LKA Berlin
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Abschiebung: Berlin stellt Handyauslesung per Software wieder ein
Landesamt für Einwanderung: Handydurchsuchung lohnt sich nicht Abschiebung: Berlin stellt Handyauslesung per Software wieder ein Seit 2020 durchsucht die Berliner Ausländerbehörde per Software die Geräte von Ausländer:innen, die abgeschoben werden sollen – ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre. Jetzt kündigt das Amt an, damit aufzuhören. Der Erfolg stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand.
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CDU Connect: Ermittlungsverfahren gegen Sicherheitsforscherin Lilith Wittmann eingestellt
Die Daten standen offen im Netz, der Hackerparagraf greift nicht. (Symbolbild) CDU Connect: Ermittlungsverfahren gegen Sicherheitsforscherin Lilith Wittmann eingestellt Die CDU hatte die Entwicklerin Lilith Wittmann, die Sicherheitslücken in der Wahlkampf-App der Partei entdeckt hatte, angezeigt. Nun stellen auch die Ermittler fest: Die Daten standen ungeschützt und offen im Netz. Sie beenden die Ermittlungen gegen Wittmann, doch der CDU steht ein Datenschutzverfahren ins Haus.
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Peng-Kollektiv: Polizei macht Terrorabwehr gegen Aktionskunst
Aktivisten vom Peng-Kollektiv kleben das Grundgesetz an die Einfahrt des Bundesverfassungsschutzes. Peng-Kollektiv: Polizei macht Terrorabwehr gegen Aktionskunst Das Vorgehen der Berliner Polizei gegen das Peng-Kollektiv wird immer absurder. Nun meldete die Behörde die Aktionskünstler:innen beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum. Der linke Innenpolitiker Niklas Schrader nennt das Vorgehen „völlig unverhältnismäßig“.
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CDU gegen Hackerin: Scheiße bauen. Rückzieher machen. Repeat.
Ein wenig später wird die CDU den Überbringer der schlechten Nachricht töten. Oder einen Rückzieher machen. (Symbolbild) CDU gegen Hackerin: Scheiße bauen. Rückzieher machen. Repeat. Die Anzeige der CDU gegen eine Hackerin, die eine gravierende Sicherheitslücke in der Wahlkampf-App der Partei entdeckte, zeigt vor allem eines: Die Konservativen haben weder Anstand noch die elementaren Grundsätze der digitalen Gesellschaft verstanden. Daran ändert auch der späte Rückzieher nichts mehr. Ein Kommentar.
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CDU Connect: Berliner LKA ermittelt gegen IT-Expertin, die Sicherheitslücken in Partei-App fand
Wer verantwortungsvolle Hacker:innen anzeigt, hat einiges nicht verstanden. (Symbolbild) CDU Connect: Berliner LKA ermittelt gegen IT-Expertin, die Sicherheitslücken in Partei-App fand Nachdem Lilith Wittmann eine gravierende Sicherheitslücke in einer CDU-App entdeckt hatte, ermittelt nun das LKA gegen sie. Die CDU hatte sie angezeigt, doch die Anzeige jetzt nach öffentlichem Druck zurückgezogen.
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Interview : „Wir werden nie 100 Prozent der rechtsextremen Straftaten erfassen“
In Gedenken an den rassistischen Anschlag in Hanau, bei dem am 19. Februar 2020 zehn Personen ermordet wurden. Interview : „Wir werden nie 100 Prozent der rechtsextremen Straftaten erfassen“ Der für die Bekämpfung der Hasskriminalität zuständige Polizist beim Berliner Landeskriminalamt (LKA) erzählt, was aus seiner Perspektive schief läuft bei der Beurteilung von rassistischer und antisemitischer Gewalt.
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: Grenzkontrollen in Bayern: Polizei will Mobiltelefone auslesen
Bayerns Innenminister stellt die Halbjahresbilanz der "Grenzpolizei" vor. : Grenzkontrollen in Bayern: Polizei will Mobiltelefone auslesen Mit Übernahme der hoheitlichen Grenzsicherung setzt der Freistaat auch neue Technik ein. Die Auswertung von Telefonen soll beim Aufspüren von Schleusernetzwerken helfen. Eine andere Anwendung dient der „berührungslosen Identitätsprüfung“. Die Projekte perfektionieren den Ausbau der biometrischen EU-Datenbanken.
