Andrea Jonjic-Beitter

Andrea studiert Political and Social Sciences (MA) in Würzburg, twittert als @seditioni und ist Redakteurin des Sicherheitspolitik-Blog. Kontakt: andrea@netzpolitik.org (PGP)

  • : Internet in Äthiopien: Ein Trauerspiel
    Internet in Äthiopien: Ein Trauerspiel

    Wir berichteten auf Netzpolitik bereits über die Internet-Überwachung in Äthiopien sowie über Festnahmen von regierungskritischen Blogger_innen und Journalist_innen. Justin Lynch hat nun für Motherboard einen ausführlichen Artikel über das überwachte Internet in Äthiopien geschrieben, über die Angst der Regierung vor kritischen Meinungen und die repressiven Maßnahmen gegen Medienschaffende: The Tragedy of Ethiopia’s Internet.

    It’s unclear exactly how many Ethiopians can access the internet. Those who can, however, must contend with the specter of state surveillance. The Ethiopian government is suspected of deploying spyware and other hacking and surveillance tools to surveil individuals, including at least one American citizen, hooked to the web. Because of these alleged cybersleuthing efforts, the Ethiopian government has turned an engine of commerce and information into an afterthought and an instrument of surveillance.

    Former American diplomats, current members of Ethiopia’s intelligence agency, and foreign policy experts all told me that the Ethiopian government is afraid of dissident views spreading online, and has crafted its intelligence service, telecom sector, and legal codes to stamp out digital dissent.

    10. Februar 2016
  • : Ungarn: Geplanter Verfassungszusatz im Namen der Terrorabwehr gefährdet Menschenrechte
    Nicht den Mund verbieten lassen, leistet Widerstand! <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0 via flickr/</a><a href="https://www.flickr.com/photos/cutiemoo/3111207407">cutiemoo</a>
    Ungarn: Geplanter Verfassungszusatz im Namen der Terrorabwehr gefährdet Menschenrechte

    Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das ungarische Überwachungsgesetz im Januar bereits für teilweise ungültig erklärt hatte, kommt nun neue Kritik an einem geplanten Verfassungszusatz auf: Die ungarische Regierung will sich ein weitreichendes Notstandsrecht geben und dafür die Verfassung ändern. Die geplanten Notstandsgesetze sollen – ohne Zutun des Parlaments – bei Terrorgefahr greifen und würden es der Regierung ermöglichen, die Versammlungs- und Pressefreiheit einzuschränken, die Grenzen zu schließen, die Reisefreiheit der eigenen Bürger_innen und deren Kontakte zu Ausländer_innen einzuschränken sowie Telefongesellschaften und Internet-Anbieter zu Abschaltungen zu zwingen. Das Parlament soll erst gefragt werden, wenn es um die Verlängerung des Notstands geht, also nach sechzig Tagen.

    Amnesty International kritisiert den Gesetzesvorschlag als „direkten Angriff auf die Menschenrechte“ und bemängelt vor allem die schwammige Formulierung einer „Terrorgefahr“. In einem Bericht vom 1. Februar nennt die NGO einige der im geplanten Verfassungszusatz beinhalteten Maßnahmen und äußert die Sorge, dass derart weitreichende Befugnisse auch genutzt werden könnten, um gegen politische Gegner vorzugehen.

    States of emergency are subjected to a test under international law. A state of emergency must be necessary to meet an identified exceptional threat; in addition, measures employed under a declared state of emergency must be individually necessary and proportionate to confront a justified stated emergency; such measures must be enshrined in law and must be applied in a non-discriminatory manner; and the formal state of emergency and its attendant measures must be temporary in nature, with meaningful safeguards to prevent them from being endlessly extended.

    As currently rendered, the proposed “sixth amendment” — in combination with the legislative recommendations for the 30 emergency measures and linked reforms to the Law on Police, the Law on National Security Services, and the Law on Defence and on the Hungarian Army — would clearly fail the test of necessity and proportionality required in compliance with Hungary’s obligations under international law, including the International Covenant on Civil and Political Rights and the European Convention on Human Rights and Fundamental Freedoms.

    10. Februar 2016 2
  • : Indische Telekom-Aufsicht verbietet Zero-Rating-Angebote
    Indische Telekom-Aufsicht verbietet Zero-Rating-Angebote

    Die indische Telekom-Aufsicht TRAI (Telecom Regulatory Authority of India) gab heute bekannt, keine Zero-Rating-Angebote in Indien zuzulassen, da diese gegen die Netzneutralität verstoßen. Dies betrifft auch den Facebook-Dienst Free Basics, der zwar einen kostenlosen, aber dafür eingeschränkten Online-Zugang zu ausgesuchten Partnerseiten bietet. TRAI hatte ihn im Dezember bereits vorläufig untersagt, um seine Rechtmäßigkeit zu prüfen.

    Facebooks breit angelegte PR-Kampagne, die TRAI als „völlig unangebracht“ kritisiert hatte, konnte den grundlegenden Verstoß von Free Bascis gegen die Prinzipien eines gleichberechtigten Netzes nicht verdecken – die Anordnung der Telekom-Aufsicht richtet sich jedoch nicht direkt gegen Facebook, sondern gegen Zero-Rating-Angebote im Allgemeinen. So dürfe künftig „kein Anbieter diskriminierende Datendienste anbieten“, es sei denn es handele sich um Notdienste. Bei Verletzung des Beschlusses droht eine Strafe von 50.000 Rupien täglich, das entspricht etwa 660 Euro. Provider haben sechs Monate Zeit, die Vorgabe umzusetzen. In einer Pressemittleilung (pdf) heißt es von TRAI:

    Bei der Formulierung dieser Anordnung wurde die Behörde hauptsächlich von den Prinzipien der Netzneutralität gelenkt, die anstrebt, Nutzern einen ungehinderten und nicht-diskriminierten Zugang zum Internet zu gewährleisten. Diese Bestimmung intendiert, Datendienste für den Zugang zum Internet inhalts-agnostisch zu machen.

    Auch das ägyptische Telekommunikationsministerium hatte Free Basics Ende des Jahres ausgesetzt, allerdings ohne Gründe zu nennen. Für seinen Verstoß gegen die Netzneutralität kritisiert wird derzeit zudem das Binge-On-Angebot des US-Mobilfunkbetreibers T‑Mobile, das es Nutzer_innen erlaubt, Videos bestimmter Partnerplattformen anzusehen, ohne dass das dabei verbrauchte Datenvolumen auf das monatliche Transferlimit angerechnet wird.

    Die Entscheidung der indischen Telekom-Aufsicht stellt einen herben Rückschlag für Facebook dar, hatte sich das Unternehmen doch durch Indien einen Durchbruch in den Schwellenländern erhofft. Der Subkontinent stellt zudem den zweitgrößten Markt für Facebook, 132 Millionen Inder_innen sind bisher auf der Social-Media-Plattform angemeldet – bei 1.2 Milliarden Einwohner_innen ist da noch Platz nach oben. Facebook hat sich noch nicht zum Verbot in Indien geäußert, den Reaktionen auf die Sperre im Dezember folgend wird Mark Zuckerberg seinen Traum von der „nächsten Milliarde“ jedoch nicht so leicht aufgeben.

