Andrea Jonjic-Beitter

Andrea studiert Political and Social Sciences (MA) in Würzburg, twittert als @seditioni und ist Redakteurin des Sicherheitspolitik-Blog. Kontakt: andrea@netzpolitik.org (PGP)

  • : Vortrag: The Politics of Data in a Quantified Society
    Vortrag: The Politics of Data in a Quantified Society

    Marek Tusynski und Stephanie Hankey vom Tactical Technology Collective hielten auf dem Elevate Festival in Graz Ende Oktober einen Vortrag über das Leben in der „quantified society“ und Fragen nach dem Umgang mit Daten und dessen Auswirkungen. In ihrem Projekt „Politics of data“ forscht die internationale NGO zu digitalen Fußspuren in einer Welt mit „zwanghafter Sammelwut“ und gibt auch praktische Empfehlungen, wie Nutzer_innen sich ein wenig Kontrolle zurückholen können.

    In the last two years the public debate around privacy and surveillance has been consumed with a few fundamental questions and restricted framings of the problem. To enrich the debate and the implication of the data society, Tactical Technology Collective has moved beyond the dominant discourses of Foucault’s panopticon, the imagery of video surveillance and critical reflections on the NSA and the Stasi.

    This work lifts the lid on broader questions of data brokering and trade, the current relationship between public and private entities and the role we each play as consumers and citizens.

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    5. Januar 2016
  • : 44. Netzpolitischer Abend am 5. Januar in der c‑base Berlin
    44. Netzpolitischer Abend am 5. Januar in der c‑base Berlin

    Wie immer am ersten Dienstag im Monat findet am 5. Januar, also morgen, der mittlerweile 44. Netzpolitische Abend in der c‑base Berlin statt.

    Das Programm besteht dieses Mal aus drei Vorträgen:

    • Christina Dinar: Besorgte Bürger im Netz
    • Robert Wilde: Industrie 4.0 braucht Gewerkschaft 4.0
    • Alexander Sander: Netzpolitischer Jahresrückblick der DigiGes

    Die c‑base befindet sich in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Der Einlass ist wie immer ab 19 Uhr, los gehts um 20 Uhr. Für alle, die nicht vor Ort dabei sein können, gibt es einen Live-Stream. Der Eintritt ist frei.

    4. Januar 2016
  • : Jahresbilanz der Pressefreiheit: 67 Journalisten wegen ihrer Arbeit getötet
    Jahresbilanz der Pressefreiheit: 67 Journalisten wegen ihrer Arbeit getötet

    Aus dem zweiten Teil der von Reporter ohne Grenzen veröffentlichten Jahresbilanz der Pressefreiheit (pdf) geht hervor, dass 2015 weltweit 110 Journalist_innen getötet worden sind – mindestens 67 von ihnen aufgrund ihrer Arbeit. Sie wurden entweder wegen ihrer journalistischen Tätigkeit gezielt angegriffen (in 49 Fällen) oder im Einsatz getötet (in 18 Fällen), in 43 Fällen ließen sich die Motive bislang nicht eindeutig klären. Zudem wurden 27 Bürgerjournalist_innen und sieben Medienmitarbeiter_innen getötet.

    Die gefährlichsten Länder für Journalist_innen waren 2015 der Irak, Syrien, Frankreich und der Jemen. Besonders bezeichnend ist, dass etwa zwei Drittel der Getöteten außerhalb kriegerischer Konflikte starben. Sie wurden wegen ihrer Nachforschungen über Verbindungen von organisierter Kriminalität und Politik ermordet oder gerieten durch islamkritische Blogeinträge und Karikaturen ins Visier von Extremistengruppen. Dies mache deutlich, dass selbst weit entfernt von bewaffneten Konflikten Journalist_innen zu Zielscheiben der Gewalt werden können.

    Die hohe Zahl der im Jahr 2015 getöteten Reporter ist die Folge einer zunehmend gezielt gegen Journalisten gerichteten Gewalt. Sie offenbart das Versagen der Staatengemeinschaft beim Schutz von Journalisten. Seit 2005 verloren insgesamt 787 Journalisten wegen ihres Berufs oder in seiner Ausübung ihr Leben. […] Die Motive für die Tötung von 43 Journalisten in diesem Jahr bleiben unklar, weil die Behörden nicht unabhängig und umfassend zu ihnen ermittelten, weil es am politischen Willen der betreffenden Staaten mangelte oder weil die Instabilität oder Rechtlosigkeit der jeweiligen Regionen solche Ermittlungen unmöglich machte. Diese Todesfälle mit ungeklärten Motiven verweisen auf das Problem der Straflosigkeit für Verbrechen an Journalisten in vielen Teilen der Welt

    Den ersten Teil der Jahresbilanz der Pressefreiheit 2015 veröffentlichte Reporter ohne Grenzen Mitte Dezember. Darin zählte die Organisation 54 derzeit entführte und 153 inhaftierte hauptberufliche Journalist_innen. Dabei konzentrieren sich die Entführungen auf die arabischen Bürgerkriegsländer Syrien, Jemen, Irak und Libyen. Die Hälfte aller weltweit inhaftierten Journalist_innen sitzt in den Gefängnissen Chinas, Ägyptens, Irans und Eritreas.

    4. Januar 2016
  • : Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt
    Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt

    Pünktlich zum Jahresende setzt das ägyptische Telekommunikationsministerium Facebooks Online-Angebot Free Basics aus. Der als internet.org bekannt gewordene kostenlose, aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook war vor zwei Monaten in Ägypten angelaufen, nun erneuerte die Behörde dessen Genehmigung nicht. Mit dem Dienst sind nur ausgesuchte Apps zugänglich, darunter Facebook, Wikipedia, die BBC und ein Astrologie-Dienst. Das führt zwar dazu, dass mehr Menschen Zugang zum Netz haben, aber nur zu einem kleinen Teil davon – eine Verletzung der Netzneutralität, denn Nutzer_innen kommen aus dem geschlossenen System von Facebook und dessen Partnerseiten nicht heraus.

    Um ebendiesen Verstoß gegen die Netzneutralität zu prüfen, setzte die indische Telekom-Aufsicht im Dezember Free Basics aus. Das ägyptische Telekommunikationsministerium nannte allerdings keine Gründe für den Stopp des Dienstes. Laut einer Facebook-Sprecherin wurde das Angebot von drei Millionen der neunzig Millionen Einwohner_innen Ägyptens genutzt, darunter eine Million Menschen, die dadurch erstmalig Zugang zum Internet gehabt hätten. Gründe für die Aussetzung nannte auch sie nicht, man hoffe jedoch, „das Problem bald lösen zu können“.

    4. Januar 2016 3
  • : Indien: Telekom-Aufsicht stoppt Facebooks Free Basics
    Indien: Telekom-Aufsicht stoppt Facebooks Free Basics

    Wie The Times of India heute berichtet, hat die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) den Facebook-Service Free Basics – ursprünglich internet.org – vorerst untersagt. Nun soll geprüft werden, ob der kostenlose aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook gegen die Netzneutralität verstößt.

    Mark Zuckerberg hatte im November in Neu Delhi die Einführung von Free Basics auf dem ganzen Subkontinent bekanntgegeben. Mit dem Dienst sind nur ausgesuchte Apps zugänglich, darunter Facebook, Wikipedia, die BBC und ein Astrologie-Dienst. Das führt zwar dazu, dass mehr Menschen Zugang zum Netz haben, aber nur zu einem kleinen Teil davon. So kommen Nutzer_innen aus dem geschlossenen System von Facebook und einiger Partnerseiten nicht heraus.

    The platform has been criticised by activists in India as well, including savetheinternet.in, with many writing to Zuckerberg as well as TRAI against its continuity in the present form.

    A high-powered committee of the telecom ministry had objected to platforms such as internet.org in a report submitted in July this year. „… content and application providers cannot be permitted to act as gatekeepers and use network operations to extract value, even if it is for an ostensible public purpose. Collaborations between telecom service providers and content providers that enable such gatekeeping role to be played by any entity should be actively discouraged.“

    Weder Reliance, der einzige Betreiber von Free Basics, noch Facebook haben sich gegenüber der Times of India zu der Entscheidung geäußert.

    23. Dezember 2015 1
  • : Geheimer Überwachungskatalog der US-Regierung veröffentlicht
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" >CC BY-SA 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/mbiddulph/3952685687/" >Matt Biddulph</a>
    Geheimer Überwachungskatalog der US-Regierung veröffentlicht

    Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte The Intercept ihnen zugespielte geheime Unterlagen zur Mobilfunküberwachung durch das US-Militär, Geheimdienste und Behörden. Sie enthalten einen Katalog des US-Überwachungsequipments der US-Dienste, das genutzt wird um Personen zu lokalisieren, Gespräche abzuhören und mobile Daten abzugreifen.

    Die Abhörgeräte geben sich dabei als Basisstation aus, was auch über mehrere Kilometer Entfernung funktionieren soll. Einige der Geräte sollen bis zu 10.000 Handys gleichzeitig überwachen, SMS mitlesen und Dokumente, Adresslisten, Notizen und gelöschte Nachrichten abgreifen können. Laut The Intercept habe es über etwa ein Drittel der verzeichneten Geräte bisher keine öffentlich zugänglichen Informationen gegeben. In den Unterlagen finden sich Preis, Funktionen, Hersteller und technische Spezifikationen des Überwachungsequipments – The Intercept hat den Katalog online gestellt und die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der jeweiligen Geräte von Anwält_innen kommentieren lassen.