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: Fast 1400 Menschen in Berliner LKA-Datei „Szenekunde Sport“ gespeichert
Fußballspiel beim 1. FC Union Berlin (Archivbild) : Fast 1400 Menschen in Berliner LKA-Datei „Szenekunde Sport“ gespeichert Datenbanken mit möglichen Straftätern gibt es nicht nur im politischen Bereich. Im Fokus stehen immer wieder auch Fußballfans.
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: LKA Berlin hat G20-Journalistendaten illegal gelöscht
: LKA Berlin hat G20-Journalistendaten illegal gelöscht Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) hat die Einträge der beiden Fotografen Florian Boillot und Po-Ming Cheung gelöscht, die Grundlage für den Entzug der Akkreditierung beim G20-Gipfel waren.
Arnd Henze schreibt im Blog des ARD-Hauptstadtstudios:
Da die beiden Fotografen Florian Boillot und Po-Ming Cheung gegen diese Maßnahme aber geklagt und deshalb einer Löschung ausdrücklich widersprochen haben, ist diese Maßnahme nach Einschätzung von Datenschützern eindeutig illegal.
Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio beruft sich das LKA zwar auf das Berliner Sicherheitsgesetz und die Strafprozessordnung, die jeweils eine Löschung fordern, wenn die Grundlage für die Speicherung von Daten entfallen ist. Nur wenige Sätze weiter heißt es im selben Paragrafen aber, dass eine solche Löschung unterbleiben müsse, wenn „schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt würden“. Stattdessen müssten die Datensätze dann für den polizeilichen Zugriff gesperrt werden, für Datenschützer und Gerichte aber weiter zugänglich bleiben.
Die rechtswidrige Speicherung beende die Behörde also nun mit dem nächsten illegalen Eingriff: der Vernichtung von Beweismitteln für die laufenden Verfahren, heißt es weiter im Beitrag.
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: Europäischer Datenverrat: Mehr Details zur Polizeizusammenarbeit beim „Ersten Europäischen Mauerfall“
: Europäischer Datenverrat: Mehr Details zur Polizeizusammenarbeit beim „Ersten Europäischen Mauerfall“ Um den 9. November hatte das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) vergangenes Jahr die Performance „Erster Europäischer Mauerfall“ organisiert. In einer nächtlichen Aktion hatten AktivistInnen eine Handvoll „Mauerkreuze“ an der Spree demontiert und Kopien davon an der EU-Außengrenze in der spanischen Exklave Melilla angebracht. Schließlich rief das ZPS als eine „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ dazu auf, in einer gemeinsamen Performance einen Zaun an der EU-Außengrenze zu demontieren.
Ziel war Bulgarien und Griechenland, wo auf europäischem Festland die ersten Grenzzäune errichtet worden waren. Beide Grenzanlagen sind auf Initiative und alleiniger Verantwortung der jeweiligen Regierungen gebaut worden, die EU-Kommission hat keinerlei finanzielle Zuwendungen beigesteuert. Trotzdem wurden die Zäune zur Blaupause für weitere europäische Sperranlagen, etwa in Ungarn oder am Ärmelkanal in Frankreich.
Bundespolizei auf „Balkan-Route“ präsent
Die Performance des ZPS fand in jenen Regionen statt, die derzeit als Fluchtrouten vor allem syrischer Familien Schlagzeilen machen. Viele der Flüchtlinge scheuen den Weg über das Mittelmeer, wo bereits in diesem Jahr Tausende ertranken.
Die Bundespolizei hat auf dieser „Balkan-Route“ in jedem Land sogenannte „grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte“ stationiert. Sie gehören zum Personal der jeweiligen deutschen Botschaft und haben die Aufgabe, die Kommunikation zwischen den Polizeien der betreffenden Staaten und dem Bundesinnenministerium zu gewährleisten. Die vermittelnde Stelle ist das Bundespolizeipräsidium.
Derzeit sind die „Verbindungsbeamten“ damit befasst, die südosteuropäischen Staaten bei der Migrationskontrolle zu unterstützen. Ziel ist, Flüchtlinge möglichst davon abzuhalten, über Österreich nach Deutschland einzureisen. Hierzu hat die Bundespolizei Personal für gemeinsame Patrouillen nach Ungarn beordert. BeamtInnen der Bundespolizei sind aber auch in Serbien und im Kosovo aktiv. Dort beteiligen sie sich an einer Operation gegen FluchthelferInnen, die den Namen „Jagdrevier“ trägt.