    8. Februar 2016 1
  • : Kuwait errichtet DNA-Datenbank aller Einwohner, in Kalifornien wird „genetisch diskriminiert“
    Ob verurteilt oder unschuldig – in Kuwait wird die Abgabe von DNA-Proben verpflichtend | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/home_of_chaos/3808496018/" >thierry ehrmann</a>
    Kuwait errichtet DNA-Datenbank aller Einwohner, in Kalifornien wird „genetisch diskriminiert“

    Im Rahmen eines neuen Anti-Terror-Gesetzes verabschiedete das kuwaitische Parlament im Juli 2015 ein Gesetz, das alle 1.3 Millionen Bürger_innen und 2.9 Millionen Bewohner_innen verpflichtet, ihre DNA in eine nationale Datenbank eintragen zu lassen. Wie die Kuwait Times Ende Januar berichtete, laufen die Vorbereitungen, um die Datenbank noch dieses Jahr zu realisieren. Sie soll auch Besucher_innen umfassen, bei Weigerung drohen ein Jahr Haft und eine Strafe von fast 30.000 Euro. Gibt jemand eine falsche Probe ab, drohen sieben Jahre Haft. Das Gesetz war nach einem Anschlag auf eine schiitische Moschee verabschiedet worden, bei dem 26 Menschen getötet und 227 weitere verletzt wurden. Man sei „zu fast allem bereit, was die Sicherheit in diesem Land verbessert“, hieß es von von einem Parlamentsabgeordneten.

    Im Interview mit der Kuwait Times erklären leitende Beamte des Innenministeriums die Pläne für die Datenbank und wieso sie keinen Angriff auf die Freiheit und Privatsphäre der Person darstellt. So ziehe Kuwait lediglich gleich mit Staaten wie Großbritannien und den USA, die seit den 90er Jahren DNA-Proben für strafrechtliche Ermittlungen nutzen. Die Proben sollen bei kuwaitischen Bürger_innen durch mobile und stationäre Center gesammelt werden, die sich an staatlichen Einrichtungen und Büros befinden sollen. Dies erlaube den Kuwaiter_innen, „während diverser Erledigungen Proben abzugeben“. Bei Einwohner_innen Kuwaits, die keine Staatsbürgerschaft besitzen, sollen die DNA-Proben bei der Ausgabe oder Erneuerung ihres Visums gesammelt werden. Für Besucher_innen schließlich soll es im Flughafen Kuwait ein spezielles Center geben, in dem sie „zu ihren Rechten und Pflichten bezüglich des DNA-Gesetzes beraten werden“ – an anderer Stelle wird wiederum betont, dass für alle drei Gruppen die Abgabe von DNA-Proben verpflichtend ist.

    Datenschutz durch Haftandrohungen und „strenge Auflagen“

    Da Datenschutz „zweifellos das Hauptanliegen“ des Innenministerium ist, wurde in dem Gesetz geregelt, dass die Herausgabe von Informationen aus der DNA-Datenbank mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden soll, die Beschädigung der Datenbank mit mindestens drei, maximal zehn Jahren Haft. Es gebe strenge Auflagen für die Beamt_innen, die mit den Proben hantieren, sowie einen speziellen Mechanismus zur Erschwerung der Zuordnung von Proben zu ihren Quellen. Zudem gehe es nur um die nicht-codierenden Bereiche der DNA, die keine Rückschlüsse etwa auf eventuelle Krankheiten zulassen, und auch für Fragen der Abstammung soll die Datenbank nicht genutzt werden – dies „sichere das Gesetz“.

    Viele Maßnahmen könnten potenziell nützlich gegen Terrorangriffe sein, aber ein potenzieller Nutzen sei keine ausreichende Rechtfertigung für massive Menschenrechtsverletzungen, so Sarah Leah Whitson von Human Rights Watch. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2008 entschieden, dass die Speicherung von DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt – der Artikel soll unter anderem die Privatsphäre sichern.

    Schulverweis aufgrund der DNA

    DNA-Informationen werden durch die sinkenden Kosten der Erfassung und Auswertung immer beliebter und können – wie so oft – wenn sie schon mal da sind, auch vielfältig genutzt werden. In Kalifornien wurde etwa der 12-jährige Colman Chadam der Schule verwiesen aufgrund seiner DNA. Er trägt genetische Marker für Mukoviszidose – diese sind keine Garantie dafür, dass er die Krankheit tatsächlich hat, und Colman zeigte nie Symptome. Seine Eltern gaben die Information dennoch bei seiner Einschulung an. Durch einen Lehrer gelang sie zu den Eltern zweier Geschwister, die ebenfalls an Colmans Schule gehen und an Mukoviszidose erkrankt sind. Da Kinder mit der Stoffwechselerkrankung sehr anfällig für ansteckende Infektionen sind, forderten die Eltern den Verweis von Colman Chadam, der – gegen den Willen des Kindes und seiner Eltern – folgte. Colmans Eltern verklagten den Schulamtsbezirk daraufhin wegen genetischer Diskriminierung. Nachdem die erste Klage abgewiesen wurde, legten die Eltern im Januar diesen Jahres Berufung ein.

    Nach Michelle Lewis vom Johns Hopkins Berman Institute of Bioethics wird genetische Diskriminierung zukünftig ein immer größeres Thema:

    Da wir immer mehr Untersuchungen immer früher druchführen, besteht auch das Potenzial für den gefährlichen Missbrauch von Informationen, der Eltern möglicherweise von genetischen Tests abhält – auch wenn sie medizinisch angebracht wären.

    5. Februar 2016 11
  • : Studie zu Fitness-Trackern: Sicherheitsmängel bei sieben von acht Anbietern
    Wie sicher sind unsere Fitness-Daten? | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" >CC BY-NC-ND 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/marcdalio/6143199425/" >dalioPhoto</a>
    Studie zu Fitness-Trackern: Sicherheitsmängel bei sieben von acht Anbietern

    Fitness-Tracker sollen ihre Träger_innen motivieren, aktiver und gesünder zu leben – dafür überwachen sie die Herzfrequenz, zählen Schritte, erstellen Schlafanalysen und errechnen den Kalorien­verbrauch. Student_innen der Oral Roberts University, einer privaten Hochschule im US-Bundesstaat Oklahoma, sind sogar verpflichtet, die Fitnessarmbänder zu tragen, um ihre Bewegungen aufzuzeichnen. „Früher mussten sie auf einem Zettel festhalten, wie viel Sport sie machen. Mit dem Tracker geht das jetzt viel einfacher“, so die Leiterin Kathaleen Reid-Martinez. Doch welche Daten werden von den Fitnessarmbändern plus dazugehörigen Apps eigentlich gesammelt und wie gehen die Hersteller damit um? Andrew Hilts von der kanadischen Non-Profit-Organisation Open Effect hat in Kooperation mit Christopher Parsons und Jeffrey Knockel vom Citizen Lab der University of Toronto acht beliebte Fitness-Tracker daraufhin untersucht, welche Daten von den Herstellern als „persönliche Daten“ eingestuft und wie diese geschützt werden.