    Der Überwachungskatalog stelle dar, wie für militärische und geheimdienstliche Nutzung entwickelte Geräte zunehmend auch bei lokalen Polizeibehörden zum Einsatz kommen. Ihr Einsatz durch die Polizei finde häufig ohne richterliche Kontrolle oder mit zu weit gefassten richterlichen Anordnungen statt und erfasse auch die Daten vieler Unbeteiligter. Zudem werde nicht vollständig offengelegt, wie die Abhörgeräte funktionieren, nicht einmal in Gerichtsverfahren. Nathan Wessler von der American Civil Liberties Union kommentiert:

    It can take decades for the public to learn what our police departments are doing, by which point constitutional violations may be widespread […]. By showing what new surveillance capabilities are coming down the pike, these documents will help lawmakers, judges, and the public know what to look out for as police departments seek ever-more powerful electronic surveillance tools.

    Ein Sprecher des US-Justizministeriums kommentierte die Veröffentlichung lediglich damit, dass solche Geräte nur dann zum Einsatz kommen würden, wenn dies auch rechtlich gedeckt sei. US-Behörden und Geheimdienste äußerten sich nicht zur Enthüllung ihres Abhörkatalogs.

    21. Dezember 2015 2
  • : #netzrückblick: Vorratsdatenspeicherung – Dead Man Walking
    #netzrückblick: Vorratsdatenspeicherung – Dead Man Walking

    Seit mehr als zehn Jahren geistert sie durch die politischen Flure der EU und vieler ihrer Mitgliedstaaten, die Datenspeicherung auf Vorrat – von allen Bürger_innen, zu jeder Zeit, ohne konkreten Verdacht oder Anlass. Gestern ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft getreten, ungeachtet zahlreicher Kritik, Proteste und auch der Urteile von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof.

    Die anlasslose und massenhafte Überwachung aller zur Verhinderung „schwerster Straftaten“ ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Freiheit, stellt die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht und führt zu einer Schwächung des journalistischen Quellenschutzes. Wie es dennoch dazu kommen konnte, dass wir erneut gegen den „Zombie Vorratsdatenspeicherung“ kämpfen müssen, wie dieser argumentativ gerechtfertigt wird und was eigentlich Vorratsdaten sind, soll im Folgenden erläutert werden.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der 18. Beitrag in dieser Reihe.

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    Was wird gespeichert?

    vdsWie auch immer die flächendeckende Sammlung und Überwachung persönlicher und sensibler Kommunikationsdaten gerade genannt wird – Vorratsdatenspeicherung, digitale Spurensicherung, Mindestspeicherung, private Vorsorgespeicherung oder nun „Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ – sie bezeichnet doch immer dasselbe. Telekommunikationsunternehmen speichern die Internet- und Verbindungsdaten aller Bürger_innen zehn Wochen lang. Also wird gesammelt, wer wann mit wem über welchen Anschluss und mit welchem Gerät kommuniziert und wer mit welcher IP-Adresse wann ins Internet ging. Zudem speichern die Telkos vier Wochen lang die Standortdaten von Handys – die sogenannten Funkzellendaten. Sie geben an, wo sich die Anrufer_innen befanden, wenn sie mobil miteinander kommunizierten. Den Telkos ist nun eine Frist von 18 Monaten gesetzt, um die Regelungen umzusetzen.

    Bei der Vorratsdatenspeicherung werden keine Inhalte erfasst, sondern Metadaten. Das sind Daten, die bei jeder digitalen Kommunikation anfallen und definieren, wer wann mit wem wie lange und wo geredet oder geschrieben hat. Werden sie massenhaft gespeichert, sind Metadaten mindestens so aussagekräftig wie der Inhalt einer Kommunikation, wenn nicht noch aussagekräftiger. Sie sind im Gegensatz zu Inhaltsdaten strukturiert und damit einfach zu verarbeiten und miteinander zu verknüpfen.

    Der kontinuierliche technologische Fortschritt haben die Speicherung günstig und die Rechenleistung möglich gemacht. Dadurch sind neue Möglichkeiten entstanden, große Berge dieser Daten zu rastern und Strukturen zu erkennen.

    Mit Metadaten können enorme Beziehungsgeflechte entworfen und so Verbindungen zwischen einzelnen Personen hergestellt werden. Anhand der Standortdaten lassen sich detaillierte Bewegungsprofile erstellen.

    Welche Rückschlüsse sich aus Metadaten auf das Leben einer Person ziehen lassen, veranschaulichen die Fälle von Ton Siedsma und Malte Spitz. Der Grünen-Politiker Malte Spitz klagte seine Vorratsdaten aus dem Zeitraum August 2009 bis Februar 2010 von der Telekom ein. Auf einer interaktiven Karte kann man sich nun durch sechs Monate seines Lebens klicken, nachvollziehen, wo er sich aufhielt, wie er sich fortbewegt, zu welchen Zeiten er arbeitet und zu welchen er schläft, wann man ihn am besten erreichen kann und wann eher nicht. Es zeigt, wann er lieber telefoniert und wann er lieber eine SMS verschickt, und es zeigt, in welchem Biergarten er gerne sitzt. Auf die Veröffentlichung von Kontaktinformationen wurde aus Gründen der Privatsphäre verzichtet, Ermittler_innen hätten also eigentlich noch sehr viel mehr erfahren.

    Denn nicht nur ein Bewegungsprofil lässt sich aus Vorratsdaten erstellen, sondern auch eines der menschlichen Beziehungen. Vorratsdaten zeigen, wer Freund ist und wer Familie, sie bringen geheime Liebschaften ebenso ans Licht wie verborgene Netzwerke.

    vds-protestEine Speicherung von sechs Monaten sah die Vorratsdatenspeicherung in ihrer ersten Fassung vor, wie sie 2007 in Deutschland verabschiedet wurde. Dass aber auch eine sehr viel kürzere Speicherdauer sehr viel über das Leben einer Person preisgibt, wurde in einem zweiten Selbstexperiment deutlich. Ton Siedsma nutzte eine App, um eine Woche lang seine Metadaten zu speichern, und ließ diese von einem Forschungsteam der Universität Gent analysieren. Aus den Daten von nur einer Woche konnten sie auf Tons Alter und seinen Beruf schließen, seine Hobbies und Interessen, die Religionszugehörigkeit, mit welcher Partei er sympathisiert, welchen Gruppen er angehört, wer seine Freund_innen sind und wie oft er mit seiner Partnerin und seinen Arbeitskolleg_innen kommuniziert. Man kann sich ausmalen, wie detailliert die Rückschlüsse auf Tons Leben wären, lägen Daten aus zehn statt einer Woche vor – so wie es das nun in Kraft getretene Gesetz in Deutschland vorsieht.

    Entgegen der Behauptung etwa des BND, Metadaten seien keine personenbezogenen Daten, sind massenhafte Verbindungs- und Standortdaten sehr wohl personenbeziehbar und lassen vielfältige Rückschlüsse auf Personen zu. Nicht zuletzt kann eine Speicherung all unserer Verbindungs- und Standortdaten zu chilling effects führen. In seinem Urteil aus dem Jahr 2010 zur Vorratsdatenspeicherung drückte es das Bundesverfassungsgericht so aus:

    Besonderes Gewicht bekommt die Speicherung der Telekommunikationsdaten weiterhin dadurch, dass sie selbst und die vorgesehene Verwendung der gespeicherten Daten von den Betroffenen unmittelbar nicht bemerkt werden, zugleich aber Verbindungen erfassen, die unter Vertraulichkeitserwartungen aufgenommen werden. Hierdurch ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.

    Auf der re:publica´14 sprachen Anna und Andre über „Vorratsdatenspeicherung für Anfänger und Fortgeschrittene“ und lieferten weitere Beispiele und anschauliche Erklärungen:

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    Kleine Geschichte der Vorratsdatenspeicherung

    2002 legte die rechtskonservative dänische Regierung, die damals die EU-Ratspräsidentschaft innehatte, den ersten Entwurf für eine Vorratsdatenspeicherung vor. Darin war eine Speicherfrist von zwölf Monaten vorgesehen, er fand allerdings keine Mehrheit. Es dauerte dann bis Ende 2005, bis ein im Herbst vorgestellter Entwurf der EU-Kommission und des Rates für eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Europaparlament abgesegnet wurde. Zwischen der Vorstellung des Richtlinienentwurfs und der entscheidenden Lesung lagen demnach gerade einmal drei Monate. Am 21. Februar 2006 stimmte der Rat ohne weitere Aussprache durch die Innen- und Justizminister_innen mehrheitlich für die Richtlinie, die alle Mitgliedstaaten verpflichtete, die Vorratsdatenspeicherung mittels nationaler Gesetzen umzusetzen.

    vds_timelineDer 15. Deutsche Bundestag hatte sich im Februar 2005, also noch vor der EG-Richtlinie, gegen eine Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten ausgesprochen. Ein Jahr später, am 16. Februar 2006, stimmte der 16. Deutsche Bundestag jedoch gegen die Stimmen der Opposition für einen Antrag der Großen Koalition, der EG-Richtlinie auf europäischer Ebene zuzustimmen sowie ein deutsches Gesetz zur Umsetzung zu entwerfen. Am 9. November 2007 stimmten 366 Abgeordnete von CDU/CSU und SPD für das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“. Am 30. November 2007 stimmte der Bundesrat der Vorratsdatenspeicherung zu, am 26. Dezember 2007 unterzeichnete Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Gesetz und am 31. Dezember 2007 erfolgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

    Telekommunikationsanbieter mussten somit für sechs Monate die Verbindungsdaten von allen Telekommunikationsvorgängen speichern, der Zugriff auf diese Verkehrsdaten war zulässig zur Verfolgung „erheblicher“ oder „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“.

