„Personengebundene Hinweise“ in Polizeidatenbanken: BKA im „Konflikt zwischen Löschungsverpflichtung und Datensicherungsgebot“

Zahlen zu "Personengebundenen Hinweisen" (PHW beim BKA. Die gelöschten Kategorien sind nicht berücksichtigt.
Zahlen zu „Personengebundenen Hinweisen“ (PHW beim BKA. Die gelöschten Kategorien sind nicht berücksichtigt.

Auf Antrag der Berliner Oppositionsfraktionen wurde am Montag im Abgeordnetenhaus über zweifelhafte Kategorien von „personengebundenen Hinweise” (PHW) beraten. Es geht um Hinweise in Polizeidatenbanken, die Kategorien wie „Prostitution“, „geisteskrank“, „Ansteckungsgefahr“ oder „Straftäter links“ enthalten. Sie werden in den einzelnen Bundesländern erhoben und gespeichert und teilweise in das bundesweite Verbundsystem INPOL eingestellt, an dem auch das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt ist.

Dabei sind die Datenfelder nicht bundesweit einheitlich: Während beispielsweise beim BKA Daten über „Fixer“ und „Landstreicher“ gesammelt werden, erhebt Berlin auch Personen mit „Aufenthaltsverbot“, „Serienbrandstifter“ und „Stalker“. Definitionen sind in einem „PHW-Leitfaden“ niedergelegt, der jedoch als „geheim“ eingestuft ist.

Piraten, Grüne und Linke hatten einen Antrag auf Löschung der Kategorien „geisteskrank” und „Ansteckungsgefahr” eingebracht. Leider erfolglos, der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) hält die weitere Sammlung für unbedingt erforderlich. Die Datensätze würden ausschließlich für die Eigensicherung der Polizeikräfte gespeichert, wenn die Betroffenen in eine Polizeikontrolle geraten. Es sei nicht daran gedacht, alle verschlagworteten Personen nach Kategorien anzeigen zu lassen. Henkel will sich aber bei der Innenministerkonferenz der Länder dafür einsetzen, für die Kategorie „geisteskrank“ einen „freundlicheren Begriff“ zu finden. Zu Recht wurde dies von der Opposition als „Kosmetik“ kritisiert.

Auf welche Weise werden die PHW überhaupt erhoben?

Eine neue Antwort auf eine weitere Anfrage erhellt jetzt, auf welche Weise Menschen überhaupt entsprechend etikettiert werden. Die Vergabe eines PHW ist „jeweils das Ergebnis einer Einzelfallprüfung“, heißt es beim BKA. Wie das bei über einer Million Personen, die als „BTM-Konsument“ gelabelt werden vonstatten geht, erklärt das BKA so:

Der PHW „Betäubungsmittelkonsument“ darf nur vergeben werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene missbräuchlich Stoffe gemäß den gültigen Anlagen des Betäubungsmittelgesetz oder Ausweichmittel bzw. Ersatzstoffe konsumiert und daraus nicht unerhebliche Gesundheitsgefahren für ihn selbst oder Gefahren für Polizeibedienstete resultieren können. Diese Gefahren können z. B. aus durch die für den Konsum genutzten Geräten oder durch unvorhersehbare Verhaltensweisen der Betroffenen bestehen.

Allerdings wird nichts darüber gesagt, woher die „Anhaltspunkte“ stammen. Bei den 17.785 als „ansteckend“ markierten Personen werden diese von Behörden oder medizinischem Personal geliefert:

Der PHW „Ansteckungsgefahr“ darf nur vergeben werden, wenn Hinweise von einem Arzt oder einer anderen öffentlichen Stelle auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes oder einer entsprechenden ärztlichen Unterlage (Gesundheitsamt, Verwaltungsbehörde, Justizvollzugsanstalt, u. ä.) oder dem Betroffenen selbst vorliegen. Es erfolgt keine automatisierte Übermittlung durch andere öffentliche Stellen an die Polizei.

BKA löscht, führt aber Backups

Beim BKA war man etwas überrascht als parlamentarische Anfragen zu den PHW eintrudelten. Erst auf Nachfrage fiel dem Amt auf, dass es sich bei „Fixer“, „Prostitution“ und „Landstreicher“ um problematische Datenfelder handelt. Das BKA kündigte an, einige der Kategorien löschen zu wollen. Es handele sich um „Altbestände”.

