Am Montag haben wir über „Advanced German Technology“ (AGT) berichtet, eine deutsch-arabische Firmen-Gruppe, die Überwachungs-Technologien an staatliche Behörden im Nahen Osten verkauft. Darunter auch den neuen Staats-Trojaner „Remote Stealth Surveillance Suite“, den AGT trotz unklarer Entwicklungsphase weiterhin auf dem Klassentreffen der Überwachungsindustrie direkt an an Polizeien und Geheimdienste vermarktet.
Kurz darauf wurden wir von einem Anwalt kontaktiert, der freundlich aber bestimmt konkrete Inhalte im Artikel und den Kommentaren entfernt haben wollte. Nach einer kurzen Abwägung haben wir zwei Aufrufe zu Straftaten in Kommentaren sowie den Namen der „Assistentin der Geschäftsleitung“ der deutschen AGT-Firma im Artikel entfernt.
Der Anwalt wollte auch das Portrait-Bild von Christoph Stortz, Geschäftsführer von AGT in Deutschland, aus dem Artikel entfernt haben. Darauf sind wir nicht eingegangen. Jetzt haben wir ein weiteres Schreiben von seinem Anwalt erhalten:
Sehr geehrter Herr Meister,
wie Sie bereits wissen, vertreten wir Herrn Christoph Stortz, den Geschäftsführer der AGT Advanced German Technology GmbH.
Wir müssen dennoch darauf bestehen, dass auch das Bild des Herrn Stortz innerhalb Ihrer Berichterstattung entfernt wird.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Mit der Vervielfältigung und Veröffentlichung des Bildes des Herrn Stortz verletzen Sie sein Recht am eigenen Bild gem. § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG) verletzt. Demnach dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Herr Stortz ist als Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens keine „Person der Zeitgeschichte“ (die Rechtsprechung hat diesen Begriff bekanntlich bereits aufgebeben). Es besteht auch kein öffentliches Informationsinteresse am Aussehen des Herrn Stortz. Die Pressefreiheit schützt nicht Bloßstellung/Anprangerung einer Person.
Bitte besprechen Sie diese Punkte mit Ihren Anwälten. Wir setzen Ihnen eine Löschungsfrist bis zum morgigen 12.02.2015, 12:00 Uhr.
Im Falle des fruchtlosen Ablaufs dieser Frist müssen wir den Unterlassungsanspruch unseres Mandanten gerichtlich durchsetzen. In Anbetracht der eindeutigen Rechtslage hoffen wir, dass es dazu nicht kommen muss.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Also haben wir unseren Anwalt gefragt:
Persönlichkeitsrechtlich sehe ich da kein Problem. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs darf eine rechtmäßige Wortberichterstattung mit kontextneutralen Portraitfotos desjenigen versehen werden, über den berichtet wird (BVerfG NJW 2001, S. 1921; BGH NJW 2002, S. 2317). Das ist in eurem Bericht geradezu idealtypisch der Fall. Dass die Wortberichterstattung unzulässig ist, macht Storz ja auch nicht geltend. Insofern sehe ich hier definitiv keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Die Frage ist aber, ob ihr urheberrechtlich zur Verwendung des Fotos befugt seid. Da ihr es euch einfach von seinem LinkedIn-Profil heruntergeladen habt, würde ich das eher verneinen. Eine Lizenz habt ihr nicht erworben und es gibt auch keine urheberrechtliche Schranke, die hier zu euren Gunsten eingreift (die BILD darf ja auch nicht einfach die Facebook-Profilfotos irgendwelcher Unfallopfer abdrucken). Was das Urheberrecht anbelangt, kann sich aber Storz nicht darauf berufen, da er nicht Urheber ist. Er könnte höchstens auf die Idee kommen, die erforderlichen Rechte vom Fotografen zu erwerben. Dann könnte er euch urheberrechtlich abmahnen. Oder er stiftet den Fotografen an, das zu tun. Insofern muss ich euch aus urheberrechtlicher Sicht dazu raten, das Foto zu entfernen.
Im Ergebnis würde ich also zur Löschung raten, wenn auch nicht aus den Gründen, die die Kollegen genannt haben.
Urheberrecht also. Kann man nix machen. Also haben wir das Bild lieber entfremdet, nicht dass wir eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen.
Wir dürfen aber weiterhin auf die Profil-Seiten von Christoph Stortz linken, wo er das Bild selbst eingestellt hat:
Einen eigenen Eintrag auf Buggedplanet.info, dem Wiki über Überwachungs-Firmen, hat Christoph Stortz jetzt auch. Das mit dem Streisand-Effekt muss der gute Herr nochmal üben. Aber da er ja Überwachungs-Technologie verkauft, ist er wahrscheinlich ohnehin eher Post-Privacy.