Bearbeitung durch LKA-Abteilung für „politisch-motivierte Kriminalität – links“
Zum „Ersten Europäischen Mauerfall“ im November 2014 war unter anderem die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes eingebunden. Zahlreiche Mitteilungen, die von deutschen Behörden im Zusammenhang mit der Aktion kursierten, liefen über diese Abteilung 11. Das ZPS wurde auf diese Weise als Gruppe aus linken Zusammenhängen behandelt, obschon das Landeskriminalamt (LKA) Berlin dies in einer Mitteilung verneint hat:
Es dürfte sich nicht um eine der linken Szene zurechenbare Gruppierung, sondern um eine Vereinigung für politische Aktionskunst zu handeln, die zurückliegend bereits ähnliche (Kunst-)Aktionen durchgeführt hat.
Auch beim LKA Berlin war die Abteilung für „politisch-motivierte Kriminalität – links“ zuständig.
Eine parlamentarische Anfrage ergab, dass die Bundespolizei alle ihre VerbindungsbeamtInnen in Bulgarien, Rumänien, Serbien, Ungarn, Griechenland und im Kosovo über die Aktion des ZPS informierte. Diese erhielten weitere Informationen „durch die dortigen Grenz-/Polizeibehörden“. Das BKA hat seinerseits „wegen des begründeten Verdachts auf mögliche Straftaten“ eigene VerbindungsbeamtInnen informiert, weitere Meldungen erfolgten auf direktem Wege über bulgarische bzw. griechische Sicherheitsbehörden.
Bundesinnenministerium beantwortet IFG-Anfrage zu Dokumenten der Bundespolizei
Eine IFG-Anfrage über fragdenstaat.de hatte weitere Details zu dieser grenzpolizeilichen Zusammenarbeit zutage gefördert, allerdings mit Fokus auf dem BKA. Die Antwort hatten wir hier bereits ausführlich kommentiert. Inzwischen hat das Bundesinnenministerium – nach einigen Querelen mit dem Fragesteller – eine weitere IFG-Anfrage zu Dokumenten der Bundespolizei beantwortet. Demnach waren dort zahlreiche Abteilungen in die Korrespondenz und die Maßnahmen eingebunden, darunter der Führungs- und Lagedienst, die Analyseeinheit, die Abteilung für grenzpolizeiliche Aufgaben, die Referate für die EU-Zusammenarbeit und die bilaterale Zusammenarbeit sowie die „Steuerung der Auslandsverwendung“.
Das Bundesinnenministerium war auf diese Weise über sämtliche Aktionen der Gruppe bestens informiert. Selbst die Reisewege und Übernachtungsorte wurden an das Bundespolizeipräsidium in Potsdam übermittelt. Die Bundespolizei hatte laut den E‑Mails eigene „vor Ort eingesetzte deutsche Kollegen“ entsandt. Ihnen wurde von der bulgarischen Polizei mitgeteilt, dass die AktivistInnen des ZPS im gleichen Hotel wie die Bundespolizei untergebracht waren. Auch die im Rahmen der Versammlungsanmeldung getroffenen Absprachen mit der bulgarischen Polizei wurden nach Deutschland gemeldet. In E‑Mails zu dem Vorgang werden diese als „eine Art ‚Übereinkommen/ Abkommen‘“ bezeichnet.
Die Federführung scheint zumindest zeitweise von der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin übernommen worden zu sein. Dort sind die Auslandshundertschaften der Bundespolizei untergebracht, in gemeinsamen Polizeitrainings mit Einheiten aus anderen Ländern werden auch Taktiken zur Bekämpfung von Demonstrationen geübt. Laut den Headern einiger Mails ging die elektronische Korrespondenz zum „Ersten Europäischen Mauerfall“ aber auch an die Staatsschutzabteilungen anderer Landeskriminalämter.
