Netzpolitischer Wochenrückblick KW 46: Offene Spendenlöcher und offene Sicherheitslücken

Diese Woche berichten wir über staatliche Unsicherheitspolitik und neue Vorschläge, wie man das Daten-Sammelalbum der EU weiter befüllen kann. Außerdem bitten wir mal wieder um Eure Unterstützung.

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Liudmyla Denysiuk

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Das Puppenspiel der Drahtzieher

Niemand weiß, wie staatliche Institutionen Sicherheitslücken in Hard- und Software zu Überwachungszwecken genau ausnutzen. Grund dafür ist, dass sie genau das mit aller Kraft versuchen geheim zu halten. Eine Antwort auf eine IFG-Anfrage unseres Kollegen Andre Meister zeigt: Für das Abhören einiger verdächtiger Personen will sich das Bundeskriminalamt ihnen bekannte Sicherheitslücken offen halten, auch wenn davon viele, nicht verdächtigte NutzerInnen betroffen sind. Stellungnahmen verschiedener Parteien gegenüber netzpolitik.org unterstreichen, dass dieses fadenscheinige Verhalten des BKA als ein Risiko für die deutsche IT-Sicherheit wahrgenommen wird.

Auch in der Welt des Online-Datings geht nicht alles mit rechten Dingen zu. Was vielen NutzerInnen von Dating-Plattformen wohl nicht ausreichend bewusst ist: Ihre Daten, die sie zu dem Zweck preisgeben, einen geeigneten Partner oder eine Partnerin zu finden, bleiben nicht unbedingt auf den Plattformen. Datenhändler verkaufen diese Profilinformationen zu einem Spottpreis. Das Projekt „The Dating Brokers“ von Joana Moll und dem Tactical Tech Collective macht auf diesen Missstand aufmerksam.

Lobbyismus hat viele Gesichter

Auf den Websites der Ministerien will die Bundesregierung für mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess sorgen. Einige Gesetzesvorschläge und Stellungnahmen von Lobbyisten und Interessensgruppen werden künftig dort veröffentlicht. Doch zu voller Transparenz fehlt noch ein Stück, schreibt Arne Semsrott.

Das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nahm seinerseits Einfluss, als es mit hohem finanziellem Aufwand gegen kritische Berichterstattung über das krebserregende Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat vorging. Aus einer Anfrage der Linken-Abgeordneten Anke Domscheit-Berg geht hervor, dass das Bundesministerium rund 80.000 Euro ausgab, um rechtliche Schritte gegen einen Beitrag des MDR einzuleiten. Das BfR sieht die Grundlage dafür in einer Urheberrechtsverletzung. Domscheit-Berg und Reporter ohne Grenzen kritisieren das Vorgehen.

Auch auf der anderen Seite des großen Teichs wird viel und gern Lobby-Arbeit betrieben. Eine investigative Recherche der New York Times enthüllte, wie sich Facebook im Datenskandal um Cambridge Analytica verhalten hat. Kritische Stimmen wurden mit Hilfe der rechten Lobby-Gruppe „Definers Public Affairs“ diskreditiert.

Geradeaus geht es nach vorne

In vielen Staaten gibt es schon lange klare Strategien der Regierung, wie man Forschung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zukünftig fördern und gestalten werden. Deutschland hinkt man bislang noch hinterher. Künstliche Intelligenz ist jetzt auch hier in aller Munde, obwohl man die Anwendungsbereiche und Folgen noch gar nicht richtig abschätzen kann. Am Donnerstag entschied das Bundeskabinett über das KI-Strategiepapier. Absehbar ist: Vor allem die Wirtschaft soll kräftig unterstützt werden.

Im Interview mit netzpolitik.org sprach der UN-Sonderberichterstatter für Datenschutz Joseph Cannataci ebenfalls davon, dass Deutschland aufholen müsse. Er allerdings bezieht sich darauf, dass Deutschland, vormals Vorreiter in Sachen Datenschutz, sich darum bemühen müsse, Aufsichtsverfahren für Geheimdienste und Rechtsmittel auf den aktuellen Stand zu bringen. Einen wichtigen Beitrag für diese Entwicklung leisten seiner Meinung nach auch Organisationen wie netzpolitik.org.

Neuer Input für das Daten-Sammelalbum

Derzeit besteht in nur 15 EU-Staaten eine Ausweispflicht, in 10 Staaten werden Fingerabdrücke in ID-Karten gespeichert. Jetzt allerdings unterstützen die EU-Mitgliedsstaaten einen Vorschlag der EU-Kommission, dass Fingerabdrücke in Ausweisen künftig zur Pflicht werden. Innerhalb der EU werden bereits Datenbanken mit biometrischen Daten zusammengelegt. In Deutschland können Polizei und Geheimdienste zudem biometrische Daten von allen Pass- und Ausweishaltern anfragen. Der Vorschlag der EU-Kommission scheint ein weiteres Puzzleteil in dieser unverhältnismäßigen Anhäufung von sensiblen Daten zu sein.

Flächendeckende Videoüberwachung mit Gesichtserkennung im 30-Kilometer-Radius der sächsischen Landesgrenze klingt harmloser, als es im Endeffekt aussehen könnte. Maria Scharlau war als Sachverständige von Amnesty International bei der Anhörung zum neuen Polizeigesetz am sächsischen Landtag anwesend und hat netzpolitik.org im Interview erklärt, welche erheblichen Folgen die Änderungen haben könnten. Die Videoüberwachung könnte tatsächlich 50% der Fläche Sachsens betreffen. Unklar ist auch, mit welchen Datenbanken die erfassten Informationen abgeglichen werden.

