Hausfriedensbruch 4.0: Zutritt für Fake News und Bots strengstens verboten

Im Kampf gegen Fake News und Meinungsroboter packen Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt eine Gesetzesinitiative aus, die schon als gescheitert galt. Sie könnte neue Rechtsunsicherheiten für Nutzer bringen, weil sie Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sozialen Netzwerken mit dem Strafrecht verknüpft.

(Symbolbild) Foto: CC0 1.0 – Syan Ren

Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt wollen Fake News, Hate Speech und Meinungsroboter mit dem Gesetz gegen Digitalen Hausfriedensbruch bekämpfen. Dies geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Justizministerien der drei Länder hervor.

Die Gesetzesinitiative gegen Bot-Netze wurde schon im Sommer 2016 im Bundesrat beschlossen und danach dem Bundestag vorgelegt. Schon damals hatten wir auf die möglichen Probleme hingewiesen. Das Gesetz ist sowohl unscharf formuliert als auch angesichts schon bestehender Straftatbestände überflüssig und schließt keine Schutzlücken. Im November hatte auch die Bundesregierung die Gesetzesinitiative mit dem Hinweis auf fehlende Schutzlücken abgelehnt. Doch jetzt ist der Vorschlag unter neuen Vorzeichen wieder auf dem Tisch.

Unbefugter Zutritt zu IT-Systemen durch Verletzung der AGB

Ursprünglich richtete sich die hessische Gesetzesinitiative gegen Distributed-Denial-of-Service-Angriffe, sogenannte Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen, das Versenden von Spam, Betrug oder Ransomware. Technikneutral habe man das Gesetz halten wollen, sagt ein Sprecher des hessischen Justizministeriums. Niemand habe damals daran gedacht, dass man es auch gegen Social Bots und Fake News einsetzen könne.

Doch nun passe das Thema Social Bots und Fake News auf den Gesetzentwurf. Denn wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens etwas ausdrücklich untersagten, dann handele es sich um einen unbefugten Zutritt, so der Sprecher weiter.

In der Pressemitteilung der Länder heißt es:

In diesem Fenster soll ein Facebook-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Facebook. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Facebook nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Facebook so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Instagram betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Facebook hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

Zur Datenschutzerklärung von Facebook

Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

AGB des Unternehmens heißt es dazu:

Du wirst mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper) keine Inhalte oder Informationen von Nutzern erfassen oder auf andere Art auf Facebook zugreifen, sofern du nicht unsere vorherige Erlaubnis dazu erhalten hast.

Nach Meinung des hessischen Justizministeriums sei hier also ein unbefugter Zutritt gegeben. Verglichen wird dies mit normalem Hausfriedensbruch und einem am Grundstück angebrachten „Betreten verboten!“-Schild. Das Gesetz könne den Handlungsrahmen der Ermittler erweitern. Denen seien bislang die Hände gebunden.

Droht bei Erstellung eines Fake-Accounts Strafverfolgung?

Sollte das Gesetz tatsächlich angenommen werden, könnte Social-Media-Nutzern schon Strafverfolgung drohen, wenn sie nur gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Plattform verstoßen.

So könnte die Nutzung eines Pseudonyms auf Facebook oder die Erstellung von ein paar spaßig gemeinten Fake-Accounts laut dem ersten Absatz des Gesetzes mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Auf Nachfrage wiegelt der Sprecher des hessischen Justizmininisteriums ab, dass die Erstellung eines Accounts mit Pseudonym bei Facebook wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt werden würde. Auch würden Journalisten nicht verurteilt werden, wenn sie wie der Bayerische Rundfunk automatisierte Recherchen in Sozialen Netzwerken durchführen würden.

Der Jurist Volker Tripp von Digitale Gesellschaft e.V. sieht das anders:

Die vorgesehene Bagatellklausel vermag das Risiko, sich unabsichtlich strafbar zu machen, nicht zu verringern. Danach entfällt die Strafbarkeit, wenn die Handlung nicht geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Wann genau diese Grenze überschritten wird, bleibt vollkommen unklar. Verwendet jemand etwa einen Bot, um regelmäßig echte Nachrichten oder Satire auf Facebook zu posten, stellt sich die Frage, ob nicht bereits durch die Inanspruchnahme von Rechenzeit die berechtigten Interessen von Facebook beeinträchtigt werden.