„Durchgehend intensiver Informationsaustausch“
Die Bundespolizei erhielt vom LKA Berlin am Tag der Abfahrt Kennzeichen und Beschreibungen der Busse sowie das vom Busfahrer mitgeteilte Reiseziel. Sämtliche Daten wurden an die Polizeien der „Balkan-Route“ gemeldet, sodass diese die Fahrzeuge bequem herauswinken konnte. 94 Personen wurden daraufhin in Serbien festgestellt. Die dortige Polizei sprach daraufhin ein Aufenthaltsverbot aus und wies an, dass die Busse lediglich für den Transit einreisen dürfen. Die Zusammenarbeit mit der serbischen Grenzpolizei sei laut den E‑Mails „problemlos und sehr professionell“ verlaufen.
Alle Informationen wurden von den deutschen Verbindungsbeamten stets nach Potsdam zurückgemeldet. Ein Auszug:
Ab dem Bekanntwerden der Aktion bis zur Ausreise der Aktivisten nach Griechenland bestand durchgehend intensiver Informationsaustausch mit der bulgarischen Grenzpolizei (Standleitung zum stellv. Leiter der bulgarischen Grenzpolizei, Direktor [geschwärzt], dem deutschen Botschafter in Sofia, dem Bundespolizeipräsidium sowie zeitweise zu den bulgarischen Einsatzkräften vor Ort (bulgarisch-türkische Grenze) und dem grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten Serbien.
Bulgarien setzte demnach 380 Polizeikräfte ein, darunter nicht nur Grenzpolizei, sondern auch Gendarmerie, Spezialkräfte und Diensthunde. Die Versammlung an der Grenze wird in dem deutschen Papier als „Veranstaltung“ bezeichnet, die Anführungszeichen finden sich im Original.
Beobachtung Sozialer Medien
Der Beamte in Bulgarien gab sich besonders große Mühe und lieferte zusätzlich zum Ereignisprotokoll eine Bildmappe mit. Dabei wurden auch die mutmaßlichen Organisatoren der Aktion markiert. Die Bilder waren sämtlich Sozialen Medien entnommen worden. Auch nahm der Mann eine Bewertung der medialen Berichterstattung in Bulgarien vor. Demnach hätten die „Hauptnachrichten“ im Fernsehen „wenig Verständnis“ für die Aktion gezeigt. Während die Kanzlerin Merkel verlange, die EU-Außengrenzen intensiv zu sichern, „kämen nun Deutsche, um die Sicherungsanlagen ‚einzureißen‘“. Teile der Bevölkerung hätten die AktivistInnen in Sozialen Medien „ausnahmslos noch wesentlich härter“ angegriffen. Die Polizei habe sich laut dem Bericht insgesamt sehr besonnen verhalten. Das passt allerdings nicht zu den Berichten und Fotos des ZPS, wonach die dortige Polizei die Demonstration mit Schlagstöcken zurückdrängte.
Auch der grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte in Griechenland wurde über den „Ersten Europäischen Mauerfall“ unterrichtet und angewiesen, die griechischen „Partnerbehörden“ zu informieren. Laut seiner Meldung reisten nur noch 82 Personen nach Griechenland ein. Sie seien in vier Hotels untergebracht gewesen. Der „Sachverhalt“ sei in Griechenland damals „nicht medienwirksam“ gewesen.
Von Interesse waren aber nicht nur die Aktionen im Zusammenhang mit dem „Ersten Europäischen Mauerfall“, sondern auch die Rückreise der Beteiligten. So waren die Verbindungsbeamten angewiesen, „unaufgefordert über den Rückreiseverlauf des Aktionsbündnisses nach Deutschland“ zu informieren. Mitgeteilt wurde etwa die „Einreise der Reisegruppe in Mazedonien“. Die deutschen BeamtInnen im Kosovo waren deshalb zynisch um deren „Übernahme“ gebeten worden.
Zwar geht dies aus der Korrespondenz nicht hervor, doch dürften die AktivistInnen auf diese Weise bis zur Rückkehr nach Deutschland überwacht worden sein.
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: Berlin konkretisiert Schritte zur Einführung von „Predictive Policing“ – Auch Brandenburg interessiert sich
EIne Analysesoftware wie "Precobs" steigert den polizeilichen Datenhunger. Immer mehr Landeskriminalämter interessieren sich. : Berlin konkretisiert Schritte zur Einführung von „Predictive Policing“ – Auch Brandenburg interessiert sich Auch das Land Berlin hat sich die Vorhersagesoftware „Precobs“ vom Institut für musterbasierte Prognosetechnik (IfmPt) vorführen lassen. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Piratenfraktion vor. Demnach war die Firma am 2. März von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu einer Präsentation eingeladen worden.
