Justizminister
-
: NetzDG: jugendschutz.net wehrt sich gegen Kritik
Laut jugendschutz.net habe man keine empirische Studie durchführen wollen. : NetzDG: jugendschutz.net wehrt sich gegen Kritik Die umstrittene Monitoring-Studie von jugendschutz.net, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundesregierung mit wissenschaftlichen Fakten unterfüttern sollte, sei nicht mit dem Ziel durchgeführt worden, eine „empirische Grundlage für gesetzliche Regelungen zu schaffen, sondern um Defizite und Potenziale zur Verbesserung der Beschwerdesysteme zu ermitteln“.
In einer Stellungnahme wehrt sich das Bund-Länder-Kompetenzzentrum gegen die scharfe Kritik des Medienrechtsprofessors Marc Liesching, der die Erkenntnisgrundlagen der Studie in Frage stellte, da sie von Rechtslaien vorgenommen worden sei. Das berichtet Heise Online, dem die Stellungnahme von jugendschutz.net vorliegt:
Den Monitoring-Bericht der Organisation zog die Bundesregierung in der schriftlichen Begründung zum NetzDG-Gesetzesentwurf als zentrales Argument und einzigen empirischen Nachweis für die Notwendigkeit der neuen Regelung heran. Bundesjustizminister Heiko Maas zitierte außerdem wiederholt die von jugendschutz.net ermittelten Löschquoten, um in der Öffentlichkeit für seinen umstrittenen Netz-DG-Entwurf zu werben.
[…]
In seiner Stellungnahme stellt jugendschutz.net selbst die Verwendung ihres Berichts in der Gesetzesbegründung in Frage: Man habe „das Monitoring nicht mit dem Ziel durchgeführt, eine empirische Grundlage für gesetzliche Regelungen zu schaffen, sondern um Defizite und Potenziale zur Verbesserung der Beschwerdesysteme zu ermitteln“. Das Ziel des Gesetzentwurfs, große Plattformen zur Bereitstellung gut funktionierender Beschwerdesysteme anzuhalten, sei aber zu begrüßen.
Das Monitoring sei „im Rahmen eines von BMFSFJ und BMJV beauftragten Projektes, das ein breiteres Ziel verfolgt und weder auf die Löschung von Inhalten noch auf strafbare Hassbotschaften beschränkt ist“, erfolgt. jugendschutz.net betonte, dass „die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit der maßgeblichen Tatbestände zu seinen Kernaufgaben gehört. Die Beurteilungen seien „von erfahrenen und speziell geschulten Fachkräften“ vorgenommen worden. Diese hatten „in Zweifelsfällen die Möglichkeit, einen Volljuristen zur Beurteilung hinzuzuziehen“.
-
: Australien: Justizminister plant Überwachung von nationalen Telekommunikationsnetzen
Der Justizminister versucht, Provider für die nationale Sicherheit zu gewinnen. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/cebitaus/14110086495/">cebitaus</a> : Australien: Justizminister plant Überwachung von nationalen Telekommunikationsnetzen Der australische Justizminister George Brandis hat vergangenen Dienstag dem Parlament ein Gesetz vorgelegt, das nationale Telekommunikationsanbieter zur stärkeren Zusammenarbeit mit dem Justizministerium verpflichtet. Mit dem „Telecommunications and Other Legislation Amendment Act 2016″ müssen Provider dem Ministerium unter anderem Informationen über ihre Netzwerke übermitteln – andernfalls drohen zum Beispiel Strafzahlungen.
Das Justizministerium versucht laut eigener Aussage, mit dem geplanten Gesetz einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um besser mit Sabotage, Spionage und ausländischer Einflussnahme gegen australische Telekommunikationsnetze und Einrichtungen umgehen zu können. Die Provider werden verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um ihre Netze gegen solche Gefahren zu schützen.
Freifahrtschein für Überwachung
Allerdings ist die Verpflichtung, die den Providern dabei auferlegt wird, vage formuliert. Durch diese Unklarheit bekommt das Justizministerium einen Freifahrtschein für die Überwachung von Kommunikationsnetzen. Der Justizminister darf nämlich mit dem neuen Gesetz Informationen und Dokumente von Telekommunikationsanbietern verlangen, wenn diese relevant für die Erfüllung ihrer oben angeführten Pflicht ist. Außerdem dürfen alle Informationen, die so weitergegeben werden, auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.
