Das Bewertungsportal Jameda muss das Profil einer Hautärztin aus Köln löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Ärztin wiege höher als das Recht auf Medien- und Meinungsfreiheit heißt es in der Pressemitteilung des BGH. Dies sei aber nur der Fall, weil Jameda eine Premium-Funktion anbiete, mit der sich Ärzte, die sich bei […]