    Bereits am 31. Dezember 2007 wurde eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Separate Verfassungsbeschwerden reichten FDP-Politiker rund um Burkhard Hirsch, Jens-Peter Schneider im Namen vieler Bundestagsabgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Gewerkschaft ver.di ein. Am 2. März 2010 verkündete des Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden. Es erklärte die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und die entsprechenden Vorschriften für nichtig: Das Gesetz verstoße gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes. Eine Vorratsdatenspeicherung sei jedoch nicht grundsätzlich unzulässig: Im Hinblick auf das Telekommunikationsgeheimnis der betroffenen Bürger sei es erforderlich, dass die Daten dezentral gespeichert und mit besonderen Maßnahmen gesichert würden und die Nutzung der Daten durch Behörden auf genau spezifizierte Fälle schwerster Kriminalität beschränkt bleibe.

    Die EU-Kommission forderte die Bundesrepublik auf, ein erneutes Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu erlassen, andernfalls drohe ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags. Ende Mai reichte sie schließlich sogar Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein und argumentierte, dass Deutschlands Verweigerung negative Folgen für den EU-Binnenmarkt habe und die Ermittlungsarbeit der deutschen Polizei bei schweren Verbrechen behindert werde. Bevor es hier jedoch zu einer Entscheidung kommen konnte, erklärte der Europäische Gerichtshof am 8. April 2014 die EU-Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung für nicht mit der Wahrung der Grundrechte vereinbar. Vorgelegt hatten der irische High Court und der österreichische Verfassungsgerichtshof, die argumentierten, dass die Richtlinie unverhältnismäßig in die Grundrechtsausübung europäischer Bürger_innen eingreife. Österreich stellte außerdem die Frage in den Raum, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung überhaupt bei der Verbrechensbekämpfung wirksam und notwendig ist. Die Richter_innen entschieden in ihrem Urteil, die Richtlinie sei gänzlich ungültig und stellten fest, dass…

    …der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie 2006/24 die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 der Charta einhalten musste.

    Eigentlich hätte das das Ende der Vorratsdatenspeicherung sein können und sein müssen. Doch wie Andre bereits letztes Jahr schrieb, „vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendein verstrahlter Hardliner mit absurden Metaphern oder durchgeknallten Unterstellungen die Wiedereinführung dieser Überwachungsmethode fordert“. Und so haben wir heute, Ende 2015, trotz der Urteile von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof, trotz massiver Kritik aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft und ungeachtet eines fehlenden Beweises ihrer Notwendigkeit erneut eine Vorratsdatenspeicherung.

    Aktueller Beschluss in Deutschland

    CG-3KpnU8AAViRfMit 404 Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag am 16. Oktober 2015 die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Nun soll also für zehn Wochen festgehalten werden, wer wann mit wem telefoniert hat sowie für vier Wochen die Standortdaten aller Handys. Die Vorratsdatenspeicherung soll dabei der Verbrechens- und Terrorbekämpfung dienen, sie sei dringend notwendig für die Aufklärung von Straftaten. Konkrete Beispiele für nur dank der Vorratsdatenspeicherung geglückte Ermittlungen wurden bisher keine geliefert.

    Gespeichert werden die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. E‑Mail-Verkehrsdaten sind ausgenommen. Kurz vor der Abstimmung wurde bekannt, dass Mobilfunkbetreiber auch die Inhalte von SMS-Nachrichten speichern, weil sich diese nicht von den Stammdaten trennen lassen.

    Entgegen ihren Behauptungen will die Bundesregierung keinen Richtervorbehalt für die allermeisten Abfragen der Vorratsdatenspeicherung vorschreiben. Außerdem enthält das Gesetz einen neuen Straftatbestand der „Datenhehlerei“. Diese begeht, wer irgendwelche Daten, die jemand anderes auf rechtswidrige Weise erlangt hat, sich verschafft oder sie „einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht“. Damit werde legitime journalistische Arbeit unter Strafe gestellt und das Vertrauensverhältnis zu Informant_innen nehme Schaden. Auch seien die Schutzvorgaben für Berufsgeheimnisträger_innen, etwa Journalist_innen, unzureichend. Denn auch ihre Kommunikationsdaten werden erst einmal grundsätzlich erfasst und gespeichert, nur die Verwertung wird verboten.

    Der neueste Höhepunkt in einer Reihe von fatalen Überwachungsentscheidungen: Das bayerische Kabinett hat am 15. Dezember den Entwurf zur Novellierung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beschlossen und damit auch den Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Telekommunikations- und Standortdaten der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung.

    Von verschiedenen Seiten wurde bereits angekündigt, erneut Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen zu wollen, etwa von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Digitalcourage oder Rechtsanwälten einer Berliner Kanzlei.

    Blick nach außen

    Nicht nur in Deutschland war die Vorratsdatenspeicherung 2015 ein großes Thema. Nach der deutschen Wiedereinführung fordert die österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner auch für Österreich eine Neuauflage. Der nationale Verfassungsgerichtshof hatte die österreichische Umsetzung im Juni 2014 für verfassungswidrig erklärt. Im Juni diesen Jahres wurde in Belgien die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in einem Urteil des Verfassungsgerichtes für ungültig und illegal erklärt. Auch in den Niederlanden, der Slowakei und Bulgarien wurden dieses Jahr die nationalen Vorratsdatenspeicherungsregelungen für ungültig erklärt – wobei Bulgarien sie nach zwei Wochen erneut einführte. Auch in Großbritannien folgten auf das Urteil des High Court of Justice im Juli nur wenige Monate später Pläne für ein neues Überwachungsgesetz mit weitreichender Vorratsdatenspeicherung.

    Außerhalb Europas haben 2015 Australien sowie Peru eine Vorratsdatenspeicherung beschlossen – wer weitere Staaten kennt, poste dies gern in den Kommentaren.

    Fighting with Zombies“, so beschrieb Anna den Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung auf der diesjährigen „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz. Jedes sicherheitspolitische Ereignis scheine für die Befürworter_innen recht, um nach ihr zu rufen, und das leider mit Erfolg. Die massenweise anlasslose Überwachung aller Bürger_innen wird in Kauf genommen aufgrund einer diffusen Atmosphäre der Angst und für eine Sicherheit, die keine Vorratsdatenspeicherung auch nur annähernd bieten kann. Es ist an uns, den Entscheidungsträger_innen ein für alle Mal klarzumachen, dass dieser Eingriff in die Grundrechte völlig inakzeptabel ist und mit keiner Argumentation gerechtfertigt werden kann.

    19. Dezember 2015 13
  • : Brasilien: Whatsapp für 48 Stunden blockiert [Update]
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" >CC BY-NC-ND 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/qiaomeng/6069681086/" >SimonQ錫濛譙</a>
    Brasilien: Whatsapp für 48 Stunden blockiert [Update]

    Seit gestern Abend, 23:30, ist der Nachrichtendienst Whatsapp in Brasilien blockiert. Ein Gericht in São Bernardo do Campo hatte die Blockade kurzfristig für 48 Stunden angeordnet, weil WhatsApp in einem Strafverfahren nicht kooperiert hatte. Am Mittwoch Abend wurden die Telefongesellschaften durch das Gericht zur Sperrung aufgefordert. Whatsapp soll auf einen Gerichtsbeschluss vom 23. Juli nicht reagiert haben, woraufhin am 7. August die Blockade angedroht worden war. Da auch hierauf nicht reagiert wurde, sei nun die Sperrung verfügt worden.

    Im Februar war bereits eine landesweite Blockade von einer Berufungsinstanz zurückgewiesen worden, es ging dabei laut Medienberichten um die Herausgabe von Daten an die Polizei im Zusammenhang mit einem Pädophilie-Fall. Laut Band News geht es im aktuellen Fall um einen Drogenhändler, der mit einer der größten und gefährlichsten Banden São Paulos verwickelt sein soll, und über Whatsapp kommuniziert hat. Das Gericht hat keine Details zum Fall bekanntgegeben.

    Brasilianische Telekommunikationsunternehmen werfen Whatsapp vor, ein „pirate service“ zu sein und zudem illegal, weil es nicht denselben Regulierungen unterliegt wie sie. Sie betreiben seit Monaten Lobbyarbeit für eine stärkere Regulierung des Nachrichtendienstes, der Geschäftsführer von Telefônica Vivo (ein Tochterunternehmen von Telefónica), Amos Genish, erklärte Whatsapp im August diesen Jahres sogar den Krieg. Auch europäische Netzbetreiber drängen darauf, das „Ungleichgewicht zwischen Netzbetreibern und Internetfirmen“ zu beenden.