Maßnahmen zur Massenüberwachung nehmen weiter zu. Muss das sein? In einer Studie der Hinrich-Böll-Stiftung werden 64 Beispiele aufgezeigt, wie sich Massenüberwachung demokratisch kontrollieren lässt. Konkret bedeutet das etwa, mehr Transparenz über die gesammelten Informationen zu schaffen.

Gesetze unter die Lupe genommen

Vor elf Monaten wurden die Strafbestimmungen des Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wirksam. Für das umstrittene Gesetz war bereits seit Beschluss eine Evaluierung der Zweckmäßigkeit geplant, allerdings ist der Startzeitpunkt unklar. In einem Interview mit T-Online sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel nun davon, dass das Gesetz gerade evaluiert wird. Das Bundesministerium für Justiz- und Verbraucherschutz entgegnet auf unsere Anfrage allerdings, dass diese Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.

Der Versuch, die europäische Datenschutzgrundverordnung in Deutschland umzusetzen, ist im Ergebnis ein über 500 Seiten langer Regierungsentwurf. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Stefan Brink hat den Entwurf analysiert und stellt fest: Anpassungen in Deutschland werden zu Lasten des Bundesdatenschutzgesetz und der Landesdatenschutzgesetze gehen.

Nachdem zum Ende der letzten Legislaturperiode die Abstimmung über eine Gesetzesänderung nicht mehr stattgefunden hat, wurde am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss von Schleswig Holstein erneut darüber beraten, den Freifunk-Initiativen die Gemeinnützigkeit rechtlich anzuerkennen. Ziel ist, die Änderung anschließend vor den Bundesrat zu bringen. Die Initiativen, die mit dem Aufbau freier Netze eine freie Kommunikation fördern und damit für NutzerInnen und Kommunen einen hohen Nutzen stiften, würden davon enorm profitieren, weil ihnen dadurch mehr Unterstützung zusteht, die bisher gemeinnützigen Vereinen vorbehalten ist.

Alles klar?

Es gab einiges Hin und Her über die vermutete gesetzliche Einführung einer Klarnamenpflicht für Online-Plattformen in Österreich. Nach Berichten über die bevorstehende Einführung eines solchen Schrittes ruderte die rechte Regierung etwas zurück. Zu einem späteren Zeitpunkt soll aber eine Gesetzesänderung beschlossen werden, die Plattformen dazu verpflichtet, Klarnamen der Nutzer zu sammeln und bei Bedarf den Behörden herauszugeben.

Ein neues Benachrichtigungssystem soll für mehr Klarheit über erfasste Daten aus Funkzellenabfragen in Berlin bringen. Mit 474 Abfragen hatte die Berliner Polizei im vergangenen Jahr ca. 60 Millionen Datensätze. Die Netzbetreiber geben diese Informationen an die Polizei weiter, wenn erfasst werden soll, welche Handys sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Nähe eines Tatort befinden. Davon könnte statistisch gesehen jeder Berliner und jede Berlinerin betroffen sein. Ein Gesetz schreibt eigentlich die Benachrichtigung der erfassten Personen vor. Das neue Funkzellentransparenzsystem soll dem nun nachkommen.

Mehr Klarheit wünschen sich auch 80% der Europäer hinsichtlich Wahlwerbung in sozialen Netzwerken. EU-Kommissarin Věra Jourová gab erste Umfrageergebnisse aus der nächsten Eurobarometer-Studie bekannt. Viele Europäer sorgen sich vor Wahlmanipulation und Desinformation im Netz.

Flimmerkiste

Die geplanten Upload-Filter der EU-Urheberrechtsreform haben in den vergangenen Wochen für Panik bei prominenten YoutuberInnen gesorgt. Tatsächlich wird an den Filtern weiter festgehalten, während Paragraphen zum Schutz der Kunstschaffenden wieder gestrichen wurden. Die gefürchteten Upload-Filter werden wohl nicht das Aus der Plattform bedeuten, trotzdem könnten sie eine massive Einschränkung bedeuten. Fraglich ist auch weiterhin, wie die Filter letztendlich implementiert werden sollen.

Das Modell für Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen ist zu weiten Teilen überholt. Inhalte dürfen nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt werden, die Inhalte müssen dem linearen Fernsehprogramm entsprechen und nur auf proprietären Plattformen veröffentlicht werden. Einen neuen Ansatz verfolgen die Öffentlich-Rechtlichen mit dem Jugendangebot „funk“, über das auf 60 YouTube-Kanälen Inhalte speziell für das Netz geschaffen werden. Davon können die traditionellen Kanäle noch viel lernen, berichtet Leonard Dobusch aus dem Fernsehrat.

Empfehlungen für das Wochenende

  • Wir haben viele tolle, neue Gesichter in der Redaktion. Hier stellen wir sie euch vor.
  • Im Netzpolitik-Podcast sprechen Barbara Wimmer und Jan-Peter Kleinhans über das Internet der ungesicherten Dinge.
  • Dieses Wochenende ist es so weit. Die digitale und nachhaltige „Bits & Bäume“-Konferenz findet erstmalig an der Technischen Universität Berlin statt.
  • Einen Ausschnitt ihres neuen Buchs „Daten Gerechtigkeit“ haben Frederike Kaltheuner und Nele Obermüller bei uns veröffentlicht
  • Falls ihr noch unentschlossen seid, ob ihr uns spenden wollt, schaut euch doch mal das tolle Porträt über uns im Journalist an.

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