Das Bundesland Hessen hat bereits vor einigen Monaten den Vorschlag gemacht, einen neuen Straftatbestand für „Digitalen Hausfriedensbruch“ einzuführen. Wir haben analysiert, warum das nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich wäre. In Kurzfassung: Zum einen gibt es keine signifikante Regelungslücke. Das heißt, Botnetze, die laut Hessen im Fokus der Betrachtungen stehen, sind bereits jetzt strafbar.
Zum anderen würden plötzlich noch ganz andere Dinge strafbar. Die Gesetzesbegründung führt selbst an, dass das Gesetz „einen weiten Anwendungsbereich hat“. Dem soll die Einschränkung abhelfen, dass eine Tat „geeignet“ sein muss, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigten. Ein klassischer Gummiparagraph, der Interpretationsspielraum lässt. Das Strafmaß in Hessens Vorschlag würde in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre betragen – für das „unbefugte Benutzen informationstechnischer Systeme“.
Jetzt hat sich auch die Regierung geäußert. Sie findet den Vorschlag offensichtlich auch nicht sinnvoll:
Die Bundesregierung bestreitet in ihrer Stellungnahme die vom Bundesrat angeführten Schutzlücken und zählt eine Reihe von Strafvorschriften auf, nach denen das unbefugte Eindringen in fremde IT-Systeme belangt werden könne. Sie sagt aber zu, trotz der Bedenken im weiteren Verfahren zu prüfen, „ob und inwieweit Strafbarkeitslücken ein gesetzgeberisches Handeln erforderlich machen“ und gegebenenfalls einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.
