Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) hat die Einträge der beiden Fotografen Florian Boillot und Po-Ming Cheung gelöscht, die Grundlage für den Entzug der Akkreditierung beim G20-Gipfel waren.
Arnd Henze schreibt im Blog des ARD-Hauptstadtstudios:
Da die beiden Fotografen Florian Boillot und Po-Ming Cheung gegen diese Maßnahme aber geklagt und deshalb einer Löschung ausdrücklich widersprochen haben, ist diese Maßnahme nach Einschätzung von Datenschützern eindeutig illegal.
Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio beruft sich das LKA zwar auf das Berliner Sicherheitsgesetz und die Strafprozessordnung, die jeweils eine Löschung fordern, wenn die Grundlage für die Speicherung von Daten entfallen ist. Nur wenige Sätze weiter heißt es im selben Paragrafen aber, dass eine solche Löschung unterbleiben müsse, wenn „schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt würden“. Stattdessen müssten die Datensätze dann für den polizeilichen Zugriff gesperrt werden, für Datenschützer und Gerichte aber weiter zugänglich bleiben.
Die rechtswidrige Speicherung beende die Behörde also nun mit dem nächsten illegalen Eingriff: der Vernichtung von Beweismitteln für die laufenden Verfahren, heißt es weiter im Beitrag.
