Mit dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD kehrt womöglich ein alter Bekannter wieder auf die politische Bühne: Der sogenannte „digitale Hausfriedensbruch“, die unbefugte Nutzung informationstechnischer Systeme. Bislang hatte die Bundesregierung einen solchen Straftatbestand für unnötig gehalten, einige Bundesländer hatten diesen jedoch immer wieder gefordert. Es könnte sich aber auch um ein Vorhaben handeln, das sich gegen „kriminelle Plattformen“ richten soll, dabei aber unterschiedlichste Plattformen in den Fokus nimmt.
Im Koalitionsvertrag ist diese Passage enthalten:
Wo Strafbarkeitslücken bestehen, werden wir eine Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Infrastrukturen einführen, um speziell im Internet eine Ahndung von Delikten wie z.B. das Betreiben eines Darknet Handelsplatzes für kriminelle Waren und Dienstleistungen einzuführen.
Fraglich ist, ob es hier überhaupt eine Strafbarkeitslücke gibt. Denn wenn jemand einen „Handelsplatz für kriminelle Waren und Dienstleistungen“ – was auch immer das sein mag – betreibt, dann käme eine Strafbarkeit wahrscheinlich in vielen Fällen schon wegen Beihilfe zu diversen anderen Delikten wie Hehlerei oder Steuerhinterziehung in Betracht.
Betreiber von Tor-Nodes und Foren könnten in den Fokus geraten
Die Formulierung im Koalitionsvertrag lässt es zu, schon den Betrieb einer Plattform unter Strafe stellen, die kriminelle Geschäfte möglich macht, ohne dass der Betreiber von konkreten Delikten wissen muss. Letztlich kann jede Infrastruktur auch zu kriminellen Handlungen missbraucht werden, daher käme der Gesetzgeber in Schwierigkeiten, dies in normenklarer Weise (Art. 103 Abs. 2 GG) zu regeln.
Mit einer schlechten gesetzlichen Regelung könnten Betreiber von Infrastrukturen, die ohne das Wissen des Betreibers zu kriminellen Zwecken genutzt werden, in den Fokus von Ermittlungen geraten. Hier ist beispielsweise an Tor-Exit-Nodes zu denken, aber auch an Foren oder Kommunikationsdienste, über die Straftaten begangen oder verabredet werden. Das Risiko, Infrastrukturen zu betreiben, würde merklich steigen.
Zombieprojekt „Digitaler Hausfriedensbruch“
Die Formulierung könnte ebenso darauf abzielen, den Straftatbestand des digitalen Hausfriedensbruchs zu schaffen. Dieser richtet sich gegen die unbefugte Nutzung informationstechnischer Systeme. Die Befürworter dachten hier vor allem an Botnetze, von denen beispielsweise Distributed-Denial-of-Service-Angriffe ausgehen oder von denen Spam, Betrug und Ransomware ausgehen. Die Konstruktion schafft jedoch Rechtsunsicherheit und würde unter Umständen schon Bagatellhandlungen wie das unbefugte Benutzen der Haltewunsch-Taste im Bus strafbar machen. Botnetzen auf den Rechnern anderer Leute zu betreiben, ist heute schon strafbar: Das Strafgesetzbuch enthält Paragraphen zum „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“ und zur „Datenveränderung“. Zudem sind die kriminellen Aktivitäten, die aus Botnetzen heraus erfolgen, in der Regel wiederum selbst strafbar. Von einer Strafbarkeitslücke lässt sich hier also nicht reden.
Egal in welcher Lesart, die Formulierung im Koalitionsvertrag birgt das Risiko, dass hier Straftatbestände geschaffen werden sollen, die Kollateralschäden nach sich ziehen.