    Brasilien gilt als eines der Länder mit den weltweit meisten Nutzer_innen des Dienstes, 93 Prozent der Internetnutzer_innen kommunizieren über Whatsapp. Sie können den Messenger während der Blockade weiterhin mithilfe von Virtual Private Networks nutzen. Mehr als eine Million Menschen sollen zudem bereits auf die App Telegram ausgewichen sein, wie deren Betreiber auf Twitter mitteilte.

    Jan Koum, einer der Gründer von WhatsApp, schrieb zu der Sperrung auf Facebook:

    We are disappointed in the short-sighted decision to cut off access to WhatsApp, a communication tool that so many Brazilians have come to depend on, and sad to see Brazil isolate itself from the rest of the world.

    Update

    Die Sperrung, die bis heute andauern sollte, wurde gestern von einem Gericht in São Paulo aufgehoben. Der Richter, Xavier de Souza, bezeichnete die Maßnahme als unangemessen – eine Geldstrafe sei angebrachter. Die Blockade dauerte insgesamt etwa 14 Stunden an.

    Ein Sprecher von Whatsapp verkündete, dass ihnen die geforderten Daten gar nicht vorliegen. Es sei „enttäuschend, dass ein Richter mehr als 100 Millionen Menschen in Brasilien bestraft für nicht gelieferte Informationen, die Whatsapp nicht hat“. Auch Nutzer_innen in Argentinien und Chile sollen von der Sperrung betroffen gewesen sein.

    17. Dezember 2015 7
  • : Jahresbilanz der Pressefreiheit: „Erschreckend hohe Zahl von Entführungen“
    Jahresbilanz der Pressefreiheit: „Erschreckend hohe Zahl von Entführungen“

    Heute veröffentlichte Reporter ohne Grenzen den ersten Teil ihrer Jahresbilanz der Pressefreiheit (pdf). Demnach sind derzeit 54 Journalist_innen entführt sowie 153 hauptberufliche Journalist_innen inhaftiert. Die Entführungen konzentrieren sich auf die arabischen Bürgerkriegsländer Syrien, Jemen, Irak und Libyen. Dort setzen bewaffnete nichtstaatliche Gruppen auf diese Weise ihren Herrschaftsanspruch durch und bringen kritische Stimmen zum Schweigen. Über das Schicksal von acht Journalist_innen, die dieses Jahr verschwunden sind, liegen keine verlässlichen Informationen vor.

    Besonders heraus sticht bei der Gesamtzahl der Verhaftungen die Türkei: Sie macht elf Prozent aller Verhaftungen weltweit aus. Dies sei „ein deutlicher Beleg für die Zunahme der staatlichen Repressionen dort“.

    Die erschreckend hohe Zahl von Entführungen zeigt, dass bewaffnete Gruppen gerade in den arabischen Krisenstaaten vor nichts zurückschrecken, um Kritik und unabhängige Informationen zu unterdrücken. […] Dass die Hälfte aller weltweit inhaftierten Journalisten in den Gefängnissen Chinas, Ägyptens, des Iran und Eritreas sitzen, spricht Bände über den verheerenden Zustand der Pressefreiheit in diesen Ländern.

    Den zweiten Teil der Jahresbilanz der Pressefreiheit mit den Zahlen getöteter Journalist_innen sowie den gefährlichsten Regionen für Reporter_innen veröffentlicht Reporter ohne Grenzen am 28. Dezember.

    [Update:] Wir wurden darauf hingewiesen, dass es auch eine deutsche Übersetzung der Jahresbilanz gibt. [/Update]

    15. Dezember 2015 11
  • : Brasilien: Zwei Blogger und ein Journalist ermordet
    Brasilien: Zwei Blogger und ein Journalist ermordet

    Innerhalb von elf Tagen sind in Brasilien zwei Blogger und ein Radio-Journalist ermordet worden. Israel Gonçalves Silva, Italo Eduardo Diniz Barros und Orislandio Timóteo de Araújo engagierten sich lokalpolitisch und kritisierten auf ihren Blogs und im Radio die korrupten Praktiken von lokalen Behörden und Politiker_innen. Insgesamt sind in Brasilien 2015 somit sieben Journalisten und Blogger ermordet worden, es gilt nach Mexiko und Kolumbien als das gefährlichste Land Südamerikas für Journalist_innen.

    Matt Sandy schreibt bei AlJazeera über einige der Fälle, besonders aber über den des Journalisten Evany José Metzker, der im Mai ermordet worden war:

    Journalists here have long lived in fear of being threatened, sued, beaten, exiled or murdered. But in recent years a new cohort of lone operators has emerged, enabled by the Internet. Lacking institutional support and often the only reporters in their towns, they are especially vulnerable in an increasingly violent country that now records nearly 60.000 murders a year. Few perpetrators are brought to justice, although the number of convictions has edged upward in recent years.

    „It is clear that not enough is being done to prevent these murders,“ said Carlos Lauría, senior Americas program coordinator for CPJ. „Impunity for the killing of journalists not only threatens them but takes a toll on the quality of democracy.“

    14. Dezember 2015 4
  • : Internet Monitor Report: Twitter in Saudi-Arabien
    Internet Monitor Report: Twitter in Saudi-Arabien

    Das Forschungsprojekt Internet Monitor des Berkman Center for Internet & Society der Harvard University veröffentlichte vergangene Woche eine Studie über die Strukturen, Diskurse und Netzwerke auf Twitter in Saudi-Arabien. Während Offline-Medien einer scharfen staatlichen Kontrolle unterliegen, ist Twitter vergleichsweise sehr frei: einzelne Tweets oder Accounts können nicht geblockt werden, ohne die ganze Seite zu sperren – Twitter ist jedoch erreichbar und ‚floriert’.

    Wie Helmi Noman, Robert Faris und John Kelly in der Studie „Openness and Restraint: Structure, Discourse, and Contention in Saudi Twitter“ feststellen, hat Saudi-Arabien den höchsten Anteil an Twitter-Nutzerinnen weltweit – diese machen sich den offenen Charakter der Plattform zu Nutze, um politische und soziale Themen zu diskutieren, die in den traditionellen Medien nicht vorkommen. Neben der Twitter-Analyse gehen die drei Forscher zudem auf drei Fallbeispiele ein, die besonders viel Aufmerksamkeit erregt haben: Den Fall des Bloggers Raef Badawi, den Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo sowie die von Saudi-Arabien geführten Luftangriffe im Jemen.

    Twitter opens up public space for Saudi citizens to engage in political and social discourse in a country that heavily restricts political speech, civic engagement, and media freedom. This space is technically accessible for public participation, but is shaped by legal measures regulating objectionable content and fear of confrontation with state policies and social norms.

    These nontechnical factors that constrain users seem to be behind two online behaviors that we observe on Saudi Twitter: users opt to self-censor their online activities to avoid problematic speech, and many of those who take controversial political stands choose to do so using pseudonyms. Within these constraints, the discourse and communities on Twitter reveal intellectual diversity and social divisions. We are able to see who is most interested in what issues and which topics are debated.

    14. Dezember 2015 1
  • : Indien: NGO-Bericht kritisiert Einschränkungen der Informationsfreiheit
    Indien: NGO-Bericht kritisiert Einschränkungen der Informationsfreiheit

    Die indische NGO Digital Empowerment Foundation veröffentlichte gestern einen Bericht (pdf) über den Status der Freiheit im Internet in Indien. Untersucht wurden dabei unter anderem der Datenschutz, die Zugangsmöglichkeiten für Nutzer_innen, Filter und Netzsperren sowie die Kriminalisierung von Meinungsäußerungen.

    One of the major recommendations coming from the report is to expand quality internet access and last mile connectivity in urban and rural India. Internet access is the prerequisite for Indian residents and citizens to exercise their right to freedom of expression and speech. Civil society and other stakeholders will have to collaborate to make rural citizens aware of these rights online and how they can exercise these rights to contribute to the Indian democracy.

    11. Dezember 2015
  • : #netzrückblick: Internationale Pressefreiheit zwischen Kriegen, Überwachung und „Nationaler Sicherheit“
    campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    #netzrückblick: Internationale Pressefreiheit zwischen Kriegen, Überwachung und „Nationaler Sicherheit“

    netzpolitik.org deckt eine Vielzahl an Themen ab – seien es Datenschutz, Urheberrecht, Überwachung, Open Data, oder Zensur – und wagt dabei auch den Blick über den deutschen und europäischen Tellerrand hinaus.

    Die internationale Pressefreiheit ist auch für uns ein Thema, steht sie doch häufig im Konflikt zu Repression und Überwachung und ist somit in vielen Ländern ein Indikator für das Verhältnis von Politik, Medien und der Zivilgesellschaft. Nicht zuletzt die Ermittlungen gegen uns haben gezeigt, dass Pressefreiheit ein hohes Gut ist, das auch in demokratischen Staaten immer wieder verteidigt werden muss.

