Im netzpolitischen Ausblick auf das Jahr 2015 war noch zu befürchten, dass das Schweizer Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) bald verabschiedet würde. Im Windschatten hat jedoch das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) im Eilzugstempo das Parlament passiert.
Das Nachrichtendienstgesetz sieht weitgehende Befugnisse für den Schweizer Geheimdienst vor: Staatstrojaner, IMSI-Catcher, Zugriff auf Vorratsdaten und der Große Lauschangriff sind nur einige Stichworte aus dem bunten Strauß neuer Befugnisse.
Zusätzlich sollen mit der sogenannten Kabelaufklärung die Telekommunikationsverbindungen, welche von der Schweiz ins Ausland führen, nach definierten Stichworten durchsucht werden. Von dieser Massenüberwachung sind alle ausländischen NutzerInnen von Schweizer Diensten betroffen. Aber auch die Internetkommunikation der inländischen Bevölkerung, die meist über ausländische Server und Netzwerke führt, würde gerastert.
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen: Nach der Publikation des Gesetzes müssen innert 100 Tagen 50.000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden, um damit eine Volksabstimmung zu erzwingen. Durch die unglückliche Konstellation mit Weihnachten/Neujahr (die meisten Gemeinden sind geschlossen), müssen die Unterschriften bereits bis Mitte Dezember beisammen sein. Aktuell sind es erst rund die Hälfte.
Wer in der Schweiz wahlberechtigt ist, kann am Referendum teilnehmen: einfach den vorfrankierten Bogen ausdrucken, handschriftlich ausfüllen, zusammenkleben und sofort abschicken.