Berliner CDU-Fraktion nutzte Fahndungsfoto illegal für Überwachungswerbung

Wer am lautesten nach Sicherheit und Überwachung ruft, nimmt es manchmal mit den Gesetzen selbst nicht so genau. So die Berliner CDU-Fraktion: Sie hat Gesetze übertreten, um für mehr Videoüberwachung zu werben.

Als „Werbeanzeige“ für das Volksbegehren nutzte die CDU-Fraktion ein Fahndungsfoto. (Verpixelung: netzpolitik.org) CC-BY-SA 4.0 netzpolitik.org

Die Berliner CDU-Fraktion hat in ihrer Zeitschrift „Info+“ ein Fahndungsfoto genutzt, um das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung zu bewerben. Es handelt sich bei dem Bild um den bundesweit bekannt gewordenen sogenannten „U-Bahn-Treter“. Mit einer von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) aufgenommenen Videosequenz hatte die Polizei im Jahr 2016 den Straftäter in einer Öffentlichkeitsfahndung ausgeschrieben – und auch ergriffen.

Es ist in mehrfacher Sicht problematisch, ein Fahndungsfoto aus einer bereits abgeschlossenen Fahndung zu nutzen, um damit politische Anliegen zu bewerben. Die BVG betont gegenüber netzpolitik.org, dass sie der CDU keine Nutzungsrechte übertragen habe. Sie könne dies auch gar nicht tun, da es sich um Bilder von einer Überwachungskamera handele, für deren Verwendung strenge Regeln gelten: So dürfen die Bilder nur im Rahmen einer polizeilichen Öffentlichkeitsfahndung veröffentlicht werden. Das Recht zur Verwendung des Bildes erlischt, wenn die Öffentlichkeitsfahndung abgeschlossen ist. Dies ist der Fall. Außerdem kann es sich bei der Veröffentlichung der CDU um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild handeln, weil die Rechte des Täters oder anderer gezeigter Personen verletzt werden.

„Die CDU hat sich strafbar gemacht“ heißt es aus der BVG-Pressestelle. Man sei deswegen an die CDU herangetreten und habe die Partei wegen der Nutzung ermahnt. Daraufhin haben die CDU und auch ein Abgeordneter die Bilder aus allen Online-Veröffentlichungen gelöscht, das gedruckte Heft wurde aber offenbar weiter verbreitet. Sollte die CDU solche Bilder in Zukunft nochmals nutzen, würde die BVG auch rechtlich gegen die Partei vorgehen.

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2 Ergänzungen

  1. Man sollte vielleicht im Artikel nicht einfach so „die Partei“ schreiben, wenn man die CDU meint. :)
    Schließlich ist „die Partei“ politisch ernst zu nehmen, während die Gurkentruppe CDU schon zu traurig ist um überhaupt noch eine Lachnummer abgeben zu können.

  2. Das die „Gurkentruppe“ CDU es nicht so mit den „Gesetzen“ insbesondere dem Grundgesetz hat, sieht man doch an den „Gesetzen“ die regelmäßig Floppen, wie das BKA Gesetz, das auf die grundgesetzgemäßen Inhalte des Vorgängergesetzes zusammengestrichen wurde!
    Oder die VDS

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