    Im Rahmen unseres #netzrückblicks haben wir mit Matthias Spielkamp gesprochen. Er ist im Vorstand von Reporter ohne Grenzen und erzählt von besonders prägnanten Einschränkungen der Pressefreiheit in diesem Jahr, von der Arbeit von Reporter ohne Grenzen (ROG), der Überwachung für die „Nationale Sicherheit“ sowie über die Ermittlungen gegen netzpolitik.org.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der zehnte Beitrag in dieser Reihe.

    „Vor allem die Situation in Syrien ist eine Katastrophe.“

    Wie beurteilst du die internationale Pressefreiheit im Jahr 2015?

    Matthias Spielkamp: Es ist tatsächlich wieder schlechter geworden im Vergleich zum Vorjahr, nimmt man die Zahlen von Journalisten, die im Gefängnis sitzen, die getötet oder verletzt wurden als Maßstab. Wir sind jedoch keine Freunde der Aussage, dass „alles wieder viel schlimmer geworden“ ist. Das nutzt sich ab. Wenn man rein auf die Zahlen schaut – ja, dann ist es schlimmer geworden und es gibt natürlich auch ganz dramatische Fälle wie die Situation in Syrien. Es ist 2015 schlechter geworden als 2014, aber das ist im Grunde wenig aussagekräftig, weil es natürlich immer darauf ankommt, von welchem Land wir sprechen.

    Welche Fälle waren dieses Jahr besonders prägnant?

    Matthias Spielkamp: Es ist sicher keine Überraschung, dass vor allem die Situation in Syrien und den umliegenden Ländern eine Katastrophe ist. Wir haben gerade die Situation in den IS-Gebieten untersucht. Alleine in Mossul wurden sehr viele Journalisten umgebracht. Es gibt ganz dramatische Fälle, die man sich vor Augen führen muss: Da sind Menschen aus Mossul geflohen, etwa in andere Gegenden des Iraks, aber sind dort nicht aufgenommen worden, sind dann wieder zurück nach Mossul und dort umgebracht worden. Wir können uns wahrscheinlich gar nicht vorstellen, unter welchen Bedingungen Menschen dort leben müssen. Ich rede von Journalisten – es betrifft natürlich auch andere Menschen, aber unsere Aufgabe ist es, auf die Situation von Journalisten aufmerksam zu machen.

    In einem weiteren Fall geht es um Khadija Ismayilova, eine Journalistin aus Aserbaidschan, die zu einer sehr langen Haftstrafe verurteilt worden ist. Das ganze Berufungsverfahren hierzu war eine Farce. Man könnte nun sagen, dass so etwas in vielen Ländern passiert, aber Aserbaidschan ist Mitglied des Europarats und hat die Europäische Menschenrechtkonvention anerkannt. Dort herrschen Zustände, bei denen man sich fragt, wie das zusammenpasst. Denn das Land versucht, ein Image nach außen zu tragen, das fortschrittlich und demokratisch ist.

    Welche Arbeit leistet Reporter ohne Grenzen (ROG)? Wie werden die bekannten Ranglisten der Pressefreiheit erstellt?

    Matthias Spielkamp: Die wichtigste Arbeit besteht aus zwei Teilen, der eine ist: Aufmerksamkeit für die Arbeit von Journalisten weltweit und die Situation der Presse- und Informationsfreiheit zu schaffen. Das nennt man “Advocacy”. In vielen Ländern ist die Presse- und Informationsfreiheit sehr stark eingeschränkt. Wir weisen immer wieder auf die Ursachen hin und versuchen auch, ganz konkret bei Regierungen und bei Abgeordneten Lobbyarbeit zu betreiben. Wir sprechen zum Beispiel mit dem deutschen Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, mit dem Auswärtigen Amt oder dem Kanzleramt, wenn Reisen bevorstehen, um die Politiker zu bitten, entsprechend Druck auszuüben.

    Wir reden aber auch als Sachverständige in Ausschüssen – etwa nächste Woche im Ausschuss Digitale Agenda zum Thema Überwachungstechnik. Ganz wichtig ist aber auch unsere Lobbyarbeit bei den Vereinten Nationen, so haben im Sommer vor dem UNO-Sicherheitsrat in New York geredet: Wir setzen uns für einen UNO-Sonderbeauftragten für die Sicherheit von Journalisten ein – analog zum UNO-Sonderbeauftragten für Kinderrechte: Er soll direkt beim UN-Generalsekretär angesiedelt sein, Angriffe auf Journalisten und Blogger dokumentieren und – das ist das Wichtigste – unabhängig ermitteln können, auch in Ländern wie dem Irak und Syrien. Hierbei ist es vor allem wichtig, dass Bürgerjournalisten professionellen Journalisten gleichgestellt werden. Denn Länder wie Saudi-Arabien wollen Bürgerjournalisten in internationalen Resolutionen ausklammern.

    Ansonsten versuchen wir, Medienaufmerksamkeit zu schaffen – da kommt auch die Rangliste als sehr wichtiges Werkzeugins Spiel. Wir versuchen herauszufinden, wo die Pressefreiheit weltweit am stärksten bedroht ist und veröffentlichen dann die Weltkarte mit der Rangliste, um so Druck auszuüben. Für die Rangliste sammeln wir so viele Informationen wie möglich über die verschiedenen Länder. Das machen wir durch eine Medienanalyse, also das Monitoring von Medienberichten. Wir haben aber auch ein sehr großes Netzwerk von Korrespondenten. Dabei handelt es sich häufig um Journalisten, die in den Ländern leben und arbeiten und mit denen wir in Kontakt stehen. Sie versorgen uns mit Informationen über die Situation in dem jeweiligen Land. Es ist allerdings nicht leicht, über jedes einzelne Land belastbare Informationen zu finden. Es ist zum Beispiel nahezu unmöglich herauszufinden, wie viele Journalisten in China im Gefängnis sitzen – vor allem, wenn auch noch Bürgerjournalisten mitgezählt werden, Blogger, Menschen die ihre Social-Media-Kanäle für Berichterstattung nutzen. Hier sind wir auf Schätzungen angewiesen.

    Was ist der zweite Teil eurer Arbeit?

    Matthias Spielkamp: Der zweite Teil ist echte Nothilfe. Wir haben in Paris und Berlin Nothilfereferate, an die sich Journalisten bei Gefahr wenden können. Das kann bedeuten, dass sie anwaltliche Hilfe brauchen, Kontakte, aber auch Geld.

    Dann gibt es dramatischere Fälle: Journalisten werden bedroht, ihre Gesundheit oder ihr Leben ist in Gefahr. Sie können dann beantragen, für eine Zeit das Land verlassen zu können. Wir kooperieren mit Organisationen in Deutschland, über die wir ihnen einen Aufenthalt gewähren können, unter Umständen für ein paar Monate, bis sie zurückgehen können. Es gibt Journalisten, die in Deutschland geblieben sind, weil die Bedrohung in ihrem Heimatland so groß war, dass sie dahin nicht zurück wollten. Wir helfen ihnen dann, hier Asyl zu beantragen.

    Und es gibt Fälle, bei denen Journalisten zusammengeschlagen werden und medizinische Hilfe brauchen. Wir versuchen, Krankenhauskosten und Ärzte zu bezahlen oder die Journalisten im absoluten Notfall nach Deutschland oder woandershin zu schaffen, wo sie sich behandeln lassen können.

    Kooperiert Reporter ohne Grenzen mit anderen Netzwerken?

    Matthias Spielkamp: Ja, wir arbeiten nicht allein. Speziell in Deutschland etwa kooperieren wir mit „Journalisten helfen Journalisten“, oder der „Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte“. In einem Fall etwa gab es eine Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung: Ein Journalist aus Simbabwe war für eine Fortbildung in Deutschland und erfuhr dann, dass er in seiner Heimat auf einer schwarzen Liste von regierungskritischen Journalisten steht. Zur selben Zeit ist dort auch ein Journalist ermordet worden, er hatte also wirklich Angst um sein Leben. Er ist dann in Deutschland geblieben, die ROG haben mit dem Asylverfahren geholfen , die Stiftung hatte ihn für ein paar Monate in einer Art Gästehaus untergebracht. Wir haben einige derartige Kooperationen, ein sehr wichtiges Netzwerk ist „Journalists in Distress“, was de facto vor allem ein Nothilfenetzwerk von uns und anderen Organisationen ist und in dem sozusagen Nothilfemaßnahmen gepoolt und schnell größere Summen gemeinsam organisiert werden.

    In der Rangliste zu 2015 hieß es bereits, dass mit dem Argument der Nationalen Sicherheit zunehmend Einschränkungen der Pressefreiheit vorgenommen werden. Wie steht Reporter ohne Grenzen zur Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit?

    Matthias Spielkamp: Gerade bei der netzpolitik-Leserschaft sollte der Konflikt ziemlich bekannt sein. Die Online-Überwachung etwa wird fast immer mit dem Konzept der Nationalen Sicherheit gerechtfertigt. Es wird gesagt, dass Überwachung notwendig sei, um erfolgreich Terrorismusbekämpfung vornehmen zu können und dass aus diesem Grund auch Bürgerrechte einschränkt werden. Das halten wir für hoch problematisch. Wir als ROG sehen das Problem, wie viele andere Organisationen auch, dass mit dem Argument der Nationalen Sicherheit Bürgerrechte gefährdet werden. Denn Sicherheit steht dann über Freiheit. Es gibt das Menschenrecht auf Sicherheit, auf Unversehrtheit des Lebens und auf Schutz; aber es kann nicht sein, dass dieses Recht so ausgelegt wird, dass es viele andere Bürgerrechte massiv einschränkt.

