Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig über Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Ausgangspunkt für das Thesenpapier (PDF) ist die Frage, welchen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter den Bedingungen der digitalen Medienwelt erfüllen soll und welcher Schritte es bedarf, damit er seinen Auftrag unter Wahrung seiner besonderen Qualitätsstandards erfüllen kann. Zu den ErstunterzeichnerInnen rund um die InitiatorInnen Volker Grassmuck und Tabea Rößner zählen neben zahlreichen WissenschaftlerInnen auch netzpolitik.org-Chefredakteur Markus Beckedahl, Christine Horz von der Initiative Publikumsrat, (inzwischen: Ex-)Rundfunkratskollege Christoph Bieber und außer mir auch einige weitere ZDF-Fernsehräte (z.B. die Vorsitzende des Ausschusses Telemedien, Heidi Schelhowe). Hintergründe zur Entstehung und Motivation des Briefs erläutert Volker Grassmuck in einem ausführlichen Bericht im Tagesspiegel.
Im folgenden eine überblickshafte Auflistung der zehn Thesen, die im Papier im Detail ausgeführt werden.
These 1: Gäbe es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, müsste man ihn gerade jetzt erfinden
[A]ufgrund ihrer öffentlichen Beauftragung und Finanzierung können sie von sich heraus leisten, was privaten Anbietern aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht oder nur begrenzt möglich ist: eine journalistisch-redaktionelle Selbstbeobachtung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse.
These 2: Der Online-Auftrag muss weiter gefasst werden.
Zentral ist die Beseitung bestehender Löschpflichten sowie des Verbots presseähnlicher Angebote und der Beschränkung auf einen „Sendungsbezug“. Außerdem gilt es den zu eng gefassten Archivauftrag zu erweitern.
These 3: Mehr Transparenz ist Voraussetzung für mehr Beteiligung.
Mehr Gestaltungsspielraum öffentlich finanzierte Anstalten braucht klarerweise auch mehr Transparenz und einen intensiveren Austausch mit der beitragszahlenden Öffentlichkeit.
These 4: Erfolg ist mehr als Quote.
Weil sich öffentlich-rechtliche Angebote auch und vor allem an Minderheiten richten, bedarf es qualitativ ausgerichteter Testverfahren von Sendungen, öffentlicher Befragungen und Auswertungen von Publikumsäußerungen, journalistischer Medienkritik und fortwährender wissenschaftlichen Begleitung.
These 5: Sender müssen Plattform werden.
Denkbar wäre auch eine gemeinsame, offene und nicht kommerzielle Plattform aller öffentlich-rechtlichen Anbieter als „Public Open Space“. Auf dieser Plattform sollten nicht nur öffentlich-rechtlich produzierte Inhalte verfügbar sein, sondern beispielsweise auch solche von Museen, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Wikipedia etc.
These 6: Lokale Berichterstattung muss – wo notwendig – ermöglicht werden.
Das bestehende Verbot lokaler Berichterstattung soll insbesondere dort gelockert werden, wo eine lokale Berichterstattung nicht mehr existiert bzw. Meinungsmonopole der publizistischen Konkurrenz bedürfen.
These 7: Die Öffentlich-Rechtlichen müssen mehr Europa wagen.
Eine zentrale Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien liegt darin, einen Prozess der europäischen Meinungsbildung zu etablieren.
These 8: Der Auftrag bestimmt den Beitrag – nicht umgekehrt.
Bei der Ausführung ihres Auftrags müssen die Anstalten sparsam wirtschaften. Dies darf aber nicht dazu führen, dass sie sich selbst „kaputt sparen“ müssen. So sind gut ausgestattete Redaktionen wie auch In- und Auslandskorrespondenten wesentliche Voraussetzungen, um verlässliche Informationen zu beschaffen und damit ein wahrhaftiges und vielfältiges Meinungsbild weiterhin garantieren zu können. Die Grenze der Sparpolitik ist erreicht, wenn Kürzungen auf Kosten der Auftragserfüllung und hohen Standards gehen.
These 9: Klassische Angebote müssen überprüft werden.
Im Gegenzug zur Weiterentwicklung des Online-Angebots gilt es zu überprüfen, ob auf bestimmte klassische Angebote in Hinkunft verzichtet werden kann.
These 10: Ein Verbreitungsweg neben dem Internet unter öffentlicher Kontrolle muss zukünftig erhalten bleiben.
Dieser Punkt dient der Sicherstellung des Zugangs zu den öffentlich-rechtlichen Angeboten für Personen, die nicht über einen Internetanschluss verfügen.
Welche Thesen fehlen?
Als einer der Erstunterzeichner kann ich selbstverständlich alle zehn Thesen unterschreiben. Ein Thema, das mir noch wichtig erscheint, zu dem jedoch kein Konsens erzielt worden war, ist die Schaffung von neuen Formen der Mittelvergabe jenseits der bestehenden Anstalten.
Für die anstehende Reform des Telemedienauftrags wäre es aber bereits ein Erfolg, wenn diese sich zumindest tendenziell an den zehn Thesen orientieren würde. Unter zukunft-öffentlich-rechtliche.de werden deshalb weitere Unterstützerinnen und Unterstützer gesammelt.