Problematisch sei an der hessischen Initiative auch, dass der Tatbestand nicht explizit an den Einsatz von Social Bots anknüpfe, sondern bereits die „unbefugte“ Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorganges unter Strafe stellt.

Welche Handlungen genau „unbefugt“ seien, richte sich sodann allein nach den AGBs der jeweiligen Plattformen. Diese seien jedoch meist derart umfangreich und kompliziert formuliert, dass Nutzerinnen und Nutzer sie schlicht ungelesen „wegklicken“. In der Regel wüssten sie daher gar nicht, ob etwa der Einsatz von Bots zulässig ist oder nicht. Verschärft würde diese Problematik noch durch den Umstand, dass die Betreiber Sozialer Netzwerke ihre AGBs jederzeit einseitig ändern können.

Grundsätzlich stelle sich die Frage, ob der hessische Ansatz überhaupt richtig sei, meint Andre Wolf von Mimikama. Die Organisation beschäftigt sich schon seit 2011 mit Fake-News und Gerüchten in Sozialen Netzwerken. Andre Wolf sagt gegenüber netzpolitik.org:

In Bezug auf Fake News und Social Bots dürften Verbote nicht helfen. Wir sehen das Ziel in der Eindämmung beider Phänomene mittelfristig in der Bildung. Man sollte auf Dauer lernen, wie man Fake News und Social Bots bemerkt, und wie man eben damit umgeht und diese sortiert. Das ist nichts, was innerhalb von wenigen Monaten mit einem Gesetz machbar ist, sondern einhergeht mit Verstehen und Wissen.

Statt einer Abhilfe bei Bots und Fake News befürchtet Volker Tripp durch das Gesetz neue Rechtsunsicherheiten, vor allem für durchschnittliche Nutzerinnen und Nutzer. Der neuerliche Vorstoß der drei Länder sei populistisch und der viel zu hysterisch geführten Debatte um Fake News geschuldet.

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20 Ergänzungen

  1. Rechtsunsicherheit kann mittlerweile wohl als Ziel von CDU & SPD angesehen werden. In einem System mit grosser Rechtsunsicherheit kann sich nur noch aktiv beteiligen, wer ueber Anwaelte, Dienstleister und ausreichend Geld verfuegt. Also idR das 1% Reiche, Konzerne und Staatsdiener. Der Rest haelt besser still oder riskiert den Ruin.

    1. Die drängen uns so lange ins Darknet, bis es im offenen Internet niemanden mehr aus Fleisch und Blut gibt und nur noch Maschinen die Propaganda Ads von anderen Maschinen lesen! :)

      1. Mhh, aus der Perspektive ist der Vorschlag sogar zu begrüßen. Irgendwann muss man mal anfangen, die alte Netzarchitektur gegen neue auszuwechseln. Und die neue sollte auf jeden Fall stark verschlüsseln und verschleiern.

        Die ganze Facebookdeppen können ruhig im Clearnet bleiben. Ich geh ja auch nicht auf den Ballermann und beschwere mich dann, dass da nur komische Leute und Sitten herrschen.

  2. Ich dachte ja bis zu den Angaben des Autors ich sei auf der Seite des Postillion. Jetzt bin ich noch am zweifeln ob es eine Kooperation mit NP gibt oder die Politiker auch mal komisch sein wollten.

  3. Ich befürchte, die (Landes-)Regierungen meinen diesen höchst zweifelhaften Unsinn wirklich ernst und sagt einiges über diese aus.

    1. Natürlich meinen die das ernst, wenn auch ggf. aus ihren ganz eigenen, nicht unbedingt sachbezogenen Gründen.
      Gesetze: hey, wow, schaut her wir tun was (besonders gut, wenn bald gewählt wird). Gesetze kosten die Politik ’nichts‘, lassen sich je nach Mehrheit schnell umsetzen / durchdrücken und bringen evtl. sogar Ergebnisse (25 Fake-Bots-User verhaftet, ui). Ob das dann Quark hoch 10 ist – hey, als Politiker steht man über solchen Details. Maximal fantastisch wird es, wenn man dem eigenen Ministerium damit dann noch 2-3 neue Planstellen für eine Fake-Patrouille finanzieren kann – man sorgt sich halt so sehr um seine Bürger.
      Aufklärung: kostet nur Geld und dauert viel zu lange, um die Damen und Herren noch ‚aktiv‘ erscheinen zu lassen. Bringt außerdem kein messbares Ergebnis.