    Wir sind der Ansicht, dass dieses Argument der Nationalen Sicherheit als ganz allgemeines Argument verwendet wird, das nicht mehr weiter geprüft wird, aber man muss genau hinsehen. Bei erfolgreicher Terrorabwehr zum Beispiel handelt es sich oft um ganz normale Polizeiarbeit. Dabei wurden Mittel verwendet, die vor der Massenüberwachung auch schon existiert haben und unter richterlicher Kontrolle stehen. Wogegen wir bei den Massenüberwachungsmethoden bisher festgestellt haben, dass sie einfach nichts gebracht haben. Deshalb haben wir uns gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und gegen den BND eine Klage eingereicht.

    Wie stand es im Jahr 2015 um die Pressefreiheit in Deutschland?

    Matthias Spielkamp: Im Vergleich zu anderen Ländern hat Deutschland grundsätzlich ein hohes Maß an Presse- und Informationsfreiheit. Aber es gibt immer etwas zu kritisieren und das muss man auch tun, denn Bedrohungen der Presse- und Informationsfreiheit sollte man nicht gegeneinander abwägen.

    Es gibt immer mal kleinere Fälle, zum Beispiel Fotografen, denen die Polizei das Fotografieren untersagt, obwohl sie einen Presseausweis haben. Dann haben wir dieses Jahr die Situation – und das ist doch relativ neu in Deutschland und hat deswegen viel Aufmerksamkeit erregt – dass es zusätzlich eine Bedrohung der Pressefreiheit aus einer anderen als der staatlichen Ecke gibt. Es geht dabei um Demonstranten im Pegida-Umfeld, die Journalisten angreifen. Die Journalisten werden bedroht, angerempelt und ihnen wird deutlich gemacht, dass sie am besten verschwinden sollten. Das muss thematisiert werden, schließlich leben wir in einer Demokratie, in der alle die Rolle der Medien und der Presse akzeptieren müssen – auch Demonstranten. Im Zweifel muss dann der Staat dafür sorgen, dass der Schutz für die Journalisten gewährleistet wird.

    Wie bewertest du die Ermittlungen gegen netzpolitik.org?

    Matthias Spielkamp: Wir haben uns ganz deutlich gegen diese Ermittlungen wegen Landesverrat ausgesprochen, weil dort eine Grenze überschritten wurde. Man kann der Ansicht sein, dass es unter Umständen besser gewesen wäre, das Verfahren einfach fortzuführen, um herauszufinden, was am Ende dabei herausgekommen wäre. Das Verfahren war von Anfang an politisch und wurde politisch beendet. Besser wäre es gewesen, wenn am Ende der Rechtsstaat entschieden hätte, dass es sich um einen völligen Fehltritt gehandelt hat. So wie es etwa beim Cicero-Urteil geschehen ist: Das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen ein Verstoß gegen die Pressefreiheit war.

    Was wird für eure Arbeit im kommenden Jahr wichtig, welche Länder und Regionen stehen unter besonderer Beobachtung?

    Matthias Spielkamp: Ich sehe für 2016 bislang zwei wichtige Themen. Zum einen die Lage in Syrien, die sich wahrscheinlich nicht so bald verbessern wird, auch nicht für Journalisten und die Pressefreiheit.

    So ungern ich das sage, weil wir uns normalerweise auf Länder konzentrieren, in denen die Pressefreiheit viel geringer ist als hierzulande: Wir werden die Diskussion, Situation und Entwicklung in Europa genau beobachten. In Frankreich haben wir eine Notstandsgesetzgebung, die die Bürgerrechte beschränkt, und es sieht nicht so aus, als würde sich die Angstdebatte von heute auf morgen ändern. Ich bin erst seit viereinhalb Jahren bei ROG aktiv, aber in dieser Zeit hat die Diskussion in Deutschland und Europa eigentlich selten so eine große Rolle gespielt wie im Moment.

    Wir werden zwangsläufig auch dafür sorgen müssen, dass die Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland und Europa weiter aufrechterhalten bleibt und die Bürgerrechte nicht zu Gunsten einer Vorstellung von Nationaler Sicherheit geopfert werden.

    Vielen Dank für das Interview!

    Zwar nicht so umfangreich wie bei Reporter ohne Grenzen, aber auch bei netzpolitik.org gab es dieses Jahr einige Artikel zur internationalen Meinungs- und Pressefreiheit:
    [rvm_map mapid=„108142“]

    Die vergangenen zwei Beiträge im #netzrückblick haben sich mit Open Data und kommerzieller Überwachung beschäftigt.

    10. Dezember 2015 3
  • : Russland: Gesetz ermöglicht Aushebelung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs
    Russland: Gesetz ermöglicht Aushebelung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs

    Am Freitag schrieb die erste Kammer des russischen Parlaments gesetzlich fest, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Russland keine Anwendung finden, wenn das Verfassungsgericht sie für verfassungswidrig befindet. Dadurch sollen „die Interessen Russlands geschützt“ werden gegenüber Menschenrechtsentscheidungen von internationalen Institutionen.

    Ebenfalls am Freitag hatte der EGMR dem russischen Journalisten Roman Zakharov Schadensersatz zugesprochen, weil dieser durch die russische Telefonüberwachung in seinen Grundrechten verletzt werde. Dazu musste nicht nachgewiesen werden, dass Zakharov konkretes Ziel von Überwachungsmaßnahmen war – da Überwachung in Russland grundsätzlich geheim stattfinde und alle Nutzer_innen von Mobiltelefonen betroffen seien, könne der Fall abstrakt behandelt werden:

    The court concluded that the Russian legal provisions governing interception of communications did not provide for adequate and effective guarantees against arbitrariness and the risk of abuse which was inherent in any system of secret surveillance, and which was particularly high in a system such as in Russia where the secret services and the police had direct access, by technical means, to all mobile telephone communications.

    8. Dezember 2015 15
  • : EFF-Bericht: Google trackt Schüler über Chromebooks
    Chromebooks werden in den USA bereits in Grundschulen eingesetzt | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/" >CC BY-NC-SA 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/rwentechaney/6202676580/" >Rachel Wente-Chaney</a>
    EFF-Bericht: Google trackt Schüler über Chromebooks

    Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat eine Beschwerde bei der US-Handelskommission FTC eingereicht und wirft darin Google vor, in Schulen und Universitäten persönliche Daten von Schüler_innen und Student_innen gespeichert zu haben. Im Rahmen der Kampagne „Spying on Students“ über die Datenschutzrisiken bei Schul-Elektronik und ‑Software prüfte die EFF die Google Chromebooks sowie Google Apps for Education (GAFE) und stellte fest, dass in den Standardeinstellungen die Sync-Funktion aktiviert ist. Dadurch kann Google Suchbegriffe, besuchte Internetseiten, angesehene Youtube Videos sowie Passwörter speichern und Schüler_innen folgen, wenn sie den Chrome-Browser auf dem Tablet ihrer Eltern oder dem Smartphone nutzen und sich darüber bei einem Google-Dienst einloggen.

    Während zudem die Bildungsangebote von Google innerhalb der GAFE werbefrei sind und dort auch keine Werbeprofile von Schüler_innen angelegt werden dürfen, weist die EFF darauf hin, dass dies nicht für alle anderen Dienste gilt – dazu gehören die Google Suche, Bookmarks, Maps, News, Photos, Google+, und YouTube. Nutzen Schüler_innen an ihren Schulrechnern und eingeloggt mit ihrem Schulaccount also Dienste außerhalb der GAFE, nutzt Google dies um Werbeprofile anzulegen und Werbung anzuzeigen – obwohl es sich um Schulaccounts zu Bildungszwecken handelt. Eine Erlaubnis zum Speichern der Daten holt Google weder von den Eltern noch Schüler_innen ein.

    Das ist unsere wichtigste Beschwerde über die Praktiken von Google – obwohl versprochen wurde, dass Schüler_innen nicht getrackt werden, nutzt Google seine Machtposition als Bereitsteller von Bildungsangeboten aus, um von Schülerdaten zu profitieren, wenn diese andere Google-Dienste nutzen – Dienste, von denen Google willkürlich entschieden hat, dass sie keinerlei Schutz bedürfen.

    Google teilte laut EFF mit, die Standard-Sync-Einstellung zeitnah ändern zu wollen, sodass Daten wie der Browserverlauf nicht mehr automatisch mit anderen Google-Services synchronisiert werden. Der EFF geht das nicht weit genug:

    Wir loben Schulen dafür, Technologie in die Klassenzimmer zu bringen. Chromebooks und Google Apps for Education bieten enorme Vorteile für die Lehre und die Vorbereitung der Schüler_innen auf die Zukunft. Jedoch müssen Geräte und Cloud-Dienste, die in Schulen verwendet werden, ohne Kompromisse und Schlupflöcher die Privatsphäre der Schüler_innen schützen. […] Wir fordern die FTC auf, das Verhalten von Google zu untersuchen, die Nutzung persönlicher Informationen von Schüler_innen für eigene Zwecke zu unterbinden und das Unternehmen anzuweisen, alle bisher gesammelten Informationen, die nicht zu Bildungszwecken gesammelt wurden, zu zerstören.