Alle „Datenbesitzer“ seien zur Löschung aller im bundesweiten Verbundsystem gesammelten Daten aufgefordert worden. Denn das BKA ist dann nicht zur eigenen Entfernung berechtigt, wenn ein Landeskriminalamt die Daten eingestellt hat. Die Löschung habe bis zum 10. Oktober erfolgen sollen. Erst danach seien „zentrale Löschungen durch das BKA vorgesehen“ gewesen. Ob jedoch einzelne Kategorien weiterhin in den Ländersystemen geführt werden, weiß das Bundesinnenministerium nicht.

Allerdings sind die Informationen auch beim BKA noch für eine Weile als Backup verfügbar. Zu „Sicherungszwecken“ werden Daten nach der Löschung trotzdem als „Sicherungsversionen mit zu löschenden Daten“ aufgehoben. Die Höchstspeicherfrist wird mit 63 Tagen angegeben, dann werden die Backups gelöscht. In dieser Zeit seien sie nur zu sehr begrenzten Zwecken nutzbar. Auf diese Weise sei der „Konflikt zwischen Löschungsverpflichtung und Datensicherungsgebot“ ausbalanciert.

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7 Ergänzungen

  1. ein inpol datensatz hat datenfelder für daten, die automatisch nach der gesetzlichen frist gelöscht werden. in solchen steht u.a. der tatvorwurf drin, in dem zusammenhang der/die betreffende von der polizei aufgenommen wurde. theoretisch kann so die polizei z.b. nach 10 jahren noch sagen, dass die person bereits polizeilich aufgefallen ist, aber nicht mehr aus welchen gründen – das datenfeld „tatvorwurf“ wurde ja automatisch und fristgerecht gelöscht.
    jetzt kommt der trick: so ein datensatz hat auch ein datenfeld für „freitext“, der natürlich nicht gelöscht wird. die cops, welche die daten ins inpol aufnehmen copypasten einfach die einträge aus den „tatvorwurf-feldern“ in die „freitext-felder“ und schwups kann man auch nach 30 jahren noch sagen, dass du wegen verdacht auf schweren landfriedensbruch bei der freiheit-statt-angst-demo festgenommen wurdest… vll meinen die mit ihrem „backup“ genau diese freitextfelder?

  2. Man sollt ehe noch einige Felder zufügen:

    Vorschlag:
    – Volkverarscher, für alle Politiker
    – Ausbeuter, für alle Firmeninhaber und Manager
    – Potentieller Mörder, für alle Leute mit Schusswaffenausbildung
    – Freisler-Anhänger, für alle Staatsanwälte und Richter
    – Lemke-Fan, für alle ab 60zig die immer CDU/CSU wählen
    ;-)

    mfg

    Ralf

    1. Bei der Merkel fehlt dann noch Kriminelle. Beim Schäuble dann 100.000DM-Brief-Demenz und beim Gauck NSA-IM.

  3. Das Problem bei solchen Datenbanken generell ist die pauschale Vorverurteilung.
    Wer in eine Polizeikontrolle kommt (warum auch immer), der wird sofort ungleich unmenschlicher behandelt, sobald deren Datenbank eine entsprechende Meldung ausspuckt, dabei muss die Kontrolle mit dem bestehenden Datensatz auch nicht in Verbindung stehen. Es wird dabei immer ein pauschaler Verdacht generiert, was die Betroffenen in eine Ecke drängt.
    Ein Land, das auf Resozialisierung setzt, sieht anders aus.
    Wobei ich jetzt gar nicht mit einbeziehe, dass es unter Polizisten vermehrt Rassisten und Sadisten gibt, die ihre Phantasien dann nur zu gerne auch mal an solchen Menschen auslassen, da die sich nicht wehren können – vor Gericht haben sie zudem einen ungleich schwereren Stand. Wer z. B. wegen Gewaltdelikten in der Vergangenheit „aufgefallen“ ist, dürfte vor einem Gericht keine Chance haben, wenn er die Beamten wegen Körperverletzung anzeigt, weil den Beamten zufällig mal wieder eine Faust mehrfach ins Gesicht des Opfers entglitten ist. Die meisten Richter reagieren dann höchstens in Richtung: „Wird schon seinen Grund gehabt haben, der ist ja aus der Vergangenheit dafür bereits bekannt, die Beamten haben sicher mit Notwendigkeit gehandelt.“

    Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Polizei immer mehr dazu neigt und übergeht, diese Daten mit allen möglichen und unmöglichen Ländern auf der Welt auszutauschen, das heisst, ein „Neuanfang“ ist auch nicht mehr möglich, ein Stigmata bleibt also bis zum Lebensende erhalten. Letztlich ist das sogar „förderlich“ für eine Rückfallgefahr, denn wenn ein entsprechender Mensch immer damit rechnen muss, dass er durch die Staatsmacht eine reingewürgt bekommt, warum soll er dann auch noch versuchen, etwas aufzubauen? Macht doch gar keinen Sinn, wenn man weiß, dass die Polizei jederzeit alles, was aufgebaut wurde, mit einer Kontrolle bzw. einer anderen „polizeilichen Maßnahme“ wieder eingerissen werden kann?

    Bleibt dann noch die grundlegende Gefahr, dass wenn sich hier wieder ein Regime etabliert, wonach es aussieht, ggf. irgendwann die Truppen losfahren und die Menschen abholen und sie in ein Lager bringen, weil man schließlich die Bevölkerung „schützen“ müsse.

    Solche Datenbanken sind aus mehrerlei Sicht gefährlich für alle, die dort drin verzeichnet sind. Oftmals wissen die Menschen nicht einmal, dass sie in solchen Datenbanken geführt werden, Auskunft darüber erhalten sie spärlich bis gar nicht. Er einmal erkennungsdienstlich behandelt wurde, dessen Daten werden lebenslang geführt, auch wenn sie angeblich gelöscht seien. Es gibt diverse Gerichtsverhandlungen, die gezeigt haben und immer wieder zeigen, dass permanent Daten offengelegt werden, die eigentlich gar nicht oder zumindest seit Jahren nicht mehr existieren dürften. Auswirkungen hat es meist keine auf die Datensammler, die bekommen dann die Anweisung: „löschen“, darauf sagen die „jaja“ und markieren den Datensatz als gelöscht, im System bleibt er trotzdem erhalten.

    Es gab Zeiten, da war eine derartige Datenspeicherung nicht möglich und es hat auch funktioniert, trotzdem sind wir nicht in Anarchie und Chaos versunken, die Kriminalität war auch nicht größer als heute. Mit dem Unterschied, dass man heute ehemaligen Straffälligen das Leben ungleich schwerer macht, was dann zu einer (meiner Ansicht nach) deutlich höhren Rückfallquote führt. Geschützt wird dadurch auch niemand, lediglich das Stigmata erhalten, wie ein Branding, das man nicht mehr entfernen kann, oder deutlicher formuliert: Ein unsichtbarer Stern auf der Brust.

    Durch zunehmende Digitalisierung wird es immer schlimmer. Wenn irgendwann Überwachungskameras Gesichter auswerten und dann die „Polizei“ (oder private Sicherheitsfirmen etc.) die Daten aller Straffälligen sofort angezeigt bekommen, was dann – natürlich – häufig zu weiteren Maßnahmen führen dürfte, von „harmloser“ Überwachung bis hin zu massiven Schikanen. Wollen wir das wirklich? Wenn es nach CDU, CSU und SPD geht, ist es sicher nur „gerecht“.

  4. Das Illegal Daten auch Offline verschoben werden ist nichts neues. Vor einigen Jahren hatte ich im Internet eine Fall gefunden, bei dem ein Transferleistungsempfänger betroffen war. Die Behörden hat eine Zweitakte geführten. Nachdem die Empfängerin in ein anderes Bundesland verzog wurde die Sache Ruchbar, weil das Neue Amt Infos hatte die Sie nicht haben konnten. Der Datenschutzbeauftragte wurde eingeschaltet, konnte aber nichts feststellen. Es beim 3 oder 4 Besuch wo der Eigentlich Sachbearbeiter nicht da war und die Zeitkraft nicht aufpasste und auf das WC ging, wurde die Zweitakte durch den Datenschutzbeauftragten gefunden.

    Unrechtsbewusstsein war gar keins vorhanden, im Gegenteil, man muss es den „Schmarotzern“ doch zeigen. Erst Zwangsmaßnahmen sorgten dafür das die Akten verschwanden, zu mindesten Offiziell.

    mfg

    Ralf

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