Der Generalstaatsanwalt erhält mit dem neuen Gesetz zudem die Befugnis, nach Beratung mit dem Premier- und Justizminister, solche Netze zu sperren, die nachteilig für die nationale Sicherheit sind. Wenn ein hinreichender Verdacht besteht, kann er sogar ohne Beratung eine Deaktivierung beantragen. Deshalb laufen australische Provider Gefahr, dass ihre Netze gesperrt werden, wenn sie sich nicht an die unklaren Vorgaben halten.
-
Quellen-TKÜ: Konferenz der Justizminister fordert Ausweitung von Staatstrojaner-Einsätzen (Update: Koalitionskrach in Thüringen)
Gruppenbild der Justizminister:innen auf ihrer Frühjahrskonferenz. Quellen-TKÜ: Konferenz der Justizminister fordert Ausweitung von Staatstrojaner-Einsätzen (Update: Koalitionskrach in Thüringen) Der Einsatz von Staatstrojanern soll auf mehr Behörden und mehr Straftaten ausgeweitet werden. Dazu fordern die Justizminister der Bundesländer einstimmig eine Rechtsgrundlage vom Bundesjustizminister. Der Berliner Justizsenator freut sich über „weniger faktisch rechtsfreie Räume“.
-
Frühjahrskonferenz: Justizminister fordern Ausweitung von Staatstrojanern auf mehr Behörden und mehr Straftaten
Staatstrojaner: Reinkommen oder draußen bleiben? Bild: <a href="https://www.flickr.com/people/maha-online/">Martin Haase</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. Frühjahrskonferenz: Justizminister fordern Ausweitung von Staatstrojanern auf mehr Behörden und mehr Straftaten Die Landes-Justizminister fordern eine Legalisierung und Ausweitung von Staatstrojanern. Auf Vorschlag von Berlin soll die Frühjahrskonferenz eine gesetzliche Grundlage für die Quellen-TKÜ fordern. Bereits heute darf damit internationaler Terrorismus abgewehrt werden – jetzt folgt die Ausweitung.
-
: Österreich will Bundestrojaner bei Hausdurchsuchungen „unterjubeln“
: Österreich will Bundestrojaner bei Hausdurchsuchungen „unterjubeln“ Nach den Anschlägen in Brüssel nehmen die Überwachungsdiskussionen und Gesetzesinitiativen wie erwartet an Fahrt auf. In Österreich wird in dieser Woche ein Gesetzentwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter diskutiert. Das Ziel ist, die Verschlüsselung von Chatprogrammen durch den Einsatz von Trojanern z. B. auf den Endgeräten zu umgehen.
Die Ermittler interessieren besonders WhatsApp-Chats. Der Einsatz des Trojaners soll – so die derzeitige Darstellung – in einem begrenzten Rahmen erfolgen. Eine grundrechtskonforme Lösung sei in Arbeit und werde bald vorgestellt. Den Bedenken von Datenschützern setzen die Behörden ein Einsatzmodell entgegen, das einen maßvollen Umgang mit dem Trojaner suggeriert:
Demnach soll das Spionagewerkzeug nur bei Delikten mit einem Strafrahmen von mehr als zehn Jahren – etwa bei Mord oder Terrorismus – zum Einsatz kommen.
Auch bei der Verteilung des Trojaners gehen die Überlegungen in eine Richtung, die nicht auf einen massenhaften Einsatz des Trojaners hindeuten sollen:
Schon vorher steht fest, Ermittler sollen dafür auch Spionagesoftware einsetzen können, die dann sämtliche Aktivitäten auf Handys ausspäht. Diese soll von Hand installiert werden. „Etwa in Zuge von Hausdurchsuchungen“ bei Verdächtigen, wie der Minister dem „Kurier“ sagte. Ein „Eindringen in Computersysteme von außen“ soll es nicht geben.
Wie viel jedoch mit diesen Maßnahmen erreicht werden kann, ist fraglich. Datenschützer kritisieren, dass auch unbeteiligte Dritte durch die technischen Maßnahmen in die Erfassung geraten können. Professionelle Kriminelle und Terroristen sind durch technische Mittel ohnehin nicht zu fassen, da sie ihre Geräte zumeist gut schützen und für Hausdurchsuchungen eher schwer zu erreichen sind.