  4. Der andere Knackpunkt ist, dass vor jedem Urteil und auch damit vor jeder Einstellung durch den Richter oder auch des Staatsanwalts, der ganze Ermittlungskomplex mit seinen diversen Nebenwirkungen* steht.

    *= Nebenwirkungen wie z.B. Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme der kompletten IT inklusive Backups usw. plus auch die Auswertung derselben z.B. für Zufallsfunde oder Verbindungen. Ferner ähnliches mit Daten von ISP und/oder Mailprovidern….

    Sprich solche Gesetze** mit sehr unbestimmten Delikten und damit sehr niedriger Eingriffsschwelle stellen damit durchaus ein Mittel dar, um unliebsamen Mitmenschen einen Denkzettel zu verpassen bzw. die berühmte Schere im Kopf zu aktiveren oder auch schlicht mundtot zumachen.

    ** = da gibt es in zwischen einige: §§ 89a, 91, 184b, 184c, 184d, 184j, 201a, 202a, 202b, 202c, plus die Idee den Führerscheinentzug unabhängig von der Art der Straftat anzuwenden.

    bombjack

  5. Also gegen den Willen der Seitenbetreiber?
    Ohne Ermächtigung durch Facebook etc..
    Auch für andere Seiten?
    Foren? Da sind die Meisten eh anonym, ist damit der „Zweitnick“ (3., 4…) auch „illegal“?
    Bei mir in einem Forum kann das ausdrücklich erlaubt sein.
    Ja, auch wenn viele erstaunt sind, das kann man als Seitenbetreiber auch so wollen.
    Z.B. auf einer Seite, deren Betreiber mit der Seite auch die Provokation des Dt. Staates bezweckt.
    Egal ob politisch, oder eine Seite mit Suizidtipps, wo verschiedene Nicks in Foren die Mitleser der Polizei, Geheimdienste etc. verwirren sollen.
    Ich evtl. selbst als Betreiber ein „Sockenpuppentheater für die Polizei veranstalte. Das ist ja nicht illegal, da Ich keine Straftaten vorspiele, da Suizid und Suizdiankündigungen NIE illegal oder Straftaten sind.
    Ja, nicht mal die gefakte Forenunterhaltung zwischen einem vermeintlichen 12-jährigen Mädchen und jemand der sie zum Suizid bewegen will, ist sicher eine Straftat.
    Oder menn sich die Polizei da auch mit Suizidverabredungen zwischen x Menschen intensiv beschäftigt, Zeit investiert, und evtl. sogar einen genannten Ort zu einer bestimmten Zeit aufsucht, und sich raus stellt das war ein Fake.
    Egal wie sauer die Polizei ist, wenn die Nichtstraftaten verfolgen und Zeit darin investieren, Pech gehabt…
    „Straftaten vortäuschen“ geht bei Suizid nicht, da keine Straftat…
    Und wenn die hier anrufen, bin Ich nicht zur Mithilfe verpflichtet, kann lachen und auflegen. Oder wenn sie vor der Türe stehen diese zuschlagen. Ist der Fuß dazwischen, Pech gehabt…
    Dann können die froh sein, wenn Ich das nicht als Hausfriedensbruch anzeige.
    Und wenn sie mir auf den AB sprechen, darf Ich es veröffentlichen.

    Auch wenn Facebook das ausdrücklich verbietet, sollte es wenn es denn so käme (was nicht sein sollte) ein Antragsdelikt sein.
    Wenn Facebook also meint „die haben zwar gegen unsere AGB verstoßen, aber wir wünschen keine Strafverfolgung“, dann sollte das auch die Justiz akzeptieren müssen, auch wenn die gerne gegen Dissidenten irgendwas finden wollen.
    Wenn Deutschland so ein gesetz schafft, dann hat auch China dieses Recht.
    Und dann muss Facebook auch Daten an die Chinesische Justiz rausgeben…

    „Auf Nachfrage wiegelt der Sprecher des hessischen Justizmininisteriums ab, dass die Erstellung eines Accounts mit Pseudonym bei Facebook wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt werden würde.“

