Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt wollen Fake News, Hate Speech und Meinungsroboter mit dem Gesetz gegen Digitalen Hausfriedensbruch bekämpfen. Dies geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Justizministerien der drei Länder hervor.
Die Gesetzesinitiative gegen Bot-Netze wurde schon im Sommer 2016 im Bundesrat beschlossen und danach dem Bundestag vorgelegt. Schon damals hatten wir auf die möglichen Probleme hingewiesen. Das Gesetz ist sowohl unscharf formuliert als auch angesichts schon bestehender Straftatbestände überflüssig und schließt keine Schutzlücken. Im November hatte auch die Bundesregierung die Gesetzesinitiative mit dem Hinweis auf fehlende Schutzlücken abgelehnt. Doch jetzt ist der Vorschlag unter neuen Vorzeichen wieder auf dem Tisch.
Unbefugter Zutritt zu IT-Systemen durch Verletzung der AGB
Ursprünglich richtete sich die hessische Gesetzesinitiative gegen Distributed-Denial-of-Service-Angriffe, sogenannte Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen, das Versenden von Spam, Betrug oder Ransomware. Technikneutral habe man das Gesetz halten wollen, sagt ein Sprecher des hessischen Justizministeriums. Niemand habe damals daran gedacht, dass man es auch gegen Social Bots und Fake News einsetzen könne.
Doch nun passe das Thema Social Bots und Fake News auf den Gesetzentwurf. Denn wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens etwas ausdrücklich untersagten, dann handele es sich um einen unbefugten Zutritt, so der Sprecher weiter.
In der Pressemitteilung der Länder heißt es:
Der Betrieb solcher Social Bots wäre bei Umsetzung unseres Gesetzentwurfs auf einen Schlag strafbar, wenn er gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber solcher Sozialer Medien verstieße.
So könnte zum Beispiel das Betreiben von Bots auf Facebook unter das Gesetz fallen. In den AGB des Unternehmens heißt es dazu:
Du wirst mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper) keine Inhalte oder Informationen von Nutzern erfassen oder auf andere Art auf Facebook zugreifen, sofern du nicht unsere vorherige Erlaubnis dazu erhalten hast.
Nach Meinung des hessischen Justizministeriums sei hier also ein unbefugter Zutritt gegeben. Verglichen wird dies mit normalem Hausfriedensbruch und einem am Grundstück angebrachten „Betreten verboten!“-Schild. Das Gesetz könne den Handlungsrahmen der Ermittler erweitern. Denen seien bislang die Hände gebunden.
Droht bei Erstellung eines Fake-Accounts Strafverfolgung?
Sollte das Gesetz tatsächlich angenommen werden, könnte Social-Media-Nutzern schon Strafverfolgung drohen, wenn sie nur gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Plattform verstoßen.
So könnte die Nutzung eines Pseudonyms auf Facebook oder die Erstellung von ein paar spaßig gemeinten Fake-Accounts laut dem ersten Absatz des Gesetzes mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Auf Nachfrage wiegelt der Sprecher des hessischen Justizmininisteriums ab, dass die Erstellung eines Accounts mit Pseudonym bei Facebook wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt werden würde. Auch würden Journalisten nicht verurteilt werden, wenn sie wie der Bayerische Rundfunk automatisierte Recherchen in Sozialen Netzwerken durchführen würden.
Der Jurist Volker Tripp von Digitale Gesellschaft e.V. sieht das anders:
Die vorgesehene Bagatellklausel vermag das Risiko, sich unabsichtlich strafbar zu machen, nicht zu verringern. Danach entfällt die Strafbarkeit, wenn die Handlung nicht geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Wann genau diese Grenze überschritten wird, bleibt vollkommen unklar. Verwendet jemand etwa einen Bot, um regelmäßig echte Nachrichten oder Satire auf Facebook zu posten, stellt sich die Frage, ob nicht bereits durch die Inanspruchnahme von Rechenzeit die berechtigten Interessen von Facebook beeinträchtigt werden.
Problematisch sei an der hessischen Initiative auch, dass der Tatbestand nicht explizit an den Einsatz von Social Bots anknüpfe, sondern bereits die „unbefugte“ Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorganges unter Strafe stellt.
Welche Handlungen genau „unbefugt“ seien, richte sich sodann allein nach den AGBs der jeweiligen Plattformen. Diese seien jedoch meist derart umfangreich und kompliziert formuliert, dass Nutzerinnen und Nutzer sie schlicht ungelesen „wegklicken“. In der Regel wüssten sie daher gar nicht, ob etwa der Einsatz von Bots zulässig ist oder nicht. Verschärft würde diese Problematik noch durch den Umstand, dass die Betreiber Sozialer Netzwerke ihre AGBs jederzeit einseitig ändern können.
Grundsätzlich stelle sich die Frage, ob der hessische Ansatz überhaupt richtig sei, meint Andre Wolf von Mimikama. Die Organisation beschäftigt sich schon seit 2011 mit Fake-News und Gerüchten in Sozialen Netzwerken. Andre Wolf sagt gegenüber netzpolitik.org:
In Bezug auf Fake News und Social Bots dürften Verbote nicht helfen. Wir sehen das Ziel in der Eindämmung beider Phänomene mittelfristig in der Bildung. Man sollte auf Dauer lernen, wie man Fake News und Social Bots bemerkt, und wie man eben damit umgeht und diese sortiert. Das ist nichts, was innerhalb von wenigen Monaten mit einem Gesetz machbar ist, sondern einhergeht mit Verstehen und Wissen.
Statt einer Abhilfe bei Bots und Fake News befürchtet Volker Tripp durch das Gesetz neue Rechtsunsicherheiten, vor allem für durchschnittliche Nutzerinnen und Nutzer. Der neuerliche Vorstoß der drei Länder sei populistisch und der viel zu hysterisch geführten Debatte um Fake News geschuldet.