Die Informationsveranstaltung stand im Kontext einer „fortgesetzten Marktschau“ der Berliner Behörde. Die womöglich zu beschaffende Software soll zunächst bei „Wohnraumeinbruch“ genutzt werden, weitere Anwendungsgebiete, darunter Kraftfahrzeug-Diebstahl bzw. Diebstähle aus Fahrzeugen könnten folgen.
Bayern als Motor für andere Bundesländer
Denkbar sei der Einsatz grundsätzlich in allen Dienststellen, die sich „mit Aufgaben der Kriminalitätsanalyse und Lageauswertung“ befassen. Konkrete Pläne zur Einführung hege das Landeskriminalamt (LKA) Berlin nach eigener Auskunft noch nicht. Allerdings tauscht die Polizei bereits rege Informationen mit Polizeidienststellen in anderen Bundesländern aus. Entsprechende Absichten waren bislang nur aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bekannt; nach Medienberichten interessierten sich aber auch Baden-Württemberg und Brandenburg.
Im vergangenen November waren BeamtInnen des Berliner LKA-Analysezentrums und der Abteilung Verbrechensbekämpfung nach Bayern gereist und hatten sich das dort genutzte „Precobs“ vorführen lassen. Laut dem Senat nahmen an der Veranstaltung auch jeweils ein Vertreter des LKA Brandenburg und des Polizeipräsidiums Potsdam teil.
Ähnliche Treffen fanden bereits seit 2011 statt. So nahm die Berliner Polizei zwei Mal an der „Europäischen Konferenz für räumliche Kriminalitätsanalyse“ beim LKA Bayern teil. 2012 habe das Thema „Predictive Policing“ dort einen Themenschwerpunkt dargestellt. Anlässlich einer dort durchgeführten „Simulationsstudie“ sei damals auch die Stadtpolizei Zürich eingeladen worden. Auf der Webseite des Herstellers von „Precobs“ wird dies bestätigt, demnach war die Firma aus Oberhausen ebenfalls mit einer Präsentation anwesend. Auch in Zürich kommt „Precobs“ zum Einsatz.
LfDI hat kein Problem
Die „Predictive-Policing“-Software generiere laut dem Berliner Senat lediglich „empirische Erkenntnisse“, die sich kaum von „kriminalistischkriminologischen Grundannahmen“ unterschieden. Denn bereits fußten die polizeilichen Maßnahmen auf Kriminalitätsanalyse und Lageauswertung. Ausschlaggebend für eine mögliche Einführung sind vielmehr die „sich technisch ergebenden Möglichkeiten“ effektiver Arbeitsabläufe.
Ähnlich hatten sich bereits eine Studie des Landeskriminalamtes Niedersachsen geäußert. Demnach sei „Predictive Policing“ eine Weiterentwicklung von Geoinformationssystemen (GIS), die seit rund 20 Jahren bei fast allen westlichen Polizeibehörden weltweit Einzug hielten. Laut der Studie habe das „Crime Mapping“ mit Geoinformationssystemen bereits viele Eigenschaften des „Predictive Policing“. Allerdings hätten die frühen Geoinformationssysteme keine Prognosen erstellen können, da die Rechnerleistung damals schlicht zu gering gewesen sei.
Vor einer Entscheidung über den Einsatz einer Vorhersagesoftware will Berlin eine „sorgfältige rechtliche Vorbewertung“ unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) vornehmen. Eine Firewall gegen die Einführung der teilautomatisierten Strafverfolgung ist das nicht: Der Bayerische LfDI findet „Precobs“ beispielsweise in Ordnung, solange keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
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: 45.130 „Konsumenten harter Drogen“ und 2.081 “Land- oder Stadtstreicher” in Baden-Württemberg?
Bild: Christopher Lauer : 45.130 „Konsumenten harter Drogen“ und 2.081 “Land- oder Stadtstreicher” in Baden-Württemberg? Wieder was Neues zu den polizeilichen „personengebundenen Hinweisen“ (PHW), die von allen Polizeibehörden des Bundes und der Länder erhoben werden. Sie werden in den Datenbanken der Länder abgelegt und teilweise im beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten INPOL-System gespiegelt. Nach heftiger Empörung hatte das BKA die PHW „Fixer“, „Prostitution“ und „Landstreicher“ gelöscht. Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) hält trotz eines Antrages der gesamten Opposition an den auch in INPOL gespeicherten Kategorien „Geisteskrank“ und „Ansteckungsgefahr“ fest.
