Netzpolitischer Wochenrückblick KW 49: Das Klagelied der G-10-Kommission

Max Schrems, Frontmann und König CC BY-ND 2.0, via flickr/captain.orange

Auch diese Woche waren die Selektoren das große Stichwort. So legte die G-10-Kommission, zuständig für Aufsicht und Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein, um Einsicht in die Selektorenliste zu erhalten.

Im NSA-Untersuchungsausschuss gab es Tags darauf ebenfalls Neuigkeiten zum Thema. Nach den Snowden-Enthüllungen 2013 wurden dem ersten Zeugen des Tages zufolge nicht nur die NSA-Selektoren überprüft, sondern auch die des BND. Diese sind jedoch laut Bundesregierung nicht Untersuchungsgegenstand des Ausschusses. Der zweite Zeuge des Tages brachte dagegen eher wenig Neues ans Licht, und der dritte Zeuge wurde in einer nicht-öffentlichen Sitzung angehört.

In der vorherigen Sitzung des Untersuchungsausschusses ging es bekanntlich um die „Hauptstelle für Befragungswesen“. Die HBW war eine Tarnfirma des BND zur Befragung von Asylbewerbern. Hierzu veröffentlichten wir diese Woche die Kriterien des BND, nach denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Betracht kommende Asylbewerber aussuchen sollte.

Unverschlüsselte Bestandsdatenabfrage

Seit August ist bekannt, dass die Bestandsdatenabfragen des Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamtes häufig unverschlüsselt erfolgen, obwohl der Schutz der Daten gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Antworten auf eine kleine Anfrage des linken Abgeordneten Andrej Hunko bestätigte erneut diese Praxis. Bekannt geworden war diese nachlässige Haltung durch die Veröffentlichung eines Transparenzberichts des E-Mail-Providers Posteo. Einige Antworten wurden zudem eingestuft und lassen auf einige Peinlichkeiten im Hinblick auf eine nicht ausreichende Verschlüsselungspraxis bei den entsprechenden Ämtern schließen.

EU: Telemediengesetz kritisiert, Netzneutralität und Roaming-Ende offiziell, Hintertüren per Gesetz

Die EU-Kommission kritisierte die geplante Änderung des Telemediengesetzes, mit der die Bundesregierung die WLAN-Störerhaftung neu regeln will. Unter anderem widerspreche §8 des Telemediengesetzes dem Artikel 12 der E-Commerce-Richtlinie, welche Zugangsanbieter von der Haftung für Dritte frei stellt. Genauer und vollständiger können die Kritikpunkte der Kommission hier nachgelesen werden.

Nicht totzukriegen ist die ständig neu aufflammende Debatte über Umgehungsmöglichkeiten verschlüsselter Kommunikation. Der luxemburgische Ratsvorsitz schickte ein Papier an die Mitgliedsstaaten, in dem es hieß, eine effektive Ermittlung gestalte sich für die Strafverfolgungsbehörden zunehmend schwerer oder gar unmöglich. Grund seien neue „verschlüsselungsbasierte Technologien“. Das erregte den Widerspruch von Europol: Hintertüren seien technisch nur schwer umzusetzen und problematisch im Schutz vor Hackern.

Ebenfalls von der EU ist zu melden, dass der Kompromiss zu Netzneutralität und Roaming nun amtlich besiegelt wurde. In Kraft treten die meisten der Regeln freilich erst im Laufe der kommenden zwei Jahre.

Der Bundesrat entschied derweil gegen den Routerzwang. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz braucht zwar nicht die Zustimmung des Bundesrats, dieser hätte den Prozess jedoch noch aufhalten können. Nun kann das Gesetz im Sommer 2016 endlich in Kraft treten.

Grenzen, Grenzen

Nach den Anschlägen in Paris liebäugelt die französische Regierung damit, die Grenzen dichtzumachen. Auf einer Sondersitzung der EU-Innenminister präsentierte Frankreich einen auf Artikel 26a des Schengener Grenzkodex fußenden Vorschlag, der die Möglichkeit vorsieht, vorübergehende Grenzkontrollen im Schengenraum einzurichten.

Die USA wiederum wollen ihre Grenzkontrollen bereits vor dem Abflug an europäischen Flughäfen vornehmen. Die US-Regierung verhandelt mit mehreren europäischen Ländern, um Fluggäste bereits vor dem Start kontrollieren zu können. Die Reaktionen der angefragten Länder fallen dabei sehr unterschiedlich aus.

Schweiz, Türkei, Bangladesch, Belgien

Auf das Schweizer Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz sollte auch noch einmal hingewiesen werden. Das Nachrichtendienstgesetz räumt den entsprechenden Behörden erheblich mehr Befugnisse ein als zuvor. Zum Erfolg des Referendums werden 50.000 Unterschriften benötigt. Teilnehmen können alle Schweizerischen Wahlberechtigten nach wie vor hier.

Nicht nur in Deutschland und der Schweiz gibt es netzpolitische Probleme. So wurde die Youtube-Sperre in der Türkei vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dankenswerterweise für rechtswidrig erklärt. Weniger Grund zur Freude haben Nutzer in Bangladesch, die seit zwei Wochen nicht mehr auf Facebook und Messenger-Dienste wie WhatsApp zugreifen können.

In Belgien setzt Facebook mittlerweile das Urteil bezüglich des Cookies „datr“ um. Der Cookie speichert auch Daten von Nicht-Mitgliedern der Seite und dient laut Facebook lediglich zum Schutz vor Angriffen und Fake-Profilen. Dies wurde durch das Urteil für unzulässig erklärt. Im Gegenzug sperrt Facebook nun jegliche Seiten für Nicht-Mitglieder.

Unser #netzrückblick

In unserem netzpolitischen Jahresrückblick sind diese Woche die ersten Beiträge erschienen. Den Anfang machte ein Interview mit Max Schrems, dem Frontmann von Europe vs. Facebook. Weiter ging es mit den Schurken des Jahres, einer äußerst gelungenen Zusammenfassung einschlägiger Akteure samt ihrer Aktionen. Zudem haben wir Matthias Kirschner interviewt , seines Zeichens Präsident der Free Software Foundation Europe. Und zum Ausklang der Arbeitswoche bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Leaks des Jahres 2015 auf netzpolitik.org.

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