Das Schengener Abkommen könnte bald Geschichte sein: Morgen wollen die InnenministerInnen der EU-Mitgliedstaaten auf ihrem Treffen in Brüssel die Einführung von Binnengrenzkontrollen für bis zu zwei Jahre diskutieren. Alle Mitglieder des Schengen-Raums hätten dann die Möglichkeit, Grenzstationen innerhalb Europas wieder zu besetzen.
Vorübergehende Grenzkontrollen stützen sich auf die Artikel 23 und 24 des Schengener Grenzkodex, der die Handhabung von schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit regelt. Möglich ist die Nutzung der Artikel auch bei größeren polizeilichen Lagen, darunter Gipfeltreffen. Ihre Dauer darf nach der Neufassung des Grenzkodex in 2013 nicht „über das Maß hinausgehen, das zur Bewältigung der ernsthaften Bedrohung unbedingt erforderlich ist“. Der maximale Zeitraum beträgt sechs Monate.
Zuerst hatten Deutschland und Österreich wegen der starken Zunahme von Fluchtbewegungen Binnengrenzkontrollen eingeführt und mittlerweile bis Februar 2016 verlängert. Vorher wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten in einem geregelten Verfahren darüber informiert. Auch die Regierungen Schwedens und Sloweniens setzten das Schengener Abkommen nach Artikel 23 und 24 teilweise aus, Ungarn hatte im Oktober einen Zaun errichtet. Die von Malta (bis 3. Dezember) und Frankreich (bis 13. Dezember) eingeführten Grenzkontrollen wurden mit den Gipfeltreffen der EU und der COP21 begründet und zunächst nicht verlängert.
Neuer Schengen-Mechanismus wegen Arabischem Frühling
Angesichts der Revolten in Nordafrika hatten Frankreich und Deutschland vor zwei Jahren für die Aufnahme eines neuen Artikel 26a gesorgt. Die Regelung sieht vor, Grenzkontrollen für bis zu einem halben Jahr installieren und diesen Zeitraum drei Mal verlängern zu können. Allerdings muss der Rat dies empfehlen und die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
Einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Dokument zufolge könnten die InnenministerInnen nun die Kommission zur Vorlage eines einen solchen Vorschlags auffordern. Einen solchen Vorstoß hatte Luxemburg bereits im September unternommen.
Das nun von der luxemburgischen Ratspräsidentschaft vorgelegte Papier trägt den Titel „Managing migration flows“ und sollte eigentlich auf dem halbjährlichen Schengen-Evaluationsbericht beruhen. Weil dieser aber nicht fristgemäß vorliegt, greifen die Mitgliedstaaten auf Antworten auf einen Fragebogen zurück.
Darin hatten jene Länder, die bereits ihre Binnengrenzen kontrollieren, ihre Erfahrungen mitgeteilt. Die Antworten sind nicht öffentlich. Die Aussprache hier zu soll morgen Nachmittag stattfinden. Am 15. Dezember will die Kommission schließlich ein Komplettpaket zum Thema „Grenzen“ veröffentlichen.
Für eine erstmalige Anwendung des Artikel 26a muss nachgewiesen sein, dass einer oder mehrere Mitgliedstaaten ihre Außengrenzen ungenügend sichern und dadurch das Funktionieren des Schengen-Raums gefährden. Vermutlich wird die Regierung in Athen für diese Krise verantwortlich gemacht, laut Medienberichten drohen einige Regierungen bereits mit dem Rauswurf Griechenlands aus dem Schengener Abkommen.
Wer soll eigentlich kontrolliert werden?
Vermutlich stecken die wieder die deutsche und die französische Regierung hinter der jetzigen Initiative zur Anwendung des Artikels 26a. Frankreich hatte dies bereits im vergangenen Monat angekündigt und hierfür einen Vorschlag auf der Sondersitzung der EU-InnenministerInnen nach den Anschlägen in Paris präsentiert. Zuvor hatte der französische Innenminister Bernard Cazeneuve von „systematischen und koordinierten“ Kontrollen innerhalb der EU gesprochen.
Unklar ist, wer eigentlich an den Binnengrenzen kontrolliert werden soll, auch die Eingriffstiefe müsste geregelt werden. Alle Reisenden dürfen einer „Mindestkontrolle“ unterzogen werden. Dabei wird geprüft, ob das mitgeführte Ausweisdokument gültig ist und sich womöglich Fälschungsmerkmale darauf befinden. Dies beträfe Angehörige der EU-Mitgliedstaaten und von Drittstaaten gleichermaßen. Anschließend können die Grenzbehörden in einer „systematischen Kontrolle“ Polizeidatenbanken abfragen. Dies dürfte aber bei Unionsangehörigen nicht ohne weiteres und nur bei vorliegendem Verdacht möglich sein.
Sach- oder Personenfahndungsabfragen werden derzeit über das Schengener Informationssystem (SIS II), die Datei „Geschützter Grenzfahndungsbestand“ und die Interpol-Datei „Stolen and Lost Travel Documents“ durchgeführt. Deutsche Grenzbehörden können auch auf das Visa-Informationssystem und das Ausländerzentralregister zugreifen.
„Risikokritierien“ vom BKA
Vermutlich kommen bei den Kontrollen die vom Bundeskriminalamt und Europol entwickelten „Risikokritierien“ zur Anwendung. Mit diesem Trick können dann auch UnionsbürgerInnen systematisch kontrolliert werden, wenn lediglich bestimmte Reisewege im Fokus stehen. Derzeit werden die „Risikokriterien“ etwa bei Flügen aus der Türkei, dem Libanon, Tunesien und Ägypten angewandt. Einem Bericht des RBB zufolge hat die Bundespolizei nach den Anschlägen in Paris begonnen, auch bei Landungen von Flügen aus Frankreich „gegebenenfalls selektiv“ Passagiere zu überprüfen.
Die GrenzpolizistInnen achten dabei auf äußerliche Merkmale wie Männer im kampffähigen Alter, mitgeführte Kampfkleidung, Verletzungen oder Spuren abgenommener Bärte. Als verdächtig gelten auch Nervosität, aggressives Verhalten oder „übertriebene Kooperationsbereitschaft“.