Wir hatten hier schon mehrfach über parlamentarische Initiativen in Landtagen berichtet, angefragt hatten meist die Fraktionen der Piraten oder der Linken. Jetzt hat sich erstmals eine FDP-Fraktion mit dem Thema befasst. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage in Baden-Württemberg heißt es, dass 179.729 Personen im POLAS-BW, der Polizeidatenbank des Bundeslandes, gespeichert sind.
Wie in Berlin gibt es im Ländle Kategorien, die nicht in die BKA-Verbunddatei eingespeist werden. Hierzu gehören 2.081 „Land- oder Stadtstreicher“ und stattliche 45.130 „Konsumenten harter Drogen“. Wie die Polizei zu einer derartigen Einschätzung kommt und in welchem Zeitraum dieser angebliche Drogenkonsum von der Polizei oder dem Datenschutzbeauftragten überprüft wird, bleibt offen. Bei 2.476 Personen besteht angeblich „Fluchtgefahr“. Interessant auch die Kategorie „wechselt häufig Aufenthaltsort“: Insgesamt 12.350 Personen sind hiermit etikettiert. Auch hier bleibt unklar, wie die Polizei an derartige Erkenntnisse gelangt. Durch Meldebehörden?
Eigentlich sollen die PHW dem Schutz der Polizeikräfte bei Personenkontrollen oder in der Vorbereitung von Hausdurchsuchungen dienen. Dass die Polizei hierzu aber die Unwahrheit sagt, hatten wir bereits über Berlin berichtet. Nun kommt heraus: Auch in Baden-Württemberg werden die PHW lediglich „primär“ zur „Eigensicherung von Polizeibeamten“ genutzt. Denn insbesondere bei personengebundenen Hinweisen „mit Bezug zur politisch motivierten Kriminalität“ liegt der Schwerpunkt „auch auf der Ermittlungsunterstützung“.
Mit anderen Worten: Die Polizei kann in der Datei nachsehen, ob jemand als „politisch motivierter Straftäter“ geführt wird. Im Polizeisprech heißt das:
Durch sie [die „personengebundenen Hinweise“] lässt sich polizeiliches Handeln zielgerichteter steuern bzw. unterstützen.
Aus anderen Anfragen ist aber bekannt, dass Betroffene auch dann in der Datei landen, wenn sie niemals verurteilt worden sind. Besonders problematisch: Die heiklen Informationen stehen Zehntausenden, bundesweit vielleicht sogar Hundertausenden Polizeikräften zur Verfügung. In der Antwort heißt es:
Zugriff darauf hat jeder Bedienstete der Polizei Baden-Württemberg, der zumindest eine Abfrageberechtigung für das System besitzt.
Weitere Details bleiben geheim, weil kein Bundesland den zugrundeliegenden „PHW-Leitfaden“ des BKA veröffentlichen will. Dort sind die „bundeseinheitlichen PHW-Begriffe“ definiert. Das Dokument ist aber als Verschlusssache eingestuft. Das Gleiche gilt für eine vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit dem Landesinnenministerium erstellte Ergänzung des bundesweiten „PHW-Leitfadens“.
Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte sich bereits mit den PHW in Baden-Württemberg befasst, allerdings lediglich mit der Kategorie „Freitodgefahr“. Er hatte bezweifelt, dass der PHW zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben notwendig ist und bemängelte auch die „Begrifflichkeit“, da laut wissenschaftlichen Erkenntnissen der Suizidforschung dem Suizid kein „freier Willensentschluss“ zugrunde liege. Allerdings die Wortwahl an jene des BKA-Leitfadens angeglichen.
Das Innenministerium hatte in der Angelegenheit deshalb einen „Vorstoß auf Bundesebene“ unternommen, um wenigstens einen anderen Begriff zu finden – „bislang ohne Ergebnis“. Vielleicht befasst sich der LfD auch mal mit den „Land- oder Stadtstreichern“ und „Konsumenten harter Drogen“?