Der Sofia Globe berichtet: Bulgaria’s Constitutional Court scraps data retention provisions
Das Verfassungsgericht der Republik Bulgarien erklärte am 12. März Bestimmungen im „Electronic Communications Act“ zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig.
Die Urteilsbegründung kommt später. Geklagt hatte der Bürgerbeauftragte Konstantin Penchev direkt nachdem der EuGH die EU-Richtlinie gekippt hatte.
Erst gestern hatte das oberste Gericht in den Niederlanden das dortige Gesetz gekippt und aufgehoben.
Es bleibt dabei: Die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation muss auf EU-Ebene und in Mitgliedsstaaten beendet werden.
Update: Das Gericht hat eine offizielle Meldung auf seiner Webseite. Übersetzung:
Das Verfassungsgericht hat in seiner Sitzung vom 12. März 2015 ein Urteil im Verfassungs-Fall 8/2014 vom Bürgerbeauftragten der Republik Bulgarien gefällt.
In seiner Entscheidung erklärte der Gerichtshof die Artikel 250a, 250e, 251 und 251a des Gesetzes über elektronische Kommunikation für verfassungswidrig.
Der vollständige Wortlaut der Entscheidung wird später veröffentlicht.
