Schweiz: Jetzt Referendum gegen das neue Nachrichtendienstgesetz unterschreiben

Nein zur NSA in der Schweiz - Nein zum neuen NDG
Erfolg! Im kommenden Jahr wird es eine Abstimmung über das Nachrichtendienstgesetz geben.

Nein zur NSA in der Schweiz - Nein zum neuen NDGIm netzpolitischen Ausblick auf das Jahr 2015 war noch zu befürchten, dass das Schweizer Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) bald verabschiedet würde. Im Windschatten hat jedoch das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) im Eilzugstempo das Parlament passiert.

Das Nachrichtendienstgesetz sieht weitgehende Befugnisse für den Schweizer Geheimdienst vor: Staatstrojaner, IMSI-Catcher, Zugriff auf Vorratsdaten und der Große Lauschangriff sind nur einige Stichworte aus dem bunten Strauß neuer Befugnisse.

Zusätzlich sollen mit der sogenannten Kabelaufklärung die Telekommunikationsverbindungen, welche von der Schweiz ins Ausland führen, nach definierten Stichworten durchsucht werden. Von dieser Massenüberwachung sind alle ausländischen NutzerInnen von Schweizer Diensten betroffen. Aber auch die Internetkommunikation der inländischen Bevölkerung, die meist über ausländische Server und Netzwerke führt, würde gerastert.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen: Nach der Publikation des Gesetzes müssen innert 100 Tagen 50.000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden, um damit eine Volksabstimmung zu erzwingen. Durch die unglückliche Konstellation mit Weihnachten/Neujahr (die meisten Gemeinden sind geschlossen), müssen die Unterschriften bereits bis Mitte Dezember beisammen sein. Aktuell sind es erst rund die Hälfte.

Wer in der Schweiz wahlberechtigt ist, kann am Referendum teilnehmen: einfach den vorfrankierten Bogen ausdrucken, handschriftlich ausfüllen, zusammenkleben und sofort abschicken.

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9 Ergänzungen

  1. Ich habe den Gesetzestext gelesen. Die Kabelaufklärung scheint mir nicht so dramatisch; wenn Empfänger als auch Sender in der Scweiz sind, dürfen die Daten nicht verwendet werden und müssen gelöscht werden.
    Für die Kabelaufklärung definiert der NDB Suchkriterien, nur die Daten, die diese Kriterien erfüllen, dürfen an den NDB weitergeleitet werden.

    1. So einfach ist das nicht.

      a) Mehr als 90% aller Dienste die wir nutzen sind im Ausland und sind damit von Kabelaufklährung betroffen.

      b) Suchkriterien lassen sich beliebig erweitern. Es ist auch nicht ungewöhnlich das Du und Ich Wörter benutzen die auf der Liste stehen. Beispiel: Tisch“bombe“. Und schon wirst Du überwacht.

      1. Hallo Markus,
        ad a): das Mühsame an dem Gesetz ist, dass Begriffe wie „Signal“ nicht definiert werden und sich dann wohl jeder drunter vorstellen kann, was er will. „Grenzüberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen“. Was ist denn ein Signal, was ist leitungsgebunden?
        Wenn ich eine Email an meine Frau schicke (wir sind beide in der Schweiz), ist die Verwendung nicht zulässig? Oder doch, wenn die Email über einen Server im Ausland geroutet wird? Und was ist eine Leitung? Zählt eine drahtlose Verbindung (via Handynetz, WLAN, …) auch als „Leitung“?
        Ist diese Unschärfe Schlampigkeit, Inkompetenz oder beabsichtigter Interpretationsspielraum?

        ad b): die „Kategorien von Suchbegriffen“ müssen vom Bundesgericht genehmigt werden. Es sollten also für einen genehmigten Antrag nicht beliebige weitere Suchbegriffe hinzugefügt werden können.

      2. Hallo Herbert

        So wie Du a) aufführst, zeigt es meiner Meinung nach umso mehr weshalb das neue Nachrichtendienstgesetz nicht zielführend ist. Es lässt zu viel ungewissen Spielraum offen und ist auch deshalb zu mächtig.

        b) Ändert nichts an der Problematik das auch wir auf der Liste der überwachten landen könnten. Nicht wegen den Stichworten Allgemein, sondern einfach nur deshalb weil die meisten Stichworte wie „Bombe“ oder „Terror“ auch in Normalen Diskussionen – so wie hier – Verwendung finden.

        Zudem sollten wir nicht ausser acht lassen dass das neue Nachrichtendienstgesetz nur der Anfang sein könnte.

  2. Chello OnkelHerbert

    Ganz so lapidar ist die Lage nicht, genauso wie beim BND gilt:
    (1) Alle Datenströme werden durchgescannt, womit alle verdächtigt sind. Es ist Massenüberwachung. Die Nadel im Heuhaufen wird gesucht.
    (2) Beträchtliche Teile auch des Inland-Traffics gehen über das Ausland. Jenste von Inländer genutzte Dienste sind ohnehin im Ausland, darunter auch Zeitungen, insbesondere aber Social-Media-Plattformen oder Cloud-Dienste.
    (3) Die Triage zwischen Inlands- und Auslandsdaten funktioniert beim NDB, genauso wie beim BND, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht (zuverlässig).
    (4) Daten, die die definierten Selektoren enthalten, müssen keine True-Positives im Sinne des Suchkategorie sein. Sie können und sind in aller Regel grossmehrheitlich False-Positives.
    (5) Die Regelungen für die heute bereits bestehende „Funkaufklärung“ sehen vor, dass Inhaltsdaten ganze 18 Monate, die Meta-Daten der Kommunikation („Vorratsdatenspeicherung“), satte 5 Jahre erfolgt (vgl. VEKF Art. 4 Abs. 2 und 3: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121395/index.html)