    Gestern veröffentlichten Open Effect und das Ciziten Lab erste Ergebnisse ihrer Untersuchung (Every Step You Fake. A Comparative Analysis of Fitness Tracker Privacy and Security, pdf). In den veröffentlichten Teilen 1 und 2 werden einerseits die Forschungsfragen näher erläutert sowie erste technische Resultate vorgestellt. Untersucht wurden acht Fitness-Tracker – sieben von ihnen aufgrund ihrer Popularität (Apple, Basis, Fitbit, Garmin, Jawbone, Withings, Xiaom) sowie zusätzlich ein Tracker der kanadischen Marke Mio.

    EU-Datenschutzbeauftragter: Fitness-Daten sind persönliche Daten

    Sorgen um die Sicherheit der Daten seien hinsichtlich einer fehlenden Regulation meist legitim, so die Wissenschaftler. Viele der Hersteller behalten sich die Rechte an den Daten ihrer Nutzer_innen vor, sie etwa kommerziell zu nutzen, an staatliche Behörden weiterzugeben, Analysen durchzuführen oder im Falle von Insolvenz oder Fusionen weiterhin darüber zu verfügen. Die Daten können zudem in individueller oder aggregierter Form weitergegeben werden, wobei die Hersteller sie meist anonymisieren – darauf wird im dritten Teil der Untersuchung eingegangen. Während in den USA und in Kanada kaum klare Richtlinien existieren und Daten aus Fitness-Trackern teilweise nicht einmal als Gesundheitsdaten gelten, definierte der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli im Mai 2015 „Lifestyle“ Daten als persönliche Daten, wenn sie Rückschlüsse über die Gesundheit einer Person zulassen, „vor allem wenn es die Absicht einer Anwendung ist, die Gesundheit oder das Wohlergehen eines Individuums zu überwachen (unabhängig davon ob es sich um einen medizinischen oder anderweitigen Kontext handelt)“ (Mobile Health. Reconciling technological innovation with data protection, pdf, S. 5).

    Nur Apple besteht die Sicherheitsüberprüfung

    Technisch prüften die Forscher, ob die Fitness-Daten verschlüsselt hochgeladen werden, wie anfällig sie während der Übertragung für Manipulationen sind und ob Bluetooth LE Privacy implementiert ist – diese Funktion wechselt die spezifische MAC Adresse eines Geräts regelmäßig, um eine andauernde Überwachung zu erschweren. Außer dem Tracker von Garmin übertragen alle Fitnessarmbänder ihre Daten verschlüsselt. Bei Garmin und Whithings fanden sich zudem Sicherheitslücken, die es Dritten erlauben, Nutzer-Daten einzusehen, zu erstellen und zu löschen. Bei Jawbone and Withings ist es Nutzer_innen möglich, eigene, falsche Datensätze hochzuladen – dies stelle die Glaubwürdigkeit von Fitness-Tracker-Daten etwa für Gerichtsprozesse oder Versicherungsprogramme infrage, so die Wissenschaftler. Da nur die Apple Watch Bluetooth LE Privacy nutzt, senden die sieben anderen Tracker permanent eindeutige Zuordnungsmerkmale, durch die unter Umständen etwa die Position ihrer Träger_innen überwacht werden kann.

    Die Forscher kontaktierten im November die sieben Hersteller, bei denen Sicherheitsmängel gefunden wurden – nur Fitbit, Basis und Mio reagierten darauf und zeigten Dialogbereitschaft. Hilts, Parsons und Knockel fordern in einem ersten Fazit, dass Konsument_innen besser über die Sicherheitsvorkehrungen und den Datenschutz bei Fitness-Trackern in Kenntnis gesetzt werden sollen. Nur so können sie entscheiden, ob sie sich mit der Nutzung ihrer Fitness-Daten wohl fühlen.

    3. Februar 2016 15
  • : Chelsea Manning im Interview: Stellt eure eigenen Fragen, seid euer eigener Filter!
    Chelsea Manning im Interview: Stellt eure eigenen Fragen, seid euer eigener Filter!

    Die Künstlerin Heather Dewey-Hagborg erstellt Portraits aus DNA Proben, üblicherweise von Menschen die sie nie getroffen hat – etwa aus Kaugummis oder Zigarettenstummeln. Nun hat sie allerdings lebensgroße Modelle von der Whistleblowerin Chelsea Manning erstellt, die auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos erstmals ausgestellt wurden. Manning ist derzeit in Fort Leavenworth inhaftiert, sie wurde aufgrund ihrer Rolle in den Cablegate Veröffentlichungen von WikiLeaks zu 35 Jahren Haft verurteilt.

    Cory Doctorow hat Manning über eine Mittelperson unter anderem zur Verwendung von DNA Proben in der Kunst, Big Data und staatlicher Geheimhaltung interviewt. Die Whistleblowerin sieht in der Verwendung von DNA in der Kunst eine Möglichkeit, Menschen sichtbar zu machen, deren Sichtbarkeit verhindert werden soll – wie etwa Gefängnisinsass_innen. Von Manning selbst gibt es keine aktuellen Aufnahmen.

    The use of DNA in art provides a cutting edge and a very post-modern — almost „post-post-modern“ — analysis of thought, identity, and expression. It combines chemistry, biology, information, and our ideas of beauty and identity. I would love to do some DNA art that examines the other people who are cast aside from society’s visibility — like prisoners, or victims of genocide. There are some ethical and moral questions that this might raise — but, I think it would be very important for us to ask these questions.

    Manning kritisiert nicht nur, dass Inhaftierte unsichtbar gemacht werden sollen, sondern auch die Geheimhaltung des Justizsystems. Sie selbst hatte versucht, das Verfahren gegen sie öffentlich stattfinden zu lassen, vergeblich. Wochenlang wurde sie nicht darüber informiert, welche Anklagepunkte gegen sie vorgebracht werden – im vergangenen halben Jahrhundert sei das Rechtssystem immer weiter in die Geheimhaltung verschoben worden, so Manning.

    These systemic problems are starting to come into the foreground of the public consciousness only now, following a rise in the understanding of solitary confinement, and the number of police shooting incidents that have been scrutinized and found to be nothing more than high tech executions. But, this is only after the system has become so vast and complicated that it is nearly impossible for the public to comprehend.

    Die Whistleblowerin fordert echte Transparenzgesetze – sie selbst hatte im November einen Gesetzesvorschlag zur Abschaffung des US-Gerichts zur Überwachung der Auslandsgeheimdienste formuliert – und Bürger_innen, die sich aktiv informieren, nachhaken und engagieren:

    Read everything. Ask your own questions. Be your own filter. Nobody is going to look at the world around you and tell you what important things are happening that affect you and the ones you love. They will sell you things. They will ask you to vote for them. They will offer their services to you. They have an ambiguous agenda that doesn’t really involve your interests as a citizen. There is a difference between a consumer — who passively receives the information that they are spoon fed — and a citizen — who engages with society, asks questions, does research, and works towards making a difference in their neighborhood, city, and country. This is what I try to be — whether I’m in prison or outside — I keep reading and asking questions as a citizen.