    7. Dezember 2015 6
  • : Hack bei Spielzeug-Firma Vtech: Mehr Kundendaten entwendet als angenommen
    Hack bei Spielzeug-Firma Vtech: Mehr Kundendaten entwendet als angenommen

    Ende November wurde bekannt, dass die Datenbanken des Lernspielzeug-Anbieters VTech gehackt und Informationen sowohl über Eltern als auch Kinder entwendet wurden. Während anfangs von 4.8 Millionen zu Eltern gehörenden Datensätzen die Rede war, sowie Vornamen, Geburtstage und Geschlecht von 200.000 Kindern, wurde die Zahl der Kinder-Profile nun auf 6.4 Millionen korrigiert. Diese lassen sich laut Lorenzo Franceschi-Bicchierai mit den Datensätzen der Eltern verknüpfen, welche Namen, E‑Mail-Adressen, Anschriften, Passwörter und Informationen zum Zurücksetzen des Passwortes enthielten.

    Der Hacker, der anonym bleiben will, gab gegenüber Motherboard an, auch 190 Gigabyte Fotos von Eltern und Kindern sowie Aufzeichnungen von deren Chats, die sie mit den VTech-Spielzeugen und dazugehörigen Apps geführt hatten, entwendet zu haben. Diese seien schlecht gesichert und nur unzureichend verschlüsselt gewesen.

    Die Spielzeug-Firma, die erst durch einen Hinweis von Motherboard auf den Hack aufmerksam geworden war, nahm mehrere ihrer Dienste und Websites offline. Sie reagierte jedoch nicht auf Anfragen von Motherboard, wieso überhaupt so viele Kundendaten gespeichert wurden – teilweise für ein Jahr. Zu den Vorwürfen, dass auch Bilder, Chatlogs und Audiodateien geleakt werden konnten, will man sich bei VTech „aufgrund der laufenden Untersuchung“ ebenfalls nicht äußern.

    In Reaktion auf den Hack forderte der Sicherheitsforscher Mark Nunnikhoven Unternehmen dazu auf, sehr umsichtig zu entscheiden, welche Daten sie sammeln und speichern:

    You should only collect and store data for well understood use. Data should be evaluated for it’s overall value to the organization and — just as importantly — the risk it can pose to the organization. Unless the cost to acquire the data in the future is so ridiculously high that it’s infeasible, you should always opt to collect and store the data when you have a concrete use for it.

    3. Dezember 2015 3
  • : Facebook setzt belgisches Urteil um, blockiert Seiten für Nicht-Nutzer
    Facebook setzt belgisches Urteil um, blockiert Seiten für Nicht-Nutzer

    Am 9. November hatte ein belgisches Gericht entschieden, dass Facebook das Surfverhalten von denjenigen Internetnutzer_innen nicht verfolgen darf, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind. Es ging dabei um den Identitäts-Cookie „datr“, den Facebook im Browser der Nutzer_innen speichert um Informationen über deren Surfverhalten zu sammeln. Dem Sozialen Netzwerk wurde einerseits vorgeworfen, den Cookie auch bei Nicht-Mitgliedern zu speichern, die lediglich die Facebook-Webseite besuchen – und andererseits, dass der Cookie auch nach der Deaktivierung eines Facebook-Kontos noch zwei Jahre auf dem Computer bleibe.

    Wie die BBC berichtet, reagiert Facebook nun, da diese Woche die gerichtliche Anordnung zugestellt werden soll. Das Unternehmen hatte bereits bei der Urteilsverkündung bekanntgegeben, das Urteil anfechten zu wollen. Dennoch sollen Facebook-Seiten, auch solche mit öffentlichen Inhalten, für Nicht-Mitglieder künftig komplett blockiert sowie der Tracking-Cookie entfernt werden.

    Facebook betonte wiederholt, der Cookie diene Sicherheitszwecken und verhindere Online-Angriffe und das Erstellen falscher Profile. So seien laut einer Facebook-Sprecherin in den vergangenen Monaten 33.000 Angriffsversuche unterbunden worden.

    3. Dezember 2015 12
  • : Techdirt Podcast zur EU-Datenschutzverordnung
    Techdirt Podcast zur EU-Datenschutzverordnung

    Im aktuellen Techdirt Podcast spricht Mike Masnick mit Dennis Yang, Hersh Reddy und Daphne Keller vom Center for Internet and Society an der Stanford Law School über die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden sowie zur Safe-Harbor-Entscheidung.

    Privacy and free speech aren’t fundamentally opposed, but they do have a tendency to come into conflict — and recent developments in Europe surrounding the right to be forgotten have brought this conflict into focus. This week, we’re joined by Daphne Keller of Stanford’s Center For Internet And Society to discuss the collision between these two important principles.

    2. Dezember 2015
  • : Bangladesch: Facebook und Messengerdienste seit zwei Wochen gesperrt
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/zeevveez/7186553884/" >zeevveez</a>
    Bangladesch: Facebook und Messengerdienste seit zwei Wochen gesperrt

    Als am 18. November 2015 die Gnadengesuche zweier Oppositionspolitiker aus Bangladesch, die 2013 wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt worden waren, abgelehnt worden sind, gab es etwa eine Stunde lang in ganz Bangladesch kein Internet. Die Sperre von Facebook sowie Messengern wie WhatsApp und Viber besteht weiterhin, also bereits seit zwei Wochen.

    Aus Angst vor Unruhen im Zuge der Bestätigung der Todesstrafen, im Sinne der „Nationalen Sicherheit“, wies die bangladeschische Regierung Telekommunikationsanbieter am 18. November an, Facebook, Whatsapp und Viber und später weitere Dienste zu sperren – dass daraufhin alles gesperrt wurde, sei allerdings ein „Missverständnis“ gewesen. Während nach wenigen Stunden die meisten Dienste wieder online waren, sind es Facebook sowie die zwei Messengerdienste bis heute nicht.

    Am 28. November gab die Regierung Bangladeschs bekannt, eine Vereinbarung mit Facebook treffen zu wollen, die das Unternehmen verpflichtet auf Anfrage Nutzerdaten herauszugeben. Dies solle die „Cybersecurity“ des Landes sicherstellen. Seit 2013, als Facebook erstmals den „Global Government Requests Report“ veröffentlichte, wurden auf Bitten der bangladeschischen Regierung keinerlei Benutzerdaten herausgegeben – die Chancen für ein Gelingen des gewünschten Abkommens stehen daher eher schlecht.

    Den Einwohner_innen Bangladeschs, die über VPNs oder Proxies auf Soziale Netzwerke zugreifen, warf der Telekommunikationsminister Tarana Halim vor, illegal zu handeln. Richtig einig scheint man sich über das Social Media Verbot allerdings nicht zu sein, so aktualisiert der Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie, Zunaid Ahmed Palak, regelmäßig seine Facebook-Seite – und fordert „Be Digital Build Digital“.

    Cumar Debul Dey, ein Richter des Supreme Court, forderte am 26. November die Regierung auf, die Sperren innerhalb von 24 Stunden aufzuheben. Diese seien „willkürlich“ und verletzten die Grundrechte der Bürger_innen Bangladeschs. Zudem seien sie ein Hindernis auf dem Weg zu einem „digitalen Bangladesch“, wie es sich Premierministerin Hasina Wajed wünsche. Bisher gab es jedoch keine Reaktion auf seine Forderung.

    Internationale Aufmerksamkeit wurde Bangladesch dieses Jahr vor allem durch Anschläge auf Blogger_innen zuteil, mindestens vier säkuläre Aktivist_innen sind seit Jahresbeginn von Islamist_innen grausam ermordet worden. Deutschlandradio Kultur veröffentlichte gestern einen Beitrag, in dem der Vater eines ermordeten Bloggers, ein aktiver Blogger und ein Islamist ihre Sicht der Dinge schildern.

    2. Dezember 2015 2
  • : Liegt die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung in der EU?
    Liegt die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung in der EU?

    eudatapDiese Woche fand die vom Forum Privatheit veranstaltete Konferenz zum Thema „Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung“ statt. Das Forum Privatheit ist ein vom Bundesministerium für Forschung und Bildung gefördertes Verbundprojekt, an dem Wissenschaftler_innen verschiedener Disziplinen und Institutionen beteiligt sind. Auszüge wollen wir im Folgenden zusammenfassen. Das vollständige Programm ist hier abrufbar.

    Konferenzbericht von Ricarda Moll und Andrea Jonjic.

    Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch den parlamentarischen Staatssekretär des BMBF Stefan Müller sprachen zunächst Eric Clemons, Professor of Operations and Information Management an der Warthon School der Pennsylvania University, und im Anschluss Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

    Eric Clemons forderte die EU auf, eine wirksame und durchsetzungsstarke Datenschutz- und Wettbewerbsschutzgesetzgebung zu implementieren, da nur so die unfairen Wettbewerbsvorteile von US-Firmen – die einen sogenannten first mover advantage hatten – wieder ausgeglichen werden. Einige seiner Hauptargumente kann man hier nachlesen.

