.
Noch eine Meinung: Im ursprünglichen Artikel war das Bild urheberrechtlich unzulässig. In diesem dagegen dürfte man es verwenden. Grund: Bildzitat (LG Berlin sagt, ein Zitat erfordere „einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden dar“. http://www.fotorecht.de/publikationen/news200106.html )
Aber IANAL und vielleicht ist das auch Quatsch (zumal der Urheber ja auch unbekannt zu sein scheint).
Kann mal jemand diese Firma hacken und die Source Codes leaken ?
Das würde wohl Menschenleben retten, immerhin verkaufen die an Diktaturen die Foltern und Töten.
Nicht, dass man die Adresse des unzensierten Bildes noch raten könnte…
Dann verweisen wir eben mal auf die Links
https://x1.xingassets.com/image/9_e_1_87feb0185_6834252_9/christoph-stortz-foto.1024×1024.jpg
https://media.licdn.com/mpr/mpr/shrink_500_500/p/2/005/03d/2bd/3deea2b.jpg
die über diese Suche https://www.google.de/search?hl=de&site=imghp&tbm=isch&source=hp&biw=1366&bih=644&q=Christoph+Stortz&oq=Christoph+Stortz&gs_l=img.12..0i24.4857.4857.0.7163.1.1.0.0.0.0.106.106.0j1.1.0.msedr…0…1ac.2.61.img..0.1.106.gbqqbxjiABQ
gefunden wurden und offensichtlich selbst von dem Herrn ins Netz gestellt wurden.
[zitat]Christoph Stortz, Geschäftsführer einer Briefkasten-Firma für Überwachungs-Technologien will sein Portrait-Bild nicht in unserer Berichterstattung sehen. [/zitat] …
Der Typ ist Berater, Trainer, Coach, … aber kein IT/Admin/Sysop oder sowas, mit anderen Worten darf jeder Idiot ohne Fachkenntnisse eine „Überwachungs Firma“ aufmachen? Der Typ und „Kompetenz“ …*facepalm* *LoL*
„Wir knicken ein“ – Warum denn auch nicht? Ihr macht das ja mit erhobenem Haupt, mit Witz und einer Menge „Bildhafter“ Links im Sinne von „der klügere gibt nach“. Die Rechtsanwalts-was-auch-immer Sachen sind nur Säbelrasseln. Was dahinter steckt ist, dass wieder etwas Licht in das lichtscheue Mileau geworfen wurde, und das mag man dort wohl nicht so…. Ich würde sogar den Rest des Fotos schwärzen – darauf kommt es gar nicht mehr an. Und Streisand ist auch schon genug da.
No Place To Hide gilt für alle, gell Herr Stortz!
Ihr seit ja Experten. Ein Bild aus dem Internet klauen wollen. Im Jahr 2015. Als „netzpolitik“. Da habt ihr aber Glück, dass der Anwalt keine Ahnung hat und (!) nett ist.
Warum soll der Anwalt keine Ahnung haben? Ihm bleibt nichts anderes übrig, als auf das KUG zu verweisen, da der Anwalt offenbar nicht den Urheberrechteinhaber vertritt.
Dem überaus vielfältigen Herrn Christoph Stortz sollte man bei Gelegenheit empfehlen, dass er eines seiner eigenen Seminare zum Thema „Persönlichkeitsentwicklung“ besuchen sollte. Möglicherweise hat er danach das Format dazu zu stehen, dass er für Geld fast alles zu machen scheint. Er schreibt über sich selbst „Als Philosoph und Literaturwissenschaftler verfüge ich über eine umfangreiche Bildung und einen mehr als soliden Hintergrund an theoretischen Modellen, die sich auf alle Lebensbereiche ausdehnen. Dazu gehören unter anderem Wissensbereiche wie Systembildung und Systemtheorie, Erkenntnistheorie, Ontologie, Analytische Philosophie, Ethik & Werte, Psychologie, Phänomenologie und Philosophie des Geistes.“ und trotzdem er angeblich so ein profundes Wissen im Bereich Ethik & Werte haben will fungiert er als Geschäftsführer einer derartigen Firma?
Irgendwie klingen die ganzen Selbstdarstellungen des Herrn peinlich, denn wäre er tatsächlich die Koryphäe hätte er dieses Form der Darstellung nicht nötig.