    1. Februar 2016 2
  • : Blog-Plattform Medium in Malaysia gesperrt, weil sie Inhalte nicht löschen wollte: „We stand by investigative journalists“
    Korruptionsvorwürfe gegen Premierminister Razak führten im Juli 2015 zur Sperrung der Sarawak Report Webseite | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" >CC BY-NC-ND 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/firdausjongket/8168914036/" >Firdaus Latif</a>
    Blog-Plattform Medium in Malaysia gesperrt, weil sie Inhalte nicht löschen wollte: „We stand by investigative journalists“

    Seit einer Woche ist die Blog-Plattform Medium in Malaysia gesperrt, weil sie sich geweigert hatte, einen Artikel zu löschen. Dabei handelt es sich um einen Post der investigativen journalistischen Webseite Sarawak Report, die bereits etliche kritische Artikel über Korruption in Malaysia veröffentlicht hatte – viele von ihnen basierten auf geleakten Dokumenten. Seit Sommer 2015 wird die Sarawak Report Webseite in Malaysia geblockt, nachdem dort berichtet wurde, dass 700 Millionen Dollar auf dem Konto des Premierministers Najib Razak aufgetaucht waren. Nachdem die Webseite also geblockt wurde, veröffentlichte Sarawak Report ihre Artikel auch auf Medium.

    Vergangene Woche erhielt Medium eine Mail der Malaysian Communications and Multimedia Commission, einer Behörde zur Regulierung des Kommunikations- und Multimedia-Sektors. Darin wir die Blog-Plattform aufgefordert, einen Artikel von Sarawak Report zu entfernen, da dessen Inhalt „falsch, unbegründet und irreführend“ sei und gegen Artikel 233 des Malaysia Communications and Multimedia Act von 1998 verstoße (pdf, S. 118). Der Artikel würde zudem die soziale Stabilität Malaysias beeinflussen, das Vertrauen in die Wirtschaft beeinträchtigen und „einen demokratisch gewählten Premierminister und seine Regierung unterminieren“.

    Medium reagierte einen Tag später, forderte die in der Mail erwähnten offiziellen Beurteilungen des Artikels als falsch und fragte nach einem rechtlichen Beschluss. Statt einer Antwort erhielten sie am folgenden Tag jedoch nur Meldungen von Medium-Nutzer_innen in Malaysia, die nicht mehr auf die Blog-Plattform zugreifen konnten. Gegenüber Digital News Asia gab die Communications and Multimedia Commission an, Internet Provider angewiesen zu haben die Seite zu blocken, da Sarawak Report dort veröffentlicht. Erneut wird mit Artikel 233 argumentiert, der die „unsachgemäße Verwendung von Netzwerkeinrichtungen oder Netzwerkdiensten“ regelt.

    Medium gibt an, zwar nicht beurteilen zu können, ob der Artikel von Sarawak Report wahrheitsgemäß ist – jedoch auch keine Beweise erhalten zu haben, dass er gegen Gesetze verstößt.

    We stand by investigative journalists who publish on Medium. Until we receive an order from a court of competent jurisdiction, the post stays up.

    29. Januar 2016
  • : Regierungserklärung von Sigmar Gabriel: Wenig Digitales, zu viel Hysterie
    Quelle: Deutscher Bundestag, Fotograf Steffen Unger
    Regierungserklärung von Sigmar Gabriel: Wenig Digitales, zu viel Hysterie

    Obwohl der gestern beschlossene Jahreswirtschaftsbericht den Titel „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ (pdf) trägt, sprach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in seiner Regierungserklärung heute Morgen wenig über Digitales. Stattdessen betonte er ausdrücklich, wie gut es Deutschland im europäischen Vergleich gehe, und warnte vor Hysterie: Man könne „nun wirklich nicht sagen, dass dieses Land handlungsunfähig sei“, auch und vor allem in Hinblick auf die Aufnahme von Flüchtlingen – eine Krise in der Koalition gebe es nicht.

    Zum Ende der 22-minütigen Erklärung, die sich in der Bundestag-Mediathek findet, geht der Bundeswirtschaftsminister dann doch kurz auf den digitalen Wandel ein. So sei das Breitbandausbau-Ziel, sämtliche deutsche Haushalte bis 2018 mit 50 MBit/s zu versorgen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht, zwar wichtig – könne jedoch nur ein Zwischenziel sein, um zu „wesentlich schnellerem Netz“ zu kommen. Gabriel wies auf die neue Aufstellung des digitalen Ordnungsrahmens durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung hin sowie die Novellierung des Gesetzes über Wettbewerbskontrolle – damit verknüpft sei die Frage, ob „[wir] zulassen können, dass die Giganten der Datenmärkte immer größer werden“.

    In der Übersicht zu den Schwerpunkten (pdf) des Jahreswirtschaftsberichts heißt es zum digitalen Ordnungsrahmen:

    Die Digitalisierung bietet große gesellschaftliche Chancen und eröffnet enorme Potenziale für zusätzliche Wertschöpfung. Die Bundesregierung greift den digitalen Wandel auf und schafft gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung. Sie entwickelt den ordnungspolitischen Rahmen weiter und berücksichtigt dabei die Besonderheiten digitaler Märkte. So wird die Bundesregierung einen Entwurf für eine 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorlegen, der auch den Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt. Mit der Vergaberechtsreform hat die Bundesregierung ein einfaches und anwenderfreundliches Vergaberecht geschaffen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz hat sie die Sicherheit informationstechnischer Systeme signifikant verbessert. Wichtig ist außerdem eine schnelle Einigung über die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten schafft.

    Zum Handelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) zwischen den USA und der EU heißt es, die Bundesregierung setze sich dafür ein, „hohe Schutzstandards, insbesondere im Bereich des Umwelt‑, Arbeitnehmer‑, Verbraucher- und Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit und der Daseinsvorsorge“ aufrechtzuerhalten oder zu schaffen. Über diese können sich seit in naher Zukunft auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages in sogenannten TTIP-Leseräumen informieren.

    28. Januar 2016 5
  • : Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht
    Facebook wirbt in Bangalore für Free Basics | via Twitter/ <a href="https://twitter.com/sgaurav_baghel/status/679468618136985600" >Gaurav Singh</a>
    Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht

    Im Dezember 2015 untersagte die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) vorerst den Facebook-Service Free Basics. Dieser bietet einen zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkten Internetzugang – was dazu führt, dass zwar mehr Menschen Zugang zu einem kleinen Teil des Netzes haben, aber dann nur Facebook kennen und mit Menschen kommunizieren können, die auch auf Facebook sind – sie kommen aus dem geschlossenen System nicht mehr heraus. TRAI wollte ebendiese Vorwürfe, das Angebot verstoße gegen die Prinzipien der Netzneutralität, prüfen lassen. Mark Zuckerberg hingegen hatte in einem Artikel in der Times of India Ende Dezember schlichtweg erklärt, Free Basics würde sogar zur „digitalen Gleichheit“ beitragen und die Vorwürfe, es schaffe ein eingeschränktes Netz, seien falsch.

