Die Vorratsdatenspeicherung im Notstands-Überwachungsgesetz „Data Retention and Investigatory Powers Act“ (DRIPA) ist mit europäischem Grundrecht unvereinbar. Das entschied heute das Zentralzivilgericht (High Court of Justice) in London, unter anderem mit Verweis auf das Fehlen einer richterlichen Genehmigung für den Zugriff auf Kommunikationsdaten. Das Urteil nimmt zudem Bezug auf die Achtung der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 7 und 8, EU-Charta der Grundrechte).
Bei der Klage gegen DRIPA vertrat die Menschenrechtsorganisation Liberty zwei britische Parlamentarier, David Davis und Tom Watson. Außerdem haben sich die NGOs Open Rights Group und Privacy International am Verfahren beteiligt.
Gerichtsurteil: Nicht genügend Schranken für den Datenzugriff
Bei der Gerichtsentscheidung steht nicht die Speicherung der Daten selbst, sondern der Zugriff auf die gespeicherten Daten im Vordergrund. Zum einen stellt das Gesetz nicht sicher, dass nur im Bereich schwerwiegender Delikte und deren Verfolgung auf Vorratsdaten zugegriffen wird. Außerdem fehlt in DRIPA ein ordentlicher Genehmigungsprozess: Weder ein Gericht noch eine andere unabhängige Behörde muss dem Datenzugriff zustimmen. Ein solches Verfahren ist aber nach EU-Recht vorgesehen. Im Urteil heißt es dazu:
„(…) but if EU law requires independent approval, as we are satisfied it does, that must be put in place.“
Spätestens hier wird das Urteil auch für die Debatte über die geplante Vorratsdatenspeicherung in Deutschland interessant. Die aktuelle Version des Gesetzes verlangt keinen Richtervorbehalt für die Nutzung von Vorratsdaten, wenn darauf über eine Bestandsdatenauskunft zugegriffen wird – auch wenn die Regierung etwas anderes behauptet. Das Urteil des britischen Gerichts mit Bezug auf EU-Recht könnte es schwerer machen, eine Vorratsdatenspeicherung ohne saubere Vorkehrungen für Richtervorbehalte durchzusetzen.
Britische Regierung stolpert über Hauruckverfahren
Zudem hat sich gezeigt, wie Regierungen über ihre eigenen gesetzgeberischen Hauruckverfahren stolpern können. Als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April 2014 für ungültig erklärt hat, löste das für die britische Regierung einen „Notstand“ aus. Innerhalb weniger Tage wurde das Überwachungsgesetz DRIPA als „Notstands-Sicherheitsgesetz“ von der Regierung durch das Parlament gebracht, ohne darüber eine Debatte in Parlament und Zivilgesellschaft zu ermöglichen.
DRIPA sollte bisherige staatliche Überwachungskompetenzen absichern, hat die Kompetenzen aber tatsächlich sogar erweitert. So sieht das Gesetz vor, dass auch ausländische Stellen, z.b. Mailbetreiber, von britischen Behörden belangt werden können, um gespeicherte Daten herauszugeben. Von der DRIPA-Überwachung sind also längst nicht nur Bürger in Großbritannien betroffen.
Großbritanniens Regierung soll das Gesetz nun bis Herbst 2015 nochmal überarbeiten. Bis März 2016 ist es weiterhin gültig. Das Innenministerium hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Zu bedenken bleibt, dass im Urteil nicht die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung per se in Frage gestellt wird. Dies wurde bereits in den Anhörungen immer wieder deutlich. Auch das EuGH-Urteil von 2014 interpretiert das Gericht nicht als generelle Absage an die Vorratsdatenspeicherung. Dass die Kommunikationsdaten aller Bürger ohne konkreten Verdacht gespeichert werden, wäre demnach grundlegend in Ordnung.
James Welch, Legal Director von Liberty, kommentiert:
“Liberty has long called for fundamental reform of our surveillance laws to ensure the public’s rights are properly respected by our Government – the chorus of voices demanding change is now growing.
Campaigners, MPs across the political spectrum, the Government’s own reviewer of terrorism legislation are all calling for judicial oversight and clearer safeguards. The High Court has now added its voice, ruling key provisions of DRIPA unlawful. Now is the time for the Home Secretary to commit publicly to surveillance conducted with proper respect for privacy, democracy and the rule of law – not plough on with more of the same.”
