Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht Unterlagen herausgegeben, aus denen hervorgeht, welche Erwägungen zur Nutzung des Twitter-Accounts geführt haben und warum andere Plattformen nicht genutzt werden. Wir haben das Gericht nach den bisherigen Erfahrungen und nach neuen Social-Media-Aktivitäten gefragt.