    Die Telekom-Aufsicht hatte die indischen Bürger_innen Anfang des Jahres gefragt, ob Telekommunikationsanbieter für verschiedene Internet-Dienste unterschiedlich viel Geld verlangen dürfen. Facebook rief daraufhin seine Nutzer_innen in Zeitungen, auf Plakatwänden und per Facebook dazu auf, ein vorgefertigtes Schreiben an TRAI zu senden. Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte die Telekom-Aufsicht einen offenen Brief (pdf), in dem sie das Vorgehen von Facebook als „völlig unangebracht“ kritisiert. Durch die vorgefertigten Texte habe Facebook die Befragung auf eine Meinungsumfrage reduziert, die Facebook-Nutzer_innen hätten die Mail geschrieben, ohne zu wissen, worum es eigentlich gehe. In Reaktion auf einen Brief der Leiterin von Facebooks Public Policy Abteilung in Indien, Ankhi Das, beanstandete TRAI zudem, dass Facebook sich herausnehme für eine Milliarde Inder_innen zu sprechen.

    Wie die Times of India berichtet, hat Facebook wenige Stunden nach der Veröffentlichung auf die Kritik der Telekom-Aufsicht reagiert. Man habe die Nutzer_innen auch aufgefordert, auf die spezifischen Fragen von TRAI zu antworten – neben dem Aufruf, die Facebook-Vorlage anzuklicken.

    Über die Anzahl der so bei TRAI eingegangenen Mails besteht Uneinigkeit. Während Facebook behauptet, dass mehr als 16 Millionen Menschen sich für Free Basics ausgesprochen hätten, erklärte die Telekom-Aufsicht, es seien sehr viel weniger gewesen. Die Initiative Save the Internet, die sich für Netzneutralität und gegen Free Basics einsetzt, berichtet von Fällen, in denen Nutzer_innen ohne ihr Zutun als Unterstützer_innen der Facebook-Kampagne angezeigt wurden. Auch deaktivierte Accounts sollen als Unterstützer_innen aufgetaucht sein.

    26. Januar 2016 5
  • : Marokko: Blockade von VoIP-Diensten
    Marokko: Blockade von VoIP-Diensten

    Seit Ende 2015 können die Kund_innen der drei großen Provider in Marokko nicht mehr über VoIP-Dienste wie Skype, WhatsApp und Viber telefonieren. Laut der zuständigen Behörde fehlen den Diensten die notwendigen Lizenzen, um Telefondienste anzubieten – außerdem stellen sie „einen gravierenden Verlust für nationale Telekommunikationsanbieter dar“.

    Bisher werden nur Gespräche verhindert, die über mobile Internetverbindungen laufen, laut einer anonymen internen Quelle eines der Telekommunikationsunternehmen sollen in Kürze jedoch auch Internettelefonate über WLAN verhindert werden.

    Der bekannte marokkanische Youtuber Amine Raghib rief am Dienstag alle Marokkaner_innen auf, am 16. und 17. Januar ihre Handys aus Protest auszuschalten. Die Blockade stelle einen „Affront gegen die Meinungsfreiheit“ dar: „Wenn Sie heute VoIP sperren, wer weiß, welche Entscheidung sie morgen treffen.“ Über Facebook gaben bereits mehr als 20.000 Menschen an, an der Protestaktion teilnehmen zu wollen. „Mit dieser Kampagne wollen wir den Unternehmen zeigen, dass wir keine Schafe sind, sondern Konsumenten die respektiert werden sollten“, sagte einer der Organisatoren. Das Internet sei ein freier Raum und niemand habe das Recht, es zu blockieren.

    15. Januar 2016 7
  • : World Development Report 2016: Die Dividende der Informationstechnologie
    World Development Report 2016: Die Dividende der Informationstechnologie

    Gestern veröffentlichte die Weltbank den diesjährigen World Development Report. In dem 359-seitigen Bericht geht es um die globale Wirkung des Internets und die Ungleichheiten, welche durch Digitalisierung entstehen oder zementiert werden. Angela Gruber und Christian Stöcker stellen die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts bei Spiegel Online vor, laut Weltbank (pdf) sind es jedoch vor allem analoge Entwicklungen, die Aufmerksamkeit verdienen:

    Der größte Nutzen [durch Digitalisierung] entsteht, wenn Staaten eine technikfreundliche Umgebung schaffen. Fehlen die analogen Ergänzungen zu digitalen Investitionen, so fällt die Entwicklung meist enttäuschend aus. Schaffen Staaten jedoch starke analoge Grundlagen, ernten sie reichlich digitale Dividenden – schnelleres Wachstum, mehr Arbeitsplätze, und bessere Dienstleistungen.

    15. Januar 2016
  • : Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Arbeitgeber darf private Nachrichten mitlesen
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/scif0r/20344770772/"> Denis Simonet</a>
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Arbeitgeber darf private Nachrichten mitlesen

    In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (pdf, EN) kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu dem Schluss, dass Arbeitgeber_innen unter gewissen Umständen private Chatnachrichten ihrer Angestellten mitlesen, protokollieren und auswerten dürfen. Dagegen vorgegangen war ein rumänischer Ingenieur, dem 2007 gekündigt worden war, weil er in seiner Arbeitszeit auch private Nachrichten über den Yahoo Messenger geschrieben hatte.

    Der Mann zog in Rumänien vergeblich durch sämtliche Gerichtsinstanzen und wandte sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Er sah sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz verletzt, das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Das Gericht entschied, dass Artikel 8 hier zwar zutreffend sei, der Eingriff in die Privatsphäre des Angestellten aber dennoch verhältnismäßig war. Der Arbeitgeber sei schließlich davon ausgegangen, ausschließlich Daten zur Arbeit des Ingenieurs auszuwerten. Das Konto des Messengers hatte dieser zur Kommunikation mit Kund_innen eingerichtet und durfte es nach internen Regulierungen des Unternehmens nicht für private Zwecke nutzen. Über diese Regeln und die Möglichkeit einer Auswertung sei der Angestellte zudem ausreichend informiert worden.

    Gegen das Urteil kann der Kläger innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Deutschland untersteht, wie fast alle anerkannten europäischen Staaten, der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – das Urteil vom Dienstag ist also auch für das Verhältnis von Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen in Deutschland von Bedeutung. Bislang gibt es keine höchstrichterliche abschließende Rechtsprechung darüber, inwieweit Arbeitgeber_innen die Internetkommunikation ihrer Beschäftigten während der Arbeitszeit überwachen dürfen. Am 16. Februar 2011 hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jedoch entschieden, dass Arbeitgeber_innen bei krankheitsbedingter Abwesenheit von Arbeitnehmer_innen deren dienstliche Mails einsehen und zur Bearbeitung von Kundenanfragen bearbeiten dürfen. In dem Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die länger krank war. Die Arbeitgeberin hatte in dieser Zeit mit Zustimmung des Betriebsrates Einsicht in das betriebliche E‑Mail-Konto der Frau genommen und firmenrelevante E‑Mails ausgewertet.