    Klar, aber sobland man damit etwas für den Staat unliebsames veröffentlicht, machen Sie es doch.
    Auch wenn das „unliebsame“ an sich nicht illegal ist…

    @ BombJack

    Uhhh, „Führerscheinentzug“.
    Das triftt eher die Lohndrohnen die ihn für den Weg zur Arbeit oder für die Arbeit brauchen.
    Die Gutverdiener können sich einen Fahrer leisten (für €8,5/h), oder brauchen ihn auch nicht.
    Und für Arbeitslose ist der „Schaden“ auch nicht unbedingt groß.
    Wenn Ich die Wahl hätte, „Führerscheinentzug“ für 3 Monate oder 200 Euro Bußgeld, Ich würde wohl den FS-Entzug wählen…

    1. @Tobias Claren

      Wenn man mit Lohndrohnen den Mittelstand meint, dann ja….egal ob angestellt oder selbstständig…
      Für mich ist das wieder ein Beispiel mehr, wie versucht wird da Leuten das Maul zu stopfen indem man eine Drohkulisse aufbaut, da sich dann die Lohndrohen es zweimal überlegen ob sie „piep“ sagen…und wenn die Lohndrohnen Kinder haben und damit Verantwortung und diese dann auch ein wenig ernst nehmen überlegen die es sich dreimal und werfen die Schere im Kopf an, was die effektivste Form der Zensur darstellt…

      Nettes Zitat aus dem Umfeld von Bertelsmann:
      https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Lobbyismus-Koenig-Bertelsmann/Zwar-alt-Am-Anfang/posting-29662196/show/
      und unterem Aspekt ist auch der Terz um Hasspostings, Fake-News usw. zu sehen….

      bombjack

      1. Zitat:“…und wenn die Lohndrohnen Kinder haben und damit Verantwortung und diese dann auch ein wenig ernst nehmen überlegen die es sich dreimal und werfen die Schere im Kopf an, was die effektivste Form der Zensur darstellt…“

        Antwort -> https://www.archive.org/stream/WillieLynchLetter1712/the_willie_lynch_letter_the_making_of_a_slave_1712_djvu.txt

        … und ja, die Antwort ist fies und gemein!
        … aber wenn man die Augen auf macht, bekommen die ganzen politischen Initiativen einen Sinn!

  6. Es ist schon interessant zu beobachten, dass hier offenbar ein die Bedeutung eines Mittels hochgespielt wird („Fake News“) dass seit Erfindung der Propaganda, Werbung, Reklame als politisches und kommerzielles Instrument als allgemein als „comod“ gilt. Und da muss man schon sehr tief in die Vergangenheit schauen. Lügen und das Legen Impliziter Spuren gehören zum „Geschäft“. Medien- und Sozialkompetenz heißt auch damit umgehen zu können.
    Sicher gibt es eine neue Qualität sei dem es neue anders funktionierende, teils auch effektivere Agregatoren, Multiplikatoren und Kuratoren und vor allem eine augenscheinlich andere Form der Gruppendynamik gibt.

    Ich frage mich aus anderer Perspektive, ob es nicht strafbar sein kann, ein Gesetz zu formulieren, dass offen sichtlich unsere Gesetzgebung dahingehend unterläuft, als dass es eine Erweiterung nach außen schaffen kann, die eine variable Basis, in Form von Geschäftsbedingungen, zum selben Rang erhebt, wie in demokratischen Prozessen beschlossen Gesetze. Noch dazu es keine Möglichkeit gäbe die zu Strafgesetzbedigungen erhobenen AGB in einem demokratischen Prozess anzugreifen, oder gar die unendliche Zahl der schweigend eingegangenen AGB und Nutzungsbedingungen aller von uns als Gemeinheit genutzten Objekte auch nur im Geringsten zu überblicken.
    Die frei getroffene Zusage, Bagatellen könnten nicht verfolgt werden, auch wenn das Gesetz „Bagatelle“ nicht ein-eindeutig definiert ist wertlos. Zudem kann sich der Inhalt eine solchen Regel, je nach gesellschaftlichem Zustand, jederzeit ändern. Siehe zB. Urheberrecht, ff.

  7. „[..]sofern du nicht unsere vorherige Erlaubnis dazu erhalten hast“
    Das ganze ist natürlich nur illegal, sofern man nicht dafür bezahlt hat?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.