45.130 „Konsumenten harter Drogen“ und 2.081 “Land- oder Stadtstreicher” in Baden-Württemberg?

Bild: Christopher Lauer
Bild: Christopher Lauer

Wieder was Neues zu den polizeilichen „personengebundenen Hinweisen“ (PHW), die von allen Polizeibehörden des Bundes und der Länder erhoben werden. Sie werden in den Datenbanken der Länder abgelegt und teilweise im beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten INPOL-System gespiegelt. Nach heftiger Empörung hatte das BKA die PHW „Fixer“, „Prostitution“ und „Landstreicher“ gelöscht. Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) hält trotz eines Antrages der gesamten Opposition an den auch in INPOL gespeicherten Kategorien „Geisteskrank“ und „Ansteckungsgefahr“ fest.

Wir hatten hier schon mehrfach über parlamentarische Initiativen in Landtagen berichtet, angefragt hatten meist die Fraktionen der Piraten oder der Linken. Jetzt hat sich erstmals eine FDP-Fraktion mit dem Thema befasst. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage in Baden-Württemberg heißt es, dass 179.729 Personen im POLAS-BW, der Polizeidatenbank des Bundeslandes, gespeichert sind.

Wie in Berlin gibt es im Ländle Kategorien, die nicht in die BKA-Verbunddatei eingespeist werden. Hierzu gehören 2.081 „Land- oder Stadtstreicher“ und stattliche 45.130 „Konsumenten harter Drogen“. Wie die Polizei zu einer derartigen Einschätzung kommt und in welchem Zeitraum dieser angebliche Drogenkonsum von der Polizei oder dem Datenschutzbeauftragten überprüft wird, bleibt offen. Bei 2.476 Personen besteht angeblich „Fluchtgefahr“. Interessant auch die Kategorie „wechselt häufig Aufenthaltsort“: Insgesamt 12.350 Personen sind hiermit etikettiert. Auch hier bleibt unklar, wie die Polizei an derartige Erkenntnisse gelangt. Durch Meldebehörden?

Eigentlich sollen die PHW dem Schutz der Polizeikräfte bei Personenkontrollen oder in der Vorbereitung von Hausdurchsuchungen dienen. Dass die Polizei hierzu aber die Unwahrheit sagt, hatten wir bereits über Berlin berichtet. Nun kommt heraus: Auch in Baden-Württemberg werden die PHW lediglich „primär“ zur „Eigensicherung von Polizeibeamten“ genutzt. Denn insbesondere bei personengebundenen Hinweisen „mit Bezug zur politisch motivierten Kriminalität“ liegt der Schwerpunkt „auch auf der Ermittlungsunterstützung“.

Mit anderen Worten: Die Polizei kann in der Datei nachsehen, ob jemand als „politisch motivierter Straftäter“ geführt wird. Im Polizeisprech heißt das:

Durch sie [die „personengebundenen Hinweise“] lässt sich polizeiliches Handeln zielgerichteter steuern bzw. unterstützen.

Aus anderen Anfragen ist aber bekannt, dass Betroffene auch dann in der Datei landen, wenn sie niemals verurteilt worden sind. Besonders problematisch: Die heiklen Informationen stehen Zehntausenden, bundesweit vielleicht sogar Hundertausenden Polizeikräften zur Verfügung. In der Antwort heißt es:

Zugriff darauf hat jeder Bedienstete der Polizei Baden-Württemberg, der zumindest eine Abfrageberechtigung für das System besitzt.

Weitere Details bleiben geheim, weil kein Bundesland den zugrundeliegenden „PHW-Leitfaden“ des BKA veröffentlichen will. Dort sind die „bundeseinheitlichen PHW-Begriffe“ definiert. Das Dokument ist aber als Verschlusssache eingestuft. Das Gleiche gilt für eine vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit dem Landesinnenministerium erstellte Ergänzung des bundesweiten „PHW-Leitfadens“.

Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte sich bereits mit den PHW in Baden-Württemberg befasst, allerdings lediglich mit der Kategorie „Freitodgefahr“. Er hatte bezweifelt, dass der PHW zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben notwendig ist und bemängelte auch die „Begrifflichkeit“, da laut wissenschaftlichen Erkenntnissen der Suizidforschung dem Suizid kein „freier Willensentschluss“ zugrunde liege. Allerdings die Wortwahl an jene des BKA-Leitfadens angeglichen.

Das Innenministerium hatte in der Angelegenheit deshalb einen „Vorstoß auf Bundesebene“ unternommen, um wenigstens einen anderen Begriff zu finden – „bislang ohne Ergebnis“. Vielleicht befasst sich der LfD auch mal mit den „Land- oder Stadtstreichern“ und „Konsumenten harter Drogen“?

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6 Ergänzungen

  1. Bei einer Einwohnerzahl von gut 10 Mio. stehen knapp 2% der BaWü-Bevölkerung in Polizeidatenbanken. Das sollte doch zu denken geben.

    1. Das ist (im Vergleich) zu der politisch inhaftierten (da für Opferlose „Straftaten“ eingesperrt) Bevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika doch nur Peanuts.

  2. Wenn ich keinen persönlichen Grund hätte nie wieder nach Baden Württemberg zu ziehen wäre „das“ einer.

  3. Wenn man endlich mal die Drogen legalisieren und über zertifizierte Händler abgeben würde dann könnte man die ganze Drogenkriminalität abschaffen. Bei der Alkohol Prohibition hats ja auch nicht funktioniert, warum sollte die Drogenprohibition funktionieren.

    Dann bräuchte man auch den ganzen Überwachungskack nicht mehr.

    Und Obdachlosigkeit, Hartz4 Sanktionen abschaffen. Dann werden auch nicht mehr so viele Leute mit z.B. Psychischen Störungen use arbeitslos. Gäbe für alles ja viel einfachere Lösungen als polizeiliche.

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