    15. Januar 2016 30
  • : USA: Mailaccount und Telefonanschluss des Geheimdienstdirektors gehackt
    Trotz Lüge im Kongress: US-Geheimdienstdirektor seit 2010
    USA: Mailaccount und Telefonanschluss des Geheimdienstdirektors gehackt

    Nachdem sich im Oktober 2015 eine Gruppe namens „Crackas With Attitude“ offenbar Zugang zum AOL-Mailaccount des CIA-Chefs John Brennan verschafft hatte – WikiLeaks veröffentlichte sogar Emails aus Brennans Account –, traf es nun wohl den US-Geheimdienstdirektor James Clapper. Wie Motherboard berichtet, habe sich ein Mitglied dieser Gruppe, „Cracka“, Zugriff auf mehrere mit Clapper verknüpfte Accounts verschafft, darunter sein privater Telefon- und Internetanschluss, sein privater Mailaccount sowie der seiner Ehefrau. Er habe zudem alle Telefonanrufe für Clappers Privatnummer an die Organisation Free Palestine Movement umgeleitet – als der Motherboard-Redakteur dies überprüfte, landete er tatsächlich bei einem der Gründer von Free Palestine Movement. Dieser gab an, in den vergangenen Stunden mehrere Anrufe für Clapper erhalten zu haben.

    Ein Sprecher aus Clappers Büro bestätigte am Dienstag den Hack, man sei sich „des Falles bewusst und habe ihn den entsprechenden Behörden gemeldet“. Clapper ist für die Aufsicht über die Geheimdienste durch die Regierung verantwortlich und wurde vor allem durch seine Lüge vor dem Kongress über die Aktivitäten der NSA bekannt. Er hatte wenige Monate vor den ersten Snowden-Enthüllungen auf die Frage, ob die NSA „irgendwelche Daten über Millionen oder Hunderte von Millionen von Amerikanern sammelt“, geantwortet: „Nein, Sir… nicht wissentlich“. Im Chat mit einem Motherboard-Autor gab „Cracka“ an, es handle sich bei der Hackergruppe um Jugendliche, die mit der Außenpolitik der USA unzufrieden seien.

    14. Januar 2016 2
  • : Hackerkultur in Deutschland vs. den USA: Ähnliche Anfänge, unterschiedliche Entwicklungen
    Hackerkultur in Deutschland vs. den USA: Ähnliche Anfänge, unterschiedliche Entwicklungen

    Elliot Williams hat auf Hackaday ausführlich über die Hackerkulturen in Deutschland und den USA geschrieben. Im ersten Teil, »A Tale of Two Countries«, thematisiert er die ähnlichen Anfänge der jeweiligen Hackerkulturen und beschreibt, wieso die US-amerikanische in den 1990er Jahren eine Wende erlebte und daraus deutlich geschwächt hervorging. Im zweiten Teil, »Rise of the CCC and Hackerspaces«, nimmt er sich der Geschichte des CCC an und verdeutlicht, warum dieser in Medien, Gesellschaft und Politik eine bedeutende und anerkannte Rolle einnimmt. Zudem geht Williams der Frage nach, was US-amerikanische Hackerspaces von den deutschen lernen können und wie sie sich zukünftig besser vernetzen können.

    The article that sparked me to write this is titled „Why Hackers are so Important for Society.“ You know why, and I know why; because we take things apart and think about how they work on a fundamental level: from consumer electronics to encryption protocols. But imagine reading that headline in an American newspaper.

    German hackers have enough respect that the German government frequently takes testimony from representatives of the Chaos Computer Club (CCC) on matters of IT security, electronic voting machines, data freedom, and similar areas of expertise. The press, and not just the computer press, comes to the CCC when they have a story to check out. The Pirate Party, founded at the c‑base hackerspace in Berlin, actually got enough votes to have representation in four German state parliaments in 2012, and a single representative in the EU parliament. While it’s certainly not the case that every German would say “hackers” are a force for good, their media presence and overall political and societal impact is orders of magnitude better than in the USA.

    How this came to pass, and what it could suggest for US hacker society, is worth thinking about. I don’t claim to have all the answers; part of this essay is an attempt to open up a dialog by comparison. But it’s important to think about why US hackers are marginalized, or why German hackers are (almost) normal members of society, especially while the views of the tech-savvy are increasingly needed in public debate.

    13. Januar 2016 1
  • : Secure the Internet: Weltweiter Aufruf zur Stärkung von Verschlüsselung
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/electronicfrontierfoundation/14369529746/in/photolist-nTMAyS-atcMGh-c6a13u-cmHRu3-4kiNXE-3wt9C-owcwGp-4jPhag-dqArwq-eLdNWi-beDnJ6-atcMEJ-5GVoX6-mCwTw-5HqE5i-4ki3Qf-9ujNvq-52wTTv-7mFJJf-4u4ze9-iVtrtG-No3wo-bxXrCg-dveJGf-FayEj-7T4RXT-9FBP2N-vtAez3-5PfDCz-4rcSMT-dCzV-ptMCua-8inph3-wUj176-gHU9ST-ydZdLS-8kthYL-favuWH-8PNCpr-7wCHHY-pM1rZw-4ksuNj-HMFzL-DnH61-xckbe-2dFwk-6Au9jt-5kE2mW-5kzKgH-zDpohW">EFF Photos</a>
    Secure the Internet: Weltweiter Aufruf zur Stärkung von Verschlüsselung

    In einem von Access Now initiierten Offenen Brief fordern fast 200 Organisationen, Unternehmen und Individuen die Entscheidungsträger_innen weltweit dazu auf, Verschlüsselungstechnologien zu unterstützen. Der Aufruf richtet sich gegen staatliche Bestrebungen – der USA, aber auch anderer Staaten –, im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus das Internet stärker kontrollieren und Verschlüsselung schwächen zu wollen.

    We urge you to protect the security of your citizens, your economy, and your government by supporting the development and use of secure communications tools and technologies, rejecting policies that would prevent or undermine the use of strong encryption, and urging other leaders to do the same.

    In den USA forderte bereits im Oktober eine Petition mit mehr als 100.000 Unterschriften den Präsidenten Barack Obama auf, „öffentlich seine Unterstützung für starke Verschlüsselung“ zu bestätigen und jedes Gesetz und jede Strategie abzulehnen, die die Sicherheit der Bürger_innen untergraben würde. Doch während die US-amerikanische Regierung im Herbst 2015 angab, (vorerst) keine gesetzlichen Vorgaben schaffen zu wollen, die IT-Unternehmen verpflichten würden, Behörden und Geheimdiensten verschlüsselte Nutzer- und Kommunikationsdaten zu geben, steht derzeit in einem Dialog der Regierung mit Internetanbietern die „terroristische Nutzung des Internet, inklusive Verschlüsselung“ ganz oben auf der Agenda. Auch die Innenministerien der EU-Mitgliedstaaten behandeln im „EU Internet Forum“ die Frage, wie Firmen den Behörden Zugang zu verschlüsselter Kommunikation gewähren können.

