Versteckte Hinweise in Polizeidatenbanken: Innenministerien sagten bislang nur die halbe Wahrheit

Gemeint ist der Berliner Innensenator Frank Henkel. (Bild: Kampagne)
Gemeint ist der Berliner Innensenator Frank Henkel. (Bild: Kampagne)

Seit sechs Wochen berichten wir hier über die Verwendung von „personengebundenen Hinweisen“ (PHW) in Polizeidatenbanken. Kleine Anfragen der Berliner Piratenfraktion und der Linksfraktion im Bundestag hatten zutage gefördert, dass zu rund 1,5 Millionen Personen versteckte Hinweise existieren, mit denen diese in Kategorien wie „Ansteckungsgefahr“, „Betäubungsmittel-Konsument“ oder „Prostitution“ klassifiziert werden.

Auch das Bundeskriminalamt vergibt und verarbeitet PHW. Die Datenfelder nicht bundesweit einheitlich: Während beispielsweise beim BKA Daten über „Fixer” und „Landstreicher” gesammelt werden, erhebt Berlin auch Personen mit „Aufenthaltsverbot“, „Serienbrandstifter“ und „Stalker“. Die heimlichen Datenfelder werden von Landeskriminalämtern teilweise in das bundesweite Informationssystem INPOL eingestellt.

BKA löscht einige Kategorien, Berliner Innensenator schaltet auf stur

Nach kritischen Medienberichten sah sich das BKA immerhin gezwungen, die PHW „Fixer“, „Prostitution“ und „Landstreicher“ zu löschen. Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) weigert sich jedoch, die Label „Geisteskrank“ und „Ansteckungsgefahr“ wie von der Opposition beantragt ebenfalls zu entfernen.

Bislang wurde stets behauptet, die PHW dienten lediglich der Eigensicherung von Polizeikräften. Wenn also gegen Personen ermittelt wird oder diese polizeilich überprüft werden, werden die BeamtInnen zur Vorsicht angehalten. Dies sei der einzige Zweck der Datensammlung, angeblich sei es beispielsweise nicht möglich, sich alle „Straftäter linksmotiviert“ anzeigen zu lassen.

Bereits nach Antworten auf frühere Anfragen schien es unlogisch, auf welche Weise die PHW „Rezeptfälscher“ oder „Auskunftssperre“ einer „Eigensicherung“ dienen sollen. In einer weiteren Antwort wird nun kleinlaut nachgeschoben, die versteckten Hinweise könnten durchaus einer „Ermittlungsunterstützung“ dienen. Deshalb würden sie nicht „personengebundene Hinweise“ genannt, sondern hießen „ermittlungsunterstützende Hinweise“ (EHW). An anderer Stelle werden diese EHW als „begründete ermittlungstaktische Hinweise“ bezeichnet.

Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz der Länder prüft weiteres Vorgehen

Das Berliner Innenministerium hat also bislang zur Nutzung der PHW gelogen. Mittlerweile werden die heimlichen Kategorien auch auf Ebene der Innenministerkonferenz der Länder diskutiert. Innensenator Henkel will beispielsweise einige Kategorien umbenennen – eine klar kosmetische Korrektur. Nach Angaben des Innensenats prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aber auch, inwiefern die PHW und EHW wenigstens formal getrennt werden müssen.

Auf welche Weise die „Hinweise“ vergeben werden ist geheim. Ein vom BKA herausgegebener bundesweiter Leitfaden ist als „Verschlusssache“ eingestuft, das Gleiche gilt für die „Berliner Ergänzungen zum PHW-Leitfaden“. Eine Veröffentlichung würde laut dem Innensenat „den Erfolg polizeilicher Maßnahmen beeinträchtigen und die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden“.

„Straftäter linksmotiviert“ können „gewalttätig“ sein, „Straftäter rechtsmotiviert“ aber nicht?

