Sie ist wieder da: die Forderung nach einem neuen Straftatbestand für „digitalen Hausfriedensbruch“, die zum ersten Mal vor über einem Jahr in einer Gesetzesinitiative des Landes Hessens auftauchte. In der Kasseler Erklärung erneuerten Justizminister und Staatssekretäre von neun Bundesländern den Ruf nach einer Regelung, die eine „unbefugte Nutzung informationstechnischer Systeme“ unter Strafe stellt. Dabei ist eine Strafbarkeitslücke nicht erkennbar, dafür wären Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert.
Auch die Bundesregierung hielt damals nichts von dem Vorschlag. Es gebe keine gesetzlichen Schutzlücken, befand sie. In ihrer Erklärung vom 31. Juli bezeichneten die Landesminister und Staatssekretäre es nun als bedauerlich, dass Bundesjustizminister Heiko Maas die „drängende Problematik“ noch nicht aufgegriffen habe.
Gegen Botnetze gedacht, gegen Bagatellen verwendbar
Wir analysierten damals den vorgelegten Entwurf, der vor allem gegen Botnetze wirken sollte. Doch die tatsächlich problematischen Aktivitäten aus Botnetzen heraus sind bereits strafbar, etwa wenn sie Daten auf dem Rechner eines Betroffenen verändern, sie abfangen oder ausspähen. Statt Schutzlücken zu beseitigen, wäre der Entwurf Hessens schädlich und dazu geeignet, Bagatellen unter Strafe zu stellen. Denn es sollen Taten geahndet werden, die „geeignet“ sein können, die berechtigten Interessen eines Einzelnen zu beeinträchtigen. Ein extremes Beispiel dafür wäre, in einem Bus mehrmals ohne Anlass die Haltewunschtaste zu betätigen – dank Anbindung an den Buscomputer ein informationstechnisches System – und damit andere Fahrgäste samt Busfahrer in Zeitverzug zu bringen.
Der Gesetzesentwurf wurde Anfang des Jahres, mitten in der Fake-News-Debatte, noch erweitert. Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt wollten zusätzlich Social Bots unter Strafe stellen, wenn diese gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Plattform verstoßen. Eine enthaltene Bagatellklausel kann nicht wirksam verhindern, sich unabsichtlich strafbar zu machen. Das bestätigte uns der Jurist Volker Tripp von Digitale Gesellschaft e.V.
Emotionales Beispiel mit Schwächen
Um den Vorschlag zu unterstützen, setzen die Befürworter auf emotionale Beispiele: Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach erzählte der Deutschen Presseagentur Düsseldorf: „Vor Kurzem ist ein Pärchen von der Webcam seines Smart-TV heimlich beim Liebesspiel gefilmt worden.“ Vor solcher „Zombie-IT“ wolle er Menschen schützen – dabei wäre ein solches Vorgehen bereits strafbar. Immerhin verschafft sich der Täter unbefugten Zugang zu den Daten.
Eines verkennt Biesenbach: „Schützen“ kann er durch nachträgliche Bestrafung niemanden. Unzweifelhaft wäre es besser, wenn es nicht einmal zu diesem Vorfall kommen würde. Dafür hilft es nicht, eine Tat zu bestrafen, sondern sich für bessere Produkthaftung und sichere Systeme einzusetzen. Die Bundesregierung verfolgt unterdessen einen gegensätzlichen Kurs und will die eigenen Sicherheitsbehörden immer öfter selbst Computer und Smartphones hacken lassen.