    The absence of encryption facilitates easy access to sensitive personal data, including financial and identity information, by criminals and other malicious actors. Once obtained, sensitive data can be sold, publicly posted, or used to blackmail or embarrass an individual. Additionally, insufficiently encrypted devices or hardware are prime targets for criminals.

    The United Nations Special Rapporteur for freedom of expression has noted, “encryption and anonymity, and the security concepts behind them, provide the privacy and security necessary for the exercise of the right to freedom of opinion and expression in the digital age.” As we move toward connecting the next billion users, restrictions on encryption in any country will likely have global impact. Encryption and other anonymizing tools and technologies enable lawyers, journalists, whistleblowers, and organizers to communicate freely across borders and to work to better their communities. It also assures users of the integrity of their data and authenticates individuals to companies, governments, and one another.

    Die Unterzeichnenden fordern die Entscheidungsträger_innen auf, Verschlüsselung in keinster Weise einzuschränken, Verschlüsselungsstandards nicht zu schwächen und keinerlei Hintertüren in IT-Produkten zu implementieren.

    Strong encryption and the secure tools and systems that rely on it are critical to improving cybersecurity, fostering the digital economy, and protecting users. Our continued ability to leverage the internet for global growth and prosperity and as a tool for organizers and activists requires the ability and the right to communicate privately and securely through trustworthy networks.

    Auf die Petition vom Oktober antwortete die US-Regierung kürzlich, dass die Diskussion über Verschlüsselung Teil einer breiteren Debatte darüber sei, „was wir, als Nation, tun können um Terrorismus zu bekämpfen, der sich online herausbildet“. Amerikanische Technolog_innen seien „die besten und kreativsten weltweit“ und man müsse ihre Expertise, Innovation und Kreativität nutzen, um gegen den Terrorismus vorzugehen. Man wolle sich zudem mit den Initiiator_innen der Petition treffen um über ihre Bedenken zu sprechen.

    12. Januar 2016 8
  • : Chelsea Manning über die Schriften von Aaron Swartz
    Chelsea Manning über die Schriften von Aaron Swartz

    Aaron_Swartz-BuchGestern jährte sich der Tod von Aaron Swartz zum dritten Mal. Als Aktivist für Meinungs- und Informationsfreiheit hatte Swartz sich unter anderem gegen die umstrittenen US-Gesetzesentwürfe SOPA und PIPA, und für Open Access und Open Goverment engagiert.

    Bei The New Press erschien nun eine Sammlung von Schriften, die Aaron Swartz zu unterschiedlichen Themen verfasst hatte: »The Boy Who Could Change the World: The Writings of Aaron Swartz«. Elliot Harmon stellte das Buch bereits auf der Seite der EFF vor, gestern formulierte die inhaftierte Whistleblowerin Chelsea Manning ebenfalls einige Gedanken zu Swartzs Schriftsammlung und zur Bedeutung seiner Arbeit:

    The most powerful and idea-provoking section — contained in new material introduced by this book — is a lengthy multi-part essay on the way the U.S. Congress works. He carefully, yet humorously, analyzes every single step of our profitable, gridlocked, an intractable political process.

    I feel like the world abandoned Aaron in his time of need. I feel like the world — myself included — took Aaron for granted. He intelligently and thoughtfully challenged everything and everyone: software companies, corporations, multimedia conglomerates, governments, and even modern school systems! Yet, in his final challenge — we only stood on the sidelines and rooted for him, waiting for him to win again. Instead, he lost. Then, we lost.

    If Aaron had lived even a few decades longer, he really have could have changed the world, far surpassing the ways in which he already has. All is not lost though. With a little faith and a little luck, we still can.

    So… what are we going to do?

    12. Januar 2016 15
  • : Überwachung durch GCHQ: EU-Kommission für Intransparenz gerügt
    Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" >CC BY-NC-ND 2.0</a> by <a href"https://www.flickr.com/photos/european_parliament/9077789460/" > European Parliament</a>
    Überwachung durch GCHQ: EU-Kommission für Intransparenz gerügt

    Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly rügte in einer offiziellen Entscheidung die Europäische Kommission dafür, Dokumente zur Überwachung durch den britischen Geheimdienst GCHQ nicht herausgegeben zu haben. Die Kommission begründe dies zwar mit ihrer Untersuchungstätigkeit, habe jedoch „anscheinend seit 2013 ihre Untersuchung nicht fortgesetzt“. Ihr Verhalten stelle „einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit“ dar und komme sogar einem schweren Missstand gleich, „da dieses bestimmte Thema für die EU-Bürger von besonderer Wichtigkeit ist“.

    Gegenstand ihrer Untersuchung ist eine Beschwerde aus der Redaktion der c’t. Diese hatte bereits kurz nach Bekanntwerden der Bespitzelung durch den GCHQ im Juni 2013 die Kommission auf Grundlage der sogenannten Transparenzverordnung (VO 1049/2001/EG, pdf) um Herausgabe verschiedener Dokumente gebeten, darunter solche, „die Aufschluss darüber geben, welche Informationen der Kommission bezüglich Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten aus dem Internetverkehr durch Behörden des Vereinigten Königreichs vorliegen“. Die Kommission hatte die Herausgabe der Dokumente jedoch verweigert, da die Freigabe „ihren Dialog mit den britischen Behörden beeinträchtigen [würde], für den gegenseitiges Vertrauen bis zum Abschluss der Verhandlungsphase nötig sei“.

    In der Entscheidung der Bürgerbeauftragten heißt es, die Kommission habe ihre Haltung weiterhin damit begründet, dass sie immer noch der Frage nachgehe, ob die Massenüberwachungsprogramme des Vereinigten Königreichs gegen EU-Recht verstoßen, insbesondere in Bezug auf das Recht des Einzelnen auf Datenschutz. Generell müsse „Druck von außen vermieden werden“, damit die Kommission ihre Untersuchung „effektiv durchführen und eine angemessene Entscheidung treffen könne“. Grundsätzlich erkennt die Kommission außerdem „kein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Freigabe“ der geforderten Dokumente.

    O’Reilly stellt abschließend fest:

    Die Kommission hat keine stichhaltigen Gründe gegen die Freigabe der Bürgerbeschwerden und ihrer Briefe an die britischen Behörden angeführt. Dies stellt einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit dar, der aufgrund der Wichtigkeit des Themas besonders schwerwiegend ist.

    Die Kommission hat nun bis Mai Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die Redaktion der c’t hat den gesamten Schriftwechsel mit der Kommission und der Bürgerbeauftragen in einem PDF dokumentiert.