Angesichts immer neuer Details zu PHW und EHW kann dies jedoch nicht hingenommen werden. Denn nun kommt ebenfalls heraus, dass viele Betroffene gleich mehrfach mit den heimlichen Kategorien versehen sind. So kann ein „BTM-Konsument“ auch „gewalttätig“ oder „bewaffnet“ sein, ebenso ein „Straftäter linksmotiviert“. Anders sieht es bei „Straftäter rechtsmotiviert“ aus, diese werden in Berlin demnach eher als Schreibtischtäter eingestuft. Bliebe noch zu erwähnen, dass auch die Kategorie „Straftäter“ in die Irre führt: Denn die PHW werden auch dann vergeben, wenn nie eine Verurteilung erfolgte.

Mittlerweile gibt sich der Berliner Innensenator auch hinsichtlich der Vergabe des Merkmals „ansteckende Krankheit“ zugeknöpft. Lange war unklar, ob entsprechende Meldungen von Gesundheitsämtern kommen. Nun heißt es, dass die PHW auch ohne Vorliegen eines ärztlichen Attestes vergeben werden, nämlich „soweit diese Angabe von der betroffenen Person selbst gemacht wird“. Nach welchen Kriterien und nach welcher Dauer wird dieser PHW dann aber gelöscht?

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8 Ergänzungen

  1. Ich finde, das klingt einfach wie ein Notizblock, wo jeder mal irgendwas reinschreiben kann, von dem er meint, das wäre hilfreich zu wissen. Ich bezweifle, dass in diesem geheimen Leitfaden irgendwas Anderes drinsteht.

  2. Werde diese Hinweise bei einer normalen Abfrage übermittelt? Also wenn ich z.B. Abends auf der Straße kontrolliert werde und die Ordnungshüter nach Hause telefonieren um meinen Ausweis checken zu lassen.

    1. Ja, natürlich.
      Mir waren diese PHWs als Einträge in die, Polizeiintern geführte „K(riminal)A(kten)N(achweis)“ Akte bekannt.
      Als ich vor etwa 3Jahren um Einsicht meiner „KAN“Akte gebeten hab, diese etwa ein halbes Jahr später auch bekam, inform einer Kopie, musste ich mit erschrecken feststellen, dass da alles gesammelt wird UND von selbst auch nicht gelöscht wird, wie z.B.: „Leistungserschleichung“,
      IMMERHIN aus dem Jahr 1983!!!
      Eine ‚Personenkennung‘ habe ich auch, die natürlich dazu dient, beim nachausetelefonieren der ‚Contras‘ sofort
      und mit einem Wort klarzustellen, mit welchem ‚Element‘ man es zu tun hat,
      dementsprechend werde ich dann auch immer und zuverlässig behandelt!

  3. „Denn nun kommt ebenfalls heraus, dass viele Betroffene gleich mehrfach mit den heimlichen Kategorien versehen sind.“

    Diese Nachricht ist keine Nachricht – dass entsprechende personengebunde Hinweise unabhängig auch mehrfach vergeben werden können, wenn mehrere Kriterien zutreffen, sollte eigentlich offensichtlich sein.

    „So kann ein “BTM-Konsument” auch “gewalttätig” oder “bewaffnet” sein, ebenso ein “Straftäter linksmotiviert”. Anders sieht es bei “Straftäter rechtsmotiviert” aus, diese werden in Berlin demnach eher als Schreibtischtäter eingestuft.“

    Diese Nachricht ist … falsch. Die verlinkte Anfrage hat „die 10 gängigsten Kombinationen“ in Berlin abgefragt. Selbstverständlich können auch “Straftäter rechtsmotiviert” „gewalttätig“, „bewaffnet“ und/oder „BTM-Konsumenten“ sein. Wenn das – in Berlin – weniger häufig ist und diese Kombinationen daher nicht zu den am häufigsten vergebenen gehören, ist das allenfalls eine Aussage über die Anzahl und/oder die Gewalttätigkeit von Personen, die daneben auch „BTM-Konsument“ oder „Straftäter linksmotiviert” aufgefallen sind.

    Unterm Strich: viel heiße Luft und Lärm um nichts.

  4. Es gibt mehr als eine Hand voll Gründe, dass Henkel geht. Dieser Politiker macht die Welt ein Stück schlechter…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.