Am Freitag schrieb die erste Kammer des russischen Parlaments gesetzlich fest, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Russland keine Anwendung finden, wenn das Verfassungsgericht sie für verfassungswidrig befindet. Dadurch sollen „die Interessen Russlands geschützt“ werden gegenüber Menschenrechtsentscheidungen von internationalen Institutionen.
Ebenfalls am Freitag hatte der EGMR dem russischen Journalisten Roman Zakharov Schadensersatz zugesprochen, weil dieser durch die russische Telefonüberwachung in seinen Grundrechten verletzt werde. Dazu musste nicht nachgewiesen werden, dass Zakharov konkretes Ziel von Überwachungsmaßnahmen war – da Überwachung in Russland grundsätzlich geheim stattfinde und alle Nutzer_innen von Mobiltelefonen betroffen seien, könne der Fall abstrakt behandelt werden:
The court concluded that the Russian legal provisions governing interception of communications did not provide for adequate and effective guarantees against arbitrariness and the risk of abuse which was inherent in any system of secret surveillance, and which was particularly high in a system such as in Russia where the secret services and the police had direct access, by technical means, to all mobile telephone communications.