    Beste Grüsse

    Hernani

    1. Nachtrag zu (5) und ein neuer Punkt (6):

      Gemeint ist, dass die Speicherung (bis zu) 18 Monate für Inhaltsdaten und 5 Jahre für Meta-Daten erfolgt. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Speicherfristen für die „Kabelaufklärung“ geringer ausfallen werden, zumal zur Zeit die Speicherkapazitäten des Militärs erheblich ausgebaut werden.

      (6) Zusätzlich kann der Geheimdienst NDB auf Daten zugreifen, die im Sinne des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; Schweizer Gesetz für die strafrechtliche Überwachung) vorliegen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Schweiz aktuell über eine Vorratsdatenspeicherung von 6 (!) Monaten verfügt. Diese könnte aber noch Ende Jahr auf 12 Monate erhöht werden, gegeben die Attacken in Paris.

      Alles zusammen genommen, wird der Schweizer Geheimdienst zu einem „big access to big data“-Akteur. Es wird ihm möglich, allerlei Schabernack zu treiben und Zusammenhänge zu konstruieren. In der Vergangenheit hat er das schon mit geringeren und sogar weniger die Privatsphäre verletztenden Datenbeständen regelmässig falsch gemacht.

      Nach (eigener) voraussagender Big-Data-Logik wären ihm solche Mittel nicht zuzugestehen.
      (Von der EMRK-Kompatibilität der Massenüberwachung ganz abgesehen. Schon bei der „Funkaufklärung“ hat die Geheimdienstkontrolle GPDel stets bemängelt (seit 2003!), dass das Vorgehen nicht Konform mit gängigen Menschenrechtsauffassungen ist, weil für Betroffene nicht sichtbar ist, in welchem Ausmass sie überwacht werden. Sogar die Weltraumtheorie wurde da beigezogen, aber einigermassen für absurd befunden.)

    2. Hallo Hernani,
      1): woraus liest Du das? Die Kabelaufklärung muss beantragt werden, unter Angabe der Kategorien der Suchbegriffe.
      4): ?? Die Treffer sind syntaktisch, aber nicht semantisch? (s. das Beispiel mit der Tischb.)
      5): „Daten über Personen und Vorgänge im Inland, die als solche erkannt worden sind, werden vom ZEO umgehend vernichtet.“ (Art. 5). Im NDG steht es ähnlich.
      Gruss,
      OnkelHerbert

  3. Das was hier schon geschrieben wurde (Hernani Marques, Markus) entspricht der Realität und sie betrifft nicht nur die Schweiz!
    Wie funktioniert das Internet?
    Nun, OnkelHerbert mal ganz Analog für dich, TCP/IP ist ein paketvermitteltes „Transportsystem“, wie die Post … als Beispiel, du schickst 1000 Pakete mit unterschiedlicher Größe an einen Empfänger, du schreibst Absender, Empfänger und gewünschte Empfangsreihenfolge (spätere Sortierung entfällt und einem fehlenden Paket kann sofort nachgeforscht werden, noch bevor das letzte Paket eingetroffen ist) in einem bestimmten Feld auf die Pakete (Header) … den Transport übernimmt das (Post-) Unternehmen, die Pakete sollen lediglich in einer bestimmten Reihenfolge ankommen!
    Nun splittet das Unternehmen die vielen Pakete je nach internem Transportvermögen auf, ein Teil deiner Pakete geht über Deutschland, Czechien oder Frankreich … obwohl du deine Pakete von einem Ausgangsort und an einen Zielort in deinem Bundesland geschickt hast!
    … nun kontrolliert dein Dienst auch deine „Inlandskommunikation“, da einige Pakete (aus logistischen Gründen) auch über das Ausland geleitet wurden!
    Ein Beispiel?
    Nun kannst du z.B. deine Dienstwaffe (Jupp, in der Schweiz ist das so) in Einzelteilen (warum auch immer, z.B. weil eine komplette Waffe schon mal abhanden gekommen ist) verschicken und das Transportunternehmen transportiert einen Teil deiner Pakete über Deutschland, weil der Lauf schwer und störrisch ist, die Kleinteile mit einem Kleintransporter nahezu direkt, bei den schweren Paketen guckt dein Zoll und auch der Deutsche mal rein, registriert alles … macht aber nix, da Sende und Zieladresse sich in einem Land befinden, in dem solche Transporte erlaubt sind!
    Im Internet ist es ähnlich, die Datenpakete sausen über die Knoten, die den zeitnahen Transport gewährleisten können, diese Knoten können in den USA, Neuseeland, Teheran … wo auch immer stehen!
    Viele deiner Datenpakete „gehen“ via Satellit (Pofalla Sprech) „ins Ausland“ und kommen dann zurück … und?
    Klar … dann kommen deine Datenpakete aus dem Ausland und dürfen kontrolliert werden!

    Menno, wenn ich mir das durchlese … eins ist Sicher, nix ist Sicher!

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