    11. Januar 2016
  • : FBI hackt mehr als tausend Computer mit rechtlichem Blankoscheck
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/12452432@N03/8136629475/" >J</a>
    FBI hackt mehr als tausend Computer mit rechtlichem Blankoscheck

    Das FBI führte bei den Ermittlungen zu einer Webseite mit kinderpornografischen Inhalten eine bisher beispiellose Hacking-Kampagne durch, deren gerichtliche Aufsicht sich auf ein Minimum beschränkte. Wie Joseph Cox vom VICE Online-Magazin Motherboard berichtet, geht aus Motherboard vorliegenden Gerichtsdokumenten hervor, dass das FBI mehr als tausend Computer gehackt hat, um gegen eine der größten Kinderpornografie-Seiten des Dark Web vorzugehen. Die US-Sicherheitsbehörde nutzte einen beschlagnahmten Server als Honeypot in ihren Ermittlungen. Anstatt ihn offline zu nehmen, betrieb das FBI den Server weiter und sammelte durch das Ausnutzen von Bugs im Tor Browser eine Fülle von Informationen über alle Nutzer_innen, die versuchten, sich dort einen Account einzurichten.

    Die Webseite, „Playpen“, wurde im August 2014 gestartet. Laut den Gerichtsdokumenten lag ihr Hauptzweck in „der Anzeige und Verteilung von Kinderpornografie“. Im Februar 2015 beschlagnahmte das FBI den Server, auf dem Playpen lief, nahm ihn jedoch nicht außer Betrieb. Vom 20. Februar bis 4. März 2015 lieferte das FBI die Seite von ihren eigenen Servern aus und wendete eine „network investigative technique“ (NIT) an – eine Hacking-Maßnahme, wie sie etwa bei der „Operation Torpedo“ angewendet wurde. Genaue Angaben zu den in diesem Fall genutzten Hacking-Tools sind nicht bekannt, sie fingen jedoch eine Reihe Geräte-spezifischer Daten ab, etwa das benutzte Betriebssystem, die IP-Adresse, den Host-Namen, Usernames, die MAC-Adresse und ob der jeweilige Computer zuvor bereits mit einem Hacking-Tool des FBI infiziert worden war.

    Insgesamt sammelte das FBI so Informationen von mehr als 1.300 Playpen-Nutzer_innen. Problematisch ist dabei, dass die richterliche Anordnung quasi einen Überwachungs-Blankoscheck darstellte. Die Richterin, Theresa Buchanan, antwortete nicht auf Fragen danach, ob sie das Ausmaß der von ihr genehmigten Maßnahmen überblicke oder zuvor Expert_innen konsultiert hatte. Aus ihrem Büro habe es geheißen, „man solle keine Antwort erwarten“.

    Laut Chris Soghoian von der NGO American Civil Liberties Union (ACLU) seien NIT-Genehmigungen oftmals sehr vage formuliert und verschleiern so die angewendeten Maßnahmen sowie die Reichweite der Überwachung.

    Time and time again, we have seen the Department of Justice is very vague in the application they’re filing. They don’t make it clear to judges what they’re actually seeking to do. They don’t talk about exploiting browser flaws, they don’t use the word ‚hack.’ […] And even if judges know what they’re authorizing, there remain serious questions about whether judges can lawfully approve hacking at such scale.

    Der Pflichtverteidiger Colin Fieman, der bereits mehrere Fälle in Verbindung mit Playpen behandelt, bezeichnet die richterliche Anordnung als einen Blankoscheck, welcher „eine unbestimmte Anzahl von Durchsuchungen genehmigt, gegen unbekannte Ziele, überall in der Welt“. Soghoian nennt es eine „neue Grenze der Überwachung“, die einer öffentlichen Debatte bedarf.

    8. Januar 2016 30
  • : Bericht: Verfolgung kritischer Journalisten durch islamistische Gruppen
    Bericht: Verfolgung kritischer Journalisten durch islamistische Gruppen

    Ein Jahr nach dem Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo veröffentlicht Reporter ohne Grenzen den Bericht „Dschihad gegen Journalisten“ (pdf, Englisch) und zeigt darin auf, wie islamistische Gruppen kritische Journalist_innen systematisch verfolgen und Medien gezielt als Kampfinstrumente nach innen und außen einsetzen. Im Mittelpunkt des Berichts steht der Umgang des IS (auch ISIS, ISIL oder Daesh) mit nationalen sowie internationalen Journalist_innen, seine eigenen Medienstrategien sowie Propaganda-Mittel.

    The key to the Daesh press strategy is control. Like the rulers of totalitarian states, the IS emirs want to manage information and impose word-for-word control over what the media say about Daesh.

    Vorgestellt werden zudem die „11 Gebote des Daesh für die Journalisten von Deir ez-Zor“, ein im Oktober 2014 veröffentlichtes Presserecht im Frühstadium. Neben der Bedrohung von Journalist_innen durch den IS werden auch Repressionen durch al-Shabaab in Somalia, Boko Haram in Nigeria, die Taliban in Pakistan, und AQIM (al-Qaeda in the Islamic Maghreb) in Mali thematisiert.

    By 2010, al-Shabaab had taken over about 10 radio stations, in order to ensure that their broadcast content was „religiously correct.“ Like other extremist groups, al-Shabaab has issued decrees on how journalists may do their jobs. In addition, they have defined some zones as „off-limits“ to journalists. What happens in these areas – which amount to information black holes – no one knows.

    Vielen Regimen weltweit diene der Kampf gegen den Terrorismus zudem als Vorwand, um die Pressefreiheit einzuschränken – etwa weil Journalist_innen vorgeworfen wird, mit islamistischen Gruppen zu sympathisieren oder schlichtweg, weil sie über solche berichten. Reporter ohne Grenzen nennt hierfür Beispiele aus Syrien, Mali, Somalia, Marokko und Kamerun.

    7. Januar 2016 3
  • : Julia Reda in Osnabrück zur Bedeutung der Urheberrechtreform
    Julia Reda in Osnabrück zur Bedeutung der Urheberrechtreform

    Für kurzfristig Entschlossene: Im Rahmen der interdisziplinären Vortragsreihe „Smart Europe? Herausforderungen der Digitalisierung“ des Jean Monnet Centre of Excellence in European Studies an der Universität Osnabrück hält die deutsche EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten, Mitglied der Grünen Fraktion) heute Abend einen Vortrag zum Thema „Wissen und Kultur grenzenlos – Die Bedeutung der Urheberrechtreform für die europäische Öffentlichkeit“. Dieser findet von 18:15 bis 20:00 Uhr im Zimeliensaal der Universitätsbibliothek statt (Alte Münze 16).

    Der letzte Vortrag innerhalb der Reihe findet am 26. Januar statt, dann spricht Martin Eifert von der Humboldt-Universität zu Berlin über den „Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet – Europäische Ansätze?“. Auch dieser Vortrag startet um 18:15 Uhr, findet allerdings im ELSI-Gebäude (Süsterstraße 28) in Raum 44/E03 statt.

    5. Januar 2016 1