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Bulgarien führt die Vorratsdatenspeicherung in Rekordzeit wieder ein

Vor zwei Wochen hat das Verfassungsgericht von Bulgarien die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Jetzt gibt es sie wieder. Laut dpa hat das Parlament die Laufzeit der Speicherung von einem Jahr auf sechs Monate gesenkt und ein neues Gesetz beschlossen. Mehr Informationen liegen uns derzeit nicht vor. Wir freuen uns aber über Hinweise…

  • Markus Beckedahl

Vor zwei Wochen hat das Verfassungsgericht von Bulgarien die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Jetzt gibt es sie wieder. Laut dpa hat das Parlament die Laufzeit der Speicherung von einem Jahr auf sechs Monate gesenkt und ein neues Gesetz beschlossen.

Mehr Informationen liegen uns derzeit nicht vor. Wir freuen uns aber über Hinweise auf Originalquellen.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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2 Kommentare zu „Bulgarien führt die Vorratsdatenspeicherung in Rekordzeit wieder ein“


  1. Kein Problem dank VPN

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    Benutzt einfach VPN – auch mit bulgarischen Servern von mir aus. Für den VPN Anbieter zählen NUR die Gesetze des Landes wo sein Impressum ist DESHALB funktioniert VPN auch so toll ob nun mit oder ohne VDS im jeweiligen Land.

    Welche VPN Anbieter keine Logs speichern und auch sonst seriös sind könnta hier sehen

    https://torrentfreak.com/anonymous-vpn-service-provider-review-2015–150228/


  2. Friedrich

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    … und das ist jetzt weniger verfassungswidrig?
    Gibts da dann keine Schnellentscheidung, die auch ganz schnell die „neue“ VDS gleich wieder kippt?
    Es muss doch Optionen geben, sich gegen ein derartiges Regime zu wehren? Ich meine, unsere Regierung fängt ja auch schon mit solchen Aktionen an.
    Wir alle sind dann jahrelang Opfer, bis dann ein BVerfG klarstellt, dass das [hier rechts- und sittenwidriges Gesetz einfügen] nichtig ist. Das kann es doch nicht sein? Haben die Opfer kein Anrecht auf eine Entschädigung? Warum gibt es keine Eilentscheidungen, die sowas noch vor Inkrafttreten für ungültig erklären?

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