    Peter Schaar kritisierte unter anderem, dass die EU-Grundrechtecharta den Begriff der informationellen Selbstbestimmung nicht aufgreift, obwohl dieser über den Begriff des Datenschutzes hinausgeht und besonders wichtig sei. Beim Datenschutz stünde nicht der Mensch als Schutzobjekt unmittelbar im Vordergrund, während informationelle Selbstbestimmung unter anderem Kontrolle für das Individuum über seine Informationen fordert. Er kritisierte scharf aktuelle Trends in der Diskussion über Datenschutz und Privatheit, angefangen bei der Vorratsdatenspeicherung, über immer wiederkehrenden Forderungen nach einem Kryptographieverbot, bis hin zu Markern einer Wende in der politischen Denke, wie sie von Merkels und Gabriels Äußerungen zur Anpassung zentraler Datenschutzprinzipien an die BigData Ideologie auf dem 9. IT-Gipfel gezeigt wurden.

    Wissenschaftliche Perspektiven

    Anschließend wurden in zwei parallelen Tracks verschiedene wissenschaftliche Perspektiven auf den Bereich der informationellen Selbstbestimmung gegeben, darunter juristische, informationstechnologische, medienpädagogische und –psychologische. Einige Highlights:

    Marion Albers, Professorin für Öffentliches Recht, Informations- und Kommunikationsrecht, Gesundheitsrecht und Rechtstheorie an der Universität Hamburg forderte ein Umdenken beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die aktuelle Konzeption werde der Komplexität des Rechtsgegenstandes nicht gerecht. Daher müsse das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits eine grundsätzliche Regulierung vorsehen, und darüber hinaus anerkennen, dass das Konzept ganz verschiedene Schutzgüter miteinbezieht, z.B. den Schutz vor konkreten Überwachungen (z.B. bei Versammlungen), Schutz des guten Rufes und auch Schutz vor Stigmatisierung und Diskriminierung beinhalten.

    Arnold Picot, Professor am Center for Digital Technology and Management in München setzte sich mit der Bedeutung ökonomischer Prinzipien für das Verhältnis von Privatssphäre und Freiheit auseinander. Privatheit schließe Freiheit mit ein und ein Einschnitt in die Privatssphäre sei immer ein Einschnitt der eigenen Freiheit. Er argumentierte, dass man zwar mit Freiheit (und damit auch mit der eigenen Privatheit) handeln könne – zum Beispiel indem man einen Vertrag abschließt – der Kern eines jeden Vertrags sei es jedoch, dass er wieder auflösbar, also reversibel ist. Seine Analyse der AGBs großer Player wie Facebook, Amazon, Google zeigt jedoch, dass der jeweilige Handel mit den eigenen Daten eben nicht reversibel ist, und entsprechend die eigene Freiheit maßgeblich beschneidet. Zaghafte Ansätze zur Umsetzung des Reversibilitätsprinzips zeigt nach dieser Analyse übrigens Ebay.

    Martin Rost, Mitarbeiter vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, stellte in Frage, dass es die Aufgabe von Datenschützern sei, Bürger zu verantwortlichem digitalem Handeln zu erziehen. Im Gegenteil sollten sie Organisationen dazu erziehen, verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umzugehen. Ob Organisationen effektiven Datenschutz eingebaut haben, müsse effizient prüfbar sein.

    Wissenschaft trifft Wirtschaft trifft Politik

    Am Freitag Nachmittag berichteten Philipp Richter und Tobias Matzner als Rapporteure von den jeweiligen Tracks und gaben neue Impulse. In beiden Tracks schien die Frage zentral gewesen zu sein, welche Verantwortung dem Individuum zukommt. Richter argumentierte, dass das Individuum überfordert sei und den Handlungsrahmen, den die IT vorgibt, kaum beeinflussen könne. Zudem sei es Nachrichtendiensten und großen Unternehmen unterlegen, und vor allem im Falle von Kindern und Jugendlichen werde deutlich, dass das Individuum nicht im Zentrum der Verantwortung stehen könne. Dennoch seien sich die Diskutierenden in den Tracks einig gewesen, dass die Nutzer_innen auch nicht komplett als Verantwortliche aufgegeben werden können. Vielmehr brauche es eine Mischung aus individuellem Schutz und einem kollektiven Schutzeinsatz – hier greife die informationelle Selbstbestimmung, da sie nicht rein individualistisch ist, sondern auch den Schutz des Gemeinwesens im Blick hat. Während Richter betonte, dass zunehmend auch über demokratische Technikgestaltung gesprochen werden müsse, wies Matzner daraufhin, dass die Regulierung von Unternehmen angegangen werden müsse. Starke Datenschutzregeln auf EU-Ebene würden nicht automatisch Nachteile für Unternehmen bedeuten, und der Bedarf sei da: Nutzer_innen verwenden zwar gewisse Dienste – jedoch nicht, weil sie mit ihnen so zufrieden seien, sondern weil schlichtweg keine Alternative gesehen werde.

    Konstantin von Notz antwortete als netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, dass vor allem in der Rechtspflege und Gesetzgebung in den vergangenen Jahren geschlafen worden sei. Es gebe kein relevantes Datenschutzgesetz, weder in Deutschland noch auf EU-Ebene, das neuen Veränderungen Raum gebe und die Nutzer_innen stärke.

    Gerold Reichenbach von der SPD, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda, wunderte sich welche Fragen heutzutage gestellt werden: es werde über Dinge diskutiert, die längst ausgehandelt seien. Nicht erst seit der digitalen Welt sei vieles unkontrollierbar für das Individuum, und nicht erst jetzt stellen sich Fragen nach der Schutzpflicht des Staates. Laut Reichenbach solle sich mehr um technische Fragen gekümmert werden, wie in der „alten, analogen Welt“.

    Im Abschlussplenum trafen schließlich Vertreter_innen aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft aufeinander. Stefan Winners von Hubert Burda Media forderte einheitliche Spielregeln auf EU-Ebene, nur so könne die „Vollkatastrophe“ vermieden werden, dass Unternehmen sich selbst ihre Regeln aussuchen können. Es sei nicht verwunderlich, dass es kaum bedeutende europäische Player gebe, wo doch Unternehmen wie Google gravierende strukturelle Vorteile hätten.

    Jörn Lamla von der Universität Kassel sah in den Ausführungen von Winners ein Drohszenario und merkte an, dass möglicherweise ein effektives Dohszenario für die Wahrung der Grundrechte fehle. Die Wirtschaftslobby habe schließlich erreicht, dass Merkel von Abwägung zwischen Datenschutz und Big Data spricht und dass Datenschutz nicht „die Oberhand“ gewinnen dürfe – dies zeige, dass das Drohszenario, welches von der Wirtschaft gezeichnet wird, anschlussfähig ist. Aufseiten des Datenschutzes stelle es sich jedoch viel diffuser dar, und dies müsse angegangen werden.

    Wolf-Dieter Lukas vom BMBF kitisierte, dass Bürger_innen nicht einmal einfachste Verschlüsselung nutzen, woraufhin von Notz anführte, dass es recht widersprüchlich sei die Anwendung von Verschlüsselung zu fordern, während die Bundesregierung Milliarden darin investiere, ebendiese zu brechen.

    Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig Holstein, Marit Hansen, wirft vor allem Merkel und Gabriel vor, mit Begriffen wie „Datensparsamkeitsdiktat“ stark zu polemisieren. Schließlich gebe es nicht einmal Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht-Sparsamkeit. Auch sie setzt Hoffnungen auf die Verhandlungen in der EU, vor allem privacy by design müsse in diesem Zusammenhang Beachtung finden.

    Lukas, der angab den Begriff „Datensparsamkeit“ mit erfunden zu haben, wiederholte seine Forderung, dass Bürger_innen verschlüsseln sollen. Derzeit würden vor allem diejenigen verschlüsseln, die eigentlich nicht geschützt werden sollten – „Gefährdende“ sollten diesen Schutz nicht genießen können, und hier müsse auch noch „das ein oder andere“ geknackt werden. Dies sei höchst widersprüchlich, merkte von Notz wiederum an. Die Regierung schaffe „Unsicherheit mit Staatsknete“ und beklage dann mangelnde IT-Sicherheit: das zeige, dass „man nicht verstanden hat, was man macht“. Doch auch die Wirtschaft sei ambivalent. Einerseits werde dem Silicon Valley nachgeeifert, andererseits fordere man stärkere europäische Regeln.

    Hansen wies zuletzt daraufhin, dass nicht nur die Bürger_innen souverän sein müssten, sondern – vor allem in Hinblick auf den NSA-Skandal – auch die Staaten. Dabei seien Vorbilder wichtig, ob dies nun den Videokanal der Kanzlerin betreffe der nur auf Youtube zu finden sei, oder Software im Öffentlichen Dienst.

    In einer letztendlich recht harmonischen Diskussion blieb zuletzt vor allem die Hoffnung aller auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Darüber, dass diese vor allem in den Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament verwässert und aufgeweicht worden ist, fiel leider kein Wort.

    28. November 2015 4